
Am 16. März lud die Grünen-Fraktion, auf Initiative und unter Federführung ihrer religionspolitischen Sprecherin Lamya Kaddor, zu einem Iftar-Empfang ein, dem ersten in der Geschichte des deutschen Parlaments. Auf die Kritik daran auch unserer Autorin Canan Topcu antwortet als Gastautor Waqar Tariq als Vertreter des Liberal-Islamischen Bundes.
Als Vorstandsmitglied unserer Organisation habe ich an dem Iftar-Empfang teilgenommen, zu dem Muslime und Menschen anderer Religionen sowie Nicht-Religiöse eingeladen waren. Veranstaltungsort war das Foyer im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.
Die in Form eines Parlamentarischen Abends organisierte und auch inhaltliche Programmpunkte
wie Keynote-Impulse von Prof. Dr. Bekim Agai (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) und Prof. Dr.
Meltem Kulaçatan (Internationale Hochschule in Nürnberg) beinhaltende Veranstaltung hat
in den Sozialen Netzwerken und in diesem Blog für Kritik gesorgt mit Begründungen, die auf mangelnde Recherche bzw. Faktenkenntnis und/oder Fehlverständnissen von Demokratie und
grundgesetzlicher Säkularität beruhen. Zuweilen werden mit Logikfehlern gar Argumente, die für
eine derartige Veranstaltung sprächen, als Gegenargumente angeführt.
Mit einigen sich wiederholenden Hauptkritikpunkten will ich mich im Folgenden näher auseinandersetzen. Da ich kein Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen bin, ist für mich der parteiliche Hintergrund der Veranstaltung irrelevant – mich interessiert vielmehr die inhaltliche Auseinandersetzung mit den von Kritikern angeführten Argumenten, die irritieren und einer Erwiderung bedürfen.
1. „Die Muslime bekommen eine Sonderbehandlung gegenüber anderen Religionen“
In den ersten, gewohnt impulsiven Reaktionen einiger Kritiker wurde auf Grundlage mangelnder
Recherche und Faktenkenntnis insinuiert, mit dem Iftar-Empfang erhielten Muslime eine
Sonderbehandlung, die Anhängern anderer Religionen nicht zuteil werde – Feste von Muslimen
würden im Bundestag gefeiert, diejenigen von Anhängern anderer Religionen hingegen nicht.
Dabei werden im Bundestag seit jeher auch Feste anderer Religionen begangen: Erwähnt seien z.B.
der Parlamentarische Abend der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum jüdischen
Neujahrsfest Rosch haSchana im September 2025, die Chanukka-Feier im Bundestag im Dezember 2025 oder die seit Jahrzehnten begangenen Adventsfeiern im Bundestag.
Eine Sonderbehandlung der Muslime lag bisher darin, dass ihre religiösen Feierlichkeiten im Gegensatz zu denjenigen von Anhängern anderer Religionen im Bundestag keine entsprechende
Anerkennung fanden. Der Iftar-Empfang stellt keine Sonderbehandlung, sondern eine
Gleichbehandlung dar.
2. „Der Bundestag ist ein Ort der Demokratie, nicht für religiöse Feste“
Zuweilen werden auf logisch nicht nachvollziehbare Weise Argumente für eine solche Veranstaltung
in ihr Gegenteil verkehrt und als Gegenargumente angeführt: Der Bundestag sei ein Ort der
Demokratie, in dem religiöse Feste nichts verloren hätten.
Dabei bedeutet Demokratie Herrschaft des Volkes. Das Volk ist der Souverän in der Demokratie:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, wie es in Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz heißt. Den
Reichstag ziert der Schriftzug „Dem deutschen Volke“. Als Volksvertretung ist der Bundestag das
Haus des Volkes, zu dem auch Millionen Muslime gehören. Muslime sind gleichberechtigte
Staatsbürger und Träger von Grundrechten, nicht Bittsteller. Zur rechtsstaatlichen Demokratie
gehört in besonderer Weise die Achtung der Grundrechte der Bevölkerung, mithin auch ihrer
Religionsfreiheit. Die Grundrechte stellen einen wesentlichen Pfeiler unserer rechtsstaatlichen
Demokratie dar, die den Staat binden (Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz). Als Haus des Volkes ist es
nur angemessen, dass der Bundestag die religiöse Entfaltung seiner Bevölkerung achtet und
würdigt. Dies führt auch zum folgenden, nicht stichhaltigen Kritikpunkt.
3. „Der Staat ist säkular, Religionsausübung hat im Bundestag nichts verloren“
Zuweilen wird vorgetragen, dass der Staat säkular sei und deshalb im Bundestag keine religiösen
Feierlichkeiten bzw. keine Religionsausübung stattfinden dürften bzw. sollten. Diese Argumentation
beruht auf einem mangelnden Verständnis des grundgesetzlichen Säkularitätsprinzips.
