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Wo waren Sie am 26.4.1986, als die Tschernobylkatastrophe begann?

Heute fand im Bundestag eine bemerkenswerte Debatte zur 30 Jahre Tschernobyl-5 Jahre Fukushima statt zu den Folgerungen aus den beiden grossen Atomtechnologiekatastrophen, die immer noch weitergehen,um deren Opfer sich wohl das Europaparlament , der Bundestag,unzählige Helferinnen z. B. die KInder von Tschernobyl-weltweit mehr kümmerten als die sowjetische und russische alte und neue Nomenklatura. Die Halbwertzeit von Plutonium kennen sie die?Glauben Sie , dass wie ein Autor in der Welt schrieb, es nur 4000 Todesopfer gab?Die anderen Opfer, die hunderttausend Schilddrüsenkrebskranken, darunter viele Kinder, die heutige medizinische und soziale Lage der noch lebenden 600 000 Liquidatoren erwähnte er nicht.Ich erinnere mich an den 26.-29.4.1986:  Weiterlesen

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Muslimische Staaten in der Pflicht

Seit Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien im Jahre 2010 sind über  11  Millionen Syrer auf der  Flucht. Das ist knapp  die Hälfte der ursprünglich 23 Millionen Einwohner. Die meisten davon –  7,6 Millionen – sind Binnenflüchtlinge, die noch relativ sichere Landesteile aufsuchen. 4 Millionen sind in die Nachbarstaaten geflohen, vor allem in die Türkei, nach Jordanien und in den Libanon. Aus den  Lagern in diesen Ländern  haben sich im Sommer und Herbst 2015 rund 1,5 Millionen Menschen auf den Weg nach Europa gemacht, weil die Lebensmittelversorgung in den Lagern schlechter geworden war. Die Balkanroute glich zeitweilig einer Autobahn der Völkerwanderung. In Deutschland sind seit Sommer 2015 ungefähr 1,1 Millionen Menschen aufgenommen worden. Bei dem gigantischen Andrang, der die Behörden vor Ort vor enorme Herausforderungen gestellt hat, ließ es sich nicht vermeiden, dass sich auch Flüchtlinge aus anderen muslimischen Staaten in den Strom gemischt haben, um sich als „Syrer“ das sichere Ticket für den Eintritt nach Deutschland zu sichern. Hoch ist vor allem der Anteil junger Männer aus Afghanistan, Pakistan, Eritrea  und den Maghrebstaaten. Weiterlesen

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Wider die Generationengerechtigkeit

Wer Generationengerechtigkeit sagt, meint Raub an den Lebenden. Der Begriff ist ansonsten unsinnig. Es gibt schon innerhalb der Generationen keine Gerechtigkeit. So lebt jemand, der wie ich 1949 geboren wurde, in China oder Indien heute in der Regel schlechter als ich und hat dafür ein schwereres Leben gehabt.  Und das gilt natürlich für viele, vielleicht sogar die meisten Menschen meiner Generation in Europa, ja sogar Deutschland, da ich ein in vielerlei Hinsicht privilegiertes Dasein führen durfte. Die Vorstellung, es könne oder müsse gar eine Gerechtigkeit über Generationengrenzen hinweg geben, ist Unsinn und maskiert in aller Regel nur den Wunsch, es von den Lebenden zu nehmen; ob es den Nachgeborenen gegeben wird, können die derart Besteuerten naturgemäß nicht überprüfen; darum ist die Generationengerechtigkeit als Forderung auch undemokratisch.

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Darf Satire wirklich alles?

Selten gehe ich mit der Meinung  konform, die Jakob Augstein in seiner Kolumne „Im Zweifel links“ auf SPIEGEL-online   äußert. Mit seinem letzten Kommentar „Witz, komm raus!“ (18. 04. 2016) bin ich allerdings  voll und ganz einverstanden. Die Botschaft ist so einfach wie treffend: Bei Jan Böhmermanns Machwerk handele es  sich weder um Kunst noch um Satire, sondern um eine Beleidigung. Und eine Beleidigung sei nach unserer Rechtsordnung strafbar – Kanzlerin-Ermächtigung hin oder her.

Mich hat in der öffentlichen Debatte  gewundert, wie sehr  die feinsinnigen Feuilletonisten der liberalen Blätter bemüht waren, das beleidigende Potential des anstößigen „Gedichts“  hinter dem Pathos der Verteidigung von Meinungsfreiheit und  Kunstprivileg  zu verstecken. Man stelle sich einmal folgendes vor: Ein Pegida-Anhänger hätte ein solches Schmähgedicht gegen die Ausländerbeauftrage der Bundesregierung (eine Deutsche mit türkischem Hintergrund) oder gegen Cem Özdemir von den  Grünen oder – noch schlimmer – gegen einen homosexuellen Politiker verfasst. Dann wären die Wogen der Empörung hochgeschlagen und die  wackeren Verteidiger der Meinungsfreiheit hätten nach dem Kadi gerufen. Weiterlesen

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„Je suis Fassbinder“ – Falk Richter und Stanislas Nordey bringen in Straßburg den europäischen Ausnahmezustand auf die Bühne

„Deutschland im Herbst 2016“. So lautet der Untertitel des neuen Stücks „Je suis Fassbinder“ von Falk Richter, das dieser Anfang März im Théâtre National in Straßburg in gemeinsamer Regie mit dem dortigen Intendanten Stanislas Nordey auf die Bühne gebracht hat. Richter und Nordey zeigen, wie die Angst vor dem Terror in das Privatleben hineinwirkt, wie rechte Scharfmacher sich diese zunutze machen und wie wichtig eine klare Haltung von Künstlern zu dieser Entwicklung ist. „Je suis Fassbinder“ setzt so Maßstäbe für die Relevanz des Gegenwarttheaters.

