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Legale Kinderpornos? Ekelhaft

FKK-Fotos von Kindern, und zwar harmloser Natur, jedenfalls legaler, stehen im Hintergrund der jüngsten Staatskrise. Ein Bundestagsabgeordneter räumt ein, sich Aktbilder von Knaben im Internet besorgt zu haben, über einen Zeitraum von fünf Jahren in erheblichem Umfang. Mit dem Bekanntwerden dieser Tatsache war er politisch erledigt. Und er hat rechtzeitig (vielleicht zu rechtzeitig) die entsprechenden Konsequenzen gezogen. So weit, so gut; oder so schlecht.

Wer eine Vorliebe für Kinderpornos öffentlich einräumt, kann auf Nachsicht der Medien und des Mobs nicht hoffen. Kinderschänder, tatsächliche oder vermeintliche, sehen sich meist einer Lynchstimmung gegenüber, die ein Unrecht unter allen Umständen zu sühnen sucht und dabei zur Not ein weiteres begeht. Ich habe, bevor das alles bekannt wurde, Sebastian Edathy als anständigen Menschen kennengelernt und wusste nichts von den Schattenseiten seiner Seele, die nun unseren Zorn erwecken. Es geht mir aber auch nicht um den Täter, sondern um die Tat.

Vor bald zwanzig Jahre hatte ich die Ehre, einen sehr berühmten britischen Maler kennenzulernen, Lucian Freud, Enkel des Psychoanalytikers Sigmund Freud. Er war einer der begehrtesten Porträtmaler und selbst die Queen hat ihm Modell gesessen. Freud pflegte einen gewaltigen, zum Teil gewalttätigen Realismus und hatte eine Obsession zu nackten Körpern. Ich traf ihn auf einem Empfang von Francis Bacon, seinem Malerkollegen, irgendwo in Chelsea, und die beiden zogen ein Besäufnis ab, das, wie ich von denen hörte, die es länger ausgehalten hatten als ich, gegen Morgen infernalische Züge annahm und nicht frei von derben homosexuellen Übergriffen war. So sind sie, die dionysischen Seelen, dachte ich. Von Stund an gehörte ich zu den Bewunderern des groben Realismus aus der ekstatischen Malerei Freuds.

 

Ich kann auch noch auf die Stunde genau sagen, wann das endete. In einem Katalog, den ich in einer Mailänder Ausstellung erwarb, sehe ich das wirklich obszöne Aktbild eines jungen Mädchens. Man war bei Lucian Freud an sehr voluminöse ältere Frauen und raue Gesellen gewöhnt, aber eben nicht an Mädchen. Ich erfahre, dass das Modell seine minderjährige Tochter war, die mit der Einlassung zitiert wird, dass sie so wenig von ihrem häufig abwesenden Vater gehabt habe, dass sie das Modellliegen als Zuwendung empfunden habe. Nun liegt sie dort vor den Augen der Welt, ihre Scham nicht verbergend. Rundheraus ekelhaft. Damit war der Fall Freud für mich erledigt. Ich schaue heute weg, wenn ich was von ihm sehe. So ein Arschloch.

 

Zweiter Fall. Das Museum Folkwang in Essen hat in diesen Tagen eine Ausstellung mit „Bildern des Begehrens“ abgesagt, die sich den Fotoarbeiten des Malers Balthasar Kossowski de Rola, genannt Balthus (1908 bis 2001) widmen sollte. Ein acht Jahre altes Mädchen war von ihm in 2400 Polaroids verewigt worden, teils in Posen, die gespreizte Beine einschlossen. Die Kunstkritik bemerkt in seinem Werk eine unmittelbare Lüsternheit, die auf pädophiler Gier beruhe. Nehmen wir mal an, dass die  kunstgeschichtliche Relevanz des Werkes unzweifelhaft ist, rechtfertigt das eine Ausstellung? Oder handelt es sich bei der Absage um einen Akt der Zensur? Man kann nun die Weltliteratur nach den Lolitas durchstreifen oder die Wandervögelalben nach Schnappschüssen von unverdorbenen Pfadfindern beim Baden. Es geht nicht um die Abbildungen, sondern um die Augen des Betrachters.

