Demokratien sollten sich nicht durch Ausschluss ihrer Gegner durch Gerichtsurteile schützen. Sondern durch Wahlen. Und indem wir alle sie verteidigen.
„Großer Erfolg gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Europa“, jubelt ein Grüner Bundestagsabgeordneter auf X (ehemals Twitter); rechte Stimmen sprechen von einem „politischen Urteil“. Marine Le Pen, die Präsidentschaftskandidatin und Anführerin des rechtspopulistischen französischen Rassemblement Nationals, wurde schuldig gesprochen, EU-Gelder veruntreut zu haben. Das Urteil: zweijähriger Hausarrest mit elektronischer Überwachung, eine Geldstrafe und der Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre mit sofortiger Wirkung, also ihres Rechts, als bislang aussichtsreichste Bewerberin bei der Präsidentenwahl 2027 anzutreten.
Nach dem Urteil passierte das Erwartbare: Während Viktor Orbán, Matteo Salvini und Donald Trump sich mit Le Pen solidarisierten, sprachen andere von einem Triumph des Rechtsstaats. Die einen beklagen Lawfare, also den Einsatz juristischer Mittel zur Ausschaltung politischer Gegner. Die anderen sehen im Urteil ein überfälliges Zeichen der Integrität in Politik und Justiz.
Wie weit darf der liberale Rechtsstaat gehen?
Das Urteil gegen Le Pen bringt eine grundlegende Frage auf die Tagesordnung: Wie weit darf ein liberaler Rechtsstaat gehen, um sich gegen Akteure zu wehren, die ihn durch ihr Verhalten beschädigen? Und wann kippt der Schutz der Demokratie in ihre Selbstaufgabe?
Hierzu bietet das sogenannte Böckenförde-Diktum einen Denkanstoß. Der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde schrieb 1967: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Gemeint ist: Der liberale Rechtsstaat braucht eine moralische, gesellschaftliche und politische Kultur, die seine Grundwerte trägt – doch er kann diese nicht per Gesetz erzwingen, ohne seine eigene Freiheit zu gefährden.
Im Fall Le Pen ist genau dieser Konflikt greifbar. Der Rechtsstaat greift zu einem drastischen Mittel – dem Entzug des passiven Wahlrechts, um seine Institutionen zu schützen. Doch genau darin liegt die Gefahr: Wird das Strafrecht zur politischen Waffe, beraubt sich der Staat seiner liberalen Grundlagen.
Trump durfte trotz Verurteilungen kandidieren
Ein Blick in andere Länder macht deutlich, wie unterschiedlich Demokratien mit dieser Frage umgehen. In den USA etwa konnte Donald Trump trotz mehrerer Anklagen weiterhin für das höchste Amt kandidieren. Die amerikanische Verfassung kennt keine moralische Disqualifikation. In Deutschland hingegen wäre der Entzug des passiven Wahlrechts theoretisch möglich, kommt aber nur in Ausnahmefällen zur Anwendung. Gerichte legen die Schwelle bewusst hoch, um das Grundrecht auf politische Teilhabe nicht einzuschränken. Der Rechtsstaat bleibt zurückhaltend – in der Hoffnung, dass die Gesellschaft selbst regulierend eingreift: durch Aufklärung, Kritik, Wahlverhalten.
Doch was passiert, wenn diese Selbstregulierung ausbleibt? Wenn die Voraussetzungen, von denen Böckenförde spricht, nicht mehr ausreichend vorhanden sind? Wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung bereit ist, Personen mit rechtswidrigem Verhalten dennoch ins Amt zu wählen, weil sie das System selbst in Frage stellen?
Ein Dilemma
Dann steht die Demokratie vor einem Dilemma: Entweder sie riskiert, sich selbst zu untergraben, oder sie riskiert, ihre freiheitliche Offenheit zu verlieren. Das Urteil gegen Le Pen mag juristisch korrekt sein. Es ist aber mehr als ein Gerichtsurteil; es ist ein Spiegel der Krise der liberalen Demokratien.
