avatar

Eine Frage des Charakters

Hans Werner Goldlust war zusammen mit Willy Haas Herausgeber der „Literarischen Welt“ in Berlin. Da dem assimilierten Juden sein Name wohl „zu jüdisch“ klang, nannte er sich Golz. 1929 heiratete Golz eine Katholikin aus Wien. Marianne, geboren Maria Agnes Belokosztolszky, war vor ihrer Ehe Operettensängerin gewesen. Kurz nach der Machtübergabe an die Nazis flohen Haas und Golz zusammen mit ihren Ehefrauen nach Prag. Als die Deutschen 1939 einmarschierten, floh Golz nach England. Marianne blieb zurück, um den Schwiegereltern zu helfen und den Haushalt aufzulösen. Obwohl sie die nötigen Papiere für die Auswanderung hatte, saß sie mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs in der Falle.

Bald schloss sich Marianne Golz dem tschechischen Widerstand an. Sie besorgte gefälschte Papiere, die Juden zur Flucht aus Prag verhalfen und überwies deren Bargeld zur Aufbewahrung an ihre Schwester Rosi in Wien. Über geheime Kontakte zu ihrem Mann übermittelte sie Informationen aus dem besetzten Prag an die tschechische Exilregierung in London. 1942 wurde sie von der Gestapo verhaftet, im Mai 1943 zum Tode verurteilt und am 8. Oktober hingerichtet. Ihr Gnadengesuch wurde vom zuständigen Staatsanwalt Franz Ludwig – damals den Sondergerichten für Böhmen und Mähren zugeteilt, ab 1945 Staatsanwalt in Düsseldorf, 1961 pensioniert – abgelehnt.

Mit ziemlicher Sicherheit ging Mariannes Gnadengesuch über den Schreibtisch von Franz Nüßlein. Man tritt ihm nicht zu nahe, wenn man sagt, dass der Jurist nicht aus Überzeugung, sondern aus Opportunismus 1937 der NSDAP beitrat. Allerdings war er seit dem 10. Januar 1934 nicht nur einfaches Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, der Berufsorganisation der Juristen, sondern tat sich als Blockleiter hervor. Im besetzten Prag, wurde Nüßlein Referent der „Gruppe Justiz“ beim „Reichsprotektor“. Obwohl seine Dienstbezeichnung „Staatsanwalt“ lautete, bestand seine Tätigkeit seinen eigenen Angaben zufolge in der „Aufsicht über die Protektoratsstrafgerichtsbarkeit“. Nüßlein galt als so wichtig, ebenfalls seinen eigenen Angaben zufolge, dass der von den Deutschen eingesetzte Ministerpäsident der Protektoratsregierung, Dr. Jaroslav Krejčí, ihn mehrfach direkt aufsuchte, wenn es um Gnadengesuche tschechischer Bürger ging.

Diese Angaben – aus seiner Verteidigungsschrift beim Verfahren, das ab 1947 vor einem Prager „Volksgericht“ gegen ihn lief und an dessen Ende er zu 20 Jahren Kerker verurteilt wurde – finden sich in einem Beitrag von Heinz SchneppenDer Fall des Generalkonsuls a.D. Franz Nüßlein. Eine Rekonstruktion, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 2012, S. 1007–1037.

Die Angaben sind insofern bemerkenswert, als der Diplomat und Historiker Schneppen mit seinem Beitrag Nüßlein entlasten wollte und seine Tätigkeit in der „Gruppe Justiz“ mehr oder weniger als die eines Dienstboten darzustellen versucht, der in Sachen Gnadengesuche nur Stellungnahmen der Staatsanwälte an den „Reichsprotektor“ weiter- und wiederum dessen – zu 95% ablehnende – Beschlüsse zurück an die Staatsanwälte leitete. Und doch stellt Schneppen fest, dass Nüßleins Einfluss sogar bis nach Berlin reichte, wo es ihm gelang, die dort verhängte Todesstrafe gegen einen jungen Tschechen in acht Jahre Haft umwandeln zu lassen. Diese und andere nachgewiesene Interventionen zugunsten verurteilter Tschechen berücksichtigte das Prager Gericht strafmildernd, das Nüßlein am Ende nur als Teil des Mordapparats, der die deutsche Justiz in Prag zweifellos gewesen war, aber nicht wegen individueller ihm nachgewiesener Mordtaten verurteilte. 1951 wurde Nüßlein vorzeitig aus der Haft entlassen und kehrte in die Bundesrepublik zurück, wo er als „Spätheimkehrer“ und „Vertriebener“ galt.