112-Répétition-Stanislas Nordey et Falk Richter © Jean-Louis Fernandez_NB_033

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Todenhöfers Einfall: Hug an Islamist

Jürgen Todenhöfer, ehemaliger CDU-Bundesabgeordneter und heute als politischer Aktivist in eigener Sache unterwegs, hatte sich mit seinem Buch „Inside IS“ schon als inoffizieller Pressesprecher des IS empfohlen. Den finden die Menschen zunehmend uncool, weshalb Todenhöfer sich einen neuen Trick überlegt hat: Er unterstützt ab sofort lieber die deutschen Islamisten rund um Pierre Vogel bei ihrem Kampf um gesellschaftliche Anerkennung (Seite wird hier aus Prinzip nicht verlinkt). Frei nach dem Motto: Hug an Islamist, dann gibt es auch keinen Krieg mehr (aber irgendwann ist halt auch die Freiheit flöten, aber das nur am Rande, Herr Todenhöfer). Weiterlesen

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Causa Böhmermann: Warum die Kanzlerin jetzt gehen muss

Ich muss gestehen, ich habe die Debatte rund um Böhmermann und Erdogan mit einer gewissen Fassungslosigkeit verfolgt. Ob das Gedicht nun von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder nicht, interessiert mich dabei nur am Rande. Das sollen die Gerichte entscheiden. Viel interessanter finde ich den politischen Kontext. Denn er wirkt weit über den konkreten Fall Böhmermann hinaus. Denkt man lange genug darüber nach, wird der Abgang der Kanzlerin zum wünschenswerten Szenario. Weiterlesen

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Ein Gespräch über Böhmermann

In der Causa Böhmermann gibt es meines Erachtens vier mögliche Betrachtungsweisen.
Entweder das Gedicht war eine Beleidigung (1.), oder es war keine Beleidigung (2.).
Wenn es keine Beleidigung war, dann deshalb, weil es eine Belehrung (1.1.) oder eine Satire (1.2.) war. Wenn es eine Beleidigung war, dann hat Erdogan sie entweder verdient (2.1.), oder er hat sie nicht verdient (2.2.), in welchem Falle Böhmermann eine Strafe verdient hätte.

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Die Angst der AfD-Spitze vor der Basis

Die Parteiführung der Alternative für Deutschland muss fürchten, dass ihr Programmentwurf auf dem Stuttgarter Bundesparteitag Ende April durchfällt.

Man stelle sich vor: Eine Partei erarbeitet zwei Jahre lang in einem aufwändigen Prozess unter Einbeziehung der Basis ein Programm. Dieses soll nun auf einem Bundesparteiparteitag verabschiedet werden. Bei jeder anderen Partei wäre die Zustimmung eine „gmaade Wiesn“, wie man in Bayern sagt. Eine Selbstverständlichkeit also, so sicher wie ein Heimsieg des FC Bayern gegen das Tabellenschlusslicht der Bundesliga. Nicht so bei der AfD. Dort zittert die Parteispitze, ob der gemeinsame Leitantrag der Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstands am Ende April stattfindenden Bundesparteitag das Placet der Basis finden wird. Weiterlesen

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Böhmermann, Erdogan und kein Ende

Ja, darf er denn das? Bei vielen Diskussionen um Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen den Präsidenten der Türkei habe ich den Eindruck, die Diskutanten wüssten nicht, wovon sie reden. Der „Musik-Express“ hat dankenswerterweise den Text dokumentiert. Hier ist es nachzulesen (und hier):

Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdoğan, der Präsident…

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Das „Nee“ der Niederlande – das Liberum Veto unserer Zeit?

von Karl Adam:

Nachdem das stolze Polen gegen Ende des 17. Jahrhunderts noch einmal eine kurze politische Renaissance erlebte, sank es im 18. Jahrhundert zum Spielball fremder Mächte herab, bis es, beginnend ab 1772, durch Russland, Preußen und Österreich aufgeteilt wurde und erst ab 1918 wieder als unabhängiger Staat auftauchte.

Schuld an dieser Entwicklung war unter anderem das Liberum Veto, ein Einspruchsrecht, das jeder Abgeordnete im polnischen Parlament, dem Sejm, innehatte und mit dem jeder Beschluss verhindert werden konnte, da Entscheidungen stets einstimmig gefällt werden mussten. Es reichte also ein einziger von einer fremden Macht bestochener Abgeordneter, um die Beschlussfähigkeit des Sejm komplett lahmzulegen. Weiterlesen

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