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Die NSA oder Utilitarismus versus Liberalismus

Et tu, Iris Radisch? Im Feuilleton der „Zeit“, bisher eher ein Hort der unaufgeregten Dokumentation des kulturellen Zeitgeschehens, hat diese Woche der Schirrmacherismus Einzug gehalten, jenes „Hoppla, hier komme ich mit der Ausrufung eines neuen Zeitalters, und ihr könnt sagen ihr seid dabei gewesen“, das so überaus nervig ist. Nichts weniger als einen „Epochenwandel“ will Frau Radisch ausgemacht haben: „Der klassische Intellektuelle kehrt mit Wucht auf die öffentliche Bühne zurück.“

Was ist passiert? Hat sich Günter Grass mit dochnochnichtganzletzter Tinte ein neues Gedicht gegen Israel abgerungen? Hat Martin Walser erneut entdeckt, wie zuwider ihm dieses ganze Betroffenheitsgetue in Sachen Holocaust ist? Hat Jürgen Habermas einen weiteren flammenden Appell zugunsten Europas losgelassen? Oder ist André Glucksmann unserem Präsidenten beigesprungen mit einem Aufruf an alle europäischen Staatsoberhäupter die Winterspiele in Sotschi zu boykottieren? Hat gar Joseph Ratzinger …?

Aber lassen wir das. Nix Epochenwandel. Der Intellektuelle, ob klassisch oder nicht, hat die „öffentliche Bühne“ nie verlassen, segelt mit nach Gaza, hält Paulskirchenreden, gibt sich in Talkshows besorgt bis angewidert über dieses und jenes,  schreibt Manifeste, unterschreibt Aufrufe –

Unterschreibt Aufrufe. Der „Anbruch eines neuen Zeitalters“, den Radisch ohne rot zu werden ausruft, besteht darin, dass die rührige Juli Zeh zusammen mit einigen deutschen Schriftstellerfreunden 560 Kollegen aus 83 Ländern dafür gewonnen hat, einen Protest gegen die „digitale Massenüberwachung“ zu unterschreiben und in 32 Zeitungen weltweit zu veröffentlichen.

Jeder einzelne Bürger, so die Autoren, müsse das Recht haben, mit zu entscheiden, „in welchem Ausmaß seine persönlichen Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, und von wem.“

Ob das auch für die Anbieter von Kinderpornos, für Drogen- und Waffenhändler, Diktatoren und ihre Schergen, Spione, Hacker, Kreditkartenbetrüger, Wettmanipulierer und Terroristen gelten soll, sagen die Autoren nicht. Egal. Die Vereinten Nationen sollen aber „eine verbindliche Internationale Konvention der digitalen Rechte“ verabschieden. Was ungefähr so wirksam sein dürfte wie die ebenfalls von den Vereinten Nationen verabschiedete, ebenfalls verbindliche Erklärung der Menschenrechte. Klagen Sie die mal in Riad, Damaskus oder Teheran ein. Oder in Moskau.

 

Nun ja. Es ist leicht, sich über diese Schriftsteller und ihre journalistischen Claqueure lustig zu machen. Das wäre aber falsch. Denn natürlich ist das Ausmaß der invasiven Möglichkeiten der Geheimdienste ebenso beunruhigend wie die durch Edward Snowden deutlich gewordene Möglichkeit, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die falschen Hände geraten. Andererseits ist es ebenso falsch, so zu tun, als handele es sich bei den bekannt gewordenen Maßnahmen der NSA und anderer Dienste um etwas völlig Neues.

Ganz und gar falsch ist es, wenn Radisch eine Linie zieht von der NSA zu den „aus den letzten paar Tausend Jahren bekannten Gegnern der menschlichen Freiheit“, wenn sie die Spione einfach zu den „Feinden“ der Freiheit zählt: Inquisition – Wohlfahrtsausschuss – NKWD – Gestapo – Stasi – NSA? Soll tatsächlich diese Linie gezogen werden? USA-SA-SS? Sind wir da wieder angekommen?

In Wirklichkeit handelt es sich bei den Überwachungsmaßnahmen der NSA, der GCHQ, des BND und anderer westlicher Dienste nicht um etwas grundlegend Neues, sondern um den neuesten Ausdruck eines Grundwiderspruchs, den es in jeder Demokartie gibt: zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Staat und Individuum, zwischen Allgemeininteresse und besonderem Interesse; philosophisch ausgedrückt: zwischen Utilitarismus und Liberalismus. Zwischen dem Anspruch an den Staat, „das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl“ zu fördern, wie es Jeremy Bentham formulierte, und dem Anspruch an den gleichen Staat, die größtmögliche Freiheit des Individuums zu garantieren.

