Patrick Bahners hat sich im Feuilleton der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ über einen Essay von Andreas Wirsching mit dem Titel „Der latente Bürgerkrieg“ echauffiert, der zuvor im Feuilleton der „Süddeutschen Zeitung“ erschienen war. Eine Gegenrede.
Wer am letzten Dienstag das Feuilleton der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ las, erblickte auf dessen erster Seite einen Text des Kulturkorrespondenten Patrick Bahners. Der Titel klang interessant: „Wir haben die Demokratie von unseren Lehrern nur geborgt“. Der Untertitel ließ keinen Zweifel daran, dass es sich bei Bahners‘ Artikel um eine scharfe Gegenrede zu einem Essay von Andreas Wirsching handelt, der tags zuvor ebenfalls auf der ersten Seite eines Feuilletons erschienen war, nämlich dem der „Süddeutschen Zeitung“. Wirsching ist Direktor des „Instituts für Zeitgeschichte“ in München.
„Kontingenzvergessenheit, Ironielosigkeit, Solidaritätserzwingung: Mit dem Historiker Andreas Wirsching ist die Volksherrschaft nicht zu retten“ lautet der Untertitel zu Bahners‘ Kommentar. Die Münchner Verfasserin des vorliegenden Beitrags, die aufgrund Ortsabwesenheit die Montagsausgabe der „SZ“ und damit Wirschings Text bis dato noch nicht kannte, wurde neugierig, las Bahners‘ Text weiter, holte dann die erwähnte Ausgabe der „SZ“ hervor und staunte. Selten sind sie, die Momente, in denen die Erwartung an einen Artikel und dessen eigene Bewertung nach der Lektüre derart auseinanderklaffen.
„Alarmglockengeläute“ – Bahners über Wirschings Text
Wer Bahners‘ Analyse des Wirsching’schen Textes gelesen hatte, musste, denn exakt so lauten die Worte des „F.A.Z.“-Kulturkorrespondenten, mit einem „Alarmglockengeläute wie die Friedensbewegung seiner Studienzeit“ rechnen, das „der 1959 geborene Historiker veranstaltet“. Verblüffenderweise erweist sich der Tonfall Wirschings jedoch als ziemlich sachlich. Beide Artikel sind inzwischen online und hier und hier zu finden. Man kann sich also, auch wenn man die Printausgaben nicht zur Hand hat, selbst einen Eindruck davon machen.
Wirsching fragt sich angesichts der Entwicklungen in Russland, Ungarn, Polen und der Türkei, wie „gefährdet die westlichen Kernländer der Demokratie“ seien. Seine Botschaft – da hat Bahners ganz recht – ist: „Was in der Türkei vor sich geht, könnte uns auch bevorstehen: die Beseitigung der Demokratie“.
Wirsching schlägt in seinem Essay einen weiten Bogen, erklärt zunächst, warum die Weimarer Demokratie scheiterte und macht dafür u.a. die „latente Bürgerkriegsatmosphäre“ durch „das gleichzeitige Aufkommen starker kommunistischer und extrem nationalistischer Bewegungen“ verantwortlich. Sodann schildert er, wie die westlichen Gesellschaften infolge des in den 80er Jahren einsetzenden Wandels hin zu „multikulturellen Einwanderungsgesellschaften“ zunehmend „identitätsunsicher“ geworden seien. Aus dem „bislang diffus vagabundierenden Hass“ sei ein Hass auf „das Fremde“ als „neuem Feind“ geworden. Wirsching ergänzt, dass die westlichen Gesellschaften mittlerweile „nicht nur die Einwanderung zu meistern und zugleich die terroristischen Bedrohungen abzuwehren (haben)“, sondern sich „auch des Hasses jener erwehren (müssen), für die diese beiden Dinge ein und dasselbe sind“. Gemeint sind jene „populistischen Bewegungen“, die „nicht aufhören (werden), die Demokratie als zu korrupt und zu ‚volksverräterisch‘ zu diffamieren, um mit dem ‚Feind‘ fertig zu werden“.
Wirschings Ratschläge im Umgang mit den Radikalen
„Statt von einem globalen Zeitalter der Demokratie zu reden“, so Wirsching weiter, „müssen wir längst eher eine Gefährdung auch der westlichen Demokratien im globalen Zeitalter feststellen“. Im Schlussteil seines Essays, der sich mit der Frage, was zu tun sei, befasst, warnt der Historiker davor, sich auf das Radikale einzulassen. Auch die Übernahme der zugehörigen Sprache in „‘abgemildeter Form‘ aus wahltaktischen Überlegungen“ verbiete sich, da „in einer radikalisierten Situation immer der triumphiert, der am radikalsten ist“. Er rät ferner dazu, „keinen allzu großen Ehrgeiz (zu) entwickeln, mit den Feinden der Demokratie zu ‚diskutieren‘, sie zu ‚verstehen‘“, u.a. deshalb, weil „diese sich hinter einer Realitätsverweigerung verschanzt haben“ und „propagandistisch gefangen in einem Weltbild (sind), das nur noch Freund und Feind kennt“. Man müsse sich darauf „besinnen, dass es tatsächlich schon fünf vor zwölf sein könnte.“
Für Patrick Bahners ist all das „Sonntagsredenart“. Man schluckt. Denn laut Duden ist eine „Sonntagsrede“ eine „bei feierlichen Anlässen gehaltene schöne Rede [mit großen, der Realität meist nicht standhaltenden Worten]“. Worin bloß soll die Realitätsferne von Wirschings Analyse liegen? Mit diesem Verdikt müsste Bahners, wenn er den Vorwurf wirklich aufrechterhält, dann auch konsequenterweise eine ganze Fülle von Texten belegen, die sich mit dem gegenwärtigen Zustand der westlichen Demokratien beschäftigen. So titelte etwa die „Zeit“ jüngst: „Der Kampf um die Demokratie hat begonnen“. Michael Kraske schrieb über „Das autoritäre Zeitalter“. Dennis J. Snower, Präsident des „Instituts für Weltwirtschaft“ in Kiel, sprach im „Handelsblatt“ gerade sogar von einem „neuen Faschismus“. Auch in der „F.A.Z.“ selbst und noch mehr in ihrem Schwesterblatt, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ ist die Renaissance des autoritären Denkens immer wieder Thema, und das völlig zu Recht. Erst gestern schrieb Justus Bender im Leitartikel der „F.A.Z.“, dass Hysterie zwar nicht notwendig sei, es aber genüge, „die Gefahr zu erahnen“, dass auch der „Populismus in eine Katastrophe münden kann“, nämlich dann, wenn das Volk im Kampf gegen das „Altparteienkartell“ einem Autokraten zur Macht verhilft, der den Pluralismus zu Grabe trägt.
Wirschings evidenter Freiheitsbegriff
Ganz besonders stoßen Bahners die beiden Schlusssätze des Wirsching’schen Textes auf, die hier deshalb vollständig zitiert werden: „Und zu guter Letzt sollte die Politik, Feindbildkonstruktionen bekämpfen – und sich nachdrücklich dazu bekennen, dass es in der Demokratie meist keine einfachen Antworten gibt, aber dass sie die verfassungsgemäße Form der Freiheit ist. Und zwar die einzige, die wir kennen.“ Damit, so Bahners süffisant, exponiere sich Wirsching „plötzlich in verblüffender Weise in seiner Kompetenz als Historiker“. Sichtlich empört setzt er weiter zur Feder an: „Wie bitte? Freiheit kennen wir nur in Gestalt der Demokratie?“ Um sodann anzufügen: „Dann dürfte es über die allerlängste Zeit der Weltgeschichte keine Freiheit gegeben haben. Die Volksherrschaft in den griechischen Stadtstaaten blieb Episode.“ Bahners listet noch mehr Exempel auf, etwa dieses: „Die „Libertät“ war die Losung der Stände im Kampf gegen die Fürsten. Demokratie war damit nicht gemeint, eher das Gegenteil, der Erhalt adliger Privilegien.“
Wie der „F.A.Z.“-Feuilletonist selbst betont, sind dies „Beispiele aus der lateinisch bestimmten Begriffsgeschichte des Abendlands“. Deshalb fragt er weiter, wie „es mit den Freiheitstraditionen anderer Kulturen aus(sehe)“. Bahners stört, dass Wirsching „uns“ – das sagt Wirsching tatsächlich wörtlich – als „westliche Insulaner inmitten einer immer turbulenteren politischen Umwelt“ darstellt. Für ihn, also Bahners, ist es hingegen „riskant, die sozialen Ordnungen im Rest der Welt unbesehen als unfrei abzutun“. Immerhin jedoch lasse „Wirschings Wortlaut die Möglichkeit zu, dass es auch andere Formen der Freiheit gibt“, da jener schreibe, dass die Demokratie die einzige uns bekannte „verfassungsgemäße Form der Freiheit“ sei. Bahners hofft deshalb, dass Wirsching nicht alle anderen Freiheitsformen als „verfassungsfeindlich“ deklarieren, sondern lediglich sagen wollte, dass „nur in der Demokratie die Sicherung politischer Freiheit verfassungsmäßig, in dauerhaften Formen (gelingt)“. Wer nun glaubt, damit ende Bahners Empörung, irrt. Genau ab dieser Stelle, die zugleich den Abschluss des ersten Teils seines Kommentars markiert, kommt er vielmehr erst richtig in Fahrt. Aber dazu später.
Semantik im Fokus, Gesamtkontext und Intention Wirschings außen vor
Bereits nach der Lektüre dieses ersten Textteils entsteht der Eindruck, dass Bahners sich arg in semantische Spitzfindigkeiten verbeißt, ohne die Intention des Autors im Lichte des Gesamttextes zu würdigen. Wirsching, obwohl Wissenschaftler, hat hier keinen akademischen Aufsatz verfasst, in dem er zunächst den Freiheitsbegriff definiert und dessen historischen Gleich- bzw. Nichtgleichlauf mit der Demokratie ausleuchtet, die selbst wiederum im Laufe der Geschichte in höchst unterschiedlichen Ausprägungen in Erscheinung getreten ist.
Wirsching schreibt ersichtlich über das Hier und Jetzt, also über die Freiheit westlicher Provenienz, verstanden als ein Konstrukt, das vom Individuum ausgeht und eine Gesellschaftsordnung gewährleistet, in der jeder dieselben Chancen hat und in der es keine durch die Obrigkeit festgezurrten, quasi unüberwindbaren „Klassen“ gibt. Darin liegt übrigens der Unterschied zu dem von Bahners selbst angeführten „Ständestaat“, den, das sei nebenbei bemerkt, viele neurechte Bewegungen als Ideal ansehen und sich dabei ebenfalls auf die „Freiheit“ berufen, verstanden als „Freiheit“ von der „linksgrünversifften Meinungsdiktatur“, die alle „gleich macht“. Freiheit bzw. „Libertät“ im Ständestaat ist also etwas anderes als die westliche, auf den Menschenrechten beruhende Freiheit. Und Letztere ist ohne eine Demokratie im westlichen Sinne tatsächlich kaum vorstellbar. Diese Lesart von Wirschings Essay, die Bahners am Ende des ersten Teils seines Kommentars selbst für möglich hält, drängt sich so sehr auf, dass man sich fragt, warum Bahners überhaupt die Schlenker zur Antike und Vormoderne zieht.
Wie leicht Demokratien ins Autoritäre driften können – Ungarns „illiberale Demokratie“
Auch der Spott über das vermeintliche „Alarmlockengeläute“ Wirschings gleich zu Beginn von Bahners‘ Beitrag ist wenig nachvollziehbar. Wie schnell individuelle Freiheiten ins Wanken geraten können, wenn eine vormals westlich geprägte Demokratie stetig in ein anderes Fahrwasser hineindriftet, zeigt sich etwa in Ungarn, wo Ministerpräsident Viktor Orbán von der „illiberalen Demokratie“ als Idealbild schwärmt und betont, dass „der neue Staat“ in Ungarn „die liberalen Grundwerte wie Freiheit“ nicht verneine, sie aber gleichwohl „nicht zu seinem Grundelement“ mache. Dennoch ist Ungarn wie auch Polen, Ungarn, Russland und die Türkei eine Demokratie, in der Regierungen durch Wahlen ins Amt kommen. Einmal dort angelangt, können sie Minderheitenrechte und damit individuelle Freiheiten jedoch leicht außer Kraft setzen, jedenfalls dann, wenn die jeweilige Verfassung keine entsprechenden Sicherheitsschranken enthält. Im schlimmsten Fall kann das auf eine „Tyrannei der Mehrheit“ hinauslaufe, wie sie John Stuart Mill im Jahr 1859 in seinem Buch „On Liberty“ beschrieben hat. Interessanterweise hebt Mill übrigens hervor, dass die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit unveräußerlich seien, also genau die Freiheiten, die zumindest teilweise in den sich immer autokratischer gebärenden Regierungen in Polen, Russland, Ungarn und der Türkei zunehmend unter Beschuss geraten.
