
Franz Josef Strauß forderte im „deutschen Herbst“ 1977, RAF-Mitglieder zu exekutieren. In muslimischen Staaten werden nicht nur Aufwiegler, sondern auch Ehebrecherinnen und vom Islam Abgefallene gesteinigt oder geköpft. Im Iran werden Gegner des Mullah-Regimes reihenweise an Kränen erhängt. Aber wenn das israelische Parlament ein Gesetz beschließt, das den Tod für terroristische Mörder vorsieht, ist die Hölle los.
Die Todesstrafe ist zurecht weltweit geächtet und im Grundgesetz verboten. Sie verstößt gegen das grundlegendste Menschenrecht: die Menschenwürde. Und gegen das Verbot grausamer, unmenschlicher Strafen. Der Staat wird, wo er sie vollstrecken lässt, selbst zum Mörder. Und doch gilt sie noch immer in vielen Ländern, auch in den meisten arabischen Staaten. Weiterlesen