Dieser Tage bekam ich eine Mail vom Goethe-Institut Hamburg, in der ein Kongress angekündigt wurde. Es geht um den 30. Jahrestag des Brandanschlags in Mölln und des „größten und fast vergessenen rassistischen Pogroms der deutschen Nachkriegsgeschichte in Rostock-Lichtenhagen“.
Initiative GG5.3
Ein schlechtes Ei? (Ja: Teil 2 und Schluss)
Ich hatte angekündigt, eine Kritik auch jener Teile des „Plädoyers“ der „Initiative GG 5.3“ vorzulegen, die ich im Kern für einen akzeptablen Beitrag zur Diskussion um die Bedeutung der Bundestagsresolution zu BDS halte. Leider bin ich im Verlauf der Auseinandersetzung mit dem Plädoyer zum Ergebnis gekommen, dass es auch ohne die Angriffe auf die Erinnerungskultur ein hochgradig problematisches und in manchen Formulierungen verfassungswidriges Dokument ist.
Ein schlechtes Ei? (Teil 1)
Eine berühmte Karikatur in der satirischen Zeitschrift „Punch“ aus dem Jahr 1895 trägt den Titel „Wahre Bescheidenheit“. Sie zeigt einen Bischof, der das Frühstücksei eines jungen Pfarrers mustert und sagt: „Ich fürchte, Sie haben da ein schlechtes Ei bekommen!“ Der eingeschüchterte Gast antwortet: „Nein, Mylord, ich versichere Sie: Teile davon sind hervorragend!“ So ähnlich geht es mir mit dem „Plädoyer“ der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“. Teile davon sind hervorragend. Oder zumindest nicht völlig ungenießbar.
Initiative GG5.3: Generalverdacht gegen die Erinnerungskultur
Über das „Plädoyer der Initiative GG5.3 Weltoffenheit“ wurde schon viel geschrieben, auch viel Kritisches. Ich möchte hier nicht eine umfassende Kritik zu leisten versuchen, sondern den Kernsatz des Plädoyers untersuchen. Er lautet: „Die historische Verantwortung Deutschlands darf nicht dazu führen, andere historische Erfahrungen von Gewalt und Unterdrückung moralisch oder politisch pauschal zu delegitimieren.“