Wirsching ist also allenfalls der Vorwurf zu machen, dass er nicht genau definiert hat, welche „Freiheit“ er im Blick hat; im Kontext seines Textes ist aber klar, was damit gemeint ist und welche Form der Demokratie er für die einzige hält, die diese Art der Freiheit gewährleistet.
„Kuriose Übertragung eines Begriffs der Grundgesetzauslegung in die Weltlageanalyse“ – Bahners übertreibt
Wie gesagt, im zweiten Teil seines Textes setzt Patrick Bahners noch stärker zum Angriff an. Wirschings „schiefe Ausdrucksweise, die kuriose Übertragung eines Begriffs der Grundgesetzauslegung in die Weltlageanalyse“ sei „gleichwohl verräterisch“, weil „man nur für eine bestimmte Verfassung entscheiden könne“, „was verfassungsgemäß“ sei. Wirsching blende die „Geschichtlichkeit der Normen aus“, vertrete einen „ins Universalistische gewendeten Verfassungspatriotismus“, für Bahners „die akademische Version der quasireligiösen Überhöhung des Grundgesetzes, die im öffentlichen Reden mehr und mehr vordringt, aber der Grundregel der Demokratie widerspricht: dass Regeln durch Abstimmung geändert werden können.“ Wirsching nehme „seine Wertungen vom Boden einer absoluten, idealen Verfassung aus vor, die nicht mit Gründen verteidigt werden muss“.
Nun ja. Da interpretiert der „F.A.Z.“-Autor sehr viel in eine doch recht harmlose Aussage hinein. Im Grunde will Wirsching mit der in der Tat etwas ungeschickt formulierten Äußerung, wonach die Demokratie „die verfassungsgemäße Form der Freiheit ist“ lediglich sagen, dass die Demokratie, wiederum verstanden als jene westlicher Prägung, die einzige Staatsform ist, die der Freiheit, wiederum verstanden als die Freiheit des Individuums im westlichen Sinne, einen rechtlich-institutionellen Rahmen gibt und so eine „Tyrannei der Mehrheit“ verhindert. Diesen Ansatz findet man nun wirklich in den meisten europäischen Verfassungen, seien sie schriftlich fixiert oder nicht wie in Großbritannien. Wirschings Text thematisiert die westlichen Demokratien und Verfassungen an sich, abstrahiert und typisiert also, weshalb Bahners‘ Vorwurf, Wirsching rede einem „ins Universalistische gewendeten Verfassungspatriotismus“ deutscher Lesart das Wort, ebenso wenig greift wie die Behauptung, Wirsching argumentiere „vom Boden einer absoluten, idealen Verfassung aus, die nicht mit Gründen verteidigt werden muss.“ Zu der Art und Weise, wie sich Verfassungen im Laufe der Zeit ändern, nimmt Wirsching in Wirklichkeit gar nicht Stellung; das ist auch nicht Thema seines Artikels. Nirgendwo negiert er, dass „Regeln durch Abstimmungen geändert werden können“. Letzteres ist übrigens, zumindest was das Grundgesetz angeht, nicht schrankenlos der Fall. Bahners hätte hier erwähnen sollen, dass die in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte „Ewigkeitsgarantie“ ausschließt, dass „die in den Grundrechten niedergelegten Grundsätze berührt werden.“
Wirschings realistische Einschätzung populistischer „Streitkultur“
Des Weiteren moniert Bahners, dass Wirsching Politikern und Journalisten wie erwähnt dazu rät, Diskussionen mit Populisten zu vermeiden und dabei Folgendes betont „Nötig ist stattdessen immer das klare Aufzeigen der demokratisch-rechtsstaatlichen Alternative.“ In dieser Sentenz komme, so Bahners, „ein autoritäres Politikverständnis (…) zum Vorschein“. Polemisch-spöttisch schreibt er: „Zu jeder populistischen Forderung gibt es immer die eine Alternative, lupenrein demokratisch und porentief rechtsstaatlich“. Was dann folgt, sei, damit sich die sich daran anschließende, hiesige Kritik besser erschließt, in Gänze zitiert:
„Für das Thema der Einwanderung folgt daraus, dass Streit sich erübrigt. Ausgeschlossen ist, dass sowohl die Kritiker offener Grenzen als auch die Verfechter eines unbeschränkten Asylrechts Gesichtspunkte der Rechtsstaatlichkeit zur Geltung bringen. Ausgeschlossen ist es, in multikultureller Willensnation und homogener Kulturnation zwei konkurrierende Definitionen des zur Selbstherrschaft berufenen Staatsvolks zu erkennen. Ausgeschlossen ist vor allem, dass Demokratie und Rechtsstaat in Konflikt geraten. Diese Verkümmerung der politischen Phantasie handelt sich ein, wer die alten Formen der Freiheit, die vordemokratische Vorgeschichte des Liberalismus vergessen möchte. Die feierlich aufgezeigte Alternative zementiert die Politik der Alternativlosigkeit; das garantiert der Bindestrich zwischen „demokratisch“ und „rechtsstaatlich“.
Nein, aus Wirschings Text folgt eben nicht, dass Streit sich erübrigt. Auch insoweit ist wiederum recht klar, was Wirsching meint. Dieser weiß, das zeigen seine Worte sehr klar, wie wenig realistisch ein Streiten, verstanden als Debatte, also als Ringen um die beste Lösung mit denjenigen ist, die Wirsching als „Populisten“ bezeichnet. Nämlich Leute, das steht weiter vorne in seinem Essay, zu deren Jargon Worte wie „volksverräterisch“ zählen.
Die neurechte Verachtung des Pluralismus
Patrick Bahners übersieht anscheinend, dass viele dieser „Populisten“, die man besser Neurechte nennt, eine ganz andere Vorstellung von demokratischer Streitkultur, ja von Demokratie selbst haben. Ihr Idealbild ist nicht die pluralistische Demokratie, sie vertreten, auch wenn sie den Begriff vermeiden, das Konzept einer „identitären“ Demokratie, in der eine Partei, eine Regierung den „wahren Volkswillen“ erspürt und umsetzt. Jede andere Ansicht wird in einem solchen System als „Volksverrat“ gebrandmarkt. Oder glaubt Bahners wirklich, mit Leuten wie dem AfDler Markus Frohnmaier – einem der beiden Pressesprecher Frauke Petrys und Co-Vorsitzendem der „Jungen Alternative“ – um Zukunftskonzepte streiten zu können, also mit einem Mann, der erst vor ein paar Wochen zum zweiten Mal öffentlich davon träumte, „aufzuräumen“ und „auszumisten“, wenn seine Partei an die Macht kommt, um auf diese Weise Politik „für das Volk, und zwar nur für das Volk“ zu machen und der das Ganze mit dem Satz garnierte: „Denn wir sind ‚das Volk‘“?
Patrick Bahners argumentiert auf dem Boden des Pluralismus, das ehrt ihn. Aber er unterschätzt jedenfalls in diesem Text, wie sehr die neurechten, autoritären Bewegungen diesen verachten. Wenn Wirsching das „Aufzeigen der demokratisch-rechtsstaatlichen Alternative“ fordert, dann schließt er den von Bahners geforderten Streit um Themen nicht aus, weiß aber darum, wie wenig fruchtbar die Debatte mit Neurechten wie Björn Höcke ist, die einen verächtlichen Jargon gegenüber der politischen Konkurrenz pflegen und diese als „entartete Parteien“ diffamieren.
Schließlich interpretiert Bahners auch in Wirschings Wortwahl von der „demokratisch-rechtsstaatlichen Alternative“ zu viel hinein. Wirsching hat gar nicht bestritten, dass beide Prinzipien in Konflikt geraten können. Das ändert aber nichts daran, dass sowohl das Rechtsstaats- als auch das Demokratieprinzip tragende Prinzipien sowohl des Grundgesetzes als auch der übrigen westlichen Verfassungen sind. Das bringt Wirsching zum Ausdruck, nicht mehr.
Schwer zu verstehen, worum es hier geht. Alles zu lesen und auch noch zu verstehen ist fast unmöglich. In der „sehr wichtigen“ Replik steht als Überschrift: „Die freiheitliche Demokratie gibt sich verloren, wenn sie sich als historisch kontingentes Gebilde betrachtet.“ Aber die Demokratie IST historisch kontingent! Daran können wir nichts ändern. Wenn wir sie anders betrachten, hängen wir irgendeinem Idealbild hinterher. Wir müssen deshalb darauf achten, diese unsere historisch kontingente Demokratie zu pflegen und abzusichern, damit sie nicht gleich wieder von irgendwelchen Wutbürgern abgewählt wird. Glücklicherweise schützt uns bzw. unsere Verfassung da ein bisschen jener Ewigkeitsparagraf. Was sich in den Diskussionen zeigt ist die Bedeutung des Minderheitenschutzes. Demokratie allein reicht nicht, es muss eine liberale, d.h. Minderheiten vor den Mehrheiten schützende Demokratie sein.
Sehr gut ist auch Wirsching’s Antwort am 19.8. zu dieser gar nicht spitzfindigen, sondern sehr wichtigen Debatte:
http://www.faz.net/aktuell/feu.....83290.html
Danke für den Link, Frau Frommel.
Frau Bednarz hatte bereits (unten) am 15.08. auf Wirschings Antwort verlinkt. Ist in den Schmittereien aber wohl etwas untergegangen.
Kann die Diskussion nicht richtig verstehen. Das Argument der Verabsolutierung des Deutschen Verfassungsstaates verstehe ich schon. Es geht doch darum — und das mag ganz faschistisch sein im Sinne der vereinten Kraefte, dass „das Volk“, sagen wir eine Mehrheit — womit wir uns nicht allzu weit vom Verfassungsstaat entfernen, etwas will und das wird dann durchgesetzt. Meinetwegen vom souveraenen Parlament der Englaender oder dem oesterreichischen Bundespraesidenten mit Hilfe des oesterreichischen Heeres. Da ist das Problem doch nur, wie mit Mindermeinungen umgegangen wird und darauf sollten wir uns konzentrieren. Das ist fuer den Rechtsstaat aber auch nichts neues und deshalb verstehe ich alle Befuerchtungen nicht. Die EU muss eben dran glauben, sie ist keine Fuehrungsmacht, sondern vom Willen der Voelker abhaengig. Insoweit geben ich auch dem rechten Bundespraesidentenkandidaten in der beruehmten Fernsehdiskussion Recht. Was auch nichts daran aendert, dass das europaeische Recht bestaendig waechst. Man kann eben keine rein nationale Gesetzgebung mehr machen. In Europa ist auch ein neuer tatsaechlicher Zustand entstanden. So etwa.
Armin Nassehi hat die Wirsching/Bahners-Debatte heute in einem klugen Text im Feuilleton der F.A.Z. aufgegriffen. Er schlägt sich auf keine Seite, sondern bringt ein paar wichtige und klug ausgewählte zusätzliche Punkte in die Debatte ein. Printausgabe, Seite 11.
Nassehi argumentiert vor allem gegen Bahners. Nassehi weist darauf hin, dass Opposition innerhalb des Rahmens stattzufinden hat, der durch die Verfassung gesetzt ist. (Darauf habe ich ebenfalls hingewiesen.) Nassehi kritisiert aber auch die universalistische Alternativlosigkeit Wirschings, die Bahners sehr richtig als sonntagsrednerisch erkannt hat. Sie verdeckt nur das politisch-praktische Versagen der verfassungsgemäß institutionalisierten Politik, die keine politisch-praktischen Alternativen aufzeigt. Das politisch-praktische Versagen der verfassten Politik ist für Nassehi aber offensichtlich nicht identisch mit dem Versagen der Verfassung selbst. Nicht im Entferntesten steht die Verfassung für ihn zur Disposition. Das Gegenteil ist der Fall.
Im Zusammenhang der Diskussion stellt Nassehis Beitrag aus meiner Sicht eine Frage vor allem an Bahners dar: Worauf will Bahners mit seiner geschichtlichen Öffnung des Zusammenhangs von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hinaus? Man kann fast annehmen, auf einen (wie auch immer vorstellbaren, jedenfalls zugunsten der Geschichte bzw. zugunsten der geschichtlichen Freiheit) nicht-rechtsstaatlichen demokratischen Staatsstreich. Vielleicht kann Bahners das – Missverständnis? – klären.
