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Warum das Bundesverfassungsgericht bei seinem Urteil zu Hochsicherheitsspielen irrt

Grafik: Frank Vollmer, frank-vollmer.de

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass (nicht nur) Fußballvereine künftig an den Polizeikosten für sogenannte Hochrisikoveranstaltungen beteiligt werden müssen. Diese Entscheidung stellt nicht nur eine juristische Weichenstellung dar, sondern auch eine gefährliche Verschiebung fundamentaler Werte, denn: Sicherheit als staatliche Aufgabe ist keine Verhandlungssache und darf auch nicht dazu gemacht werden. Das verlangt allein schon das Gewaltmonopol des Staats.

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Kann Karlsruhe das Imperium stoppen?

Mittwoch also entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob der „Europäische Stabilitätsmechanismus“ (ESM) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Voreilig hatte der selbst ernannte „Demokratielehrer“ (Gauck über Gauck) im Schloss Bellevue bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel vor Monaten schon versichert, die Verfassungsrichter würden das Ding schon durchwinken, obwohl er bei späterer Gelegenheit zugab, er würde die Politik der Bundeskanzlerin in Sachen Europa selbst gar nicht verstehen, weshalb er sie öffentlich um Nachhilfeunterricht bat.

Bekanntlich ist der ESM ein Kernpunkt der Merkel’schen Europa-Politik. Weiterlesen

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