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Faesers Spaltpilz

Eine AfD-Verbotsdebatte ist das letzte, was das Land im Moment braucht. Doch pünktlich zu Merz‘ Amtsantritt und ihrem Ausscheiden lässt die SPD-Innenministerin das lange zurückgehaltene Verdikt des Verfassungsschutzes veröffentlichen, dass die Partei gesichert rechtextremistisch ist. Das Ziel: Zwietracht sähen in die labile schwarz-rote Koalition.

Europa steht womöglich vor einem großen Krieg, wenn Putin-Russland nicht in der Ukraine gestoppt wird. Die Bundeswehr ist nicht verteidigungsbereit. Auf die USA ist unter Trump kein Verlass mehr. Der bedroht zudem den Welthandel und die ohnehin kriselnde deutsche Wirtschaft. Derweil hat Deutschland seit sechs Monaten keine funktionsfähige Regierung. Womit aber beschäftigt sich jetzt wieder der politisch-mediale Komplex? Mit der angeblichen Bedrohung unserer Demokratie durch die mittlerweile in Umfragen zwar relativ stärkste, aber dennoch von einer Machtergreifung aeonenweit entfernte blau-braune Partei.

Der Verteidigung der Demokratie widmet sich inzwischen eine staatlich üppig gesponserte NGO-Industrie, ohne dass diese den Extremisten rechts wie links Einhalt geboten hätte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz scheint seit dem Ausscheiden des vormaligen Präsidenten Maaßen, der selbst zum Problemfall geworden ist, Teil davon zu sein. Darauf deutet jedenfalls die bislang bekannte Begründung für die Einstufung der AfD als demokratiegefährdend hin. Fest gemacht wird die an Reizbegriffen für das linke Milieu wie „Umvolkung“ und „Messermigration“. Nicht aber an tatsächlichen Anhaltspunkten, dass die Partei und ihre Führung auf einen Umsturz hinarbeiten.

Verrfassungsschutz nicht gegen die Verfassung

Verboten werden kann eine Partei jedoch nur, wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestags oder des Bundesrats zur Überzeugung gelangt, dass sie aktiv-kämpferisch auf eine Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkt. Nicht, weil sie menschen- und demokratieverachtende Ansichten vertritt. Das fällt, auch wenn es vielen zurecht nicht gefällt, unter Meinungsfreiheit im Rahmen der Gesetze und die Betätigungsfreiheit einer nicht verbotenen Partei. Wer diese aushebeln will, stellt sich selbst gegen die Verfassung.

Der mehr als 1000 Seiten lange Bericht des Bundesamts, einer weisungsgebundenen Behörde, die dem Innenministerium und damit der scheidenden Amtsinhaberin Nancy Faeser untersteht, ist deshalb nicht mehr als eine Materialsammlung. Kein Urteil, das ihm gar nicht zusteht. Dass die AfD rechtsextreme Positionen vertritt, und zwar nicht nur in Teilen, dafür brauchte es wahrlich keine jahrelange Arbeit von Verfassungsschutz-Beamten. Dafür reicht, die Auftritte ihrer Führungsgestalten bei Versammlungen, Wahlkämpfen und in den Parlamenten zu verfolgen und ihre Verlautbarungen incl. ihres Vorfelds zu lesen.

Aus guten Gründen hat jedoch auch die Ampelregierung und das rot-grüne Restkabinett wie die übrigen Verfassungsorgane bislang vor einem Verbotsantrag zurückgescheut. Und das Gutachten bewusst vor der Bundestagswahl zurückgehalten, um die AfD nicht noch stärker zu machen und ihr nicht die Gelegenheit zu geben, sich erneut als Opfer der anderen Parteien zu gerieren.

Ein Verbotsantrag hilft nur der AfD

Daran hat sich durch den Bericht nichts geändert. Denn die Aussichten eines jahrelangen Verbotsverfahrens sind und bleiben ungewiss. Die AfD bekäme dadurch nur noch mehr Aufmerksamkeit und Zulauf von Bürgern, die zwar nicht unbedingt mit ihren Zielen übereinstimmen, aber alleine den Versuch, sie mundtot zu machen, als undemokratisch ansehen. Und wenn die Verfassungsrichter den Antrag am Ende ablehnten, weil sie entweder von ihrer aktiven Verfassungsfeindlichkeit nicht überzeugt sind, oder sie für zu groß halten, um sie zu verbieten, könnte sich die AfD mit Fug und Recht als demokratisch geadelt präsentieren. Das wäre der GAU, der größtmögliche Unfall für die Demokratie.