Nassehis Text steht jetzt online:
http://www.faz.net/aktuell/feu.....ageIndex_2
Vielen Dank für den Hinweis!
Ich habe mir jetzt Nassehis Text durchgelesen und habe ähnliche Verständnisschwierigkeiten wie auch bei den anderen Texten dieser Diskussion, was gerne auch, aber sicher nicht nur an meiner Beschränktheit liegt. Da ist z.B. von „Feinden der Demokratie“ die Rede, die sich aber trotzdem und zurecht zur Demokratie bekennen würden. Bahners würde sagen, „es brauche mehr Bekenntnis für die Demokratie“, wohingegen Wirsching „klare Bekenntnisse“ zur Demokratie fordere. Bei so viel Bekenntnissen und Demokratie kann man schon ins Schleudern kommen, finde ich.
Es geht offenbar um zwei verschiedene Formen von Demokratie, die sich in einem Punkt überschneiden. Die eine sagt, was die Mehrheit sagt, wird gemacht, was es auch sei, die andere schränkt die Möglichkeiten der Mehrheit ein, um die Minderheiten zu schützen.
Wenn eine Mehrheit, die sich entsprechende Machtmittel zulegt, z.B. jenen Ewigkeitsparagrafen abschaffen würde, dann handelt es sich um einen „demokratischen Staatsstreich“, wie Sie, Edmund, in Ihrer Frage an Herrn Bahners richtig sagen. Ein solcher Staatsstreich wäre zweifellos illegal, gemessen an unserer Verfassung. Soweit sind sich alle einig. Aber er wäre demokratisch. Was demokratisch ist, ist also nicht automatisch legal.
Wäre er legitim (wünschenswert)? Dies ist die Frage, an der sich die Geister scheiden. Für mich nicht, für mich ist eine nichtliberale, antipluralistische Demokratie nicht legitim, was bedeutet: ich will sie nicht haben und werde sie, in meinem bescheidenen Rahmen, bekämpfen. Auch Herr Bahners würde nach meinem Verständnis dies tun, auch wenn er es etwas komplizierter ausdrücken würde. Dies müsste gleichzeitig die Antwort auf Ihre Frage an Herrn Bahners sein.
Wäre ein solcher Staatsstreich möglich? Klar, ein solcher Staatsstreich ist prinzipiell immer möglich. Dies ist eine Erkenntnis, die aus der „Kontingenz“ folgt, auf die Herr Bahners hinweist. Er wird offenbar sogar von einigen Pegidisten gewünschtOder von Leuten, die glauben, die Mehrheit des deutschen Volkes in völliger Absehung von allen Wahlergebnissen zu verkörpern. . Die Vorstellungen, was legitim ist, gehen eben auseinander.
Dann geht es anscheinend um die Frage, inwiefern man die antipluralistischen Wünsche der Leute mit in die pluralistischen Politikangebote aufnehmen kann. Nach meiner Ansicht kann man das nicht tun, ohne sich zu widersprechen. Trotzdem gibt es eine Partei, die diese Leute aufzunehmen versucht: die Afd. Die haben aber nicht die Mehrheit.
Es scheint ein Problem mit dem Begriff „Demokratie“ zu geben (das zu „antidemokratische Demokraten“ führt). Vielleicht lässt sich das Problem einfach aus der Welt schaffen, indem man darauf hinweist, dass unsere Staatsform sich aus zwei Quellen speist: Liberalität („Freiheit“ – Bahners) und Demokratie. Beides gehört nicht zusammen, sondern muss zusammengeführt werden. Liberalität gab es z.B. auch im Absolutismus (Friedrich der Große: „Jeder soll nach seiner Façon selig werden“). Unsere Staatsform verbindet beides. Manche Leute wollen „lupenreine Demokratie“, die wollen dann einen anderen Staat.
@RZ: Unsere Staatsform speist sich noch aus einer weiteren Quelle: Dem Rechtsstaat. Um es mit Jan Philipp Reemtsma (http://www.welt.de/print-welt/.....hkeit.html) zu formulieren: Es ist „die Idee des Rechtsstaats gewesen […], die jede antitotalitäre Politik angetrieben hat, nicht die der Demokratie. Demokratie und Despotie (die der Mehrheit gegenüber der Minderheit) vertragen sich bekanntlich ganz gut, und nur ihre rechtsstaatliche Verfassung hindert die Demokratie, ebenso diktatorisch zu werden, wie jede andere Regierungsform das werden könnte.“
Zur Verdeutlichung: Die USA haben sich auch im 19. Jahrhundert als Demokratie und als Land der Freien gesehen. Aber das Defizit, die Schwarzen als Menschen anzuerkennen und ihnen die gleichen Rechte zuzugestehen, hat die Sklaverei erst ermöglicht.
@Opa Krempel: das ist interessantes Zitat, dem ich nur zustimmen kann. Der Rechtsstaat ist allerdings selber bereits ein wichtiger Teil des Staates, wie de rName schon sagt. Ich würde deshalb eher meinen, er verkörpert die Liberalität im Staat (stellt also keine dritte Quelle dar). Das wäre aber nur eine weitere „semantische Spitzfindigkeit“.
Roland, ich stimme Ihnen zu. Lediglich in einem Punkt hätte ich eine kleine Korrektur anzubringen.
RZ: Die Vorstellungen, was legitim ist, gehen eben auseinander. Dann geht es anscheinend um die Frage, inwiefern man die antipluralistischen Wünsche der Leute mit in die pluralistischen Politikangebote aufnehmen kann. Nach meiner Ansicht kann man das nicht tun, ohne sich zu widersprechen.
Wenn Sie uneingeschränkt von „Widerspruch“ oder „widersprüchlich“ sprechen, denken auch Sie in gewisser Weise noch zu „lupenrein“. Sie reproduzieren damit unser Problem. Es kann aber nicht um ein schlichtes oder gar „reines“ Ja oder Nein bzw. Entweder-oder gehen. Konnte es nie, auch wenn wir das anders wahrgenommen haben/ wahrnehmen wollten und wahrnehmen sollten.
Unser Problem – beide Seiten betreiben nur noch die von einer Seite so genannte „Metapolitik“. Die Kanzlerin sagt: „Wir schaffen das.“ Ohne sich im Entferntesten an der Praxis die Finger schmutzig machen zu wollen oder auch nur schmutzig machen zu können. Ebenso die Gegenseite. Die sagt, ich will – „wir“ wollen – das aber nicht. Und verliert kein Wort darüber, wie das in der Praxis aussehen soll. Und in beiden Fällen – von nicht- und mehrfach registrierten/ nicht-identifizierten Flüchtlingen bis hin zu brennenden Flüchtlingsunterkünften – ist die Praxis genau danach.
Wie die eine Seite nicht in der Lage ist, das Problem auch nur halbwegs befriedigend verwaltungstechnisch überhaupt zu erfassen (geschweige denn, den Regeln entsprechend weiter zu bearbeiten), so kann die andere Seite das Problem gleich nur durch physischen Totschlag „lösen“. Aus der schlichten oder gar „reinen“ Ja-Nein- bzw. Entweder-oder-Lösung wird in der Praxis – in beiden Fällen! – die staatszerstörende, anarchistische Egal-wie-Lösung.
Es wäre viel darüber zu sagen, wie wir auf das dünne „metapolitische“ Brett der Praxis ignorierenden „reinen“ Willensbekundung gekommen sind. (Und warum beide Seiten.) Sofort fallen einem angesichts des komplementären Auftretens von Führungs-Autorität und Anarchie nicht nur beispielweise Winterkorn und VW und etwa die Deutsche Bank, sondern vor allem die nach annähernd einem Jahrzehnt noch immer nicht ausgestandene Banken- und Finanzkrise ein: „Ich will“ heißt: Egal wie!
Es geht – mit einem Wort, Roland – nicht um die Aufnahme von Wünschen. Es geht um das Verfahren, in dem sie erfüllte werden können und erfüllt – oder nicht erfüllt – werden sollen. Für mich jedenfalls ist das der Punkt.
Ja, EJ, völlig richtig. Ich akzeptiere und begrüße sogar, auch um lupenreine Prinzipienpolitik zu vermeiden, dass es eine Partei wie die AfD gibt (daher mein „Trotzdem…“, nachdem ich jenen Selbstwiderspruch angeführt hatte). An dieser Partei kann man ablesen, wieviel Stimmenamteile die selbsternannte Mehrheit hat. Das macht mich auch so zuversichtlich, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die jemals über 50 % kommen können. Und wenn sie das nicht schaffen, dann haben sie eben keine Mehrheit. Ein Ergebnis von sagen wir: 30 %, wo alle aufgeregte Sondersendungen schalten würden, lässt mich völlig kalt.
Zumal man eignetlich noch innerhalb der AfD-Wählerschaft die Antipluralisten von den Pluralisten (gibts auch, sind womöglich sogar in der Mehrheit) trennen müsste. Dann kommen die Antipluralisten auf noch weniger Stimmen. Natürlich glauben sie trotzdem, auf geheimnisvolle Weise für die Mehrheit zu sprechen. Was solls, man kann solche Leute nicht zu einer Einsicht zwingen.
…und, wie Sie sagen: die praktischen Probleme werden von solchen Diskussionen noch nicht berührt. Trotzdem ist wichtig, dass auch die rechtsdrehenden Nationaldemokraten, die unserem System gerne eine Menge Vorwürfe machen, begreifen, dass dieses System keine (Erogan- oder Putinmäßige) lupenreine Demokratie ist, sondern demokratische und liberale bzw. rechtsstaatliche Aspekte verschmilzt. Diese Tatsache ist vielen Wutbürgern womöglich unbekannt. Wie viele andere Tatsachen auch. Wenn sie dies einst kapiert haben, wären wir vielleicht einen Schritt weiter.
Hans Kelsen und C Schmitt sind zeitgeschichtlich hochaktuell,
aber bedeutet dies, dass man heute noch den „Rechtsbegriff“ von Kelsen
und den Begriff des „Politischen“ von CS verwenden kann? Das suggeriert Bahners und das bestreite ich.
Wir verbinden in der aktuellen Verfassungstheorie positivistische und überpositive Elemente („Recht“), was nicht bedeutet, dass es ein Naturrecht gibt, aber wir formulieren Prinzipien, wägen ab und bilden die Gesetze fort. Das hätte Felsen nicht legitimiert.
Analytisch und politisch ist der Begriff des Politischen von CS eine Theorie, die sich nur für totalitäre Systeme eignet: Mobilisierung der Massen, Ideologisierung der Debatten, systematische Abwertung des politischen Gegners, um den politischen Kampf zu gewinnen, den „Feind“ innen und außen auszuschalten. Das ist doch die These von CS und die Konsequenz.
Da kann man doch nicht seine Hände in Unschuld waschen und feuilletonistisch klagen, es sei heutzutage heikel, sich auf CS zu beziehen.
Liebe Frau Frommel,
ich versuche es gerne nochmals und poste hier den Kommentar, den ich vorhin als Erwiderung auf einen anderen Kommentator verfasst habe:
„Herr Bahners schrieb: „Sie vertreten wie in vielen anderen Interventionen einen Primat der Parteinahme, des Fahnehissens auf der richtigen Seite. Ich möchte Ihnen jetzt nicht ironisch vorhalten, dass Sie damit die Freund-Feind-Unterscheidung von Carl Schmitt exekutieren, denn ich halte dieses Lehrstück Schmitts für unwiderlegt und habe daher keinen Grund zur Ironie.“ Es ging also darum, ob ich nicht möglicherweise selbst ein Schwarz-Weiß-Denken habe, also genau das, was ich den Neuen Rechten, die bekanntlich Carl Schmitt verehren, vorwerfe. So ganz aus der Luft gegriffen ist dieser Eindruck nicht, weil ich mich in der Tat in vielen Texten sehr klar positioniert habe. In meinem ausführlichen Kommentar habe ich deshalb erklärt, warum der Eindruck gleichwohl falsch ist und dass ich sehr wohl differenziere und nicht alles über einen Kamm schere. Patrick Bahners wollte mir also nur – und das sogar nur angedeutet („ich möchte Ihnen jetzt nicht ironisch vorhalten (…))“ – einen Spiegel vorhalten. Darum ging es. Was dann alles in diese völlig harmlose Bemerkung hineingelesen wurde, ist wirklich verblüffend. Diejenigen, die das wie Sie taten, hätten sodann Gelegenheit gehabt, auf die Klarstellung von Herrn Bahners zu reagieren und einzusehen, dass sie ihn falsch verstanden haben. Das wäre höflich und fair gewesen.“
Kelsen und Verfassungsgerichtsbarkeit – da würden wir noch ein neues Faß aufmachen. Rudolf Aladár Métall widmet in „Hans Kelsen – Leben und Werk“, Wien 1969, S. 57 ff. dem das Kapitel „Richter am Verfassungsgerichtshof (1921-1930)“; Kelsen war also nicht per se gegen Verfassungsgerichtshöfe. Die Tagung „Kelsen, Schmitt und ‚der Hüter der Verfassung’: Weimar, 1931“ im Berliner Centre Marc Bloch hatte das’n bißerl aufzudröseln versucht. Also: HK und CS sind nach wie vor hochaktuell 😉
Aber widmen wir uns wieder direkt Wirsching/Bahners!