 

Unausgesprochen wirkt bei den Betroffenen und ihrer Lobby das Argument, dass die Onaniervorlagen ja ein privates Vergnügen seien und das Privatleben auch von Abgeordneten niemand etwas angehe. Die Triebabfuhr bei legalen Pornos verhindere, so höre ich als weiteres Argument, tatsächlichen Missbrauch. Ich will mich auf diese Debatte nicht einlassen, weil sie am Kern vorbei geht. Wenn alle Tabus dieser Welt fallen mögen, eines stelle ich nicht zur Disposition: Kinder sind unsere Schutzbefohlenen. Sie haben jedes Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Balthus und Freud sind für mich verachtenswert. Ob das auch für Edathy gilt, dazu kann er sich nun äußern. Wir werden ihm zuhören. Geben wir ihm eine faire Chance. Wie gesagt, auf mich hat er immer einen guten Eindruck gemacht. Ich will wissen, ob und wo ich mich getäuscht habe.

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17 Gedanken zu “Legale Kinderpornos? Ekelhaft;”

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    @Ersoy

    Sie stellen Pädophilie als furchtbares Missverständnis da. Den Pädophilen als unglücklich verliebten. Am Ende der “sexueller Beziehung auf Augenhöhe” steht die Vergewaltigung eines Kindes. Immer. Diese „sexuelle Beziehung“ auf Augenhöhe wird durch ein hohes Maß an Manipulation erreicht, je erfolgreicher die Manipulation, je größer der Selbstbetrug des Vergewaltigers. Und am Ende wird er grob – immer. Die Sprüche „sie wollte es doch auch“ sind doch altbekannt. Das schlimme ist – die glauben das wirklich.

    Natürlich können wir von einer immensen Dunkelziffer an legalen Konsumenten ausgehen. Dann ist Durchschnittspädophile jemand, der sich halt mal alleine Kinderfotos auf dem Klo anschaut. Soviel ich verstanden habe, ist das so eben nicht. Natürlich können sie sagen, klar, die kennen wir ja nicht – das ist aber auch der Unterschied zu dem Kaufhausdetektiv: vielleicht klauen viele Zigeuner, aber Millionen besuchen täglich unbescholten Geschäfte und das ist nachweisbar. Letztendlich braucht ein Zigeuner keine Therapie, um nicht zu klauen – das ist Rassismus. Ein Pädophiler braucht aber Hilfe, um dauerhaft den Gedanken an “sexuelle Beziehung auf Augenhöhe” in seinem Kopf richtig einordnen zu können.

    Das erfordert ein hohes Maß an Selbstkontrolle, was selbst bei einer Quote von „nur“ 40% anscheinend nicht wirklich funktioniert. Außer, da muss ich den Hütchenspieler an sie zurückgeben, wir gehen von einer astronomischen Zahl von Pädophilen aus, was das ganze natürlich bis zum einer Vergewaltigungsquote im „Durchschnittsbereich“ einer Sexualität relativiert.

    „Diese wiederum dürften sich kaum von solchen Bildern angesprochen fühlen, die auf den Reiz einer neurotisch-harmoniesüchtigen Schein- und Fantasiewelt eines Pädophilen abzielen.“ Eben – das bedeutet, die Jungs wissen nicht, was sie da tun. Was auch den mitunter selbstbewussten Auftritten der Erwischten entspricht.

    Der Ansatz der Therapien (Süddeutsche) geht auch dazu, dass die Jungs auf Fotos verzichten, gerade weil Konsumenten solcher Fotos die Grenzen auf Dauer nicht einhalten können – womit das Sammeln solcher Bilder ein klarer Hinweis auf Grenzverletzung ist. Das ist ein ganz anderer Fall, als wenn ein Zigeuner ein Kaufhaus betritt. Der ist ein einleuchtender, aber vollkommen falscher Vergleich.