Sind vier Jahre Haft eine angemessene Strafe dafür, dass Nüßlein, so das Urteil, „in den Jahren 1939–1945 in Prag […] die nazistische Bewegung dadurch unterstützte, dass er Dienst im Amt des Reichsprotektors in Prag verrichtete, wo er richtungweisend bei verschiedenen Strafverfahren vor dem deutschen Sondergericht in Prag mitwirkte und bei Gnadengesuchen mitentschied.“? Da dürften die Meinungen auseinandergehen, aber ich neige zur Ansicht: Ja.

Als „Oberstaatsanwalt z. Wv.“ Gehörte Nüßlein am 1955 zum Gründungspersonal des Auswärtigen Amts, wo er in der Folge eine Beamtenkarriere absolvierte, unter anderem als Generalkonsul in Barcelona, damals Franco-Spanien. So weit, so normal damals. Davon wird allerdings noch die Rede sein.

Dass sich Nüßlein nicht für Marianne Goltz einsetzte, will ich ihm nicht vorwerfen. Wie gesagt, die meisten Gnadengesuche wurden abgelehnt. Die Maschine funktionierte. Freilich kann ich seinem Ehrenretter Schneppen nicht den Vorwurf ersparen, im Bemühen, Nüßlein als bloßes Rädchen im Getriebe jener Maschine erscheinen zu lassen (eine bewährte Verteidigungslinie vieler willigen Vollstrecker), die Leser auf eine falsche Fährte zu führen.

Denn, wie der Leiter der Parteikanzlei, Martin Bormann, am 21. 6. 1942 an den Reichsminister des Inneren Wilhelm Frick schrieb, hat der „stellvertr. Reichsprotektor (Reinhard Heydrich, zugleich Chef des Reichssicherheitshauptamts und Beauftragter für die „Endlösung“ A.P.) sich bei mir vor seinem Tode außerordentlich für die Beförderung des Ersten Staatsanwalts Dr. Nüßlein eingesetzt. Er hat darauf hingewiesen, dass Dr. Nüßlein bei der Handhabung des Kriegsstrafrechts und bei der Durchführung der politischen Strafsachen besonderes Verständnis für die Notwendigkeit einer entschlossenen Bekämpfung der Rechtsbrecher und Staatsfeinde bewiesen hat“. Mit diesem Lob setzte sich Bormann für die bevorzugte Beförderung Nüßleins zum Oberstaatsanwalt noch vor Vollendung des 35. Lebensjahres ein.

Bormann war nicht irgendjemand. Er wird sich nicht dafür eingesetzt haben, jemanden zu befördern, der nur eine bürokratische Scharnierstelle zwischen Staatsanwaltschaft und „Reichsprotektor“ gewesen ist. Woher aber wusste Bormann von diesem „besonderen Verständnis“ des jungen Staatsanwalts für die Belange der Besatzungsjustiz?