Richtig Herr Platztausch,
CS müßte man genauer kennen, nicht nur die üblichen Versatzstücke.
Deshalb habe ich ja nachgefragt. Welche Argumente will Bahners denn anführen, um diesen Begriff des Politischen zu präzisieren.
Was Hans Kelsen betrifft, so weiß Fish nicht, was Bahners von ihm hält. Er war damals der Gegenspieler von CS gewesen, aber das ist lange her. HK wollte – im Unterschied zu anderen Liberalen – schon in er WR keinen Verfassungsgerichtshof. Wir haben nach 1945 ein BVerfG, das bedeutet, dass wir ein Verfahren haben, um auch politische Entscheidungen machtvoll zu blockieren. Weder HL noch CS ist noch aktuell! Wohl aber Hannah Arendt.
nun zur 2. Frage, Herr Lange: Haben wir Freiheit und Demokratie? Ich antworte pragmatisch und denke, dass es jedenfalls hierzulande relativ gesehen sehr gut ist. Es liegt an uns, politisch aktiv hinzuwirken auf offene Dispute. Das ist ja auch der Grund, weswegen ich es hasse, wenn schlampig weltanschaulicher Müll online gestellt wird. Aber deswegen soll Politik eben auch – begrifflich analytisch – nicht vom Streben nach Verständigung, Verstehen der anderen Position und Problemlösung abgekoppelt werden. Wenn wir alle nur einseitige Interessen wiederholen, dann ist es das Ende von Demokratie. Was die Freiheit betrifft, so ist es eine Frage, ob man sie sich nimmt! Bei extremer Armut, da gibt es keine Freiheit mehr, aber die haben bei uns zurzeit nur Flüchtlinge, Obdachlose und eine kleine Minderheit. Schon allein dies zu ändern erschiene mir lohnend.
Liebe Frau Frommel, ernsthaft: was soll das? Herr Bahners und ich haben in diesem Forum nun mehrfach dargelegt, dass seine Bezugnahme auf Carl Schmitt nichts weiter als eine „ironisch-freundschaftliche Nebenbemerkung“ mir gegenüber war. Ich habe Sie hier sogar heute persönlich angesprochen, um das klarzustellen. Warum blenden Sie das konsequent aus?
„Er zieht an, stößt ab, interessiert und ärgert, und so kann man ihn nicht loswerden“, bemerkte Goethe am 8. März 1818 über Stendhal in einem Brief an Zelter. Ein Gleiches ließe sich über Schmitt sagen – so schrieb einst Günter Maschke über die CS-Beschäftigung hierzulande; der von mir verehrte Helmut Ridder titelte in NPL 1971 „Carl Schmitt und ein Ende“, aber da war der Wunsch offensichtlich Vater des Gedankens.
Ich schlage vor, hier doch bei der Wirsching/Bahners-Debatte zu bleiben statt eine CS-Debatte zu eröffnen.
Denn da müßte als erstes erläutert werden, wieso die Anerkennung des Feindes automatisch zum Vernichtungswunsch führen sollte; auch wenn es das völkerrechtlich heute (leider) kaum noch gibt: im Friedenvertrag wird Feindschaft derart beeendet, daß man gelobt sich unter Bedingungen zu vertragen. Besonders pikant würde’s mit CS hier, da ausgerechnet die sich gewiß progressiv verstehenden Diskutanten es sind, die (theoretisch, vermutlich unbewußt – CS müßte man da doch genauer kennen, nicht nur die üblichen Versatzstücke, die bei Einigen herumgerückt werden, sobald sein Name fällt) sich im Sinne von CS positionieren (die ‚Ewigkeitsklausel‘ in Art. 79 GG ist ja sein Kind – siehe auch seine Nach-1945-Aufsätze unterm Pseudonym Dr. Haustein!) , dieweil Bahners implicite – und auch ausdrücklich! – demokratietheoretisch auf den von CS verdrängten Hans Kelsen rekurriert (dazu hier zwecks Vereinfachung einfach nur Wikipedia: „Kelsen verließ Österreich […] und wurde 1930 auf Anregung des Oberbürgermeisters Konrad Adenauer […] Professor für Völkerrecht an der Universität zu Köln. Dort wurde er 1933 nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wegen seiner bekannten demokratischen Auffassungen und seiner jüdischen Abstammung auf der Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 von seinem Amt als Hochschullehrer beurlaubt. Carl Schmitt war der einzige Fakultätskollege, der sich einer an die preußische Regierung gerichteten Petition der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zugunsten Kelsens nicht anschloss.“)
Sehr geehrte Frau Frommel,
haben wir denn überhaupt Freiheit und Demokratie, möchte ich mal ganz nett fragen?
Vielen Dank TangoZulu,
genau so ist es. Daher bitte ich Herrn Bahners zu erklären, welchen Sinn die analytische
Kategorie macht, Politik als im wesentlichen einen Kampf zwischen Freund und Feind (mit dem Sieg als Ziel, ggf. der Ausrottung) zu definieren? Dass er das als Gegner der Weimarer Demokratie und als Anhänger Hitlers durchhält und nach 1945 auch als „Besiegter“ im Gefängnis in Nürnberg („Weisheit der Zelle, April 1947) bestätigt, lasse ich einmal beiseite. Politik ist (im Gegensatz zu „Recht“ und „Kommunikation“) eine Form des Handelns, das zielorientiert ist und in einer Demokratie Mehrheiten mobilisieren muss, um die politische Macht zu halten bzw. zu erringen, die nötig ist. Die Umsetzung der Politik setzt Akzeptanz voraus, die nur durch Überzeugung (Debatte) und informelle Netzwerke in der Gesellschaft zu erreichen ist. Pragmatisches und strategisches Handeln ist also nötig. Das ist mit C.S. Kategorie nicht zu schaffen. Sein Politik-Verständnis ist das von Putin und Erdogan. Die Folgen sehen wir.
Ich folge Hanna Arendt. Ihre Demokratietheorie ergibt einen sinnvollen Begriff des Politischen (via Aktiva und Debattenkultur), der auch die empirische Analyse des pragmatisch Erreichbaren umfasst.
Liebe Frau Frommel, Herr Bahners vertritt kein Freund-Feind-Denken im Sinne von Carl Schmitt. Er hat, wie er selbst hier bereits klargestellt hat und wie ich es auch sofort so verstanden hatte, eine „ironisch-freundschaftliche Nebenbemerkung“ mir gegenüber gemacht. Bitte lesen Sie, was Herr Bahners selbst als Erwiderung Ihnen gegenüber geschrieben hat.
Vielen Dank allen Beteiligten für die Mühen im Detail. Ich bin dem Schriftwechsel mit einigem Aufwand gefolgt (inspiriert durch die auf piqd aufgeworfene Frage, ob sich hier gar ein neuer „Historikerstreit“ anbahne), aber ich erkenne einfach keine Debatte. Nach meiner Wahrnehmung ist der Impuls Herrn Wirschings keine historische Analyse, sondern ein normatives Statement, das er in den aktuellen Kontext einbettet. Das als Beitrag eines Zeithistorikers hat mich auch gewundert, aber vermutlich deswegen fand ich den Beitrag auch nicht sonderlich erhellend. Herr Bahners moniert – wenn ich ihn richtig verstanden habe – nun dessen unhistorische Betrachtungsweise. Mir scheint, hier schreiben mit akademischem Eifer zwei aneinander vorbei. Das finde ich schade, denn eine historisch fundierte Debatte um den Entstehungshintergrund der normativen Auffassungen unserer demokratischen Gesellschaft vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen könnte sehr interessant sein und politische Orientierung erleichtern. Dazu müssten sich die Diskutanten aber auf historisch-analytische Kategorien als Diskussionsgrundlage verständigen, die vielleicht auch einem breiteren Publikum zugänglich sind.
Vielen Dank, dass Sie der Diskussion im Detail gefolgt sind. Ich finde nicht, dass Patrick Bahners und Andreas Wirsching mit „akademischem Eifer“ aneinander vorbeischreiben. Die unterschiedlichen Ansätze bei der Beschreibung der autoritären Bewegungen sind sehr deutlich geworden. Vor allem hat Herr Bahners das, was Sie hier als fehlend identifizieren, geleistet, nämlich „eine historisch fundierte“ Erklärung des „Entstehungshintergrund der normativen Auffassungen unserer demokratischen Gesellschaft vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen“. Beispiele für das Verständnis von Freiheit in der Antike und Vormoderne hat er in seinem F.A.Z.-Text genannt. Der Punkt von Herrn Wirsching und mir ist lediglich, dass diese Einordung nicht per se für die Beschreibung der aktuellen autoritären Bewegungen erforderlich ist. Was also meinen Sie mit den „historisch-analytischen Kategorien“, auf die sich die Diskutanten verständigen müssten?
Liebe Frau Bednarz, ich versuch’s mal mit meinen Worten: Der eine Diskutant (Wirsching) argumentiert normativ, z.B. Unter Berufung auf die Ewigkeitsklauseln im GG. Die spiegeln eben die Normen wider, die in Deutschland unter dem unmittelbaren Eindruck der vorherigen Erfahrungen politisch als irreversibel vereinbart wurden. Der andere (Bahners) kritisiert das als ahistorisch, weil ein normativer Standpunkt eine Debatte über z.B. einen gesellschaftlichen Freiheitsbegriff erübrige. Die Beispiele, mit denen er seine Argumentation unterlegt, sind geeignet, um die Kritik zu illustrieren. Mehr aber eben auch nicht.
Was ich mit historisch-analytischen Kategorien meinte: Soziale, politische, wirtschaftliche Gesichtspunkte aus der Vorgeschichte des GG (einschließlich der konstitutiven Debatten) festlegen, die Für eine Erörterung struktureller Analogien mit der gegenwärtigen Situation den Rahmen setzen. Dann kann ich z.B. dezisionistische Auffassungen als eine Haltung zu demokratischen Willensbildungsprozessen einordnen und diskutieren, kann dabei im Zweifel immer einen Bezug zum normativen Standpunkt herstellen – aber ohne, dass er die Diskussion verbaut (sonst entsteht wie in diesem Kommentarverlauf schnell das Problem, dass eine Debatte um Gesinnung die inhaltliche überlagert). Ich hoffe, meine Auffassung wird dadurch klarer. VG
Oh Gott, welch ein Theater hier. Haarspaltereien, der Islam breitet sich aus. Er ist nicht tolerant. Ihm gehört die Welt, er soll die Welt islamisieren. Und hier wird so ein Stuss geredet…..Prioritäten setzen !!
Es scheint in Deutschland unmöglich zu sein, im Reden über Carl Schmitt dessen analytische Kategorien von seinen politischen Positionen zu trennen. Wer eines seiner Argumente in theoretischer Absicht verwendet, muss damit rechnen, für Schmitts politische Handlungen in Haftung genommen zu werden. Man hat sich daran gewöhnt und ist doch schockiert, wenn auch eine Professorin der Rechtswissenschaft die Dinge in dieser Weise vermengt.
Ich habe mich auf Carl Schmitts These aus seiner Schrift „Der Begriff des Politischen“ von 1927 bezogen, die spezifisch politische Unterscheidung sei die Unterscheidung von Freund und Feind. Diese These habe ich als „Lehrstück“ bezeichnet, das ich für „unwiderlegt“ halte: eine theoretische Aussage, die sich beim Studium politischer Erscheinungen nach meiner Erfahrung wieder und wieder bestätigt. Monika Frommel hält diese Bezugnahme für „entlarvend“ und teilt das den Lesern dieses Blogs mit – eine Bezugnahme, wohlgemerkt, die im Modus der Praeteritio erfolgte und in meinem Disput mit Frau Bednarz nicht mehr war als eine ironisch-freundschaftliche Nebenbemerkung.
