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Rote Karte für die Türkei

Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag  mit überwältigender Mehrheit eine interfraktionelle Resolution verabschiedet, in der das Massaker des Osmanischen Reiches 1915/1916 gegen die christliche Minderheit der Armenier als Völkermord bezeichnet  wird. In der Resolution bekennt sich der Bundestag  zugleich zur  Mitschuld des Deutschen Reiches, das in Waffenbrüderschaft mit dem Osmanischen Reich verbunden war und den Massenmord  sehenden Auges geschehen ließ.  Rechnet man die Toten hinzu, die die Verfolgung der Armenier  durch die Jungtürken  schon  vor den „Todesmärschen“ gekostet hat, kommt man auf eine Gesamtzahl der Opfer von bis zu 1,5 Millionen Menschen. Hier nicht von Völkermord zu sprechen, ginge an den Tatsachen vorbei.  Die Türkei hat bisher stets nur bedauert, dass es Opfer unter den Armeniern gegeben habe, das Ausmaß der Massaker, ihren systematischen und grausamen Charakter jedoch und vor allem die Bewertung der Gräuel  als  Völkermord   stets bestritten, und sie tut es bis heute. Was in Deutschland heute weitgehend unumstritten ist (rechnet man die notorischen Leugner auf der extremen Rechten ab), nämlich die Verbrechen Deutschlands –  Angriffskrieg und Holocaust –  schonungslos und wahrheitsgemäß  aufzuarbeiten und der Opfer würdig zu gedenken, ist in der Türkei noch nie möglich gewesen. Und heute ist es weniger möglicher denn je.  Nationalistisches Denken  hat die türkische Gesellschaft und das Parteiensystem so sehr  infiziert, dass man es von links bis rechts als Beleidigung der türkischen Nation empfindet, wenn man auf die  historische Wahrheit pocht. Das kluge Wort des früheren tschechischen Präsidenten Vlaclav Havel, dass ein Volk  in der Wahrheit leben müsse, um seine Würde zu bewahren, hat in der Türkei bisher nicht die geringste   Resonanz gefunden. Deshalb ist es nicht verkehrt, wenn demokratische Staaten  bei der Aufarbeitung der  Schattenseiten in der  türkischen Vergangenheit etwas nachhelfen – auch mit solchen Resolutionen. In der Schweiz gilt es sogar als Straftatbestand, wenn man den Völkermord an den Armeniern leugnet. Weiterlesen

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