  

In allen rechtsstaatlichen Demokratien gibt es einen Widerspruch zwischen dem Utilitarismus und Liberalismus. Zwischen dem größtmöglichen Glück der größtmöglichen Zahl und der größtmöglichen Freiheit des Individuums. Der Widerspruch ist fundamental; er lässt sich nicht ausräumen oder aus der Welt definieren; man kann ihn nur verhandeln mit der Absicht, zu einem Kompromiss zwischen an und für sich unvereinbaren Positionen zu gelangen, die einander dennoch bedingen.

Der letzt Relativsatz erfordert eine kurze Erklärung: Die gegensätzlichen Positionen des Utilitarismus – der Demokratie als „Volksherrschaft“ oder Diktatur der Mehrheit – und des Liberalismus – des Rechtsstaates, des Schutzes der Meinungs- und Handlungsfreiheit des Individuums und der Minderheiten gegenüber der Mehrheit und der Volksherrschaft – bedingen einander deshalb, weil der Bürger selbst sozusagen beiden Lagern angehört. Er kann etwa als Gemüsehändler und Steuerzahler aufseiten der Mehrheit sein, wenn er der Ansicht ist, die Reichen sollten stärker aufkommen für die Verbesserung der Schulen; und aufseiten der Minderheit, wenn er der Ansicht ist, seine Tochter solle ihr Kopftuch anbehalten dürfen und nicht zum Schwimmunterricht gezwungen werden müssen. Wo der Bürger diese ambivalente Position aufgibt, wird er Teil einer Horde; und die Horde zerstört zuerst den Rechtsstaat und dann die Demokratie.

 

Nehmen wir ein paar Beispiele für den Widerspruch zwischen Utilitarismus und Demokratie:

In Deutschland halten wir es für selbstverständlich, dass jeder Bürger gezwungen wird, eine Krankenversicherung zu kaufen. (In anderen Wohlfahrtsstaaten, wie etwa Großbritannien, wird die kostenlose Gesundheitsfürsorge über die Steuern zwangsfinanziert.)  In den USA halten viele Leute, die sich „Konservative“ nennen, nach europäischem Verständnis aber Liberale sind, einen solchen Zwang für einen unzumutbaren Eingriff in ihre Freiheit. Die obligate Krankenversicherung ist Ausdruck des Utilitarismus, der dem Staat per Abstimmung und Gesetz die Aufgabe überträgt, für das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl zu sorgen; gegebenenfalls gegen den Willen einer Minderheit.

Gerade auf dem Gebiet der Daseinsfürsorge und –vorsorge – akzeptieren wir viele Zwangsmaßnahmen: die Sozialversicherungspflicht, für Hausbesitzer die Pflicht, ihren Besitz gegen Feuer zu versichern, für Autofahrer die Pflicht, ihre Autos zu versichern und regelmäßig überprüfen zu lassen usw. usf. Schwangere müssen zur Vorsorge; kleine Kinder müssen regelmäßig dem Arzt vorgeführt werden, der etwa bei Verdacht auf Misshandlungen den Behörden Meldung erstatten muss.

Die können uns finden, weil es hier – anders als in den USA – eine Meldepflicht gibt. Niemand hat das Recht, sich unangemeldet in Deutschland aufzuhalten. Jeder hat die Pflicht, einen Ausweis – den Nachweis seines Gemeldetseins – bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Dass man – wie in den USA etwa – als illegaler Einwanderer den Führerschein machen, einen Telefonanschluss bekommen und seine Kinder zur Schule schicken kann, ist hier ausgeschlossen, weil man für all diese Dinge den Nachweis führen muss, dass man gemeldet ist: dass der Staat einen gegebenenfalls finden kann.

Die Volksgesundheit gilt ja als hohes gut zur Sicherung des größtmöglichen Glücks der größtmöglichen Zahl. Rauchverbote in Gaststätten unterstreichen das ebenso wie Verkaufsverbote für Alkohol an Minderjährige oder für andere Drogen überhaupt. Das individuelle Recht, auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten Pflanzen seiner Wahl wachsen zu lassen, gilt für Tomaten und Geranien, aber nicht für Marihuana. Auch in den USA darf niemand Crystal Meth produzieren und verkaufen, selbst an Erwachsene. Das individuelle Recht, sich voll zu dröhnen mit einer Substanz seiner Wahl, gilt hier wie dort nur innerhalb staatlich verordneter Grenzen. Im Interesse der Volksgesundheit.