Frau Frommel schreibt: „Carl Schmitt liebte die Diffamierung“. Soll das die Widerlegung seiner Theorie des Politischen sein, die ich vermisse? Und in welchem Sinne soll meine Schmitt-Referenz nun eigentlich entlarvend sein? Liebe auch ich insgeheim die Diffamierung? Gehöre ich zu den „Unbelehrbaren“, die nach 1945 „aus diesem Schema die jeweilige destruktive, weil bewusst nicht pragmatische und bewusst nicht Probleme lösende Politik“ zauberten? Sind aber wirklich alle, die das Schema verwenden, solche Unbelehrbare? Auch Gelehrte, die es für ihre wissenschaftlichen Zwecke rezipiert haben, wie Niklas Luhmann und Christian Meier?
Entlarvung erübrigt Widerlegung: Ich möchte nicht im Schema bleiben und nenne Frau Frommels Vorgehen daher nicht entlarvend. Aber enttäuschend. Und grob unhöflich.
Ich habe mich auch sehr über den Kommentar von Frau Frommel gewundert, denn es ist ja evident, dass es sich bei Ihrer Bezugnahme auf Carl Schmitt um eine, wie Sie sagen, „ironisch-freundschaftliche Nebenbemerkung“ handelt. In meiner ausführlichen Antwort bin ich darauf eingegangen.
„… In Deutschland unmöglich…“ – naja Herr Bahners, die überschaubare Öffentlichkeit dieses Forums ist da möglicherweise nicht repräsentativ und vor Affekten ist niemand sicher („Alarmglockengeläute wie die Friedensbewegung seiner Studienzeit“ 😉 Der Umgang mit Quellen wie CS ist aber auch nicht einfach. Ich finde es einerseits auch falsch, wenn Gesinnungsvorbehalte eine inhaltliche Auseinandersetzung hemmen oder verzerren, andrerseits aber, dass man Ihn zumindest kontextualisieren sollte, wenn man auf ihn Bezug nimmt.
Lieber TangoZulu, Patrick Bahners‘ Ironie in seinem Kommentar mit dem Carl Schmitt-Bezug ist und bleibt evident und wurde hier von ihm und mir mehrfach klargestellt. Mich wundert die ausbleibende Reaktion von Monika Frommel, die sich bei Herrn Bahners entschuldigen oder wenigstens ihr Fehlverständnis einräumen sollte.
Liebe Frau Bednarz (sorry, unter IhrerErwiderung gehts irgendwie nicht), mir fehlt möglicherweise der Ironiedetektor: „Ich möchte Ihnen jetzt nicht ironisch vorhalten, dass Sie damit die Freund-Feind-Unterscheidung von Carl Schmitt exekutieren, denn ich halte dieses Lehrstück Schmitts für unwiderlegt und habe daher keinen Grund zur Ironie“ (Bahners). Das macht aber nix, weil ich es völlig legitim finde, in einer Debatte auf Carl Schmitt Bezug zu nehmen, empfehle aber Kontextualisierung zumindest im Nebensatz. Allerdings finde ich folgendes Schema etwas vorhersehbar:
1. „Ich zitiere mal nonchalant Carl Schmitt“
2. „Oh, der hat Carl Schmitt zitiert und macht damit Positionen eines geistigen Nazi-Wegbereiters hoffähig. Lasst uns lieber darüber weiterdiskutieren!“
1. „Man kann in Deutschland nicht mal Carl Schmitt zitieren, ohne als Hoffähigmacher eines geistigen Nazi-Wegbereiters vereinnahmt zu werden.“
3. „A propos Schmitt, Ihr Sekundärliteraten habt alle keine Ahnung, weil Ihr nicht wisst, dass er in seinem Aufsatz X von Y die Position Z…“
(To be continued).
Falls ich den Eindruck erwecke, es fehlte mir am nötigen Ernst der Debatte, so ist das nicht beabsichtigt und ich bitte vorsorglich um Nachsicht.
Einen schönen Abend allen Diskutanten.
Lieber TangoZulu,
direkt unter Ihrem Kommentar kann ich leider auch nicht antworten. Ich versuche nochmals, das Ganze kurz zu erklären. Herr Bahners schrieb: „Sie vertreten wie in vielen anderen Interventionen einen Primat der Parteinahme, des Fahnehissens auf der richtigen Seite. Ich möchte Ihnen jetzt nicht ironisch vorhalten, dass Sie damit die Freund-Feind-Unterscheidung von Carl Schmitt exekutieren, denn ich halte dieses Lehrstück Schmitts für unwiderlegt und habe daher keinen Grund zur Ironie.“ Es ging also darum, ob ich nicht möglicherweise selbst ein Schwarz-Weiß-Denken habe, also genau das, was ich den Neuen Rechten, die bekanntlich Carl Schmitt verehren, vorwerfe. So ganz aus der Luft gegriffen ist dieser Eindruck nicht, weil ich mich in der Tat in vielen Texten sehr klar positioniert habe. In meinem ausführlichen Kommentar habe ich deshalb erklärt, warum der Eindruck gleichwohl falsch ist und dass ich sehr wohl differenziere und nicht alles über einen Kamm schere. Patrick Bahners wollte mir also nur – und das sogar nur angedeutet („ich möchte Ihnen jetzt nicht ironisch vorhalten (…)“) – einen Spiegel vorhalten“. Darum ging es. Was dann alles in diese völlig harmlose Bemerkung hineingelesen wurde, ist wirklich verblüffend. Diejenigen, die das taten, hätten sodann Gelegenheit gehabt, auf die Klarstellung von Herrn Bahners zu reagieren und einzusehen, dass sie ihn falsch verstanden haben. Das wäre höflich und fair gewesen.
Lieber Patrick Bahners, auch Ihnen erneut vielen Dank für die ausführliche Kommentierung.
In der Beschreibung der Bewegungen à la AfD und Pegida liegen wir im Grunde gar nicht so weit auseinander. Ich bestreite nicht, dass diese durchaus z.T. eine demokratische Programmatik vertreten. Das ist sogar evident, denn sonst wären sie längst Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes. Gleichwohl ist die im Kern antidemokratische Verachtung der politischen Konkurrenz in allen AfD-Wahlprogrammen zu finden. Bisweilen mündet sie in Demagogie. Zum Beispiel steht in der Präambel des Wahlprogramms der AfD Baden-Württemberg:
„Die AfD bekennt sich zu den christlichen und den aufklärerischen Wurzeln unserer Kultur und unseres Staates und ist entschlossen, diese gegen ihre Verächter in Politik und Medien zu verteidigen.“
Wer sollen diese „Verächter“ in Politik und Medien sein? Sicherlich gibt es im linken Milieu Politiker und Journalisten, die das Christentum verachten, aber die Aufklärung? Mir fällt niemand ein. Tatsächlich ist die Lektüre von Leuten wie de Maistre eher im AfD-Milieu beliebt.
Die Frage ist daher, wie eine solche Partei, einmal an der Macht, mit den politischen Gegnern umgehen gehen und wie autoritär sie sich geben würden. Nehmen Sie z.B. die Forderung der AfD Sachsen-Anhalt, dass die Theater in der „Pflicht“ seien, deutsche Stücke so zu inszenieren, dass sie einen „positiven Bezug zur eigenen Heimat“ vermitteln. Wer soll das sicherstellen? Eine Art Zensurbehörde? Was insofern lustig wäre, als AfD-Anhänger ja gerne anderen „Zensur“ unterstellen.
Gewiss, Sie haben recht, dass die autoritären Strömungen sich gerne auf demokratische Prinzipien berufen und diesen gegen den formalistischen Rechtsstaat in Stellung bringen. Das wollte ich in meiner ersten Antwort mit dem Hinweis auf das Konzept der „identitären Demokratie“ zum Ausdruck bringen. Polen ist dafür übrigens in der Tat ein gutes Beispiel. In den deutschen rechtskatholischen Medien wird die Einschränkung der Pressefreiheit, namentlich die Besetzung der öffentlich-rechtlichen Sender mit Gefolgsleuten der PiS genau auf diese Weise verteidigt. Es heißt dann, endlich werde das zurückgedreht, was zuvor passiert, aber „unpolnisch“ sei, endlich finde wieder der „wahre katholische Volkswille“ Gehör, endlich werde die „linksliberale Infiltration“ der Sender zurückgedrängt und ergo der „Normalzustand“ wiederhergestellt (keine Originalzitate, aber der Tenor dessen, was ich seit Monaten in der Szene lese).
Schön, dass wir uns auch dahingehend einig sind, dass Herr Wirsching vor einer echten Gefahr warnt. Was die Bewertung seiner Rhetorik angeht, unterscheiden wir uns. Was wohl, da mögen Sie – auch wenn Sie diesen Punkt an anderer Stelle anführen – recht haben, auch an einem unterschiedlichen intellektuellen Temperament liegt. 🙂
„Fünf vor zwölf“ ist eine Redensart, Wirsching wollte damit m.E. nur zum Ausdruck bringen, dass unsere Demokratie ernsthaft gefährdet ist – eine Einschätzung, die ich teile. Sie fragen weiter, was passiert, wenn seine Einschätzung nicht eintritt. Nun, dann wäre diese damit nicht zwingend falsifiziert; im Gegenteil könnte es ja auch sein, dass man die autoritären Tendenzen genau dadurch stoppen kann. Fraglos nicht durch einen einzigen Text, aber doch im Zusammenwirken mit vielen anderen Autoren, die davor warnen. So hat ja auch etwa Volker Zastrows Text „Die neue völkische Bewegung“ viele aufgerüttelt und vielfach überhaupt erst einmal ein Problembewusstsein erzeugt.
Den politisch-philosophischen Dissens zwischen Ihnen und Herrn Wirsching sehe ich; da geht es tatsächlich um die Anknüpfung an den Historismus und auch die von Ihnen befürwortete Korrelation zwischen Demokratie und Relativismus.
Keine Sorge, Sie können mir ruhig vorhalten, selbst eine Freund-Feind-Unterscheidung wie Carl Schmitt zu pflegen und mich so selbst ad absurdum zu führen. Ich kenne den Vorwurf. Er ist aber in der Sache falsch. Wenn man die Feinde (ich mag das Wort nicht) unserer pluralistischen Gesellschaft als solche benennt, argumentiert man letztlich nicht wie Carl Schmitt, und zwar deshalb nicht, weil man den Pluralismus, und nicht eine autoritäre Denkart verteidigt, die sich selbst für die einzige „Wahrheit“ hält. Ich habe an sich nicht das geringste Problem mit anderen Ansichten. Der Eindruck mag im Zuge der Beschäftigung mit den Neuen Rechten entstanden sein, er stimmt aber nicht. So habe ich durch das Thema ja nun auch sehr viel mit politisch Linken zu tun und streite mit diesen oft hart in der Sache, etwa wenn es um den „Kapitalismus“ oder „Neoliberalismus“ als angebliche Ursache für die Renaissance des rechten Denkens geht. Öffentlich etwa im April mit Felix Ensslin an der Kunstakademie Stuttgart, mit klaren unvereinbaren Positionen, aber mit wechselseitigem Respekt vor der anderen Meinung. Gelebter Pluralismus, wenn man so will.
Ich bin nicht die Schwarz-Weiß-Denkerin, für die Sie mich anscheinend halten. Vielleicht wissen Sie das nicht: Anfang Juli habe ich beim Kongress des „Netzwerks Recherche“ in Hamburg zusammen mit Marcus Bensmann von „Correctiv“ ein öffentliches Streitgespräch mit Dieter Stein von der „Jungen Freiheit“ geführt; dem Feedback vieler Zuschauern zufolge verlief es sehr fair. Ich möchte mich hier nicht selbst loben, aber zu Beginn der Diskussion hat der Moderator darauf hingewiesen, wie schwierig es war, neben mir einen Journalisten zu finden, der dazu bereit ist. Ich hatte direkt zugesagt. Und, um Ihren Einwand vorwegzunehmen, ich war früher durchaus strenger, habe Sie ja auch einmal für einen Retweet der JF kritisiert, meine aber inzwischen, dass man reden muss.
Ab einem gewissen Grad geht das freilich nicht mehr, eine Einladung von Götz Kubitschek habe ich im letzten Herbst zurückgewiesen. Mein Tenor in der Diskussion mit Dieter Stein war, dass ich ihm sehr wohl abnehme, dass er sich gegen den radikalen Kurs von Höcke und Kubitschek wehrt, es gleichwohl sehr viel neurechtes Gedankengut in seiner Zeitung gibt. Übrigens habe ich, vielleicht haben Sie das gesehen, auf FB und Twitter gelobt, wie sehr er mit seiner Zeitung gerade gegen eine rechte Verschwörungstheorie zum angeblichen nächtlichen Einfliegen von Flüchtlingen auf dem Flughafen Köln/Bonn vorgegangen ist. Aus meiner Sicht ein Gebot der Fairness, da ich die Zeitung sonst sehr kritisiere. Darauf reagierten dann einige linke Journalisten und Follower empört, aber so ist es eben.
