Die offene Gesellschaft von heute braucht keine Übergriffigkeit, um sich ihrer Gegner zu erwehren
„Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die unbeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“
Dies schrieb Karl Popper im Jahr 1944 in seinem Buch „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“, welches ein Jahr später veröffentlicht wurde. Es waren nicht zuletzt die historischen Erfahrungen seiner Zeit, insbesondere der Weimarer Republik, die den liberalen Philosophen zu dieser Erkenntnis brachten.
Heute wird Poppers Forderung für die Bekämpfung von politischem Radikalismus missbraucht. Auch in der aktuellen Debatte um die Aktivitäten des „Zentrums für politische Schönheit“ (ZpS) gegen den AfD-Politiker Björn Höcke dienen manchem Sympathisanten des Künstlerkollektivs Poppers Zeilen als Rechtfertigung.
Damit wir uns richtig verstehen: Gegen die Protestaktion selbst, die Errichtung einer Mini-Kopie des Berliner Holocaust-Mahnmals in Sichtweite von Höckes Wohnhaus, ist nichts einzuwenden. Es ist vielmehr eine kreative, witzige Idee, AfD-Repräsentanten, die ein „Ende des Schuldkults“ fordern, mit der Erinnerung an die unzähligen Opfer der „12 Jahre“, wie sie die nationalsozialistische Gewaltherrschaft oftmals verharmlosend umschreiben, zu konfrontieren.
Doch nach eigenem Bekunden haben die ZpS-Aktivisten Höcke und seine Familie über Monaten beobachtet und sogar abgehört. Ihre Rechtfertigung: „Gegen Nazis wenden wir Nazimethoden an.“ Diese Aussage kann und darf nicht unwidersprochen bleiben. Denn wer Nazimethoden anwendet, greift zu Mitteln, die nicht zu einer Demokratie passen. Das scheinbar hehre Ziel, völkischen Rechtsradikalismus zu bekämpfen, rechtfertigt nicht, Übergriffigkeiten hinein in die Privatsphäre eines Menschen zu begehen.
Auch die Berufung des ZpS darauf, dass der thüringische Verfassungsschutz „nach Bekanntwerden der Mordserie des NSU kapitulierte“ und man nun das „Frühwarnsystem des Staates (…) durch ein Frühwarnsystem der Zivilgesellschaft ergänzt“ überzeugt nicht. Wo soll das hinführen? Sollen künftig Privatleute in Form von Kunstaktionen Rechtsradikale in ihrem Privatleben überwachen? Eines ist sicher: zu einer wehrhaften Demokratie, die ihre Grundlagen ernst nimmt, passt das sicher nicht. Zur Meinungsfreiheit gehört es, Rechtsradikale ebenso zu ertragen wie Steinzeitkommunisten. Solange politische Sektierer keine Handlungen unternehmen, die demokratische Ordnung zu beseitigen, braucht der Rechtsstaat nicht tätig werden.
Auf die Herausforderung durch zunehmenden politischen Radikalismus muss die Gesellschaft mit konsequenter Aufklärung reagieren, nicht mit Bespitzelung. Diese wird gewiss keinen AfD-Anhänger zur Umkehr bewegen. Im Übrigen ist die Anmaßung, selbst besser zu wissen als der Verfassungsschutz, ob und wie Höcke zu beobachten ist, auch deshalb absurd, weil der Verfassungsschutz keineswegs untätig ist, was radikal rechte Bewegungen angeht. So wird die „Identitäre Bewegung“ bereits seit geraumer Zeit sowohl im Bund als auch von verschiedenen Landesverfassungsschutzämtern beobachtet, darunter seit 2016 auch in Thüringen.
Zudem gilt: Wer politisch motivierte Straftaten begeht, der muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Rechts- wie Linksradikale genauso wie Künstler, die im Einsatz für die Verteidigung der offenen Gesellschaft die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreiten. Ob das ZpS eine versuchte Nötigung gegenüber Björn Höcke begangen hat, wird derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft.
