Wie ist das denn nun mit der Abschiebung und dem Grundgesetz?
Es ist schwer, politisch korrekt und wahrheitsgemäß zu sprechen. Versuchen wir es dennoch. Nicht das Frauenbild vieler Männer aus islamischen Ländern macht Probleme, auch nicht ein „massenhaft importiertes Macho-Gehabe“ (Christian Pfeiffer), wohl aber kriminelle Routinen gemeinschaftlicher sexueller Nötigungen, was nach geltendem Recht (ganz ohne die angeblichen Schutzlücken) als gemeinschaftliche Vergewaltigung mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bestraft wird.
Allerdings wäre es fatal abzuwarten, bis eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, denn das dauert. Wieso kann die Duldung eines hier lebenden Ausländers (ohne Aufenthaltsgenehmigung) und ohne Asylgrund nicht widerrufen werden, wenn konkrete Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass er sich hier rechtswidrig (es muss nicht einmal strafrechtlich relevant sein) verhält?
Scheuer (CSU) fordert das, aber Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter empfahl ihm, „einen Blick in unser Grundgesetz werfen, anstatt ständig darauf herumzutrampeln“. Die Unschuldsvermutung sei eines der Grundprinzipien eines jeden Rechtsstaates und gelte ausnahmslos für alle Menschen. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki erklärte, der Vorschlag sei verfassungswidrig.
In Deutschland wird jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig angesehen, dementsprechend ist er zu behandeln. Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland seit 1950 unmittelbar geltendes Recht, und zwar über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Sicht ist sehr anständig, aber sie ignoriert die Gefahr, die dieser nur geduldete Mensch darstellt (Gefahren sind immer prognostische Urteile).
Sind „rechtsstaatliche Prinzipien“ durch diesen Vorschlag gefährdet. Die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafrecht, nicht in Rechtsgebieten, in denen Prognosen für die Zukunft getroffen werden müssen; und genau darum geht es hier. Daher kann ich nicht sehen, wieso hier Grundrechte tangiert werden. Niemand hat das Recht hier geduldet zu werden, es sei denn er hat einen Asylgrund und verhält sich so, dass die inländische Bevölkerung keine begründete Furcht haben muss. Liegt dies vor, und das muss natürlich in einem schlanken Verfahren festgestellt werden, sehe ich keinen Anlass, den Rechtsstaat zu beschwören. Wer Prinzipien übertreibt, zerstört sie.