Die, wie sie es nennen, „hintergründigen Spannungen in vordergründig eindeutigen normativen Ordnungen“ sind sicher nicht nur etwas Akademisches, aber mein Punkt ist, dass Sie zu viel verlangen. Man kann all das nicht stets in jedem Text über das Hier und Jetzt mitreflektieren und es ist wie gesagt aus meiner Sicht auch nicht erforderlich. Ich halte an meiner Verteidigung Wirschings fest; denn er zeigt, wie gefährlich diejenigen sind, die einen, wie Armin Nassehi das Ganze oft nennt, „völkischen Volksbegriff“ vertreten und ein damit einhergehendes Verständnis von „Volksherrschaft“ haben. Ich finde nicht, dass Wirsching das im Grundgesetz angelegte Verständnis von Volksherrschaft in Frage stellt.
Nach unserer bisherigen Diskussion würde ich wohl nicht mehr sagen, dass Sie sich „echauffieren“, aber bei der initialen Lektüre wirkt Ihr Text so. Diesen Eindruck hatten ja auch andere. Ihren Punkt, dass ich geneigt sei, Positionen, die ich nicht teile oder die mich verwundern, „als Ausdruck vom Emotionen abzutun“ höre ich zum ersten Mal. Das ist gewiss nicht meine Intention, aber ich nehme ernst, dass Sie diesen Eindruck haben. Ich werde in Zukunft darauf achten, dass es nicht so klingt, denn mir geht es um Sachdebatten.
Hier die Replik von Andreas Wirsching, die Freitag in der Printausgabe der F.A.Z. erschienen ist:
http://www.faz.net/aktuell/feu.....83290.html
Wenn wir schon bei semantischen Spitzfindigkeiten sind, wann ist für Sie, liebe Frau Bednarz, eine Tyrannei eine solche ?
Manche Zeitgenossen empfanden das Vorgehen von Lincolns Kriegsminister Stanton durchaus als Tyrannei, auch wenn es nur eine sehr kurze Episode der US-Geschichte betraf.
Großbritannien als frei von Tyrannei zu bezeichnen ist schon abenteuerlich. Schon der Militärdiktator Cromwell hatte durchaus tyrannische Neigungen, und sein Aufstand richtete sich gegen die Tyrannei des Königs.
Und Heinrich VIII schafft es sogar in jeder Top-Ten-Liste der schlimmsten Tyrannen der Geschichte.
Lieber Don Geraldo, ich argumentiere vor dem Hintergrund der Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, die in Deutschland zur Statuierung von Art. 79 Abs. 3 GG geführt haben. Das ist doch eigentlich klar, oder?
Es ist erst klar, seit Sie es so klargestellt haben.
Immerhin befasst sich Ihr Beitrag mit Patrick Bahners Essay, und der schlägt einen weiten Bogen bis hin zu den Demokratien des antiken Griechenlands und nicht nur mit dem 20. Jahrhundert.
Vielen dank, Herr Möller, das ist eine wichtige Klarstellung und auch eine treffende Analyse:
„ein mythisches Subjekt“ namens „die Gesellschaft“ adaptiert bestimmte Grundwerte, das ist eine gefährliche Annahme und provoziert dann in der Tat die finstere Suche nach „dem Volk“.
Was Herrn Bahnert betrifft, so finde ich seinen Bezug auf Carl Schmitt entlarvend. Politik als Freund-Feind Schematismus scheint treffend zu sein, war aber schon 1912 gefährlich und wurde es 1933 noch mehr. Carl Schmitt liebte die Diffamierung, und die Gegner der Weimarer Republik, die sog. „Rechtserneuerer“ vor und nach 1933, ferner die Unbelehrbaren nach 1945, insbesondere in den 1950er Jahren zauberten aus diesem Schema die jeweilige destruktive, weil bewusst nicht pragmatische und bewusst nicht Probleme lösende Politik.
Zwar hasse auch ich den Gestus des Fahnen hissens, aber das ist es doch, was ein Carl Schmitt gemacht hat. er hat sehr gezielt und sehr strategisch Fahnen gehisst. Dass er nach 1938 nicht mehr schnell genug war, weil dann die Machtkämpfe so brutal wurden, dass ein Intellektueller, auch wenn er skrupellos war, doch nicht mehr mit kam. aber das „rettet“ sein Modell nicht.
Liebe Frau Bednarz,
Verfassungsänderungen werden von zwei Dritteln des Parlaments beschlossen, notfalls auch gegen das dritte Drittel und gegen die Mehrheit der Bürger. Das ist eine Frage der Macht, nicht des Konsens. Es ist also nicht so, wie Sie es darstellen, als ob hier ein mythisches Subjekt namens „die Gesellschaft“ bestimmte Grundwerte „adaptiert“. Sondern die Meinungsverschiedenheiten bestehen fort, und in einer echten Demokratie muss es daher auch die Möglichkeit geben, Verfassungsänderungen rückgängig zu machen.
Da nun dieses mythische Subjekt „Gesellschaft“ sich zunehmend als hohle Vortäuschung erweist, wird das „Volk“ als Bezugspunkt einer möglichen echten Solidargemeinschaft wieder attraktiver und realer (wie ja auch in der frühen – „vordemokratischen“? – BRD). Und wo eine Solidargemeinschaft existiert, hat sie nun mal auch Feinde und Verräter. Sie und Wirsching haben dagegen argumentativ nichts vorzubringen, aber muss man das wirklich umformulieren in: „Mit denen kann MAN nicht diskutieren“?
Summa summarum zielt Wirsching ab auf eine linksautoritäre Aushöhlung der Demokratie im Namen von (bzw. unter dem Vorwand) einer „Verteidigung der Demokratie“. Wir beobachten das jetzt in Frankreich, wo seit langer Zeit Notstandsgesetze regieren und wo man mit Gefängnis bestraft werden kann, wenn man die falschen Webseiten liest. In Frankreich wird die westliche Demokratie zugrunde gerichtet, nicht in Ungarn!
Rainer Möller: und in einer echten Demokratie muss es daher auch die Möglichkeit geben, Verfassungsänderungen rückgängig zu machen
Muss dann nicht mindestens Ihre Forderung unabänderlicher Verfassungsbestandteil sein?
… is‘ es, werter EJ, is‘ es.
Lieber Rainer Möller, eine Zwei-Drittel-Mehrheit zeigt klar, dass es jedenfalls in weiten Teilen der Gesellschaft einen Grundkonsens gegeben hat, den ihre politischen Repräsentanten sodann mit eben jener Mehrheit in den Verfassungsrang gehoben haben. Dass damit nicht alle einverstanden sind, versteht sich von selbst. Und klar können Verfassungsänderungen prinzipiell rückgängig gemacht werden.
Wie kommen Sie darauf, „die Gesellschaft“ – die ja ungeachtet gewisser Grundkonsense durchaus heterogen ist – habe sich als „hohle Vortäuschung“ erwiesen, der sie deshalb „das Volk“ als “ Bezugspunkt einer möglichen echten Solidargemeinschaft“ entgegensetzen? Und wen meinen Sie mit „dem Volk“? Eine ethnische Abstammungsgemeinschaft?
Interessant und zugleich erschreckend, dass Sie hier so deutlich ein Freund-Feind-Schema propagieren. Sie sprechen allen Ernstes von „Feinden“ und „Verrätern“ und geben damit genau das autoritäre Denken wieder, vor dem Wirsching und ich warnen. Und in Frankreich wird ganz gewiss nicht die westliche Demokratie zugrundegerichtet, ebensowenig wie in Deutschland mit dem Vorgehen von Facebook gegen Hatespeech.
LB: Und klar können Verfassungsänderungen prinzipiell rückgängig gemacht werden.
Verfassungen können nur verfassungsgemäß verändert werden. Jede andere Verfassungsänderung ist Abschaffung der Verfassung.
… bzw. Verfassungsbruch.
Liebe Frau Bednarz, noch einmal vielen Dank für die ausführliche Auseinandersetzung, inklusive der Dokumentation des von mir Gesagten – nicht selbstverständlich.
In der politischen Bewertung der neuen Nationalismen und der aggressiv anti-humanitären Bewegungen à la AfD und Pegida unterscheiden wir uns nicht. Lediglich in der Beschreibung dieser Tendenzen liegen wir auseinander, wo ich (mit einem deskriptiven Demokratiebegriff) darauf hinweise, dass diese Gruppen sich nicht nur in Wahlen um Mehrheiten bemühen, sondern z.T. auch eine demokratische Programmatik vertreten, mit einem ethnisch reduzierten Volksbegriff. Gerade die Polemik gegen den Formalismus des Rechtsstaats kann durch Berufung auf demokratische Prinzipien begründet werden – siehe Polen. Wenn man das nicht wahrhaben will, wird man sich schwertun, etwa die Wucht des Umschwungs in Polen zu erklären.
Ich sehe Herrn Wirsching nicht als Panikmacher im Sinne meines Buchtitels, auf den Sie liebenswürdigerweise anspielen. Die anti-islamischen Panikmacher verbreiten schreckliche Vereinfachungen, aus Dummheit, Geltungsdrang oder religionspolitischem (säkularem, christlichem oder alevitischem) Kalkül. Der (friedliche, orthodoxe, seit jeher zur Anpassung an wechselnde soziale Verhältnisse bereite) Islam, den sie mit dem Islamismus gleichsetzen, ist in meinen Augen keine Gefahr. Ein Fall von echter Panikmache.
Herr Wirsching warnt dagegen vor einer echten Gefahr. Seine Rhetorik halte ich für bedenklich, weil übertreibende Prophezeiungen auf ihre Verbreiter zurückfallen, wenn sie nicht eintreten. Die Uhrzeitangabe „fünf vor zwölf“ ist in geradezu grotesker Weise abwegig. Was, wenn in der nächsten Wahl die AfD nicht die Bundesregierung übernimmt: Ist es dann trotzdem je nach Prozentanteil vier oder drei vor zwölf? Oder immer noch fünf vor zwölf? Aber wie lang kann die Uhr stehenbleiben?
Zwischen Herrn Wirsching und mir gibt es einen echten politisch-philosophischen Dissens, was durch seine Replik wünschenswert deutlich geworden ist. Ich betone den Zusammenhang von Positivismus und Liberalismus und bin durch die Warnung vor dem Relativieren nicht einzuschüchtern, denn mich überzeugt Hans Kelsens Argument, dass Demokratie und Relativismus zusammengehören. Dass meine Argumente an den deutschen Historismus anknüpfen, ist eine richtige Charakterisierung.
Sie vermuten, dass wir im Politisch-Philosophischen nicht weit auseinander sind. Tatsächlich ist unser Dissens ein anderer. Er betrifft die Forderung des Tages, die Mittel der Abwehr der Gefahr, über die wir einig sind. Sie vertreten wie in vielen anderen Interventionen einen Primat der Parteinahme, des Fahnehissens auf der richtigen Seite. Ich möchte Ihnen jetzt nicht ironisch vorhalten, dass Sie damit die Freund-Feind-Unterscheidung von Carl Schmitt exekutieren, denn ich halte dieses Lehrstück Schmitts für unwiderlegt und habe daher keinen Grund zur Ironie. Seltsam finde ich, dass Sie bereit sind, der Klarheit des Parteistandpunkts die Differenzierung zu opfern: Hauptsache, die Fronten bleiben übersichtlich. Daher Ihre Titelformulierung von meinen „Spitzfindigkeiten“.
Hier kommen wohl Unterschiede des intellektuellen Temperaments ins Spiel. Und mehr als das: Der Sinn für das Geschichtliche, die nicht-intendierten Folgen, die hintergründigen Spannungen in vordergründig eindeutigen normativen Ordnungen, ist meiner Ansicht nach eben nicht etwas Akademisches, das in politische Texte fürs große Publikum nicht einfließen muss. Ich halte an meiner Wirsching-Kritik in aller Schärfe fest: Ein Demokratiebegriff, in dem die Volksherrschaft nicht mehr vorkommt, ist wirklich nicht zu retten.
Ob Sie, nachdem Sie sich die Mühe gemacht haben, meinen Artikel so genau zu kommentieren, wohl noch an Ihrer Einschätzung festhalten, ich hätte mich „echauffiert“? Das ist mir nämlich an Ihren Interventionen der letzten Monate auch aufgefallen: dass Sie geneigt sind, Positionen, die Sie nicht teilen oder die Sie verwundern, als Ausdruck vom Emotionen abzutun.