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    „Wenn alle Tabus dieser Welt fallen mögen, eines stelle ich nicht zur Disposition: Kinder sind unsere Schutzbefohlenen.“

    Genau das empfinde ich als hundsverlogen und doppelmoralisch. Warum? Wenn das so ist, warum bleibt das Tabu bestehen, dass es sehr junge Menschen gibt, die weder mit diesem Lippenbekenntnis klar kommen, noch zu hause überhaupt, aber auch nicht im Heim oder sonst einer Einrichtung die vorgibt, „befohlen“ zu, Kinder zu schützen. Wer beide Optionen, Familie oder Heim/ Betreuer nicht mehr aushält und ausgerechnet vor denen flüchtet, die für ihren Schutz da sein möchten,was dann? Da sieht man doch, was „Schutz“ anrichten kann. IM namendes „schutzes“ Kannman die krassesten Gesetze durchbringen, die sich auch gegen Kinder richten. Schnell kannman mal von „Selbst“-Mord sprechen, damit es nicht so auffällt, daß man Menschen auch dadurch umbringen kann, dass man sie als Entrechtete durch Verfolgung an ihre Grenzen treibt. Ich kenne einen, der hat in den Achtzigern bei einem bekannten Unterschlupf gefunden. als er vom Heim flüchtete. Heute sind die beiden mehr als Freunde. Der jüngere pflegt ihn und verhindert dadurch dass der andere jetzt ins Heim kommt. Wer würde es wagen über die Beziehung der beiden ein abschätziges Urteil zu sprechen?

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    @KJN

    „Wer schützt mich, als möglicherweise Unschuldiger (oder nach Rechtsdefinition Unschuldiger) vor der real existierenden Justiz?“

    Für Rechtsstaat ist der Staat da. Auch für ihn. Nichts gegen die Verteidigung seiner Rechte, dazu sind wir alle aufgerufen. Aber eben nur aus Prinzip. Dieser Mensch hat eine furchtbare Veranlagung, für sich und andere. Die sucht sich keiner aus. Ob das so schlimm ist? Ja, das ist es, für mich.

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    zu Fatih Ersoy: Diese legalen Bilder und Videos sind tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat. Deshalb war es richtig, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Das Problem ist, warum dies erst so spät eröffnet und so nachlässig betrieben wurde. Aber nicht, dass es überhaupt eröffnet wurde. Die Ermittler sagen, dass nicht nur in den meisten, sondern in ALLEN vergleichbaren Fälle neben solchen legalen Aufnahmen auch illegales Hardcorematerial zu fidnen war. Im Fall Edathy sollten wir uns nicht noch dümmer stellen, als wir ohnehin schon sind.

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    @Stevanovic
    “ Ist das schon soziale Hinrichtung?“
    Nein! Aber ich empfinde in aktuellen Fall genauso, wie Sie. „Soziale Hinrichtung“ aber ist, wenn eine Justiz auf Druck, von wem auch immer (Presse etc.), Pressekonferenzen der bekannten Art über angeschuldigte Personen gibt. Wer kann, wird solche Staatsanwälte entlassen? Wer schützt mich, als möglicherweise Unschuldiger (oder nach Rechtsdefinition Unschuldiger) vor der real existierenden Justiz? Beunruhigend. Werden (Rechts-) Normen (Pöbel-)Demokratisch entschieden? Ist das die ’spätrömische Dekadenz‘, die entrückte ‚Kaiser‘ (derzeitige Politik) regieren lässt. Das frage ich mich allerdings schon.