Würde die AfD verboten, wäre der Schaden wahrscheinlich nicht geringer. Ein Teil der Führung und der Millionen Anhänger könnten in den Untergrund gehen, wo sie von den Verfassungschützern nur noch schwer zu verfolgen wären. Im Osten, wo sie schon jetzt zum Teil stärkste Kraft auch in den Landtagen ist, könnte es zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen kommen. Würden damit AfD-Wähler in größerer Zahl zu den demokratischen Parteien zurückgelockt, wenn die ihnen die von ihnen präferierte Partei entziehen? Wohl kaum.

Was aber hat Faeser geritten, jetzt dennoch die Bombe platzen zu lassen? Darüber kann man nur spekulieren. Naheliegend ist, dass sie, die den „Kampf gegen Rechts“ (worunter für viele der Demokratiekämpfer auch die Union fällt) als ihre wichtigste Aufgabe ansah, Merz und seiner Regierung ein Danaergeschenk hinterlassen will. Denn statt sich wie vom künftigen Kanzler, ihrem Nachfolger Alexander Dobrindt und CSU-Chef Söder angekündigt, vom ersten Tag an der Eindämmung der irregulären Einwanderung und der anderen drängenden Probleme zu widmen, hat sie schon vor ihrem Start nun wieder die AfD am Hals. Ein gefundenes Fressen für alle, die allein in der Debatte über die Fluchtmigration einen Anschlag auf die Verfassung sehen und Merz nicht vergessen haben und nie verzeihen werden, dass er kurz vor der Wahl im Bundestag da gemeinsame Sache mit der verfemten Partei gemacht hat.

Und was bringen der Bericht der Verfassungsschützer und die neuerliche Verbotsdiskussion tatsächlich im Kampf gegen die AfD? Nichts. Denn Gesinnungen, auch wenn sie einem noch so unappetitlich und unerträglich erscheinen mögen, lassen sich nicht verbieten. Selbst wenn die Partei aufgelöst würde, wären sie nicht aus der Welt und nicht aus den Köpfen ihrer Anhänger und Wähler. Dagegen hilft nur politische Auseinandersetzung, keine juristische. Und überall dort, wo es notwendig ist, klare Kante.

Könnte Merz Stimmen kosten

Merz und die Union haben sie gezogen. Allein schon dadurch, dass sie mit der AfD als zweitstärkster Partei nach der Wahl nicht einmal Sondierungsgespräche geführt haben, obwohl sie die SPD damit hätten unter Druck setzen können statt ihr in vielen Bereichen, anfangen bei der Schuldenbremse, nachzugeben. Dennoch wird ihnen, wenn sie sich weiterhin gegen ein AfD-Verbot stellen, vorgeworfen werden, doch mit ihr paktieren zu wollen. Merz könnte das Stimmen bei der Kanzlerwahl kosten, womöglich sogar seine Wahl gefährden, da prompt Rufe aus der SPD nach einem Verbotsantrag laut wurden. Von Grünen und Linken sowieso.

Nutznießer von all dem ist allein die Partei von Björn Höcke und Alice Weidel. Ist es das, was all die Demokratieverteidiger mit Faeser an der Spitze wollen, um ihre Daseinsberechtigung nicht zu verlieren? Wie wäre es stattdessen damit, endlich die Ursachen anzugehen, die die AfD erst so stark gemacht haben? Aber das würde ja mühsame politische Überzeugungsarbeit erfordern. Nichts, was einem ein so schön gruselig-wohliges Gefühl gibt, ein neues 1933 allein durch die Fleißarbeit von beamteten Verfassungsschützern zu verhindern.

Ludwig Greven ist freier Journalist und Autor. Und entschiedener AfD-Gegner. Aber nicht der Bürger, die ihr aus Frust oder Unzufriedenheit ihre Stimme geben

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8 Gedanken zu “Faesers Spaltpilz;”

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    Liebe „Geldhahnzudreher“:

    In der Zurückweisung des NPD-Verbotes am 17. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mildere Mittel hätte als ein Verbot.