Die Demokratie lebt nicht vom Ausschluss durch Gerichtsurteile, sondern vom Ausschluss durch Wahlen. Und doch muss sie sich wehren, wenn ihre Grundlagen systematisch angegriffen werden. Die Lösung liegt nicht in mehr Repression, sondern in mehr demokratischer Kultur: Bildung, politische Debatte, Medienkompetenz, Vertrauen in Institutionen. Ob wir unsere liberale Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen können, hängt nicht von einem repressiven Rechtsrahmen ab. Sondern von uns allen.
Marcus Knauf hat an der Universität Hamburg Holzwirtschaft studiert und machte sich anschließend als Berater selbstständig. An der Universität Hamburg promovierte und habilitierte er nebenberuflich und ist heute als Privatdozent Angehöriger der Universität Hamburg. Er forscht zu den Themen Wald, Holz, Klima, Ressourcen- und Kohlenstoffmanagement und zu Scientitic Literacy.
Die Frage ist nicht, wie weit ein liberaler Rechtsstaat gehen darf, „um sich gegen Akteure zu wehren, die ihn durch ihr Verhalten beschädigen“. Das steht hier nicht zur Debatte, denn das Gesetz – von Le Pen übrigens maßgeblich mit initiiert – sieht bei bestimmten Straftaten den Entzug der Wählbarkeit vor. Ein Prozess, der vor allem dazu dienen sollte, Le Pen auf diesem Weg die Präsidentschaft zu verbauen, würde schließlich ins Leere laufen, hätten Le Pen und andere Parteifreund sich einfach an geltendes Recht gehalten, statt öffentliche Gelder zu veruntreuen. Aktuell steht auch der frühere französische Präsident Sakozy vor Gericht, und die Staatsanwaltschaft fordert auch bei ihm den Entzug des passiven Wahlrechts (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/sarkozy-forderung-haftstrafe-staatsanwaltschaft-100.html). Komisch, dass in seinem Fall die Frage deutlich leiser gestellt wird, ob dies eine politische Forderung sei, um ihn kaltzustellen.
Die Frage ist also nicht die eingangs gestellte, sondern ob alle vor dem Gesetz gleich sind oder manche qua Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei gleicher. Wer es verabscheut, dass die Parteikader der jeweiligen KP in realsozialistischen Staaten den Staat als Selbstbedienungsladen missbraucht oder andere geschädigt haben und nur deshalb straffrei davongekommen sind, weil sie Parteifunktionäre waren, sollte sich fragen, ob er es gutheißen soll, dass in einem Rechtsstaat Funktionäre einer rechtsextremen Partei über dem Gesetz stehen sollen, weil man befürchtet, ihre Partei könnte davon profitieren, dass sie sich ansonsten zum Opfer stilisieren.
Nein, es geht nicht um die Frage, ob Le Pen und die anderen Angeklagten gegen Strafgesetze verstoßen haben. Das steht außer Frage. Sondern darum, ob es richtig ist, dass der französische Gesetzgeber und das Gericht in diesem Fall damit den sofortigen Entzug des passiven Wahlrechts verbindet. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in Bürgerrechte, der mit dem Strafrecht nichts zu tun hat. Egal, was man von Le Pen und ihrer Politik und Partei hält. Alles andere wäre eine rein formal-juristische, völlig unpolitische Bewertung. Le Pen von der Präsidentenwahl auszuschließen, wird auch gar nichts bewirken: An ihrer Stelle wird der Vorsitzende des RN kandieren, der ebf. vor allen anderen Kandidaten liegt. Die Partei wird es eher bestärken. Genauso wie ein Verbot der AfD völlig kontraroduktiv wäre. Extremisten rechts wie links, das ist sein Punkt und auch meiner, muss man politisch bekämpfen. Nicht juristisch.
Marine le Pen wird vorgeworfen, dass wissenschaftliche Mitarbeiter der Parlamentarier ihrer Fraktion nicht Wissenschaft fürs Parlament betrieben, sondern (auch) für die Partei arbeiteten.
Sagense mal, @Jens Breitenbach, können Sie mir irgendeinen Bundestagsabgeordneten irgendeiner deutschen Partei nennen, der das NICHT so macht?
Also wenn zum Beispiel Frau Bundestagsabgeordnete, Frau Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von ihrer Partei als Bundestagskandidatin aufgestellt wird …
Wer hängt dann wohl die Plakate ?