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    Der Höhepunkt wäre natürlich, wenn Geheimdienst und Polizei wirklich seit 2 Jahren Informationen zu Edathy, dem Vorsitzenden des NSU-Ausschusses, hätten. Der Vorsitzende eines parlamentarischen Kontrollgremiums ist erpressbar und die Kontrollierten wissen es. Ich habe natürlich keine Ahnung, was man da rausfinden konnte und was nicht, schlicht ob Edathy alles gegeben hat oder nicht. Der Glaubwürdigkeit eines Ausschuss, dessen Vorsitzender von den Untersuchten jederzeit versenkt werden konnte, schadet das natürlich. Solche schmutzigen Dossiers sind Merkmale eines tiefen Staates, dieser Ausschuss sollte ja genau dies untersuchen. Wäre das in der Türkei passiert, wäre die Interpretation sofort klar. Ich sage nicht, dass da was ist – aber parlamentarische Kontrolle sieht anders aus.

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    Es gibt mehrere Baustellen:

    -Verhalten der Ermittlungsbehörden (Anwendung geltenden Rechts)
    -Verhalten der Politiker als Partei und als Kaste (Umgang mit Insider-Informationen)
    -Gesetzliche Definition von Kinderschutz (was können/wollen wir schützen) und vielleicht ein guter Anlass:

    Sexualpsychologe Christoph J. Ahlers bei Jauch: „Wir verurteilen sie nicht für ihr Sosein, aber wir nehmen sie bedingungslos in die Pflicht für ihr Verhalten“.
    Im therapeutischen Bereich leuchtet mir das ein, was könnte das für den allgemeinen Umgang heißen? Ob Edathy strafbar ist oder nicht, spielt in dem Punkt keine Rolle. Wüsste ich, dass er Bilder von Kindern anders mag als andere, würde ich ihn als Vater bestimmt auch anders als andere behandeln. Bilder von meinen Kindern würde ich ihm nicht mehr zeigen, weil er meine Kinder in einer Art ansieht, vor der ich sie als Vater glaube schützen zu müssen. Nicht wertend, sondern ganz praktisch. Ist das schon soziale Hinrichtung?

    Die Beantwortung dieser Frage hat nichts mit Rechtsstaat zu tun. Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Wie verhalte ich mich, wenn ich das so empfinde?

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    @Fatih Ersoy

    „Sinn macht ihr weiteres Verhalten nur, wenn sie nach der Maxime gehandelt hat, dass man das “pädophile Schwein” so oder so “erledigt”. Wenn nicht auf dem Spielfeld des Strafrechts, so doch zumindest politisch und gesellschaftlich – genau so, wie geschehen.“

    Also doch noch ein Happy End.

    Warten wir mal seine Erklärung ab.

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    @ Fatih Ersoy

    Habe dieser Tage mit einem erfahrenen Strafrichter gesprochen, der auch der Ansicht war, dass die Hausdurchsuchung 3 Monate, nachdem Herr Edathy sich bereits selbst an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte, wegen mangelnder Erfolgsaussicht wohl nicht mehr hätte durchgeführt werden dürfen.

    Vielen Dank auch auf den Hinweis auf die COPINE-Skala. Wie unqualifiziert unsere „Journalisten“ von Bild bis FAZ und von Tagesschau bis n-tv da berichten, ist mehr als erschreckend. Ich hatte bisher auch noch nie etwas von den Kategorien gehört, aber nach einer 30-sekündigen Google-Suche bin ich auf diese Skala bei Wikipedia gestossen. 30 Sekunden Recherche scheint für viele Journalisten wohl schon zu viel Aufwand zu sein.

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    Ich kann Frommels Empörung sehr gut nachvollziehen. Der eigentliche, medial leider kaum thematisierte Skandal an der ganzen Affäre ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover – wieder einmal Hannover, möchte man hinzufügen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nicht mehr viel zu tun. Schon der Anfangsverdacht steht auf extrem tönernen Füßen – ich persönlich halte ihn für konstruiert und unhaltbar.

    Um einen begründeten Anfangsverdacht zu behaupten, bedarf es nach Gesetzestext zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat. Alternativ werden auch sog. „kriminalistische Erfahrungen“ als solche tatsachenbasierenden Anhaltspunkte qualifiziert. Nur dürfen diese auch nicht auf rein spekulativer Mutmaßung oder gar auf der Zugehörigkeit eines Menschen zu einer überindividuellen Gruppe basieren.