Bislang geisterte eher im rechten Spektrum die Vorstellung herum, es gäbe eine Art politisches Notwehr-Recht. Doch das ist selbstverständlich Unsinn. Selbst wer sich von einer vermeintlichen „Kanzler-Diktatorin“ geknechtet fühlt, darf nicht den Rahmen der Rechtsordnung sprengen. Noch so viele Likes auf Facebook für scharfmacherische Aufrufe dergestalt, dass der „Unrechtsstaat“ Bundesrepublik von Linksfaschisten oder einer korrupten Elite gesteuert werde, begründen kein Widerstandsrecht im Sinne von Art. 20, Absatz 4 des Grundgesetzes („Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“). Auf das Weltbild rechter Aktivisten übertragen, heißt das, dass erst und nur wenn der Islamische Staat das bundesdeutsche Kalifat ausrufen und die Staatsorgane ersichtlich nichts dagegen unternehmen würden, selbsternannte Verteidiger des Abendlandes mit dem Segen des Grundgesetzes „Widerstand“ leisten dürften.
Gleiches gilt im Übrigen für Antifaschistinnen und Antifaschisten. Solange in Berlin kein neuer Reichskanzler ernannt wird, hat sich der Einsatz für die offene Gesellschaft auf friedliche Demonstrationen und politische Aktionen im Rahmen von Gesetz und Anstand zu beschränken. Denn anders als die Weimarer Republik ist die Bundesrepublik keine wehrlose Demokratie. Eingedenk der Erfahrungen aus der Zwischenkriegszeit haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes Poppers Appell gehört und unseren Staat mit einem ganzen Arsenal von potenziellen Maßnahmen gegen Antidemokraten ausgestattet. Diese reichen vom Verlust von einzelnen Grundrechten bis zum Verbot von verfassungsfeindlichen Vereinigungen und Parteien. Der Jurist und Kolumnist Heinrich Schmitz hat die Problematik der Klausel sehr schön so zusammengefasst:
„Solange die verfassungsmäßige Ordnung das Recht zum Widerstand garantiert, ist es garantiert nicht gerechtfertigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Nach dem Zusammenbruch dieser Ordnung wäre das GG das Erste, was abgeschafft würde, einschließlich des Art. 20 Abs. 4. Der Widerstandsparagraf hat also eigentlich nur deklaratorischen Wert. Sieht halt nett aus. Vielleicht ist die Vorschrift aber auch nicht ungefährlich, weil sie den einen oder anderen auf dumme Gedanken bringen kann.“
Der Rechtsstaat schützt auch Leute, die ihn ablehnen. Und abwegige politische Ansichten machen einen Menschen nicht automatisch zu Freiwild, selbst wenn er bei der AfD aktiv und radikal rechts unterwegs ist. Das Recht zur freien Meinungsäußerung bedeutet nicht, dass die offene Gesellschaft Radikale hofieren muss. Weder sind Medien verpflichtet, ihnen eine Bühne zu geben, noch sind sie verpflichtet, ihr Weltbild zu verbreiten.
Eine offene Gesellschaft sollte aber ihre Feinde nicht zu Märtyrern machen. Sofern diese, wie Popper schreibt, nicht aufrufen, „Argumente mit Fäusten und Pistolen zu beantworten“, dürfen Verteidiger eines liberalen Staates sich nicht zu potentiell ungesetzlichem, mindestens aber übergriffigem Handeln hinreißen lassen. Es sei ja „gut gemeint“, ist kein Freifahrtschein für politische Aktivisten. Wer zudem noch Kritikern solcher Übergriffigkeiten vorwirft, Radikale salonfähig zu machen, der entpuppt sich letztlich selbst als Intoleranter. Popper haben diese Akteure jedenfalls falsch verstanden.
Noch einmal zur Erinnerung an alle Diskutanten:
Persönliche Beleidigungen werden ebensowenig freigeschaltet wie pauschale Diffamierungen bestimmter Gruppen.
Es wäre, anders als behauptet, überhaupt gar kein Problem das Amt eines Bundeskanzlers im GG in das eines Reichskanzlers umzubenennen oder gleich eine neue Reichsverfassung des Bundes ausarbeiten und anzunehmen.
Meines Wissens erfolgt die Parteiführung der AfD nach innerparteilich demokratischen Grundsätzen. Die Politik der AfD ist auch nicht darauf gerichtet die verfassungsgemäße Ordnung zu beseitigen. Wenn sie verfassungswidrig wäre, wo hohe Hürden gelten, hätte das nur das BVerfG zu entscheiden.
