Foto: IMAGO / Patrick Scheiber
Parteien können in ihren Satzungen vorsehen, dass Mitglieder, die ihre Beiträge über längere Zeit nicht zahlen, an parteiinternen Abstimmungen nicht mehr teilnehmen können. Kurioserweise soll das nach Ansicht der Bundeswahlleiterin aber ausgerechnet nicht bei der Aufstellung von Wahlkreiskandidaten gelten, einer der wichtigsten Entscheidungen von Parteien überhaupt. Damit ist der Wahlmanipulation und Kaperung von Parteien Tür und Tor geöffnet.
Wahlkämpfe sind teuer für Parteien. All die Veranstaltungsraumbuchungen, all die Plakate und Wahlwerbespots müssen bezahlt werden. Wer dafür nicht genug Geld hat, gerät schnell ins Hintertreffen. Vor genau diesem Problem steht, wie die „WELT“ Ende August berichtete, nun die CDU. Weiterlesen