In den meisten Ländern Europas gilt die Schulpflicht, wir akzeptieren sie und das damit einhergehende invasive Verhalten der Behörden in unsere Leben. Kommen Kinder nicht zur Schule, gibt es Besuche des Sozialamts oder der Familienfürsorge und Schulversäumnisanzeigen. Mädchen können gezwungen werden, am Schwimm- und Sportunterricht teilzunehmen, auch wenn das etwa den religiösen Empfindungen der Eltern oder dem eigenen Schamempfinden widerspricht. Über jedes Kind wird eine Schülerakte angelegt, die es bis zum Schulabschluss begleitet und in die jede Lehrkraft Einsicht nehmen kann. Niemand hat das Recht, sich diesen Pflichten zu entziehen; denn die Volkserziehung gilt als hohes Gut zur Realisierung des größten Glücks der größtmöglichen Zahl.

Gerade weil uns die soziale Sicherheit als hohes Gut gilt, erlauben wir den dafür zuständigen Behörden eine fast unumschränkte Einsicht in unsere Privatsphäre; jedenfalls, wenn wir Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Wer etwa Hartz IV beantragt, verliert das Recht auf eine Privatsphäre. Alles, von der Größe der Wohnung über die Anzahl der dort wohnenden Personen bis hin zu deren Verhältnis untereinander, muss der Behörde mitgeteilt werden und wird in einem Computersystem erfasst, auf das alle Sozialbehörden der Republik Zugriff haben. Versucht also die 18-jährige Frau B. eine zusätzliche Leistung zu erschleichen, indem sie behauptet, bei ihren arbeitslosen Eltern ausgezogen zu sein, wo ihr nur der Kinderanteil zusteht, und nun zusammen mit ihrem arbeitslosen Lebensgefährten Herrn A. eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden, wo ihr mehr Geld winkt, kann das der Mitarbeiter des Jobcenters durch einen Besuch in der angeblichen gemeinsamen Wohnung überprüfen. Die Ergebnisse solcher Überprüfungen werden im System erfasst. Sozialbetrug gilt als Versündigung an einem System, das dem größtmöglichen Glück der größtmöglichen Zahl verpflichtet ist. Demgegenüber hat das Recht des Individuums auf eine Privatsphäre zurückzustehen. Ähnliches gilt bei der Steuer. Das Finanzamt hat ja als Vertretung der Allgemeinheit das Recht, meine Wohnung in Anschein zu nehmen, etwa um sicherzustellen, dass ich das angemeldete Arbeitszimmer nicht etwa für ein Mittagsschläfchen zweckentfremde, worauf zum Beispiel die Anwesenheit eines Sofas deuten würde.

Auch wenn wir fliegen, akzeptieren wir große Einschränkungen unserer Freiheit. Unser Gepäck – auch und gerade Intimes wie unser „Kulturbeutel“ – wird durchleuchtet und gegebenenfalls vor Aller Augen untersucht; wir selbst werden gescannt – künftig durch so genannte Nacktscanner – und abgetastet. Wir akzeptieren das im Namen der Sicherheit. Am  Ende obsiegt bei der Abwägung zwischen der – auch ohne alle Scannerei – geringen Chance, dass Terroristen ausgerechnet unser Flugzeug benutzen, um irgendein Hochhaus zu rammen, und den unangenehmen Einschränkungen unserer Privatsphäre die Sicherheit über die Freiheit.

Und das nicht ohne Grund. Es ist zwar nicht so, wie der SPD-Innenminister Otto Schily einmal sagte, dass „die Sicherheit das höchste Freiheitsrecht“ sei. Das ist Orwell’sche Doublespeak, Zwiesprech. Es besteht ein grundsätzlicher Gegensatz zwischen dem Anspruch des Staates, im Interesse der Mehrheit der Bürger für die Sicherheit zu sorgen, und dem Anspruch des individuellen Bürgers auf Schutz seiner Privatsphäre.

 Bei den Sicherheitschecks am Flughafen kommt hinzu, dass die Unschuldsvermutung für alle Passagiere in der Schleuse nicht gilt; ja, dass die 90-jährige Oma aus Oberbayern als genauso verdächtig gilt wie der 20-jährige Omar aus Oman. Denn auch die Nichtdiskriminierung gilt uns als hohes Gut, weshalb es kein Profiling am Flughafen gilt, obwohl Omas aus Oberbayern noch nie bei Flugzeugentführungen und Bombenanschlägen in Erscheinung getreten sind, junge Männer aus den Golfstaaten hingegen ziemlich oft. Das individuelle Recht, nicht grundlos ins Visier staatlicher Überprüfung zu kommen, wird zugunsten des sozialen Friedens geopfert. Hinzu kommt: Würde man ganze Gruppen aus der Überprüfung ausnehmen, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis irgendjemand diese Lücke im System ausnutzen würde, um eine Bombe oder eine Waffe an Bord eines Flugzeugs zu schmuggeln.

