Von Rainer Werner
Neulich teilte mir ein 14-jähriges Mädchen – Schülerin in meiner 8. Klasse – während eines Gespräches beim Wandertag mit, sie werde die Hausaufgaben nur noch im Sommer machen können, im Winter nicht mehr. Ich hielt diese merkwürdige Mitteilung für die übliche Koketterie, die man von Mädchen in der Pubertät gewohnt ist.
Als ich dann nach dem Grund fragte, erfuhr ich etwas Erschütterndes: Der Familie, einer alleinerziehenden Mutter mit Tochter, war vor kurzem der Strom abgestellt worden, weil sie die letzten Stromrechnungen nicht bezahlt hatte. Die Familie bezieht Leistungen nach Harz IV, also 361, 81 € für die Mutter, 287, 00 € für die Tochter, dazu die Kosten für die Warmmiete der Wohnung. Die Stromrechnung muss vom Regelsatz bezahlt werden. Der Gesetzgeber hat für Strom 40,- € im Monat veranschlagt. Die Kosten für die Energiewende waren in diese Berechnung noch nicht eingegangen.
Die Sozialverbände und Verbraucherzentralen schätzen, dass im letzten Jahr rund 200 000 Hartz IV-Empfängern der Strom abgestellt wurde, weil sie die Stromrechnung nicht mehr bezahlen konnten. Weiterlesen