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Die zerbrechende Gesellschaft

Ein Gastbeitrag von Harald Stollmeier

Zuerst die gute Nachricht: Als Extinction-Rebellion-Gründer Roger Hallam den Holocaust als „just another fuckery in human history“ einstufte, distanzierten sich die Sprecher des deutschen Ablegers der Bewegung ohne zu zögern von dieser Entgleisung. Das verdient Anerkennung, weil die automatische Verteidigung von Sünden der eigenen Seite rechts wie links inzwischen fast schon Standard ist. Und es verdient Lob, weil diese Art Unbestechlichkeit unsere Gesellschaft vor einer weiteren Polarisierung zu bewahren kann, vielleicht gerade noch rechtzeitig. Das setzt voraus, dass wir uns darüber einig sind, was unsere Gesellschaft ausmacht, insbesondere, was ihre Zugehörigkeit zum Westen ausmacht.

„Woran glaubt der Westen?“ Das fragte Karl Popper vor mehr als 50 Jahren. Seine Antwort war auf den ersten Blick: Einen gemeinsamen Glauben des Westens gibt es nicht. Auf den zweiten Blick wies er indes nach, dass es im Westen  zwei Glaubensebenen gibt: eine sozusagen obere, auf der jeder frei ist, nach seiner eigenen Fasson selig zu werden, und eine grundlegende, auf der sich alle einig sind in der Anerkennung der Menschen- und Bürgerrechte. Das Ergebnis ist die „offene Gesellschaft“.

Nur auf dieser Grundlage, also einer offenen Gesellschaft, ist die Glaubensvielfalt des Westens möglich: Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Dieses Axiom ist eine der Grundfesten der Bundesrepublik, es war lange allgemein anerkannt, so allgemein, dass die wenigen grundsätzlichen Gegner dieses Weltbildes, meistens Kommunisten, zwar Schwierigkeiten bekamen, aber im Wesentlichen in Frieden leben konnten; man konnte sie sich einfach leisten.

Ob Karl Popper heute noch genauso argumentieren könnte? Seine eigene Haltung beschriebe er damit natürlich immer noch zutreffend. Aber diese Haltung ist nicht mehr allgemein anerkannt. Sie ist zwar noch die offizielle Grundlage unserer Spielregeln. Aber in Wirklichkeit ist sie, wie in erschütternd weiten Kreisen das Existenzrecht Israels, „umstritten“.

Niemand bestreitet die freiheitlich-demokratische Grundordnung an sich. Kaum jemand ist gegen den Staat des Grundgesetzes, in dem nicht nur gleiches Recht für alle gilt, sondern auch weitgehende Freiheit für jeden. Bestritten aber wird zunehmend, dass alle im Grundsatz dieselben  Rechte und Freiheiten haben sollten, einerseits mit der Behauptung, diese Gleichheit gelte in der Praxis ohnehin nur eingeschränkt, andererseits zunehmend mit der Forderung, selbige für bestimmte Gruppen, Themen oder Sachverhalte um eines höheren Gutes willen aktiv einzuschränken.

Die bei weitem abstoßendste gedankliche Grundlage dieser Forderung ist die völkische, die sogar so weit geht, Zuwanderern aus Afrika und Asien als Angehörige einer anderen Spezies zu beschreiben (z. B. Björn Höckes „Ausbreitungstypus“). Inzwischen fordert Höcke bekanntlich die „Remigration nicht integrierbarer Migranten“, bei der es auch zu „menschlichen Härten und unschönen Szenen“ kommen könne. Dabei lässt er offen, mit welchem Maßstab Integrierbarkeit gemessen werden soll, und der Begriff „Migranten“ (statt „illegale Einwanderer“) erlaubt jederzeit eine Anwendung auf Menschen, die schon lange deutsche Staatsbürger sind.

Die außerhalb der rechten Szene bislang bekanntesten Versuche in den letzten Jahren, Menschen- oder Bürgerrechte zu beschneiden, beziehen sich auf religiöse oder politische Überzeugungen, etwa beim Kampf militanter Atheisten gegen die jüdische Jungenbeschneidung oder auch bei der öffentlichen Wertung des Sprechers der Giordano-Bruno-Stiftung Dr. Michael Schmidt-Salomon, im Grunde dürften religiöse Menschen kein Wahlrecht haben. Das  steht tatsächlich so in seinem Buch Manifest des evolutionären Humanismus (S. 48f, S. 118f.) er kämpft aber nicht aktiv dafür.

Misstrauen verdienen auch erheblich weniger weitreichende Erwägungen, Freiheiten von Bürgern zu beschränken. Immerhin wird darüber diskutiert, zugunsten des Klimaschutzes die Buchung von Kreuzfahrten, die Nutzung von Geländewagen oder Inlandsflüge flächendeckend zu verbieten. Natürlich können Zwangsmaßnahmen im Einzelfall gerechtfertigt sein. Aber sie haben das Zeug dazu, die Gesellschaft zu verändern, und zwar immer hin zu noch mehr Zwang, besonders wenn dabei nicht ganz genau auf gleiches Recht für alle geachtet wird.

Ein besonders trauriges Beispiel für die Neigung, Freiheiten einzuschränken, lieferte im Herbst 2019 die Berliner SPD, die auf ihrem Landesparteitag das Verbot der nichtstaatlichen Schwangerenkonfliktberatung Pro Femina e. V. beschloss, die um Alternativen zur Abtreibung bemüht ist. Die Werbung für diese Beratung soll ebenfalls verboten werden – nach dem Willen exakt jener  Menschen, die gleichzeitig dafür kämpfen, dass man für Abtreibungen werben darf. Gleiches Recht für alle – ein Auslaufmodell?