Hier Teil 2 meiner Antwort:
Auf „Facebook“ haben wir den folgenden Punkt ja bereits geklärt. Hier nur zur Info an die Mitleser:
Ich habe in der betreffenden Passage geschrieben, dass Wirsching sich gerade nicht zum Freiheitsbegriff geäußert hatte und das auch nicht hätte tun müssen, weil sein Beitrag keine wissenschaftliche Abhandlung, sondern ein journalistischer Artikel ist. Hier mein Satz, um den es geht:
„Wirsching, obwohl Wissenschaftler, hat hier keinen akademischen Aufsatz verfasst, in dem er zunächst den Freiheitsbegriff definiert und dessen historischen Gleich- bzw. Nichtgleichlauf mit der Demokratie ausleuchtet, die selbst wiederum im Laufe der Geschichte in höchst unterschiedlichen Ausprägungen in Erscheinung getreten ist.“
Zu den „Schlenkern zur Antike und Vormoderne“: Ihr Widerspruch entzündet sich, wie Sie selbst sagen, „an Wirschings emphatischer Formulierung, dass wir keine andere Form der Freiheit ‚kennen‘ als die des demokratischen Verfassungsstaats“. Von einem „Historiker, auch von einem Zeithistoriker und erst recht von einem IfZ-Direktor, der die politisch-pädagogische Aufgabe dieses Instituts so entschlossen wahrnimmt wie Wirsching“, möchten Sie erwarten, dass „in sein Bild der politischen Ordnungen der Gegenwart auch deren historische Vorbedingungen eingehen, die vielleicht keine normativen Alternativen mehr darstellen“. Und schreiben weiter: „Ein Bewusstsein des zusammengesetzten oder, anderes Bild, geschichteten Charakters unserer Einrichtungen kann nur hilfreich sein, wenn es um das Abschätzen von deren Zukunftschancen geht.“
In Kern kein Widerspruch, aber das ist nicht das Thema von Wirschings Essay. Er schreibt wie gesagt über das Hier und Jetzt und zwar auf begrenztem Platz. Offen gesagt finde ich Ihre Erwartungen überzogen. Eine historische Abhandlung über den Freiheitsbegriff und sein (Spannungs-)Verhältnis zur Demokratie ist gewiss ein spannendes Sujet, aber keine zwingende Grundlage für einen Artikel, der die derzeitige Gefährdung der westlichen Demokratien zum Gegenstand hat. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, die von Ihnen genannten Beispiele für „ältere Freiheitskonzepte“ sind aus den von Ihnen genannten Gründen sicherlich nicht obsolet, aber sie sind gleichwohl etwas genuin anderes als die individuellen Freiheiten, die derzeit durch die autoritären Bewegungen in der westlichen Welt in Frage gestellt werden. Ich habe mich in meinem juristischen Studium und Referendariat intensiv (über den Pflichtstoff hinaus) mit der „kommunalen Selbstverwaltung“ und ihrer Historie beschäftigt, weil ich das Thema wie überhaupt das Verwaltungsrecht spannend fand, aber m.E. ist eine Behandlung desselben für die Frage des Umgangs mit den derzeitigen autoritären Strömungen weder erforderlich noch weiterführend (es sei denn, man thematisiert die Gleichschaltung der Kommunen im 3. Reich).
Es geht aktuell also nicht darum, der „Geschichte durch die Begradigung der Geschichte das Geschichtliche zu nehmen“. Das Geschichtliche kann, sollte, muss man thematisieren, aber nicht in jedem Text, der vor der Renaissance des autoritären Denkens warnt.
Nun zu der Frage ,ob die Verfassung ein „historisch-kontigentes Gebilde“ ist. Sie vermuteten, dass sich bei Wirsching eine „unreflektierte, apodiktische Universalisierung unseres Verfassungsmodells heraushöre(n)“ lasse. Und finden, dass sich diese Vermutung mit „der Publikation von Wirschings Replik“ in der „F.A.Z.“ vom Freitag erübrigt“ habe, weil er genau das nun klar sage. Weiter schreiben Sie: „Er wirft mir vor, dass mein Ansatz, ‚konsequent weitergedacht‘, „die freiheitliche Verfassung der westlichen Demokratie“ relativiere: Sie werde ‚zu einem historisch kontingenten Gebilde‘. Hierzu kann ich nur sagen: Sie ist ein historisch kontingentes Gebilde, gemäß den Grundsätzen der historischen Methode, zu denen ich mir keine Alternative vorstellen kann, jedenfalls keine demokratisch-rechtsstaatliche (= undogmatisch-antimetaphysische)“.
Art. 79 Abs. 3 GG sehen Sie des Weiteren als „Einschränkung der Mehrheitsregel“, als „rechtsstaatliche Beschränkung (oder Selbstbeschränkung) der Demokratie“, als Beleg für Ihre These, „dass man die Spannung zwischen den Momenten von Demokratie und Rechtsstaat im Verfassungsstaat nicht unterschlagen und auch nicht herunterspielen sollte.“ Anderen Demokratien sei „diese Meta-Regel fremd, weder in Großbritannien noch in den USA wäre ihre Einführung mit dem konstitutionellen Selbstverständnis dieser Länder vereinbar“. Allerdings fügen Sie hinzu, dass dies „(noch) kein Argument gegen die deutsche Lösung“ sei, „im Vergleich (trete) zunächst einmal nichts anderes als eben die Kontingenz unserer Verfassung hervor“. Die weiteren Ausführungen zitiere ich erneut wörtlich im ihrem Gesamtzusammenhang, damit mein Einwand für die Mitleser verständlich ist:
„Kontingenz heißt für mich aber nicht: Könnte anders sein, ist also egal. Im Sinne von Rorty, den ich in meiner Überschrift zitiere, ist genau das Gegenteil richtig: Was aus bestimmten Gründen zu einer bestimmten Zeit entstanden ist, bedarf, wenn die Gründe fortbestehen, der entschiedenen Verteidigung – weil das Auftauchen z.B. der Demokratie in der Weltgeschichte eben nicht in der Logik des Geschichtsprozesses oder der Menschennatur festgelegt war und ein etwaiger Untergang der Demokratie nicht bedeuten wird, dass Realitätsverweigerer sich durchgesetzt haben.
Mit keinem Wort geht Liane Bednarz auf meine Kritik an Wirschings Gleichsetzung der normativen Option für die Demokratie mit der wirklichkeitsgetreuen Erkenntnis der Wirklichkeit ein. Auch Wirsching sagt in seiner Replik nichts dazu, obwohl es hier um die Frage geht, in welchem Sinne der Direktor des IfZ Demokratiewissenschaft betreiben möchte. Hier fühle ich mich wiederum Rorty verpflichtet: Für die Demokratie ist gerade charakteristisch, dass sie nicht auf dem Boden einer realistischen Ontologie oder Wirklichkeitswissenschaft zu stehen beansprucht, die immer dogmatisch werden müsste. Was als wirklich gelten soll, gerade darum wird gestritten: Man macht die Probe und findet heraus, welches Wirklichkeitsverständnis sich praktisch bewährt.“
Folgendes ist zugleich ein Kommentar zu Monika Frommels Einwand:
Vielleicht sind wir uns gar nicht so uneinig. Ich bin keine Verfechterin eines irgendwie abstrahierten Verfassungspatriotismus, sondern habe in meiner „Tagesspiegel Causa“-Kolumne wie gesagt betont, dass der Verfassungspatriotismus aus meiner Sicht Ausdruck der Grundwerte ist, die eine Gesellschaft im Lauf der Zeit adaptiert und in einer Verfassung wie zum Beispiel hierzulande in den Grundrechten des Grundgesetzes verankert hat. Dort steht „im Laufe der Zeit“; damit habe ich ausdrücklich alle Grundgesetzänderungen inkludiert, die Verfassung also gerade nicht als starres Gebilde gesehen. Ganz im Gegenteil. Auch künftig wird über Verfassungsänderungen zu streiten sein. Ich bin insoweit ganz bei Ihnen, lieber Herr Bahners, dass man das Grundgesetz nicht quasi-religiös überhöhen darf, dass es ergo auch darum geht, wie, das sind Ihre Worte, welches „Wirklichkeitsverständnis sich praktisch bewährt.“
Dennoch aber stellt sich derzeit die Frage nach dem, was uns Deutsche ausmacht. Die neurechten Bewegungen sind inzwischen weit in die Mitte hineingedrungen, die Topoi des „Eigenen“ und des „Fremden“ sind anschlussfähig geworden; das „Eigene“ wird ethnisch definiert. Wie also kann man in „der Gesellschaft“ (ich weiß, das klingt etwas platt) eine Identifikation mit einem „Deutschen“ schaffen, das nicht ethnisch definiert ist? Ich meine, die im Grundgesetz vorhandenen, jawohl: Grundwerte sind dafür ein probates Mittel. Vor allem, weil diese den Pluralismus inhaliert haben, weshalb auch der Einwand von Monika Frommel nicht greift. Art. 1-20 GG taugen nicht als Grundlage für ein System, wie Erdogan es derzeit errichtet.
Was nun die Ewigkeitsgarantie angeht, dissentieren wir offenbar. Die USA und Großbritannien, die Sie anführen, hatten nun einmal keine Episode der Tyrannei, mithin auch keinen Grund, John Stuart Mills Warnung vor der „Tyrannei der Mehrheit“ so ernst zu nehmen, dass man die Verfassung entsprechend anpasst. Wie gesagt: schauen Sie nach Russland, in die Türkei, nach Polen und nach Ungarn. In Deutschland wäre das, was dort geschieht, wegen Art. 79 Abs. 3 GG so nicht möglich. Im Übrigen erklärt jener Artikel die Grundrechte nicht für unantastbar, sondern statuiert lediglich, dass die „niedergelegten Grundsätze berührt werden“. Es handelt sich demgemäß um eine Generalklausel, die sehr viel Raum für Anpassungen an neue Entwicklungen und gesellschaftliche Realitäten lässt. Auf diese Weise gewährleistet Art. 79 Abs. 3 GG die von Monika Frommel postulierte „Offenheit für Veränderungen“ bei gleichzeitiger „Festigkeit in der Form.“
Hier Teil 1 meiner Antworten, lieber Patrick Bahners, Teil 2 folgt.
Ich habe tatsächlich beim Schreiben meines Textes darüber nachgedacht, ob Sie mit „Sonntagsredensarten“ nur den Schlusssatz Wirschings meinen oder aber auch andere Textteile. Mir erschien die zweite Lesart richtig, weil Sie im ersten Absatz aus Wirschings Text zitieren, sodann von „Sonntagsredenarten“ sprechen und erst danach seinen Schlusssatz herausgreifen:
„Der Inhalt des Bekenntnisses scheint zunächst nicht bemerkenswert: Sonntagsredensarten. Aber mit dem Schlusssatz über unsere Kenntnisse exponiert sich Wirsching plötzlich in verblüffender Weise in seiner Kompetenz als Historiker.“
Man kann es freilich auch anders lesen, da Wirsching selbst von „bekennen“ spricht, aber mir erschien die zweite Lesart schlüssiger. Nun weiß ich, dass es Ihnen nur um den Schlusssatz ging.
Sie schreiben, dass auch der Bundespräsident oder Norbert Lammert einen solchen Satz sagen könnten. Ich weiß nicht, ob das ein negatives Kriterium ist. Möchten Sie wirklich implizieren, dass man in beiden Ämtern per se „Sonntagsreden“ hält?
Sie haben recht, dass der Begriff „die Politik“ die „logische Basis für pauschale, verteufelnde Politikerschelte“ legen kann, ebenso damit, dass dies ein „Urelement rechten Szenejargons“ ist. Gleichwohl muss man auch diesen Begriff im Gesamtkontext des Wirschings’schen Textes lesen. Gemeint sind ersichtlich die Politiker der etablierten Parteien, also diejenigen, die sich überlegen (müssen), wie sie mit den rechtspopulistischen Parteien umgehen sollen. Diesen erteilt Wirsching einen Rat, den ich für richtig halte. Die Gründe dafür habe ich in meinen Text näher ausgeführt. Klar, er hätte das präziser fassen können, da stimme ich Ihnen zu, aber dennoch ist m.E. auch hier evident, was bzw. wer gemeint ist. Vor allem benutzt er den Begriff „die Politik“ im Unterschied zu den Rechtspopulisten nicht in einem pejorativen Sinne.
