Der Lernort steckt in Geldproblemen.
Bild oben: Im vergangenen Jahr in der Gedenkstätte DDR-Abschiebehaftanstalt Chemnitz
Das Parlament des Freistaates Sachsen hat noch immer keinen Haushalt beschlossen. Und der „Lern- und Gedenkort Kaßberggefängnis“, der zum Gedenken des zentralen Abschiebegefängnisses der DDR von Zuwendungen lebt, ruft um Hilfe.
In der Regel vollzog es sich bis November 1989 an diesem Ort. In Chemnitz auf dem Kaßberg:
Insgesamt
– 33.755 politische Häftlinge wurden zwischen 1964 und 1989
– für 3.436.900.755,12 Deutsche Mark
in die Bonner Republik freigekauft. Abgeschoben.
Im Schnitt für 101.819 Deutsche Mark = 52.059 Euro das Stück Mensch.
Hier war in der Regel der Tresen, im Ausnahmefall in Ostberlin.
Das Steuersäckel habe Verantwortung für alle Angehörigen des deutschen Volkes, sagte damals die Bonner Regierung, die das Geld auf den Tisch gelegt hatte. Und das mit dem deutschen Volk meinte sie ganz völkisch, also „biodeutsch“.
War so etwas wirklich „pfui“ ?
Ist ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis … nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz meint ?
Ist das vormalige DDR-Abschiebegefängnis ein Ort, geeignet als Keule gegen Leute, die heute „Abschieben, Abschieben, Abschieben …“ rufen ? Die „Ausbürgern“ wollen ? Also eine Waffe gegen die Partei, deren Name nicht genannt werden soll ?
Die Betreiber der Gedenkstätte glauben das anscheinend.
Und die letzte DDR-Volkskammer hatte sogar noch 3 1/2 Wochen vor dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik ein „Rehabilitierungs-“ also Wiedergutmachungsgesetz verkündet:
Nach dem könnte ich heute vortragen, ich sei im März 1985 in Chemnitz auf dem Kaßberg gezwungen worden, auf die DDR-Staatsbürgerschaft zu verzichten. In einer Zwangsausbürgerung.
Sonst wäre ich nicht aus der Haft entlassen worden.
Und das müsse nun wieder korrigiert, also „rehabilitiert“ werden.
Es ist aber nie in Kraft getreten, das Gesetz.Und somit kann ich auch nicht wieder rückwirkend DDR-Bürger werden. Aber will ich das sein ?
„Aus der Geschichte lernen“ ist ein seltsam Ding. Am seltsamsten sind dabei die Lehrer.
@Sven Klapproth, Nachtrag
… hatten ‚wir‘ schon ’89 –
Stasi‚Verfassungsschutz‘ in die Produktion.… und zu Merz und seinen sozialistischen Gesinnungsgenossen heute im Bundestag – muhahaha! Das genügt.
Guten Abend.
Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Auffassung früherer Bundesregierungen und der des Bundesamts für Verfassungsschutz aktuell zur Frage, wer Deutscher ist.
„Art. 116 GG
1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder [!] als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Entscheidend ist die logische Verknüpfung „oder“.
Ein „vorherrschende[s] ethnisch-abstammungsmäßige[s] Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, wenn es darauf abzielt, „bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen“.
Die „Bonner Regierung“ verstand unter „Deutschen“ – wie jede andere deutsche Regierung auch – nicht nur Menschen deutscher Volkszugehörigkeit im Sinne des BVFG, sondern auch alle Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Dieses Verständnis darf bei maßgeblich vielen Funktionsträgern der sogenannten „AfD“ bezweifelt werden.
@Sven Klapproth; ‚… Die „Bonner Regierung“ verstand unter „Deutschen“ – wie jede andere deutsche Regierung auch – nicht nur Menschen deutscher Volkszugehörigkeit im Sinne des BVFG, sondern auch alle Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Dieses Verständnis darf bei maßgeblich vielen Funktionsträgern der sogenannten „AfD“ bezweifelt werden.‘
… werter S.K., Sie glauben gar nicht wie sehr ich Ihren Verstand bezweifel. Aber nicht nur Ihren. Leider.
… vorn weg; ‚gesichert rechtsextrem‘ ist eine ideologische Zuschreibung für Andersdenkende, hier konkret die Sicht einer weisungsgebundenen ‚BRD‘-Behörde. Es gibt kein ‚gesichert rechtsextrem‘; ‚rechts‘ ist kein bestimmter oder genormter Rechtsbegriff.
Das ist für ihresgleichen offenbar nicht zu fassen …
Hessens Europa-Minister Manfred Pentz (CDU) plant am Montagabend eine fünftägige Reise nach Belgrad und Zagreb, die Partnerregionen Deutschlands. Ziel der Reise ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die Kooperation zu intensivieren.