Der Staat des Grundgesetzes ist säkular, das heißt, er hat sich auf weltliche Aufgaben und
Funktionen zurückgezogen und beschränkt. Er hält sich aus religiösen Wahrheitsfragen heraus und
überlässt die Beantwortung dieser Fragen den einzelnen Bürgern. Diese Selbstbeschränkung bzw.
Selbstbescheidung des Staates auf weltliche Aufgaben dient gerade der Achtung der
Glaubensfreiheit und religiösen Entfaltung der Bürger. Kurz: Der Staat ist säkular, damit seine
Bürger nicht säkular sein müssen.
Und, wie es der Religionsverfassungsrechtler Hans Michael Heinig prägnant formuliert: Der Staat
des Grundgesetzes ist „säkular, nicht säkularistisch“. Das heißt, die Säkularität des Staates bedeutet
insbesondere keine antireligiöse Haltung oder gar Agitation, da ein solches staatliches Verhalten
gegen das Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates verstoßen würde.
Wesensmerkmal dieser Neutralität ist, dass der Staat, wie ein unparteiischer Schiedsrichter, eine
Gleichbehandlung gegenüber der Vielfalt der Religionen und Weltanschauungen an den Tag legt. Er
identifiziert sich nicht mit einer bestimmten glaubensbezogenen Haltung – sei sie religiösen oder
areligiösen Charakters. So darf im öffentlichen Raum, also auch in öffentlichen Einrichtungen,
grundsätzlich die Vielfalt der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Bürger zum
Ausdruck kommen.
Gerade in dieser Offenheit des Staates gegenüber der Vielfalt religiöser und
weltanschaulicher Anschauungen erweist sich die Neutralität des Staates. Würde der Staat nämlich
religiöse Manifestationen aus dem öffentlichen Raum verdrängen wollen, wäre er gerade nicht
neutral, sondern würde Partei ergreifen zugunsten von Areligiosität. Aus diesen logisch
konsequenten Überlegungen hat sich das Grundgesetz gegen Laizismus und für eine der Vielfalt der
Religionen und Weltanschauungen gegenüber offene, übergreifende und kooperative Neutralität
entschieden, die das Bundesverfassungsgericht wie folgt umschreibt:
„Der ‚ethische Standard‘ des Grundgesetzes ist … die Offenheit gegenüber dem Pluralismus
weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des
Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und
Eigenverantwortung bestimmt ist. In dieser Offenheit bewährt der freiheitliche Staat des
Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität.“
„Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist … nicht als eine distanzierende
im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und
übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Art. 4
Abs. 1 und 2 GG gebietet auch im positiven Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der
Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-
religiösem Gebiet zu sichern“.
Aus diesen Gründen wird vom Staat die religiöse Entfaltung der Bürger auch in staatlichen
Einrichtungen (Schule etc.) grundsätzlich geschützt. Die religiöse Entfaltung der Bürger im
Bundestag zu würdigen ist von diesem Geist getragen und stellt daher keinen Verstoß gegen das
Neutralitätsprinzip dar, sondern ist vielmehr Ausdruck der religionsfreundlichen Neutralität des
Grundgesetzes.
In diesem Sinne beherbergt der Bundestag auch z.B. einen interreligiösen Andachtsraum. In diesem
zeigt etwa eine Kante im Boden die Ostrichtung an, was die Orientierung gen Jerusalem und Mekka
ermöglicht und mithin auch Juden und Muslimen die Möglichkeit zum Beten eröffnet.
Dass die während des Iftar-Empfangs den geladenen Gästen eröffnete Möglichkeit, bei Bedarf beten
zu können, von Kritikern bemängelt wird, ist nicht nachvollziehbar, zumal es sich bei den Gästen
um Privatpersonen und mithin um Grundrechtsträger handelte. Jede betende Person hat das Gebet
freiwillig, ohne jeglichen Druck verrichtet. Es herrschte am Abend eine ungezwungene und
respektvolle Atmosphäre. Die kleine Gebetsstelle befand sich im Veranstaltungssaal abseitig und
abgeschieden unter einer Treppe, für andere nicht sichtbar.
Als eine angeblich „demonstrative Provokation“ seitens der Betenden taugte der Ort wahrlich nicht. Da sich an dem Abend der für mich reservierte Sitzplatz nahe der Gebetsstelle befand und ich auch über den Abend verteilt mehrmals den bei der Gebetsstelle befindlichen Toilettenraum aufsuchte, konnte ich einen ungefähren Eindruck von der Frequentierung der Gebetsstelle sammeln und würde schätzen, dass von den geladenen 150 Gästen vermutlich maximal 20-30 Personen die Gebetsstelle genutzt haben dürften. Den zur gewohnten Social-Media-Erregung neigenden Kritikern würde ich zu
republikanischer Gelassenheit raten. Wer in Glaubensfragen eine gefestigte und selbstsichere
Persönlichkeit hat und in dieser Hinsicht in sich ruht, lässt sich nicht von der Religionsausübung
anderer irritieren und reagiert gelassener und souveräner. Wer eine normale Religionsausübung
(Beten) von geladenen Gästen, die nicht in Freiheitsrechte anderer eingegriffen und niemanden
gestört haben, grundlos zu einer Provokation umdeutet, sollte lieber die eigene Wahrnehmung und
hohe Empfindlichkeit bzw. Erregbarkeit kritisch hinterfragen, als das harmlose Verhalten von (für
sich selbst) freiwillig Betenden.