Schneppen übernimmt die Darstellung des Ministerialrats im Bonner Finanzministerium Wilhelm Greuel, dessen offizielle Biografie einigermaßen typisch ist für Beamte seines Jahrgangs:

„Wilhelm Greuel (1904-1987) 1925-1930 und 1933 Amts- und Oberlandesgericht Köln, 1930-1932 Preußisches Justizministerium, 1933-1939 Reichsjustizministerium, 1939-1945 beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, dort Geschäftsleitender Beamter der Abteilung Justiz, 1947-1948 Zentraljustizamt für die Britische Zone, Hamburg, 1948-1950 Deutsches Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, Köln, 1950-1968 BMF, dort 1950-1958 Ministerialbürodirektor, 1958 (Mai)-1968 Leiter des Referates I A 6 bzw. (ab 1967) Z A 5 (Personalien des Ministeriums von Besoldungsgruppe A 12 oder TO.A IV bzw. (ab 1961) BAT IV abwärts und der Arbeiter, Besoldungs-, Tarif-, Arbeits-, Versorgungs-, Umzugs- und Reisekostenangelegenheiten des Ministeriums.“

In einem der damals üblichen Gefälligkeitsgutachten, mit denen sich ehemalige Täter sich gegenseitig versicherten, niemals aus Überzeugung gehandelt zu haben, erklärte Greuel 1959, Bormanns Intervention sei Ergebnis einer bewussten Täuschung des Hitler-Vertrauten durch die Bürokratie.  Am 13. 4.1965 erläuterte er diese Behauptung: „Da die Ablehnung (der außerplanmäßigen Beförderung Nüßleins AP) mit mangelnder politischer Zuverlässigkeit begründet worden war, war damit das Stichwort für die Argumentation gegeben, mit der Nüßleins Beförderung nur durchgesetzt werden konnte, nämlich politische Gesichtspunkte. Die Formulierungen stammten nicht etwa vom politischen Chef unserer Behörde, der den Brief unterzeichnete, sondern von unserem Abteilungsleiter Ministerialrat Krieser, einem reinen Fachbeamten. Dieser formulierte hier eine reine Zwecklüge im Interesse der Erreichung des Zieles und legte den Entwurf dem politischen Chef der Behörde, Herrn Frank, zur Unterschrift vor.“

Das klingt alles so schön bürokratisch und langweilig. Aber „Herr Frank“, also Karl Hermann Frank war eben kein Bürokrat, sondern ein leidenschaftlicher Verbrecher, der genau in der Zeit, als er jenen Brief an Bormann schickte, in dem er Nüßleins „besonderes Verständnis für die Notwendigkeit einer entschlossenen Bekämpfung der Rechtsbrecher und Staatsfeinde“ hervorhob, als Höherer SS- und Polizeiführer Strafaktionen gegen Tschechen wegen des Attentats auf Heydrich (27. Mai 1942) organisierte. Auf Franks Konto gehen etwa die Massaker von Lidice (9. Juni 1942) und Ležáky (10. Juni).

Anzunehmen, dass sich der Schlächter von Lidice in einem Brief an den zweitmächtigsten Mann im Dritten Reich einen jungen Staatsanwalt wegen seines „besonderen Verständnisses“ für seine Strafmaßnahmen loben und trotz Bedenken wegen seines Privatlebens – Nüßlein blieb zeitlebens unverheiratet, was die Nazis nicht gern sahen – zur außerplanmäßigen Beförderung vorschlug, ohne etwas von Nüßlein zu wissen; dass er mithin von untergebenen Bürokraten überlistet worden sei: Das übersteigt denn doch die Grenzen meiner Gutgläubigkeit.

Wir können nun ein wenig abkürzen. Generalkonsul a. D. Dr. Franz Roman Nüßlein starb am 9. Februar 2003. Wie üblich erschien in der Mitarbeiterzeitschrift des Auswärtigen Amts ein Nachruf, der Nüßleins Tätigkeit für die Nationalsozialisten eher überflog und mit der üblichen Formel endete, man werde dem Verstorbenen „ein ehrendes Andenken“ bewahren.

