„Alle Macht geht vom Volk aus“ – so ist es in Artikel 20 (2) des Grundgesetzes zu lesen. Das klingt doch erst einmal prima. Der Punkt geht aber noch weiter: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Zusammengefasst bedeutet es, dass das (wahlberechtigte) Volk seine Vertreter wählt und diese in seinem Sinne agieren. Dieses System wird als repräsentative Demokratie bezeichnet. Nur, wie repräsentativ ist die Demokratie in Deutschland, wenn selbst fahrlässige politische Fehlentscheidungen keine Konsequenzen haben? Der Versuch einer Streitschrift.