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Lob des Hinterzimmers

Artikel 17 Absatz 7 des EU-Vertrags ist eindeutig: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Dort steht nicht: Die Parteien schlagen „Spitzenkandidaten“ vor, und der Rat nickt den Kandidaten ab, dessen Partei bei der Wahl die meisten Stimmen bekommt. 

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Ein Putsch des Parlaments

 

Immerhin erregt die Frage, wer nun Präsident der Europäischen Kommission wird, die europäische Öffentlichkeit.  Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Die Befürworter engerer europäischer Integration haben es geschafft, die Frage so hinzustellen, als handele es sich nicht darum, wer am besten geeignet wäre, den Brüsseler Beamtenapparat zu leiten, sondern darum, die europäische Demokratie zu retten, indem sich der Rat dem Votum des Europäischen Parlaments unterwirft.

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