Wer sind denn hier die Intoleranten? Sicherlich jene, die auf eine Elimination ihres politischen Gegners aus sind und seine Räume im demokratischen Diskurs beschränken wollen, mit Drohungen, Einschüchterungen und Gewalt an der Teilnahme an der politischen Willensbildung hindern wollen. Wenn ein Bürgermeister mit fiesen Tricks verhindert, dass eine ungeliebte Partei in der Stadthalle seinen Parteitag anhält, dann ist er gewiss keine „Kämpfer für Toleranz“ sondern agiert selbst demokratiefeindlich. Vollkommen unabhängig davon ob das eine Neonazi oder sonstig unappetitliche Partei ist, die zur Wahl antritt und einen rechtlichen Anspruch darauf hat öffentlichen Raum für Parteitage zu nutzen.
Menschen, die gegen Parteitage politischer Gegner demonstrieren, sind nicht tolerant, sondern handeln intolerant. Menschen, die gegen Kirchenbauten anderer Religionsgemeinschaften protestieren gleichfalls. Der Begriff der Toleranz eignet sich nicht, wenn er zum widersinnigen Kampfbegriff wird und Poppers Gedanken der wehrhaften Toleranz grotesk korrumpiert, weil man sich an der eigenen Feindschaft vergiftet hat.
Wieso eigentlich links? Die Künstler des ZpS sind doch nicht links. Sie sind einfach nur gegen Nazis. Das ist nicht links. Wie Gauland jüngst bemerkte, ist „der Nationalsozialismus etwas zutiefst antideutsches“.
Insofern wird es sich also um erzkonservative Vaterlandspatrioten handeln.
Der Witz ist gut. 🙂
Für einen durchschnittlichen Linken beginnt der Nazismus bereits auf dem bürgerlichen Flügel der SPD (den es früher gab, heute vielleicht nicht mehr; er hat sich zumindest in letzter Zeit sehr rar gemacht).
Das, was man früher „Nazismus“ nannte, ist in unserer Zeit des linksradikal-antideutschen Mainstreams (in der veröffentlichten Meinung) ein Mensch mit gesundem Menschenverstand.
P. S.: Entschuldigung, es hatte nicht „…ein Mensch mit gesundem Menschenverstand“ heißen sollen, sondern „…die Einstellung eines Menschen mit gesundem Menschenverstand.“
🙂
Ein Kennzeichen der Linksradikalen ist ja deren Feigheit. Sie legen sich nie mit den Mächtigen an, sondern immer nur hinterhältig mit den ohnehin schon ausgegrenzten MerkelStaatsfeinden. Wenn sie wirklich diese NSU-Sache umtreibt, dann könnten sie ja dem Innenminister auflauern, aber dazu sind sie zu feige. Zudem würden sie ihre Finanzierung durch das Regime verlieren, diese verlogenen Heuchler.
Würden Linke nicht mit den Wölfen heulen, wären sie ja keine Linken.
Ihre absolute charakterliche Minderwertigkeit und Heuchelei ist doch ihr Hauptkennzeichen, Herr Weller, die dadurch noch ihren Höhepunkt erfährt, daß sie ihre Ideologie doppelzüngig auch noch als menschheitsbeglückend anpreisen.
Wie sagt man in den USA (leider unübersetzbar): „If liberals had no double standards, they would have no standards at all.“ Sie sehen also, woher mein Internetspitzname kommt…
Wenn das Kalifat schon ausgerufen wurde, ist es zu spät, noch effektiven Widerstand zu leisten.
Getreu dem Motto „Wehret den Anfängen !“ ist entsprechender Widerstand damit auch schon vorher legitim.
Die Frage ist daher nicht, ob Widerstand erlaubt ist, sondern wie weit er geht und gegen wen er sich richtet.
Ich bin ganz bei Ihnen, und meines Erachtens nach gehören diese „Künstler“ genauso in den Knast wie Neonazis, die sich Vergleichbares bei Linken erlauben.
Der von Ihnen zitierte Satz zeigt jedoch deutlich, um was für ein totalitär-terroristisches Kollektiv von Kohlenstoffeinheiten es sich bei diesen kindischen Schmierfinken, Pfuschern, Tintenseichern, Stümpern und Hudlern handelt.
Lenins Satz aus einem seiner Briefe von 1919 bzgl der Rolle der Intellektuellen innerhalb der Nation kommt einem in den Sinn.
Der Revolutionsführer hat das Wesen der Intellektuellen klipp und klar erkannt, kann man da nur sagen. 🙂