    Zwei Beispiele zur Illustration: ein wegen Drogendelikten Vorbestrafter befindet sich in den aktuellen Telefonkontakten eines gerade hoch genommenen Dealers. Telefonieren an sich ist keine Straftat, das Unwissen um die Hintergründe und den Zweck der Telefonate kann aber in dieser Konstellation unter Berufung auf kriminalistische Erfahrung einen Anfangsverdacht rechtfertigen.

    Zweites Beispiel: ein Farbiger hält sich tagtäglich am Hamburger Hauptbahnhof auf. Der Umstand, dass Farbige auf dem Hamburger Hauptbahnhof häufiger im Zusammenhang mit Drogendelikten aufgefallen sein sollen, rechtfertigt selbstredend keinen Anfangsverdacht gegen diesen einen Menschen, der womöglich nur tagtäglich auf seinem Weg zur Arbeit in Hamburg umsteigen muss. Hier braucht es schon Handlungen und Aktivitäten, die Teil einer Straftat sein könnten, um einen Anfangsverdacht zu behaupten.

    Dies im Hinterkopf nun zu Edathy: nach allem, was man weiß, hat er im Zeitraum von 2005 bis 2010 auf einer damals noch offiziellen, mit Steuernummer und allem drum und dran ausgestatteten kanadischen Online-Plattform bei insgesamt neun Gelegenheiten Bild- und Videomaterial erworben, das ihm teils postalisch, teils online zugestellt wurde und dass er per Kreditkarte bezahlt hat.

    Um die Details und die Natur des von Edathy erworbenen Materials wissen die deutschen Behörden von den Kanadiern. Edathy hat ja keine Unikate erworben sondern digitalisiertes Material, das beliebig häufig reproduziert werden kann. Sowohl das BKA, als auch die der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft angegliederte Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität hat das Material der Kategorie 2 der sog. Copine-Skala zugeordnet und als strafrechtlich unbedenklich qualifiziert.

    http://de.wikipedia.org/wiki/COPINE-Skala

    Demzufolge handelt es sich also nicht einmal um sog. Posing-Aufnahmen, wie man irrtümlich desöfteren lesen konnte. Posing-Aufnahmen fallen in die Kategorien 4 bis 6 der Skala, deren Strafbarkeit im einzelnen geprüft werden müsste.

    Sämtliche Käufe Edathys sind also bekannt, Zweck, verwendete Mittel und Zustellung im Detail transparent und strafrechtlich unbedenklich. Sie taugen folglich allenfalls dazu, um über eine bestimmte sexuelle Veranlagung des Herrn Edathy zu mutmaßen – und geben keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat her. Der kriminalistische Anfangsverdacht – und diese Differenzierung ist hier besonders wichtig – basiert also nicht unmittelbar auf Edathys evident legalen Käufen, sondern auf Mutmaßungen über seine sexuelle Veranlagung.

    Weitergedacht hieße das, dass ein jeder, der legale und ihrem Zwecke nach transparente Anhaltspunkte für eine mögliche pädophile Veranlagung offenbart, zugleich Gefahr läuft, einen begründeten staatsanwaltschaftlichen Anfangsverdacht gegen sich zu provozieren.

    Richtig ist zwar, dass selbstredend auch in diesem Stadium die Unschuldsvermutung greift; nur ist der begründete Anfangsverdacht jene Schwelle, die der Strafverfolgung auch grund- und menschensrechtsrelevante Instrumentarien an die Hand gibt, wie zum Beispiel die Möglichkeit zu Hausdurchsuchungen.

    Dass nun allein Indizien, die Mutmaßungen über eine bestimmte sexuelle Veranlagung eines Menschen begründen, zureichend sein sollen, um einen begründeten Anfangsverdacht und in der Folge grundrechtsrelevante Maßnahmen zu rechtfertigen, halte ich persönlich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für ausgeschlossen.