 

Womit wir bei der Überwachung der Netze durch die NSA und andere Geheimdienste wären. Das geschieht im Namen der Sicherheit, des utilitaristischen Prinzips des größtmöglichen Glücks der größtmöglichen Zahl. Die Sicherheit ist nicht identisch mit der Freiheit, im Gegenteil; aber ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Diesen Widerspruch kann man nicht aufheben. Sicher verletzt die massenhafte Überprüfung der Netze das individuelle Recht auf eine geschützte Privatsphäre beim Telefonieren, Surfen und Mailen. Man kann diesen Widerspruch nicht aus der Welt diskutieren; man kann ebenso wenig das Recht der Gesellschaft auf Sicherheit absolut setzen wie das Recht des Individuums auf die Unverletzlichkeit seiner Privatsphäre.

Schon gar nicht kann man jedem Bürger das Recht einräumen, selbst zu bestimmen, wer ihn überwachen darf und wer nicht. Wir sitzen, wenn man so will, alle im selben Flugzeug.

Wir Europäer setzen die soziale Sicherheit hoch an und sind bereit, zugunsten dieses Aspekts des Utilitarismus ziemlich einschneidende Einschränkungen unserer individuellen Freiheit hinzunehmen. (Wobei einschränkend gesagt werden muss, dass diese Einschränkungen hauptsächlich nicht die Schicht betreffen, aus der etwa die Leute stammen, die Protesterklärungen gegen die Einschränkung ihrer Privatsphäre im Netz unterschreiben.)

Die Amerikaner gewichten das Verhältnis zwischen Utilitarismus und Liberalismus anders als die Europäer, die Deutschen zumal. (Ich sage „die Amerikaner“ usw.,  obwohl ich weiß, dass das eine allenfalls statistisch gültige Verallgemeinerung ist.) Das Recht, eine Waffe zu tragen, ist den Bürgern der USA – als Gegengewicht gegen das staatliche Waffenmonopol, das wechselweise als ineffektiv zum Schutz ihrer Sicherheit und gefährlich für ihre Freiheit angesehen wird – wichtiger als das Recht auf private Kommunikation im Netz. Die Sicherheit vor terroristischen Angriffen erscheint ihnen mehr Einschränkungen privater Freiheit zu rechtfertigen als es die soziale Sicherheit tut. In Europa hingegen haben wir uns an den Nanny-Staat gewöhnt, misstrauen aber dem Überwachungsstaat. Man könnte auch sagen: Mutter Staat finden wir OK, Vater Staat weniger.

Weder durch die bekannt gewordenen Überwachungsmaßnahmen noch durch den Protest gegen sie ist jedoch ein neues Zeitalter angebrochen. Vielmehr stellt sich eine alte, ernst zu nehmende Frage neu. Wer glaubt, es gebe einfache Antworten, hat die Frage nicht begriffen.

 

 

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52 Gedanken zu “Die NSA oder Utilitarismus versus Liberalismus;”

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    Ich halte das nicht für einen Widerspruch. Falls die Begründungen – die in der Tat meistens viel zu kurz kommen (Vgl. Julian Reiss, „Phil. of Economics“) – die von den Ökonomen für ihr Vorgehen gegeben werden zutreffen, dann ist die klassische Ökonomie praktische Utilitarismus. Das Ziel eines jeden Utilistaristen ist es schließlich, dass möglichst viele möglichst viele Interessen befriedigt bekommen. Dies wäre sogar für alle der Fall, anders Formuliert, wenn jegliche Nachfrage mit einem Angebot gedeckt würde. Andererseits spricht die Empirie nicht dafür – in dem Land in dem der freie Markt am kompromislosesten umgesetzt ist, herrscht große Armut in vielen Teilen der Bevölkerung (USA). Auch ist die bloße Existenz von Nash-Gleichgewichten ein Widerspruch zu der These, „Eine Gruppe ist dann am Erfolgreichsten, wenn jeder das tut, was für ihn am besten ist“. Dennoch ist die Interessenerfüllung (denn es geht ja letztlich nicht nur um Geld) in marktwirtschaftlich orientierten Ländern überdurchschnittlich hoch – im Vergleich zu anderen Systemen. Dass Armut und Elend noch nicht vollkommen beseitigt ist, könnte auch das Folgende leicht erklären: Damit sich dieses Marktgleichgewicht einstellt, gehen der Beweis von folgenden Voraussetzungen aus: 1. jeder ist ein Preisnehmer (jemand der Preise nicht selbst macht), 2. es gibt perfekte Information über alles und 3. für jede Ware gibt es einen Markt. Nun während 1. und 3. fast erfüllt sind, ist es 2. ganz und gar nicht. Doch die fortschreitenden Technologien im Internet, Data Analysis, Webentwicklungen und Tools, die Informationen für alle zugänglich machen (gerade Informationen über die Interessen/Präferenzen der Menschen). Es hört sich utopisch an, dennoch ist die These schlüssig.

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