    Das wäre zum Beispiel ein Ausschluss aus der Parteienfinanzierung, früher auch genannt „Wahlkampfkostenerstattung“. Diese kommt ja auch Parteien zu Gute, welche daie 5 % – Hürde nicht übersprungen haben.

    Der Bundestag hat daraufhin den Artikel 21 GG dahingehend geändert und ein Verfahren zu diesem Ausschluss beschrieben. Auch über diese Frage hat das BVerfG dann zu entscheiden.

    Danach wurde ein Verfahren eröffnet, dass die NPD von der Finanzierung ausschließt. Als Pilotprojekt sozusagen.

    Darüber hat das BVerfG im vergangenen Jahr entschieden und die NPD („Die Heimat“) für 6 Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen:
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-009.html

    Kurz gesagt, liebe Geldhahnzudreher:

    Auch diese Entscheidung bleibt dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.

    Den Beschluss dazu

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    Guten Abend, besonders allen Rätselfreunden!

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben in dieser Sache gemäß BVerfSchG zu handeln.

    Wenn die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung nebst Aufklärung der Öffentlichkeit darüber von Rechts wegen gemäß BVerfSchG – verpflichtend – erfolgte, ist nichts dagegen einzuwenden.

    Welche politischen Folgen die Einstufung oder die Aufklärung nach sich ziehen könnte, spielte in diesem Fall für die Beurteilung des Tuns des Bundesamts und des Ministeriums keine Rolle.

    Da die AfD gegen die Einstufung klagen und somit irgendwann ein rechtskräftiges Urteil zur Sache vorliegen wird, mag ich mich an Spekulationen darüber, ob Bundesamt oder Ministerium anders hätten handeln sollen oder dürfen, gar nicht beteiligen.

    Die NPD durfte von Rechts wegen nicht verboten werden, weil sie zu unbedeutend war.

    Wenn eine nicht unbedeutende, extremistische Partei nicht verboten werden sollte, weil das Mittel rechtlich zwar erlaubt, aber für nicht geeignet gehalten würde, Schaden, der von dieser Partei droht, abzuwenden, dann frage ich mich, wozu es die Möglichkeit eines Verbots überhaupt gibt. Ein erstes Rätsel.

    Nichtsdestotrotz könnte man die Ursachen für das Erstarken dieser Partei angehen. An erster Stelle steht da meiner Meinung nach die mangelhafte und fehlerhafte Berichterstattung über Fragen mit Asylbezug.

    Das beginnt mit so grundsätzlichen Fragen wie der, was mit dem Asylantrag überhaupt beantragt wird.

    Wenn man das nicht weiß, unterlaufen einem Fehler, wie zum Beispiel der Sendung „Klar: Migration: Was falsch läuft“, in der gleich zu Beginn die Falschbehauptung aufgestellt wird, der Asylantrag des Täters von Brokstedt wäre abgelehnt worden.

    Dieser Mordfall war der rote Faden der ganzen Sendung. Und damit beschrieb die Sendung ungewollt sehr gut, was seit 10 Jahren falsch läuft:

    Mangelhafte Beschäftigung mit den elementaren Grundlagen des Themas Asyl und Null Bereitschaft zur Fehlerkorrektur. Warum das so ist, ist mir ein Rätsel. Warum sich dieses Rätsel – so mein Eindruck – nur mir stellt, ist mir ein noch größeres Rätsel.

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    Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel:

    Vielleicht wird Frau Faeser ja auch den amerikanischen Vizepräsidenten und Aussenminister noch schnell als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Ich fahre Anfang Juni in die Normandie. Und dann schaue ich aufs Meer, ob die Amis kommen und uns nochmal vor dem Wahnsinn retten. Die BRD ist ein Rechtsstaat, in dem auch politische Rechte in der Verfassung verbrieft sind. Durch Gesetzgebung (Netz-DG, DSA), Strafrecht (§ 188 StGB) und verfassungswidrige NGO-Finanzierung sind diese Grundrechte gefährdet. Dies zeigt auch der Abstieg Deutschlands im Ranking der Pressefreiheit. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch wirkt aufgrund von deren Folgen fast wie ein faktisches Oppositionsverbot. Die eigentliche Gefährdung unserer Demokratie kommt von innen.

    Frau Faeser gibt ihr ein Gesicht.