Die Alternative, pardon: die einzige Alternative zu gleichem Recht für alle ist letztlich das Recht des Stärkeren. Damit kann man leben, wenn man der Stärkere ist. Wenn man aber sicher sein will, der Stärkere zu bleiben, und das will man vernünftigerweise, wenn man den Schwächeren ihr Recht nicht mehr gönnt, dann beginnt eine totalitäre Eigendynamik: Denn man muss dann die Schwächeren konsequent weiter schwächen, damit sie nicht eines Tages Rache nehmen können.

AfD-Wiederholungswähler sehen sich übrigens häufig als die Schwächeren. Das ist den Kämpfern gegen rechts nicht klar – sie fürchten ja ihrerseits die Machtübernahme von Björn Höcke und wollen deshalb „keinen Millimeter“ preisgeben. Man kann das verstehen: Es ist ganz leicht, zumindest Teilen der AfD zuzutrauen, dass sie ihr Bekenntnis zum Grundgesetz nur taktisch meinen. Wer sich darin gefällt, die Verhaftung von Angela Merkel wegen Hochverrats zu planen, der darf sich nicht wundern, wenn man ihn gar nicht erst in Sichtweite der Schalthebel der Macht lassen will.

Das Problem ist nur: Je stärker unsere Konflikte polarisiert sind, desto mehr entspricht die Situation der Konfliktparteien dem Gefangenendilemma. Sie erinnern sich: Die beiden Gefangenen sind isoliert, und der Staatsanwalt bietet beiden Strafnachlass, wenn sie gegen den Komplizen aussagen. Schweigen beide („Kooperation“), kommen beide mit einer geringen Strafe davon. Redet nur einer, kommt er auf Kosten des anderen frei. Reden beide, gehen beide für lange Zeit ins Gefängnis. Und in der Gesellschaft, zu der die unsere zu werden droht, gibt am Ende keine Kooperation mehr.

Oder ist es jetzt schon so weit? Ist alles, wofür wir noch sinnvoll kämpfen können, eine Diktatur nach unserem eigenen Geschmack? Ist es schon so weit, dass jede Kooperationsbereitschaft der Diktatur des Andersdenkenden Vorschub leistet?

Der Protest der deutschen Extinction-Rebellion-Sprecher gegen Roger Hallams beschämende Holocaust-Verharmlosung beweist: Noch haben wir eine gemeinsame Grundlage, die nur Außenseiter in Frage stellen – auch wenn sie geschrumpft ist. Noch können wir Karl Poppers „offene Gesellschaft“ bewahren. Wir müssen bloß begreifen, dass wir sie für die Anderen zu bewahren haben. Für uns selbst bewahren wir sie automatisch mit.

Harald Stollmeier hat Geschichte, Englisch und Volkskunde studiert. Er hat das Pressesprecherhandwerk bei Krupp erlernt und übt es heute bei einer Krankenkasse aus. Außerdem ist er (katholischer) Blogger und Märchenautor.

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3 Gedanken zu “Die zerbrechende Gesellschaft;”

  1. avatar

    Es ist richtig, Roger Hallam fuer das Holocaust Zitat verbal einen oder mehrere ueberzuziehen. Er hat es sich fuer diesen bloeden Satz ehrlich verdient.
    Sie koennen an Roger Hallam auch exemplarisch zeigen, dass es „den Glauben des Westens“, die „offene Gesellschaft“, das „Weltbild“, die „Haltung“, die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ usw. nicht als Axiom, das sind nicht abgeleitete Wahrheiten, also absolute Wahrheiten, gibt. Es gibt nicht einmal das Vakuum als Nichts, denn auch dies ist voller Teilchen.
    Ihr Versuch scheitert, wenn Sie vergleichend argumentieren. Es gibt weder die eine Wahrheit, noch die dazu passende Alternative, weil dies alles immer nur das Statement eines Betrachters sein kann, der aus einer Richtung die Verortung im Raum beschreibt und nur sieht, was ihm zugewandt ist.
    Was geht, ist, dass Sie Ausschlusskriterien definieren, beispielsweise, was rund ist, kann nicht gleichzeitig eckig sein. Angewandt auf die AfD oder dieses Hoecke-Gebilde waere in dieser Logik das Axiom moeglich: „das Voelkische schliesst die Zivilisiertheit aus“ oder „das Recht des Staerkeren schliesst den Rechtsstaat aus“ oder „Ex-Biobauern aus Wales und dummes Zeug schliessen sich nicht aus“.

  2. avatar

    Zu einem demokratischen Rechtstaat gehört der Grundsatz:
    „Alle sind vor dem Gesetz gleich !“
    Wenn Strafanzeigen gegen Regierungsmitglieder aufgrund offenkundiger Rechtsbrüche gar nicht erst angenommen werden scheint es mit diesem Grundsatz bei uns nicht sehr weit her zu sein. Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben werden Anzeigen nicht bei der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft gestellt. Im Gegensatz zu den Gepflogenheiten in fast allen EU-Staaten, aber auch anderen Demokratien wie USA oder Kanada, weisen die Staatsanwälte in Deutschland eine Besonderheit auf:
    Sie sind bei uns – obwohl für das Rechtswesen genauso wichtig wie Richter – im Gegensatz zu Richtern nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden.
    In der Praxis bedeutet das, daß ein Staatsanwalt eine Ermittlung einstellen muß oder eine Anzeige gar nicht erst annehmen darf, wenn er von der (politischen) Führung eine entsprechende Anweisung erhält.
    Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen nach eine Verhaftung von Frau Merkel zu sehen.

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