von Ruprecht Polenz
„Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ Diese fette Schlagzeile hat die Bildzeitung vorhersehbar und vom Interviewpartner geplant über ein längeres Interview von Seehofer gesetzt, in dem er über seine Aufgaben als neuer Innenminister redet.
Wenn ein Politiker sagt, etwas gehöre nicht zu Deutschland, sind das keine geschichtlichen Betrachtungen, sondern politische Aussagen. In einer Zeit, in der sich Anschläge auf Moscheen häufen, ist eine solche Aussage den Innenministers (!) über den Islam unverantwortlich.
Die Bundeskanzlerin und die neue CDU-Generalsekretärin haben Seehofer deshalb umgehend widersprochen. „Vier Millionen Muslime und auch ihre Religion gehören zu Deutschland, also auch der Islam“, machte Merkel ihrem neuen Innenminister deutlich.
Ob „der Islam zu Deutschland gehört“ wird deshalb so erbittert diskutiert, weil manche ihre Identität als Deutsche dadurch bedroht sehen. Sie sehen sich als Deutsche und Nichtmuslime. Muslime könnten zwar zu Deutschland gehören, meinen sie, aber eben nicht der Islam. Denn Deutschland denken sie von ihrem Identitätsgefühl her. Und das ist nicht muslimisch.
Dieser identitätspolitische Kurzschluss von sich auf Deutschland macht die Debatte so gefährlich. Denn er führt eben doch zu der Frage, ob jemand, dessen Religion „nicht zu Deutschland gehört“, selbst ein guter Deutscher sein kann. Genauer gefragt, ob er ein genauso guter Deutscher sein kann wie jemand, dessen Religion „auch zu Deutschland gehört“.
Die Frage aufzuwerfen heißt, die Beweislast umzudrehen. Wir gehen nicht mehr bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass jemand mit deutschem Pass auch ein guter Deutscher ist. Der Muslim muss trotz seines deutschen Passes beweisen, dass er zu Deutschland gehört, dass er im Zweifel Deutschland mehr schätzt als seine Religion. Denn die „gehört ja nicht zu Deutschland“.
Aber gibt es so etwas wie eine „deutsche Identität“ überhaupt? Was wären die Merkmale, die uns von Spaniern, Amerikanern, Chinesen oder Österreichern trennscharf unterscheiden?
Identität bedeutet, „das bin ich“. Mann oder Frau, jung oder alt, arm oder reich, gesund oder krank, katholisch oder evangelisch. Schon aus der Aufzählung dieser identitätsprägenden Merkmale ergibt sich, dass Amartya Sen in seinem Buch „Die Identitätsfalle“ Recht hat, wenn er sagt: „Wir sind auf mannigfaltige Art verschieden.“ Deshalb können wir trotz Verschiedenheiten hier und da eben auch Gemeinsamkeiten mit anderen haben.
Schon aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass das mit kollektiven Identitäten so eine Sache ist. Die Spanier würden sich beschweren, wenn wir das Christentum zum exklusiv deutschen Identitätsmerkmal machen würden, und die Österreicher würden uns dasselbe im Hinblick auf die Sprache sagen.
Je länger man darüber nachdenkt, umso mehr kommt man zu dem Ergebnis: Was Deutsche gemeinsam haben, und was uns von allen anderen unterscheidet, ist der Pass und die gemeinsame Verfassung, das Grundgesetz. Das ist nicht wenig, denn es bedeutet, dass wir die vom Grundgesetz normierten Werte teilen. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr, denn das Grundgesetz eröffnet uns Freiheiten, um verschieden sein zu können.
Art. 4 des Grundgesetzes garantiert die Religionsfreiheit. Er schützt das Grund- und Menschenrecht, Christ zu sein oder Jude oder Muslim – oder an keine Religion zu glauben. Alle diese Überzeugungen darf man in Deutschland leben. Sie gehören dazu. Soweit sich diese Überzeugungen im praktischen Zusammenleben äußern, setzt ihnen das für alle verbindliche Recht allerdings Grenzen. Es geht der Religion vor.