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Verteidigung der Gesamtschule

Das deutsche Erbrecht kennt die Regelung, dass man ein  Erbe   ausschlagen kann. Dies ist  vor allem dann ratsam, wenn man von dem Verstorbenen Schulden erbt, die man mit dem eigenen Vermögen nicht begleichen kann. In der Politik kommt es selten vor, dass man das politische oder moralische Erbe negiert, das von einem früheren Heros der Partei überkommen ist. So sonnt sich die  CDU  heute noch im Glanze  Konrad Adenauers. In der SPD ist Willy Brandt fast zur Heiligenfigur aufgestiegen. Mit der Sachpolitik früherer Parteiführer geht man schon etwas vorsichtiger um. Manches Erbteil wird auch schlicht verweigert.  So distanzieren sich heute große Teile der  SPD  von der Agenda 2010 von Gerhard Schröder, obwohl diese Reform die Grundlage für unser heutiges Wirtschaftswachstum gelegt und den Sozialstaat vor dem Kollaps bewahrt hat. Schändlich geht die SPD heute mit einer Schulform um, die sie einst erfunden hat und die auf eine lange, ehrwürdige Geschichte zurückblicken kann: die Gesamtschule. Weiterlesen

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