  4. avatar

    Das ‚Bundesamt für Verfassungsschutz‘ (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit; der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

    ‚Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar‘, teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. ‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘.

    ‚Article 6 – Practices and polices having the purpose or effect of changing the demographic composition of the region in which a national, ethnic, linguistic, or other minority or an indigenous population is residing, whether by deportation, displacement, and/or the implantation of settlers, or a combination thereof, are unlawful.‘
    United Nations, Al-Khasawneh, Final Report on Population Transfer, E/CN.4/Sub.2/1997/23

    UN Commission on Human Rights 1997 = United Nations Economic and Social Council /Commission on Human Rights /Sub-Commission on Prevention of Discrimination and Protection of Minorities (1997): Freedom of movement. Human rights and population transfer. Final report of the Special Rapporteur, Mr. Al-Khasawneh, June 27, 1997, E /CN.4/Sub.2/1997/23

    … tja, der Unrechtsstaat hat keine Gründe Andersdenkende zu kriminalisieren, er erfindet sie.

    Das ist nicht neu. Das schrieb schon Alexander Solschenizyn; ‚ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.‘

    Im Übrigen definiert sich der ‚BRD‘-Unrechtsstaat – Seehofer; Herrschaft des Unrechts – durch hoheitlichen Rechtbruch. Beispiele zu Hauf. Allein 16a GG und Dublin II genügen als Nachweis.

    … fight, fight, fight.

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      @Ernst „fight, fight, fight“.. Sicher.. Nur gehört dazu auch ein offenes Visier, sonst wird das nicht ‚Ernst‘ genommen..
      In der Tat hat Rubio mit seiner realistischen Sicht auf Putins Russland u.v.A. eine gewichtige Stimme und ‚unsere‘ Leute wären gut beraten, weniger Energie mit ihrem Hass auf Donald Trump zu verschwenden und stattdessen in eine realistischere Politik zu lenken, die eine Mehrheit in diesem Land wahrscheinlich auch mittragen würde. Z.b.nach dem Blackout – Desaster auf der Iberischen Halbinsel.

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    Ein AfD-Verbot würde wenigstens den Geldfluss von Millionen Euro vom Staat zu seinen Feinden stoppen.
    Es wäre trotzdem nur Symptombekämpfung. Die strukturellen Probleme, dank denen die AfD überhaupt groß sein kann, sind soziale Ungleichheit und Spaltung, immer schnellere Umverteilung von unten nach oben, nach unten treten gegen einfache Sündenböcke wie Arbeitslose und Ausländer, steigende Mieten und prinzipienlose Politiker. Nichts davon würde von einem AfD-Verbot gelöst. Von der kommenden Bundesregierung allerdings auch nicht.

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      Die Geldflüsse können auch ohne Verbot gestoppt oder zumindest begrenzt werden. Ist im Fall der AfD ja auch schon gesehen. Gebracht hat es nichts. Die Ursachen für ihr Erstarken kann man auch ganz woanders sehen, wie viele Soziologen, Politikwissenschaftler und Wahlforscher. Wenn es so wäre, wie Sie schreiben, müssten ja eigentlich neben der Linken auch die SPD und die Grünen davon profitieren, die das seit langem anprangern. Tun sie aber nicht.

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        Alleine die AfD-Bundestagsfraktion bekommt jetzt mehrere Millionen Euro im Jahr, was durch ein Verbot verhindert würde.
        Und ja, die AfD wird von vielen Menschen gewählt, die von der Moderne überfordert sind, ein fest rassistisches Weltbild haben oder zumindest von der Hysterie gegen Ausländer angesteckt werden, die quer durch die Medienlandschaft verbreitet wird. Das kriegt man nicht mit einem Parteiverbot gelöst, aber auch hier: Gefühlte und tatsächliche wirtschaftliche Sicherheit würde die Menschen deutlich resilienter machen.
        Warum das bei SPD und Grünen nicht klappt, ist jetzt nicht schwer zu verstehen: Die SPD ist schon lange nicht mehr glaubwürdig, die Grünen werden aus ideologischen Gründen von konservativer Politik und Presse dämonisiert (von Axel Springer vielleicht auch aus wirtschaftlichen Gründen, wenn man sich anschaut wem der Konzern gehört), es ist keine Überraschung dass beide nicht profitieren.

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