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Honecker-Schergen

Es ist für kleine Lichter wie unsereinen immer schön, von Bestsellerautoren zitiert zu werden. Mir hat neulich Jan Fleischhauer fast eine ganze Kolumne auf SPON gewidmet. „Ich kenne ihn nur flüchtig“, schreibt Fleischhauer, „aber nach dem, was ich bislang von ihm gelesen habe, hatte ich den Eindruck gewonnen, dass auch er eher zu den Leuten gehört, die gegen die Radikalisierung der Gesellschaft sind. Wer zum ersten Mal seine Facebook-Seite besucht, käme nie auf die Idee, dass es sich um die Seite eines Wutjournalisten handeln könnte. Das Profilbild zeigt einen freundlich lächelnden Herren über 60, der Blues und malerische Landschaften mag.“

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Darf Satire wirklich alles?

Selten gehe ich mit der Meinung  konform, die Jakob Augstein in seiner Kolumne „Im Zweifel links“ auf SPIEGEL-online   äußert. Mit seinem letzten Kommentar „Witz, komm raus!“ (18. 04. 2016) bin ich allerdings  voll und ganz einverstanden. Die Botschaft ist so einfach wie treffend: Bei Jan Böhmermanns Machwerk handele es  sich weder um Kunst noch um Satire, sondern um eine Beleidigung. Und eine Beleidigung sei nach unserer Rechtsordnung strafbar – Kanzlerin-Ermächtigung hin oder her.

Mich hat in der öffentlichen Debatte  gewundert, wie sehr  die feinsinnigen Feuilletonisten der liberalen Blätter bemüht waren, das beleidigende Potential des anstößigen „Gedichts“  hinter dem Pathos der Verteidigung von Meinungsfreiheit und  Kunstprivileg  zu verstecken. Man stelle sich einmal folgendes vor: Ein Pegida-Anhänger hätte ein solches Schmähgedicht gegen die Ausländerbeauftrage der Bundesregierung (eine Deutsche mit türkischem Hintergrund) oder gegen Cem Özdemir von den  Grünen oder – noch schlimmer – gegen einen homosexuellen Politiker verfasst. Dann wären die Wogen der Empörung hochgeschlagen und die  wackeren Verteidiger der Meinungsfreiheit hätten nach dem Kadi gerufen. Weiterlesen

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