Der Nachruf stieß der pensionierten Sekretärin und Dolmetscherin Marga Henseler (siehe Titelbild) sauer auf. Sie kannte Nüßlein aus Prag, wo sie bei Onkel und Tante gewohnt hatte: Nüßlein war oft zu Gast. Allerdings fand sie ihn damals uninteressant, wie sie in einem Brief an den damaligen Außenminister Joschka Fischer schrieb: „Wenn Dr. Nüßlein zu Besuch kam, absentierte ich mich. Die Gespräche langweilten mich, noch mehr aber Dr. Nüßlein. Für ein junges Mädchen bot Prag interessantere Abwechslung: Theater, Kino, Konzerte etc.“ Was Nüßlein machte, habe sie nicht gewusst: „Ich hatte sonst nichts mit ihm zu tun.“

Henselers Onkel und Tante blieben nach Nüßleins Rückkehr dem nunmehrigen Beamten im Außenministerium freundschaftlich verbunden, und als sich Henseler 1960 beim Auswärtigen Amt um eine Stelle bemühte, bat sie Nüßlein um ein Empfehlungsschreiben, das sie auch erhielt. Umso erschütterte war sie, als am 15. März 1965 ein Beitrag des Journalisten Robert Röntgen über Nüßlein in der Fernsehsendung „Report“ des Süddeutschen Rundfunks (SDR) ausgestrahlt wurde. Darin wurde Nüßlein als verurteilter Kriegsverbrecher bezeichnet, der an fast 1000 Todesurteilen mitgewirkt habe. Die Zeitungsartikel über die Report-Sendung bewahrte Henseler auf.

Röntgens Beitrag muss man im Einzelnen nicht verteidigen. Er beruhte auf Material, das ihm offenbar direkt oder indirekt von tschechoslowakischer Seite zugespielt worden war, darunter einer Abschrift des Urteils von 1948, und wohl auch auf Angaben im DDR-„Braunbuch“ über ehemalige Nazis im Dienst der Bundesrepublik Deutschland. Solche gezielten Diffamierungen gehörten zum Arsenal der Kommunisten im Kalten Krieg, was wiederum nicht heißt, dass jede solche Enthüllung zu 100 Prozent lügenhaft war. (Man muss auch nicht den Spekulationen Stephan Heidenhains folgen, der fragt, ob sich Nüßlein dem tschechoslowakischen Geheimdienst verpflichtet habe, um freizukommen. Die fortgesetzten Diskreditierungsversuche östlicher Stellen wären dann die Rache dafür, dass er den Spionageauftrag nicht erfüllt habe.)

Nach einer Intervention des Auswärtigen Amts beim SDR sicherte dessen Intendant Hans Bausch in einem Brief zu, der Sender habe „nicht die Absicht, die Angelegenheit im Programm noch einmal aufzugreifen“. Ein bereits vereinbarter Artikel Röntgens für die „Zeit“ werde wohl auch nicht erscheinen.  Auch wenn sich am 6. September 1965 die Leiterin des Politik-Ressorts der „Zeit“, Marion Gräfin Dönhoff, in einem Brief an das Auswärtige Amt die „Bagatellisierung der Angelegenheit Nüßlein“ beklagte, blieb es dabei. Röntgen schwieg.

Von alledem konnte allerdings Frau Henseler nichts wissen. Der SDR hat ja nie den Beitrag öffentlich zurückgezogen oder desavouiert, und Röntgen blieb skeptisch: „Wenn mich auch nicht alle Argumente überzeugen, so werde ich doch über Herrn Nüßlein nichts mehr veröffentlichen“, schrieb er an Nüßleins Anwalt. Henseler aber grub 2003 ihre alten Zeitungsartikel aus und schrieb einen empörten Brief an Außenminister Fischer. Es gehe nicht an, dass man einem Kriegsverbrecher ein „ehrendes Andenken“ bewahre.

Henselers Brief war der Auslöser der so genannten Nachruf-Affäre, die schließlich dazu führte, dass Fischer eine Historikerkommission beauftragte, die Geschichte des Amts unter dem Nationalsozialismus und die Karrieren von Nazis im Amt nach 1945 zu untersuchen. 2010 legte die Kommission ihre Ergebnisse vor.