4. „Deutschland ist ein christlich-jüdisches Land“
Auch angeführt wurde von manchen Kritikern die Behauptung, Deutschland sei ein „christlich-
jüdisches Land“. Unklar ist, was hiermit gemeint ist. Der deutsche Staat ist, wie oben erläutert,
religiös-weltanschaulich neutral. Und Deutschland als Land ist hinsichtlich seiner Bevölkerung
multireligiös. Zu seinen Bürgern gehören neben Christen und Juden auch Muslime und
Andersgläubige.
Im Übrigen hat die zwecks Ausgrenzung der muslimischen Minderheit erfolgende Vereinnahmung
und Instrumentalisierung des Judentums im konstruierten Topos vom „christlich-jüdischen
Abendland“, zumeist durch identitätspolitisch agierende identitär-christliche und areligiöse
Rechtspopulisten, angesichts der jahrhundertelangen Historie der Diskriminierung und Verfolgung
von Juden im Abendland ein besonderes Geschmäckle. Ich habe die sprachliche Konstruktion vom
„christlich-jüdischen Abendland“ jedenfalls kaum eine jüdische Person nutzen gehört.
Schlussbetrachtung
Integration ist nicht bloß ein intellektueller Vorgang, sondern auch und zuvörderst ein emotionaler.
Kluge Integrationspolitik wird diese emotionale Komponente stets mitdenken, um die Herzen und
Köpfe von Menschen zu gewinnen. Gerade in polarisierten Zeiten, in denen Islamisten den
deutschen Staat als islamfeindlich zu diffamieren suchen, ist es ein Akt politischer Klugheit, das
Zugehörigkeitsgefühl und die Identifikation der großen Mehrheit der friedliebenden Muslime mit
dem deutschen Staat zu stärken und sie nicht in die Fänge von Islamisten geraten zu lassen.
Den desintegrativen Narrativen und Bildern von Islamisten wird eine intelligente Religionspolitik
Gegennarrative und Gegenbilder entgegenstellen, wozu Veranstaltungen wie solche Iftar-Empfänge
im Bundestag beitragen. Viele der geladenen Gäste waren Multiplikatoren in der muslimischen
Community und tragen mit ihrem Besuch Bilder und Erzählungen der Beheimatung des Islams in
Deutschland und der Würdigung des Islams durch den deutschen Staat in die muslimische
Community, nicht zuletzt über Social Media. Insbesondere für die Integration junger Muslime, die
auf Social Media ununterbrochen den negativen Erzählungen und Bildern über den deutschen Staat
durch Islamisten ausgesetzt sind, sind entsprechende Gegenbilder und Gegenerzählungen durch
muslimische Multiplikatoren wichtig. Die Macht von Bildern ist nicht zu unterschätzen und kann
auch zum Positiven genutzt werden. Keine noch so ausgeklügelte Propaganda von islamistischen
Gruppen, die den deutschen Staat und die nichtmuslimische Gesellschaft pauschalisierend als
Muslimen feindlich gesinnt darzustellen und (v.a. junge) Muslime von ihnen zu entfremden sucht,
kommt gegen Bilder einer Würdigung des Ramadans im Bundestag an.
Die Kritiker des Iftar-Empfangs spielen mit ihrem kleingeistigen Agieren der Erzählung von Islamisten in die Hände. Erwähnt sei schließlich im Übrigen, dass selbst ein Donald Trump im Weißen Haus Iftare für Muslime veranstaltet, während dies seitens vieler hiesiger demokratischer Staatsvertreter nicht der Fall ist, was zu denken geben sollte – eine integrationspolitisch verpasste Chance. Die Kritik an dem Iftar-Empfang im Bundestag hält bei näherer inhaltlicher Betrachtung einer kritischen Prüfung jedenfalls nicht stand.
Disclaimer:
Waqar Tariq ist Vorstandsmitglied des Liberal-Islamischen Bundes, der von der eingangs erwähnten Grünen-Bundestagsabgeordneten Lamya Kaddor, Initiatorin des Fastenbrechens im Bundestag, mitgegründet wurde. Der Jurist ist Autor im Blog „Experteninitiative Religionspolitik“, wo diese Replik zuerst veröffentlicht wurde. Der Beitrag gibt seine persönliche Auffassung wieder.