    Der Staatsanwaltschaft kann man an diesem Punkt allenfalls zugutehalten, dass dies im Falle von Pädophilie offenkundig gängige Praxis sein soll. Das hat sich anlässlich des Falles Edathy herauskristallisiert – die grundlegende Problematik macht das freilich keinen Deut besser, eher im Gegenteil. Der Grad der gesellschaftlichen Ächtung der Pädophilie scheint dazu geführt zu haben, dass den Strafverfolgungsbehörden stillschweigend systematische und strukturelle Willkür- und Unrechtsmaßnahmen abgenickt werden.

    Ist dieser Teil der staatsanwaltlichen Verfehlung offenbar keine Besonderheit des Falles Edathy, gibt es allerdings hier noch eine andere, sehr fallspezifische Dimension, die das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover besonders fragwürdig erscheinen lässt: das ist der Komplex und die Vorgeschichte der Durchsuchungen der Wohn- und Büroräume von Herrn Edathy.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ständigen Rechtssprechung relativ eindeutige Kriterien für die Rechtmäßigkeit solcher Durchsuchungen entwickelt. Sie müssen bspw. verhältnismäßig sein und erfolgversprechend.

    Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass insbesondere alles, was sich im Dunstkreis der Pädophilie bewegt, eine ganz besondere Sensibilität der Strafverfolgungsbehörden erfordert. Ein in diesem Zusammenhang erhobener Verdacht – so unberechtigt er auch sein mag – kann von jetzt auf gleich die soziale Existenz eines Menschen vernichten. Es braucht – und das zeigt ja gerade der Fall Edathy – keinerlei strafrechtlich relevanter Dimensionen, allein die Mutmaßung über eine solche Veranlagung hat gereicht, um ihn umfänglich zu ächten.

    Nicht nur, dass die Anwesenheit lokaler Pressevertreter bei der Hausdurchsuchung, sowie die sich daran anschließende schier unfassbare Pressekonferenz des Staatsanwaltes Fröhlich sämtliche Persönlichkeitsrechte des Hernn Edathy mit Füßen getreten hat: die Durchsuchungen hätten alleine schon aufgrund der faktisch nicht mehr vorhandenen Erfolgsaussichten gar nicht erst genehmigt werden dürfen.

    Bereits Ende November – als Edathys Anwalt bei der Staatsanwaltschaft vorstellig wurde, um zu erfragen, ob gegen seinen Mandanten ermittelt wird – muss der Staatsanwaltschaft sonnenklar gewesen sein, dass Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen vollkommen nutzlos sein würden. Selbst bei einem rechtmäßig festgestellten begründeten Anfangsverdacht wäre diese Schlussfolgerung unausweichlich gewesen. Wenn ein Beschuldigter seinen Anwalt zur Staatsanwaltschaft schickt und damit zugleich signalisiert, dass er Kenntnis von Vorwürfen gegen sich hat, muss selbstredend davon ausgegangen werden, dass etwaige Verdunkelungsmaßnahmen, wie bspw. die Vernichtung oder zumindest Entfernung möglicher Beweismittel längst stattgefunden haben. Unter diesen Umständen nochmals fast zweieinhalb Monate zuzuwarten, um eine erwartbare ergebnislose Hausdurchsuchung durchzuführen, macht unter dem Gesichtspunkt der Strafverfolgung keinerlei Sinn.

    All das macht aber sehr wohl Sinn, wenn man das staatsanwaltschaftliche Vorgehen als einen Akt der Selbstjustiz unter missbräuchlichem Rückgriff auf Instrumentarien der Strafverfolgung begreift. Nicht nur, dass Edathy strafrechtlich nichts zur Last gelegt werden kann, was genau genommen auch nur einen Anfangsverdacht rechtfertigen könnte: mit dem Vorsprechen seines Anwalts Ende November war die Staatsanwaltschaft unter strafrechtlichen Gesichtspunkten faktisch schachmatt. Sinn macht ihr weiteres Verhalten nur, wenn sie nach der Maxime gehandelt hat, dass man das „pädophile Schwein“ so oder so „erledigt“. Wenn nicht auf dem Spielfeld des Strafrechts, so doch zumindest politisch und gesellschaftlich – genau so, wie geschehen.

