Ein Gastbeitrag von Enzio Rességuier de Miremont
Der Autor geht der Frage nach, ob es sich bei der Demonstration von rund 300 Rechtsextremisten am Maifeiertag in Plauen um eine zulässige Versammlung handelte oder ob sich die Teilnehmer strafbar gemacht haben. Dabei legt er ein besonderes Augenmerk auf die Gesetzgebungskonkurrenz zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen. Diese weist eine signifikante Besonderheit auf, die in der 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform begründet liegt.
Die Bilder aus dem sächsischen Plauen am 1. Mai nur einen Tag vor dem israelischen Shoah-Gedenktag Yom Hashoah waren schockierend. 300 Rechtsextremisten gingen mit einheitlichen bräunlichen T-Shirts mit der Aufschrift „Nationaler Sozialismus – jetzt!“, Trommeln, Bengalos und riesigen „III. Weg“-Fahnen auf die Straßen. In martialischer und paramilitärischer Art und Weise. Erinnerungen an die SA wurden wach. Weiterlesen