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Der Fall Le Pen und die Krise der liberalen Ordnung

Demokratien sollten sich nicht durch Ausschluss ihrer Gegner durch Gerichtsurteile schützen. Sondern durch Wahlen. Und indem wir alle sie verteidigen.

„Großer Erfolg gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Europa“, jubelt ein Grüner Bundestagsabgeordneter auf X (ehemals Twitter); rechte Stimmen sprechen von einem „politischen Urteil“. Marine Le Pen, die Präsidentschaftskandidatin und Anführerin des rechtspopulistischen französischen Rassemblement Nationals, wurde schuldig gesprochen, EU-Gelder veruntreut zu haben. Das Urteil: zweijähriger Hausarrest mit elektronischer Überwachung, eine Geldstrafe und der Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre mit sofortiger Wirkung, also ihres Rechts, als bislang aussichtsreichste Bewerberin bei der Präsidentenwahl 2027 anzutreten. Weiterlesen

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Klammheimliche Freude

Nach der in gewalttätigen  Demonstration der linksautonomen Szene in Berlin-Friedrichshain vom 9. 7. 2016  gab es unterschiedliche politische Kommentare. Innensenator Frank Henkel (CDU) sprach von einer „linken Gewaltorgie“, die Berliner Polizei von der „aggressivsten und gewalttätigsten Demonstration der zurückliegenden fünf Jahre“. Die Abgeordnete der Grünen Canan Bayram  erlebte die Demonstration dagegen als „relativ friedlich„. Die objektive Bilanz der Demonstration hingegen ist unbestritten: 123 Polizisten wurden verletzt, sechs Autos und drei  Bagger angezündet, zahlreiche Fassaden und Fensterscheiben von Geschäften der „gehobenen Klasse“ beschädigt oder zerstört. Weiterlesen

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Ist es der Islam oder kriminelle Routine?

Wie ist das denn nun mit der Abschiebung und dem Grundgesetz?

Es ist schwer, politisch korrekt und wahrheitsgemäß zu sprechen. Versuchen wir es dennoch. Nicht das Frauenbild vieler Männer aus islamischen Ländern macht Probleme, auch nicht ein „massenhaft importiertes Macho-Gehabe“ (Christian Pfeiffer), wohl aber kriminelle Routinen gemeinschaftlicher sexueller Nötigungen, was nach geltendem Recht (ganz ohne die angeblichen Schutzlücken) als gemeinschaftliche Vergewaltigung mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bestraft wird.
Allerdings wäre es fatal abzuwarten, bis eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, denn das dauert. Wieso kann die Duldung eines hier lebenden Ausländers (ohne Aufenthaltsgenehmigung) und ohne Asylgrund nicht widerrufen werden, wenn konkrete Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass er sich hier rechtswidrig (es muss nicht einmal strafrechtlich relevant sein) verhält?
Scheuer (CSU) fordert das, aber Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter empfahl ihm, „einen Blick in unser Grundgesetz werfen, anstatt ständig darauf herumzutrampeln“. Die Unschuldsvermutung sei eines der Grundprinzipien eines jeden Rechtsstaates und gelte ausnahmslos für alle Menschen. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki erklärte, der Vorschlag sei verfassungswidrig.
In Deutschland wird jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig angesehen, dementsprechend ist er zu behandeln. Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland seit 1950 unmittelbar geltendes Recht, und zwar über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Sicht ist sehr anständig, aber sie ignoriert die Gefahr, die dieser nur geduldete Mensch darstellt (Gefahren sind immer prognostische Urteile).
Sind „rechtsstaatliche Prinzipien“ durch diesen Vorschlag gefährdet. Die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafrecht, nicht in Rechtsgebieten, in denen Prognosen für die Zukunft getroffen werden müssen; und genau darum geht es hier. Daher kann ich nicht sehen, wieso hier Grundrechte tangiert werden. Niemand hat das Recht hier geduldet zu werden, es sei denn er hat einen Asylgrund und verhält sich so, dass die inländische Bevölkerung keine begründete Furcht haben muss. Liegt dies vor, und das muss natürlich in einem schlanken Verfahren festgestellt werden, sehe ich keinen Anlass, den Rechtsstaat zu beschwören. Wer Prinzipien übertreibt, zerstört sie.

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Schönrednerei nicht nur des Polizeipräsidenten von Köln, sondern auch der Grünen

Da ich seit Monaten darauf hingewiesen habe, dass es ein Problem ist, dass von der Massenwanderung der Flüchtlinge aus den muslimischen Ländern 80 Prozent und teils mehr allein reisende Männer sind, die keine Ahnung vom wirklichen Alltagsleben und Rechtsstaat und demokratischen und überwiegenden Geschlechterregeln in Deutschland haben, kaum deutsch lernen oder englisch können, die Hälfte von ihnen ohne Ausbildung, konnte ich mich nicht so plötzlich aufregen wie viele andere in Politik und Medien den letzten Tagen. Als erst mit großer Verzögerung die Nachricht aus Köln nach Berlin kam,
dass 1000 Männer sich vor dem Hauptbahnhof auf der mir auch von Aktionen der Frauenökoloige und Friedensbewegung und Mußemomenten am Rhein vertrauten Domplatte versammelt hätten,war ich gleich  sehr erschreckt. Denn ich ahnte, was allein aus der Menge dieser jungen Männer  folgen könnte. Als dann endlich langsam einige Fakten in die bundesweite Öffentlichkeit kamen, nachdem der Kölner Stadtanzeiger wohl gut lokal berichtet hatte, war ich zu sehr betroffen, um einfach bloggen zu können.Doch jetzt muss ich dem Beitrag der von mir sonst geschätzten Frau Frommel widersprechen, jedenfalls teilweise. Weiterlesen

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Islamhass und Judenhass

Man muss den polnischen Rechtsextremisten dankbar sein. Sie zeigen nämlich – anders als die LePen, Wilders, Petry und Co., die gelernt haben, dass offener Antisemitismus in Westeuropa zurzeit noch eher hinderlich ist beim Kampf um die Macht – ihr wahres Gesicht. Und das ist zugleich islamfeindlich und antisemitisch, wie die Ereignisse in Breslau zeigen.
Einige Leute in Deutschland – Juden und Nichtjuden – leugnen diesen Zusammenhang immer noch. Jakob Augstein etwa.
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