Artikel 17 Absatz 7 des EU-Vertrags ist eindeutig: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Dort steht nicht: Die Parteien schlagen „Spitzenkandidaten“ vor, und der Rat nickt den Kandidaten ab, dessen Partei bei der Wahl die meisten Stimmen bekommt.
![avatar](https://sp-ao.shortpixel.ai/client/to_auto,q_glossy,ret_img,w_75,h_75/https://starke-meinungen.de/blog/avatars/posener_avatar.jpg)
Lob des Hinterzimmers
![](https://sp-ao.shortpixel.ai/client/to_auto,q_glossy,ret_img,w_1280,h_720/https://starke-meinungen.de/blog/wp-content/uploads/Leyen.jpg)