  11. avatar

    Ich weiß nicht, was an meinem letzen Kommentar zu bemängeln war.

    Zum Nachdenken und ohne großen Kommentar hier ein Link zu einem aus meiner Sicht schmierigen Artikel in der „Berliner Zeitung“, der ein wenig aufzeigt, wie schwer es sein wird, eine effektive strafrechtliche Sanktion gegen die Verbreitung von bildlichen Darstellungen nackter Kinder zu finden.

    Die Interpretationsansätze zur Körperhaltung des „Amors“ von Herrn Prof. König entspringen hoffentlich seiner kunsthistorischen Vorbildung. Den Schlenk zum Christopher Street Day, vermag ich allerdings nicht kunsthistorisch einzuordnen.

    http://www.berliner-zeitung.de.....25810.html

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    1. Wie ist es mit unserer Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die wohl politisch dafür verantwortlich sein müsste, dass in der Gemäldegalerie in Berlin Caravaggios „Amor als Sieger“ immer noch ausgestellt ist? Muss die jetzt auch zurücktreten?

    2. Kann mir irgend jemand erklären, ob – und wenn ja, welchen – Unterschied es zwischen dem Fall Edathy und dem des hier früher aktiven Michel Friedman gibt?

    Soweit ich es aus den Medien erfahren habe, soll Herr Friedmann damals – ja wie soll man es schreiben? – Zwangsprostituierte benutzt?, beschmutzt?, befleckt? haben. Was in unserer Gesellschaft nicht strafbar zu sein scheint. Gibt es da einen nennenswerten Unterschied in der moralischen Bewertung?

    Soweit ich weiß, ist Herr Friedman damals nicht aus seiner christlichen Partei CDU ausgeschlossen worden und derzeit zumindest als Journalist wieder im öffentlichen Leben präsent.

    Muss die SPD wirklich Herrn Edathy aus der Partei ausschließen?

    3. Wäre der Fall Edathy anders zu bewerten, wenn es einen christlichen, muslimischen oder jüdischen Kult gäbe, eine Episode aus der Bibel durch nackte Kinder szenisch aufzuführen und Herr Edathy sich solche FIlmchen besorgt hätte?

    4. Wäre der Fall Edathy anders zu bewerten, wenn die Filmchen von Lars von Trier, Gus van Sant oder einem anderen „anerkannten“ Künstler-Regisseur mit viel „Geschmack“ so richtig „künstlerisch wertvoll“ gedreht worden wäre?

    Wie wäre es bei Roman Polanski oder Woody Allen gewesen?

    Ich will hier nichts verharmlosen, aber die ganze Affäre stinkt zum Himmel. Wenn man den Fall Edathy mit den massiven körperlichen Übergriffen in der katholischen Kirche vergleicht und schaut, was da von wem vertuscht und unter den Tisch gekehrt wurde und wie die Verantwortlichen weiterhin hofiert werden und sich als moralische Instanzen aufspielen, wird mir schlecht.

    Ich wundere mich auch, dass es in unserer Republik keinen zu interessieren scheint, dass es keinerlei nennenswerte staatsanwaltliche Aktivitäten wegen der Übergriffe der NSA auf unsere Gesellschaft gibt, keinerlei Aktivitäten wegen der Ermordung deutscher Staatsbürger durch amerikanische Drohnen. Aber wenn Herr Friedrich mal mit Herrn Gabriel informell telefoniert, ist das direkt ein Rücktrittsgrund? Wie krank sind wir eigentlich?

    Und wenn ich an meine Schulzeit zurückdenke, kann ich mich zumindest an einen Lehrer erinnern, der eine Affäre mit einer Schülerin hatte. Wie war das bei Ihnen Herr Posener, kennen Sie wirklich niemanden in Ihrem ehemaligen Kollegenkreis, der diese Grenze überschritten hat und gleichwohl weiterhin von seinen Kollegen sozial akzeptiert worden ist?

