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Der Feingeist Klonovsky und der „Pissdeutsche“ Yücel

Michael Klonovsky, ein Möchtegern-Feingeist vom rechten Rand, stellt seinem Blog das Motto bei: „Die Zugehörigkeit zum intellektuellen Pöbel manifestiert sich in keiner Eigenschaft deutlicher als in der Unfähigkeit, die literarische Qualität eines Textes zu würdigen, dessen inhaltliche Tendenz einem zuwider ist.“ Wenn das stimmt, dann hat sich die AfD mit ihrem absurden Bundestags-Auftritt in Sachen Deniz Yücel selbst die Zugehörigkeit zum intellektuellen Pöbel bescheinigt. Klonovsky mit seinen Kommentaren zum Fall auch.

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Darf Satire wirklich alles?

Selten gehe ich mit der Meinung  konform, die Jakob Augstein in seiner Kolumne „Im Zweifel links“ auf SPIEGEL-online   äußert. Mit seinem letzten Kommentar „Witz, komm raus!“ (18. 04. 2016) bin ich allerdings  voll und ganz einverstanden. Die Botschaft ist so einfach wie treffend: Bei Jan Böhmermanns Machwerk handele es  sich weder um Kunst noch um Satire, sondern um eine Beleidigung. Und eine Beleidigung sei nach unserer Rechtsordnung strafbar – Kanzlerin-Ermächtigung hin oder her.

Mich hat in der öffentlichen Debatte  gewundert, wie sehr  die feinsinnigen Feuilletonisten der liberalen Blätter bemüht waren, das beleidigende Potential des anstößigen „Gedichts“  hinter dem Pathos der Verteidigung von Meinungsfreiheit und  Kunstprivileg  zu verstecken. Man stelle sich einmal folgendes vor: Ein Pegida-Anhänger hätte ein solches Schmähgedicht gegen die Ausländerbeauftrage der Bundesregierung (eine Deutsche mit türkischem Hintergrund) oder gegen Cem Özdemir von den  Grünen oder – noch schlimmer – gegen einen homosexuellen Politiker verfasst. Dann wären die Wogen der Empörung hochgeschlagen und die  wackeren Verteidiger der Meinungsfreiheit hätten nach dem Kadi gerufen. Weiterlesen

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Ein Gespräch über Böhmermann

In der Causa Böhmermann gibt es meines Erachtens vier mögliche Betrachtungsweisen.
Entweder das Gedicht war eine Beleidigung (1.), oder es war keine Beleidigung (2.).
Wenn es keine Beleidigung war, dann deshalb, weil es eine Belehrung (1.1.) oder eine Satire (1.2.) war. Wenn es eine Beleidigung war, dann hat Erdogan sie entweder verdient (2.1.), oder er hat sie nicht verdient (2.2.), in welchem Falle Böhmermann eine Strafe verdient hätte.

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Böhmermann, Erdogan und kein Ende

Ja, darf er denn das? Bei vielen Diskussionen um Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen den Präsidenten der Türkei habe ich den Eindruck, die Diskutanten wüssten nicht, wovon sie reden. Der „Musik-Express“ hat dankenswerterweise den Text dokumentiert. Hier ist es nachzulesen (und hier):

Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdoğan, der Präsident…

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Zivilgesellschaft und Zensur

Vorletzte Woche wandte sich ein Redakteur der „Jüdischen Allgemeinen“ an mich mit der Frage, ob ich für die nächste Ausgabe den Feuilleton-Aufmacher schreiben wollte. Das Thema, „anlässlich diverser Mohammedfilmchen und –karikaturen“ sollte sein: „Blasphemie und die Frage, was Satire darf. Darf sie in multikulturellen Gesellschaften immer noch alles? Oder darf sie zwar, sollte aber tunlichst nicht alles tun, was sie kann oder darf? Warum ist ein Titanic-Cover mit dem inkontinenten Papst kein Aufreger, Mohammedkarikaturen aber schon? Weiterlesen

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