Normalerweise sind alle Fraktionen des hessischen Landtags zur Teilnahme an solchen Reisen eingeladen. Diesmal jedoch wurden, nachdem der ‚Verfassungsschutz‘ der ‚BRD‘ die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat, die Abgesandten der AfD, Anna Nguyen [sic!] und Christian Rohde, von der Teilnehmerliste gestrichen.
… soviel zum Verständnis.
@Ernst
wenn es um geistiges Eigentum geht, sind Sie Sozialist? Sie haben in Ihrem Elaborat die Quellenangaben „vergessen“.
‚gesichert rechtsextrem‘ ist eine ideologische Zuschreibung für Andersdenkende, hier konkret die Sicht einer weisungsgebundenen ‚BRD‘-Behörde. Es gibt kein ‚gesichert rechtsextrem‘; ‚rechts‘ ist kein bestimmter oder genormter Rechtsbegriff.
Kommentar von Mad Max = blonder hans
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/lafontaine-die-etablierten-sind-auch-rechtsextrem
Hessens Europa-Minister Manfred Pentz (CDU) plant am Montagabend eine fünftägige Reise nach Belgrad und Zagreb, die Partnerregionen Deutschlands. Ziel der Reise ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die Kooperation zu intensivieren.
Normalerweise sind alle Fraktionen des hessischen Landtags zur Teilnahme an solchen Reisen eingeladen. Diesmal jedoch wurden, nachdem der ‚Verfassungsschutz‘ der ‚BRD‘ die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ eingestuft hat, die Abgesandten der AfD, Anna Nguyen [sic!] und Christian Rohde, von der Teilnehmerliste gestrichen.
Leopold Schroers, Hessens Europa-Minister greift durch und verbannt AfD-Politiker von Staatsreisen
https://www.focus.de/politik/deutschland/hessens-europa-minister-greift-durch-und-streicht-afd-politiker-von-staatsreisen_d382cc3d-d39b-4029-91c0-ffd9f057e464.html
Grüßen Sie unseren Hans!
@Edmund Jestadt
… werter EJ, Sie sind aber auch einer, ts, ts, ts. Hat A.W. gepetzt? O.k. den Focus habe ich nicht ‚gequellt‘. Ich bin aber auch ein Strolch. So what? Ich mag ‚Mad Max‘ und andere. 😉
Ehrlich? Mir geht die neuerliche
ZensurModeration bei ’s-m‘ auf den Keks. Dagegen sind selbst Alan Posener und auch Fr. Bednarz deutlich toleranter. Mit denen konnte man sich, ohne dass sie nachtragend waren, ‚prügeln‘. Glaube ich wenigstens. Im Übrigen fehlt das Impressum bei ’s-m‘. Das sollte man/frau ändern!@Ernst: Hat A.W. gepetzt?
Nein. Ihr Stil hat gepetzt.
Hallo Herr Klapproth,
das BVFG, das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge unterscheidet in
– „Sowjetzonenflüchtlinge“ (§ 3), also aus der DDR Stammende
– „Heimatvertriebene“ (§ 2), also aus Schlesien, Ostpreußen und Hinterpommern Stammende.
Diese beiden Personengruppen sind Menschen, die in den „Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben“.
„Volksdeutsche“ sind
– „Vertriebene (§ 1)“, die aus dem „Sudetenland“, der Slowakei, Westpreußen oder Oberschlesien und später auch aus Ungarn stammen.
Die letztgenannte Norm erschien angesichts der Vertreibung (die auch auf der Jalta – Konferenz vom 4. bis zum 11. Februar 1945 von den Alliierten bis auf die Vertreibung der Ungarn-Deutschen so „abgesegnet“ war, …)
… erschien notwendig.
Dann gibt es noch
– „Spätaussiedler (§ 4)“, das sind Nachkommen, die lange nach der Vertreibungszeit Aufnahme im Bundesgebiet fanden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/index.html#BJNR002010953BJNE002504310
Auch die Staatsbürgerschaft derer, die in den „Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben“ wurde damals durch Abstammung und durch vergleichsweise wenige Einbürgerungen vermittelt.
https://starke-meinungen.de/blog/2025/01/22/als-biodeutsch-noch-gesetz-war/
1937 hatte es übrigens schon „Wiederausbürgerungen“ gegeben.
https://www.dnb.de/DE/Ueber-uns/DEA/Nachrichten/_content/ausbuergerung.html
Deren Aufhebung wiederum, also die Wiedereinbürgerung war Gegenstand der Entnazifizierungsgesetzgebung durch die Militäradministrationen in den Besatzungszonen gleich 1945/46. Die meisten der überlebenden Betroffenen wollten allerdings damals so wenig wieder Deutscher sein wie ich wieder DDR-Bürger sein wollte.