Von Alexander Görlach, Herausgeber und Chefredakteur „The European“:
Das Staatskirchenrecht muss abgelöst werden. Von einem Religionsrecht. Die Neutralität des Staates in weltanschaulichen Fragen ist ansonsten nicht gegeben.
Das Staatskirchenrecht, das das Verhältnis von Staat und Religion im Raster der christlichen Organisationsstruktur begreift, ist antiquiert und wird den neuen Religionsgemeinschaften auf der Scholle des Heiligen Bonifatius und Martin Luthers nicht mehr gerecht. Das sagen die Kritiker des Status quo. Die Debatte flammt nun im Kontext der Islamkonferenz wieder auf. Weiterlesen