Wollen Sie einem üblen Demagogen oder einem, den Sie dafür halten, den Prozess machen? Ihm aber mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung nicht auch noch eine Bühne bieten? Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können den Angeklagten vor Gericht reden lassen, schließen aber die Öffentlichkeit aus. Oder Sie lassen die Öffentlichkeit zu, schließen aber den Angeklagten aus.

Justitia in einem der vier Gerichtsbarkeits-Kapitelle an den Hauptportalen des Obergerichts Göttingen (Bild: Wikipedia)
Im Sozialismus habe ich beides erlebt. Die Berufungsverhandlung am Obersten Gericht der DDR gegen mich am 14. September 1984 war tatsächlich öffentlich. Ja gut, sie war nicht ein Schauspiel wie das am Wochenende im Thalia-Theater in Hamburg und stand auch nicht in der Zeitung. Aber meine Mutter und mein Bruder durften dabei anwesend sein. Sie wurden nicht des Gerichtssaals verwiesen. Ich hingegen blieb draußen.