Nach Henselers Brief hatte Fischer zunächst intern verfügt, künftig solle es keine ehrenden Nachrufe für ehemalige Mitarbeiter des Amts geben, die früher Mitglieder der NSDAP, der SS oder der SA gewesen waren. Dies betraf vermutlich etwa ein Dutzend noch lebende Männer. Übrigens waren die Außenminister Gerhard Schröder (CDU) Walter Scheel und Hans-Dietrich Genscher (FDP) Mitglieder der NSDAP gewesen. Zum Zeitpunkt des Fischer-Erlasses lebten Scheel und Genscher noch.

Hat Fischer überreagiert? Ich denke, ja. Die Einsetzung der Historikerkommission war richtig; aber in Sachen Nachrufe wäre es sinnvoller gewesen, einfach bei den nachrufen belasteter Diplomaten künftig genauer hinzusehen.

Die Empörung unter den Diplomaten, nicht nur den Betroffenen, war groß. An die Spitze der Empörten setzte sich der Diplomat, Roman- und Sachbuchautor Erwin Wickert, ehedem Mitarbeiter des Nazi-Außenministeriums in Berlin, Schanghai und Japan, nach dem Krieg wieder im Amt tätig, unter anderem als Botschafter in Rumänien und China.

Über ihn hat mein früherer Kollege und Freund Ulli Kulke eine Biografie vorgelegt.

Über das Buch wäre sehr viel zu sagen, wenig Gutes allerdings. Vielleicht schreibe ich noch etwas. Hier will ich nur auf ein Detail eingehen, das aber für meine Begriffe bezeichnend ist. Nämlich auf die Art und Weise, wie Kulke mit Marga Henseler umgeht. Ich zitiere aus den Seiten 346ff.:

„Auf die Beschwerde einer pensionierten AA-Sekretärin, Marga Henseler, Generalkonsul Nüßlein in Barcelona sei ein notorischer Nationalsozialist gewesen, glaubte Fischer einen Grund gefunden zu haben, um allen ‚ehemaligen SS-. SA- und NSDAP-Mitgliedern das ‚ehrende Andenken‘ verweigern‘ zu können. Es gab aber bald die von dem Historiker und Botschafter a.D. Heinz Schneppen sorgfältig zusammengetragenen Hinweise, dass der Fall komplizierter und die Vorwürfe gegen Nüßlein letztlich nicht zu halten waren.“

Abgesehen davon, dass man auch die von Schneppen zusammengetragenen „Hinweise“ durchaus auch anders lesen kann, siehe oben, lagen seine Ergebnisse nicht „bald“ vor, wie Kulke behauptet, sondern erst 2012, zwei Jahre nach Erscheinen des Berichts der Historikerkommission und sieben Jahre nach Fischers Ausscheiden aus dem Amt!

Kulke weiter: „Unter anderem wies er (Schneppen, AP) darauf hin, dass der Süddeutsche Rundfunk genau dieselben Vorwürfe bereits in den sechziger Jahren erhoben hatte, sie aber nach Prüfung der Aktenlage zurücknehmen und der Intendant sich bei Nüßlein entschuldigen musste.“

Dass der SDR die Vorwürfe bereits früher erhoben hatte, war nicht nur nicht neu, sondern der Grund für Henselers Intervention. Dass der SDR aber die Vorwürfe „zurückgezogen“ habe, stimmt ebenso wenig, wie dass sich der Intendant bei Nüßlein entschuldigen „musste“, siehe oben. Wie dem auch sei; Kulke fährt fort:

„Obendrein machte der Historiker Daniel Koerfer (siehe Interview im Anhang) darauf aufmerksam, dass die Sekretärin mit Nüßlein, ‚jedenfalls im Amt kursierenden Gerüchten zufolge, einmal mit Nüßlein ein Techtelmechtel gehabt haben soll‘ und womöglich deshalb ein belastetes Verhältnis zu ihm hatte. Merkwürdig auch: Der Bewerbung jener Sekretärin lag ein Empfehlungsschreiben bei – ausgerechnet von Nüßlein. Doch diese Hinweise passten dem Außenminister nicht in die Agenda. Er wollte es jetzt wissen.“

Wie gesagt, die „Hinweise“ Schneppens und Koerfers lagen dem Minister nicht vor, ob sie nun in seine Agenda gepasst hätten oder nicht. Warum Henseler ein Empfehlungsschreiben von Nüßlein bekommen hatte, ist oben dargelegt worden. Das hätte Kulke bei einem Minimum an Rechercheaufwand leicht in Erfahrung bringen können. Das passte ihm aber nicht in die Agenda.

