
Steinmeier verletzt seine Befugnisse, indem er den Krieg gegen das iranische Terrorregime als „völkerrechtswidrig“ einstuft, was nur der Bundesregierung zusteht. Passt: 2019 hatte er den Mullahs zum 40. Jahrestag ihrer Machtergreifung gratuliert und als Außenminister Appeasement ihnen und Putin gegenüber betrieben. Höchste Zeit, dass er verschwindet.
„Nicht unser Krieg!“ Hinter dieser Parole versammeln sie wieder einmal nicht nur unverbesserliche Pazifisten, sondern die meisten Deutschen – im vom Kanzler, Außenminister und nun auch Präsidenten geschürten falschen Glauben, der von den Teheraner Theokraten seit 1979 geführte Krieg gegen Israel und den Westen ginge „uns“ nichts an. Ebenso die Gegenschläge Israels und der USA und das Feuer, das die Revolutionsgarden darauf im ganzen Nahen Osten entzündet haben inclusive Sperrung der für die Weltwirtschaft überlebenswichtigen Straße von Hormus.
Doch während Merz sich bewusst zurückhielt, um Trump nicht zu verprellen, weil „wir“ die USA brauchen für „unseren“ Verteidigungskrieg der Ukraine gegen Russland, und deshalb von einer Bewertung des Kriegsgeschehens bislang absah und nur eine unverbindliche „Prüfung“ anordnete, setzte sich Steinmeier an die Spitze der Anti-Kriegs-Populisten. Wissend, dass ihm das Applaus einbringt von ganz rechts bis ganz links. Nur nicht bei der Bundesregierung. Verständlicherweise.
Trump wird es darin bestärken, dass auf die Deutschen wie auf die übrigen Europäer kein Verlass ist. Sicherlich gibt es berechtigte Gründe, am Sinn und den Erfolgschancen der von ihm veranlassten Militäroperation zu zweifeln. Und an deren völkerrechtlichen Legitimität. Keine Zweifel kann es jedoch geben, dass das Mullah-Regime mit den regelmäßigen Angriffen auf Israel mit Hilfe seiner Terror-Proxies und eigenen Raketen und Drohnen; mit seinem Atomwaffenprogramm; mit dem Terrorprogramm auch in Deutschland und der brutalen Unterdrückung der eigenen Bevölkerung permanent gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Und es mit den Angriffen auf die Golfstaaten, die Türkei, Zypern und Israel jetzt noch mehr tut.
Vernichtungsprogramm gegen Israel
Eine schwierige juristische und politische Abwägung daher, ob angesichts dessen der „Angriff“ Israels und der USA tatsächlich einer war oder eine völkerrechtlich legitime Präventiv- oder Gegenoperation. Erst recht, wenn es stimmen sollte, dass der Iran nach dem 12-Tage-Krieg im vorigen Sommer das Atomprogramm wieder aufgenommen und große Mengen hochangereicherten Urans für die islamische Bombe versteckt hat. Israel konnte nicht warten, bis die Mullahs die Finger auf dem Atomknopf hätten. Das ist kein Wahn von Netanjahu: Einige wenige Atomraketen würden reichen, um das Werk der Nazis zu vollenden und den jüdischen Staat mit seinen 10 Millionen Menschen zu vernichten, wie es als Ziel in der iranischen Verfassung steht.
Steinmeier aber schert sich um all das nicht. Nicht darum, dass Deutschland wegen seiner Vergangenheit eine ganz besondere Veranwortung für die Existenz und das Überleben Israels trägt. Nicht darum, dass Deutschland und Europa die USA brauchen für ihren eigenen Schutz und die Verteidigung der Ukraine gegen Putin-Russland. Und auch nicht darum, dass er als Präsident keinerlei Recht hat, in die Tagespolitik einzugreifen – gegen den ausdrücklichen Willen des Kanzlers und der Regierung. Insbesondere in Fragen von Krieg und Frieden.
Verstoß gegen das Grundgesetz
Wenn es in Deutschland ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten gäbe wie in den USA, müsste man es jetzt einleiten. Das sieht das Grundgesetz jedoch nicht vor, weil der Bundespräsident keine Macht hat, haben soll und haben darf eingedenk der schrecklichen Erfahrungen mit Reichspräsident von Hindenburg, der am Ende der Weimarer Republik autokratisch mit Verordnungen regierte und Hitler zur Macht verhalf.
Ohne falsche Parallelen ziehen zu wollen muss man sich gewärtigen, dass das Einhalten der von der Verfassung vorgegebenen Pflichten und Grenzen des jeweiligen Amtes ein wichtiger Bestandteil der nach der NS-Zeit geschaffenen demokratischen Ordnung ist. Deshalb ist es ein gravierender Einschnitt, das Steinmeier seine Amtsbeschränkung in einer so heiklen Frage bewusst verletzt.
Was, wenn Trump nun verkündte, dass der Ukrainekrieg ab sofort nicht mehr „sein“ Krieg ist, nicht mehr einer der USA (wofür ihm wiederum der Applaus der meisten Amerikaner sicher wäre). Und die europäischen Staaten beim wichtigsten Verbündeten nicht einmal mehr Waffen kaufen können, um sie an die Ukraine weiter zu geben?
Schröders Gehilfe
Will Steinmeier diese Verantwortung auf sich nehmen, um wie sein Mastermind Schröder, dem er schon in Hannover und dann in Berlin zuarbeitete, als derjenige in die Geschichtsbücher einzugehen, der einem US-Präsidenten „Nein“ zum Irankrieg sagte wie Schröder zum Irakkrieg?
Immer wieder erinnert werden muss auch daran, dass Steinmeier mit Merkel die unseligen Minsker Abkommen verhandelte, die Putin erlaubten, seinen hybriden Krieg gegen die Ukraine nach dem ersten Einfall 2014 mit der Annektion der Krim und den „Volksrepubliken“ im Donbass fortzusetzen. An seine freundschaftlichen Handshakes mit Lawrow. Und an seinen Kniefall vor den Mullahs 2019.
Daher war schon die große Frage, warum ausgerechnet er, der ewige politische Beamte ohne jede rednerische und intellektuelle Gabe, 2017 zum Bundespräsidenten gewählt und 2022 auch noch wiedergewählt wurde. Außer dass es der jeweiligen Koalitionsarithmetik geschuldet war.
Bis 2027 werden wir ihn noch ertragen müssen. Ab sofort sollte ihm der Kanzler jedoch einen Maulkorb verpassen und ihn auf Reisen in unbedeutende Länder schicken, wo er keinen Schaden anrichten kann. Oder zu Kaffeefahrten mit SPD-Seniorinnen.