    Mich macht die ganze Affäre sehr ratlos. Die Sendung am Sonntag bei Herrn Jauch war eine der ekelhaftesten Schauspiele, die ich seit langem im Fernsehen miterlebt habe. Solch eine bigotte, ekelhafte, selbstgerechte Runde habe ich seit langem nicht mehr gesehen. Der einzige, der den Eindruck machte, dass ihm diese öffentliche Hinrichtung zum Teil unangenehm zu sein schien, war Herr Mascolo.

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    Ich unterstütze die Auffassung von Herrn Kocks auch in künstlerischer Hinsicht. Ich würde auch keine antisemitischen oder rassistischen Bilder gut finden, wenn sie hohen künstlerischen Ansprüchen genügen. Herr Poseners Einwand zeigt nur, dass es Grenzfälle gibt, aber die gibt es immer. Die Kunst lässt sich nicht immunisieren, und große Kunst wird auch von Menschen mit sehr unangenehmen Auffassungen gemacht. Dadurch wird die Kunst nicht schlecht, aber die darin aufscheinende Auffassung wird durch die Kunst nicht besser.

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    „Und was ist mit Lewis Carroll und seinen Fotos von Alice Liddell?“

    Normen ändern sich. Carroll und sein Werk haben Glück gehabt. Zeit heilt alle Wunden, auch die der moralischen Entrüstung. Zeitgenössische Kunst muss im Zweifel im Keller verborgen auf den nächsten gesellschaftlichen Schwenk warten. Fällt jemandem, dem es um l’art pour l’art geht, ja nicht schwer. Wenn es doch um cash geht, ist er ein begabtes, aber doch ein Arschloch. Dann muss er auch warten. Pädophile Anspielungen sind in der Kunst OK, wenn sie älter als 3. Generationen ist. Genug abstand zum Opfer, genug Abstand zum Künstler. Nicht straight, aber es funktioniert.

    PS: Die Fotos, die ich gegoogelt habe, sind mist.

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    Wer legale Kinderbilder als Onaniervorlage braucht, weiß selbst ganz genau, dass er ein Problem hat. Es ist kein moralisches Problem, diese sind Probleme, bei denen es ein Einsehen gibt. Wen Kinder sexuell ansprechen, hat nicht eine falsche Einstellung, der hat eine Krankheit oder ist das, was sich früher Missgeburt nannte. Ein Geburtsfehler, ohne Chance auf Heilung. Edathy hat wohl versucht, seine Krankheit unter Kontrolle zu halten, „normal“ zu leben. Einer der dafür notwendigen Kompromisse sind wohl legale Bilder. Ich kann mir vorstellen, dass er in seinem Kopf eigentlich jemand ist, der gegen seinen Trieb kämpft, also niemand ist, der es sich eben einfach macht. Er hat vermutlich alles versucht, anständig zu bleiben. Tragisch, es reicht jedoch nicht, denn mit der Krankheit kann man nicht anständig bleiben. Sollte er mal den Kampf verlieren…
    Auf der einen Seite tut er mir auf eine tragische Weise leid. Auf der anderen Seite wäre ich auch beim Lynchmob mit dabei, weil der zumindest in einem Recht hat: es gibt keine Heilung, also schwer, dass Herr Edathy ein „normales“ Leben leben kann. Es trete vor, der seine Kinder einem Test aussetzen würde.

    „Wenn alle Tabus dieser Welt fallen mögen, eines stelle ich nicht zur Disposition: Kinder sind unsere Schutzbefohlenen.“

    Manche Dinge können/sollen im Dunkel des Privaten bleiben. Darum bin ich sehr dankbar. Anpinkeln ist kein Breitensport, die Anhänger sind nicht strafbar, sollten dennoch nicht mit Nischensport wie Tischtennis gleichgestellt werden (Sendequote im öffentlich/rechtlichem!). Nennen wir das ein gesellschaftsfähiges Tabu. Ein Faible für Kinder gehört nicht dazu.

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