Vor allem aber:

Was sagt es über den Charakter eines Historikers aus, wenn er angeblich „kursierende Gerüchte“ – in Wirklichkeit von interessierter Seite lancierte Schmähungen – ohne Prüfung wiedergibt, lediglich um eine inzwischen verstorbene Frau, die sich nicht mehr wehren kann, auf die billigstmögliche Tour zu schmähen und ihre aus moralischer Betroffenheit stammende Intervention beim Minister ins moralische Zwielicht der Rache einer verlassenen Geliebten zu rücken? Was sagt es über den Charakter eines Autors aus, wenn er diese Insinuation wiederholt?

Das ist schlicht und einfach schäbig. Ich hätte nie geglaubt, dass Ulli Kulke zu einer derart billigen Form politisch motivierter Dreckschleuderei fähig wäre. Ich muss mich eines Besseren belehren lassen. Bleibt nur die Fremdscham.

 

Shares
Folge uns und like uns:
error20
fb-share-icon0
Tweet 384

7 Gedanken zu “Eine Frage des Charakters;”

  1. avatar

    „Kurz nach der Machtübergabe an die Nazis flogen Haas und Golz zusammen mit ihren Ehefrauen nach Prag.“
    Diese klimaschädlichen Kurzstreckenflüge gab es also schon vor der letzten Generation der Malte-Merlins und Luisas. (Kleiner Scherz)

  2. avatar

    Kulke ist mir zum ersten Mal aufgefallen, als er meinte, für die WeLT etwas zur menschengemachten Erderwärmung schreiben und dabei in bester Tradition Lyssenkos die Fakten so verbiegen zu müssen, bis sie zu seiner Agenda passen.
    Sagen wir es so: Er ist sich treu geblieben.

  3. avatar

    Ulrich Kulke hat auch auf der Webseite von EIKE veröffentlicht, einem Verein, der den wissenschaftlichen Konsens über die menschengemachte globale Erwärmung leugnet. Familiär ist er wohl voreingenommen durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 16.10.2008, in dem festgestellt wurde, dass sein Vater Erich Kulke dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet habe.

    1. avatar

      Niemand haftet für seine Eltern. Und Kulke war jahrelang eher links: „taz“-Mitgründer, Mitarbeiter der Grünen-Bundestagsfraktion. Eher erkenne ich bei ihm das Konvertitensyndrom: Leute, die mit einer Gedankenwelt oder einer Organisation brechen, werden oft deren grimmigste Feinde. Siehe Saulus der Christenverfolger, der zu Paulus, dem Fundamentalkritiker des Judentums wurde. Ich selbst habe nach meinem Bruch mit dem Kommunismus 1976 etwa zehn Jahre kaum etwas anderes gelesen als Renegatenliteratur. Noch zu Beginn des Historikerstreits war ich eher auf der Seite Noltes, so sehr hasste ich den Kommunismus nachträglich. Ich sehe etwas Ähnliches bei Kulke: sein Hass gilt den Grünen, also seinem früheren Selbst: also dem jungen Mann, der offensichtlich gegen den furchtbaren Vater rebellierte.

  4. avatar

    Angesichts der Recherche“leistungen“ und Elaborate des Autors Kulke beim rechten Hetzblog „Achse des Guten“, wo er nicht nur als Historiker, sondern auch als Klimaexperte auftritt, lässt mich die von Ihnen überzeugend dokumentierte Böswilligkeit und Schäbigkeit in dessen Umgang mit dem Fall Henseler keineswegs überrascht zurück.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Shares
Scroll To Top