Für die Mitleser kopiere ich Ihren nächsten Punkt ein, damit klar ist, worauf sich meine Antwort bezieht:
„Zweitens der Topos von der Nichtexistenz der einfachen Antworten. Kann zur Legitimierung von Philosophenherrschaft und Technokratie genutzt werden. Passt aber dazu, dass Wirsching in seinem SZ-Text die Mehrheitsregel mit keinem Wort erwähnt. Meine Meinung: Die Demokratie setzt voraus, dass jedenfalls einfache Fragen gestellt werden können. Und manchmal ist es besser, dass auf die eine einfache Antwort nach der nächsten oder übernächsten Wahl die entgegengesetzte einfache Antwort folgt, als dass ein schlechter Kompromiss gesucht und die Antwort vermieden wird. Mit anderen Worten: Thatcherismus bedeutet, dass die Demokratie funktioniert. Dasselbe hätte für einen Sieg von Sanders in den USA gegolten. Instruktiv die Post-Brexit-Debatte: Der Antipopulismus vieler Referendumskritiker aus der politischen und wissenschaftlichen Elite ist von Demokratiekritik schwer zu unterscheiden.“
Der entscheidende Punkt bei Wirschings Betonung der Nichtexistenz der einfachen Antworten ist, dass es ihm nicht darum geht, eine Philosophenherrschaft und Technokratie zu begründen, sondern davor zu warnen, was passieren kann, wenn große Teile der Bevölkerung anfangen, an die Existenz einfacher Antworten zu glauben. Fraglos können einfache Fragen in einer Demokratie gestellt werden, aber die Antwort ist selten ebenso einfach. Oder fällt Ihnen ein Beispiel ein? Schlechte Kompromisse, die zu Unzufriedenheit aller Beteiligten führen, gibt es sicher, aber zu glauben, die einfache Antwort sei per se besser (so sie überhaupt existiert), halte ich für verfehlt. Insbesondere gibt es bei den derzeit zentralen Fragen zur Flüchtlingsfrage, zur Zukunft der EU etc. keine einfachen Antworten.
Wie ich schon in meinem Kommentar schrieb, sehe ich, dass Sie im Sinne des Pluralismus argumentieren: bis vor ca. drei Jahren hätte ich vermutlich ähnlich formuliert. Klar, der Thatcherismus ist Ausdruck der Mehrheitsregel gewesen, Sanders hätte eine linksorientierte Politik gemacht, wäre gegebenenfalls wieder abgewählt geworden. Alles ganz normale demokratische Prozesse. Aber die Rechtspopulisten, die wie gesagt besser Neurechte genannt werden, machen genau diesen Pluralismus verächtlich. Sie sehen ihn nicht als Wettbewerb der Ideen, sondern belegen andere politische Vorstellungen mit Begriffen wie „Volksverrat“, sprechen von einer „Meinungsdiktatur“, wollen, wie Höcke, Merkel mit der Zwangsjacke aus dem Kanzleramt abgeführt sehen. Wir sprechen hier von Demagogen. Höcke hat Freitag Abend in Neubrandenburg gesagt, „wir als Volk“ seien inzwischen „innerlich kaputter als nach dem 2. Weltkrieg“. Und viele Leute jubeln ihm zu. In Sachsen-Anhalt hat die AfD unter Höckes geistigem Zwilling André Poggenburg 24,3 Prozent geholt. In Mecklenburg-Vorpommern kann sie unter dem nicht weniger neurechten Holger Arppe sogar stärkste Kraft werden. Irgendwann gewinnt all das eine Eigendynamik.
Persönlich, das sagte ich Ihnen ja schon auf Twitter, habe ich erlebt, wie Menschen, die ich mal als moderat-konservativ kannte, reihenweise gen rechts abgedriftet sind. Nur so bin ich überhaupt zu dem Thema gekommen. Mich hat das irritiert. Diskussionen waren nicht möglich, Fragen unerwünscht. Stattdessen wurde man persönlich beschimpft, als „Verräter(in)“ abgetan. Das ging nicht nur mir so; ich habe inzwischen viele Mails erhalten und in Gesprächen erfahren, dass Leute aus dem konservativen und liberalen Milieu exakt dieselbe Erfahrung gemacht haben und langjährige Freunde und Bekannte nicht mehr wiedererkennen.
Nach dem Abgang Luckes hatte ich die Hoffnung, nun würden diese Leute sehen, wo sie mittlerweile stehen und sich besinnen. Aber das passierte nicht; sie haben sich im Gleichklang mit der AfD weiter radikalisiert. Man dringt mit Gegenargumenten nicht mehr durch, diese Menschen glauben, im Besitz der „Wahrheit“ zu sein. Das Ganze hat politreligiöse Züge. In Polen ist zu sehen, wie rasant eine rechte Partei den Pluralismus sukzessive abschafft (und dabei von deutschen Rechtskatholiken verteidigt wird), alles im Namen des „wahren katholischen Polen“. Ich glaube, und damit möchte ich Ihnen wirklich nicht zu nahe treten, dass Sie unterschätzen, wozu solche Parteien, auch in Deutschland, fähig sind. Deshalb habe ich in meinem Text u.a. Markus Frohnmaier zitiert.
Der Antipopulismus z.B. der Brexit-Referendumskritiker ist m.E. keine Demokratiekritik. Er setzt an zwei Punkten an. Zum einen geht es um die Frage, ob Elemente direkter Demokratie sinnvoll sind, vor allem bei so entscheidenden Themen. Es geht also mit anderen Worten um die Frage, ob eine Demokratie rein repräsentativ auszugestalten ist oder aber ob sie zusätzlich direktdemokratische Formen bereitstellen sollte und wenn ja, welche. Zum anderen ist die Hauptkritik der Brexit-Gegner die gezielte Desinformation, die namentlich Johnson und Farage betrieben. Die beiden Panikmacher hatten Erfolg. Ähnlich sah es in den Niederlanden beim „Ukraine“-Votum aus.
Um es kurz zu fassen: ich habe den Eindruck, dass Sie die Warner vor den Panikmachern als Panikmacher sehen und insofern einen falschen Fokus setzen. Wie gesagt, aus einem idealen Verständnis der pluralistischen Demokratie heraus verstehe ich Sie. Nur haben wir es in Europa leider zunehmend mit Antipluralisten zu tun, die, einmal an der Macht, genau das abschaffen würden, für das Sie kämpfen.
Gefällt mir · Antworten · Gerade eben · Bearbeitet
Wirsching scheitert schon im ersten Satz seines Artikels. Die Türkei war noch nie eine Demokratie. Im zweiten Satz möchte er etwas umdrehen, also zu einem Zustand zurück, den es so noch nie gegeben hatte.
Die Demokratie als Regierungsform zu bezeichnen, hier hat der Musterschüler Wirsching seine Exportwünsche am deutlichsten formuliert, setzt dem Ganzen die Krone auf.
Eine schwache Demokratie ist nicht gefährdet, sie spielt keine Rolle. Das Vakuum der Schwäche wird dann aufgefüllt, interpretiert als „die Demokratie ist bedroht“.
Und so geht es weiter; Absatz für Absatz Schwachsinn.
Dieser Artikel Wirschings ist eine einzige Selbstanklage der auf allen intellektuellen Feldern bewiesene Unzulänglichkeit („die diffusen Mächte der Komplexität“ werden ihn auch nicht retten).
Und die Nummer mit den Demokratiefeinden gehört ins Reich der Esoterik. In diesem esoterischen Reich haben wir auch eine Verfassung. In der Wirklichkeit haben wir nur ein Grundgesetz (und offene Grenzen).
Wie reagiert Bahners? Leider zu kurz. Schnell, unsauber, hingerotzt. Für prägnanten Journalismus unakzeptabel. Könnte einem Thorsten Hinz nicht passieren; aber dieser schreibt wahrscheinlich für die falsche Feldpostnummer.
Und Bednarz? Sie können leider auch nicht erkennen, warum die Demokratie westlicher Prägung ihre Legitimation verloren hat. Die demographische Schwäche ist nur ein Teil des Problems, aber sie anzuerkennen wäre schon ein erster Schritt. Die Globalisierung der Identität im Dienste der Degradierung des Menschen zum Konsumenten, schafft eine Unfreiheit und eine Zweckentfremdung, mit deren Hilfe die Demokratie als Beschafferin (nicht Erschafferin) sich abgeschafft hat.
Die Demokratie als Staatsform ist kein religiöser Ersatz für fehlende Souveränität, sowohl politisch wie auch religiös nicht, und darum geht es letztendlich. Es wird leeres Stroh gedroschen, arrogant vom Schreibtisch aus, statt Klartext zu schreiben; was nicht weiter verwunderlich oder interessant wäre, aber wie mit vorgestanzten Begriffsformen kalt dem kleinen Mann die Verachtung entgegenschlägt (von Wirsching hundertprozentig), ist undemokratisch in jedem Fall.
Die pluralistische Demokratie ist ein Naivbegriff ohne Gegenwartsbezug, deshalb seine Zukunftsträchtigkeit mehr als fraglich sein dürfte.
Vielen Dank, liebe Liane Bednarz, für die ausführliche Auseinandersetzung.
Zunächst eine kleine Klarstellung: Als „Sonntagsredensarten“ bezeichne ich keineswegs alle von Wirsching ausgebreiteten Gedanken, sondern lediglich den Inhalt des von ihm „der“ Politik nahegelegten Bekenntnisses, „dass es in der Demokratie meist keine einfachen Antworten gibt, aber dass sie die verfassungsgemäße Form der Freiheit ist“. So könnte es eben auch der Bundespräsident oder Norbert Lammert sagen.
Zwei Nachträge zu dieser Stelle. Erstens irritiert es mich, dass ein Historiker Ratschläge an „die“ Politik adressiert, obwohl er es in seinen Quellen immer nur mit Politikern zu tun hat, Individuen und im Plural. „Die Politik“, das suggeriert ein geschlossenes System. Damit ist die logische Basis gelegt für pauschale, verteufelnde Politikerschelte, die doch gerade Liane Bednarz mit Recht als Urelement rechten Szenejargons kritisiert.
Zweitens der Topos von der Nichtexistenz der einfachen Antworten. Kann zur Legitimierung von Philosophenherrschaft und Technokratie genutzt werden. Passt aber dazu, dass Wirsching in seinem SZ-Text die Mehrheitsregel mit keinem Wort erwähnt. Meine Meinung: Die Demokratie setzt voraus, dass jedenfalls einfache Fragen gestellt werden können. Und manchmal ist es besser, dass auf die eine einfache Antwort nach der nächsten oder übernächsten Wahl die entgegengesetzte einfache Antwort folgt, als dass ein schlechter Kompromiss gesucht und die Antwort vermieden wird. Mit anderen Worten: Thatcherismus bedeutet, dass die Demokratie funktioniert. Dasselbe hätte für einen Sieg von Sanders in den USA gegolten. Instruktiv die Post-Brexit-Debatte: Der Antipopulismus vieler Referendumskritiker aus der politischen und wissenschaftlichen Elite ist von Demokratiekritik schwer zu unterscheiden.
Wirsching, schreibt Liane Bednarz, hat in seinem SZ-Beitrag „zunächst den Freiheitsbegriff definiert und dessen historischen Gleich- bzw. Nichtgleichlauf mit der Demokratie ausgeleuchtet, die selbst wiederum im Laufe der Geschichte in höchst unterschiedlichen Ausprägungen in Erscheinung getreten ist“. Aber wo steht das? Wann fällt denn der von Wirsching angeblich „zunächst“ definierte Begriff der Freiheit? Im vorletzten Satz! Er geht eben gerade nicht von einer Definition der Freiheit aus und erwähnt überhaupt nicht, dass die Geschichte von Freiheit und Demokratie nicht gleichläufig verläuft – genau da setzt meine Kritik ein.
Warum der „Schlenker zur Antike und Vormoderne“? Mein Widerspruch entzündete sich an Wirschings emphatischer Formulierung, dass wir keine andere Form der Freiheit „kennen“ als die des demokratischen Verfassungsstaats. Ja, man kann Wirschings entsprechende Sätze mit dem gebotenen hermeneutischen Wohlwollen so deuten, wie Liane Bednarz es tut und wie ich es in meinem Artikel auch schon getan habe: Es gibt in der heutigen Welt keine andere Form der (politischen) Freiheit als den Verfassungsstaat. Aber Wirschings seltsame Formulierung bleibt aus der Feder eines Historikers eine seltsame.
Denn von einem Historiker, auch von einem Zeithistoriker und erst recht von einem IfZ-Direktor, der die politisch-pädagogische Aufgabe dieses Instituts so entschlossen wahrnimmt wie Wirsching, möchte ich erwarten, dass in sein Bild der politischen Ordnungen der Gegenwart auch deren historische Vorbedingungen eingehen, die vielleicht keine normativen Alternativen mehr darstellen. Ein Bewusstsein des zusammengesetzten oder, anderes Bild, geschichteten Charakters unserer Einrichtungen kann nur hilfreich sein, wenn es um das Abschätzen von deren Zukunftschancen geht.
Allerdings bin ich der Meinung, dass die von mir genannten Beispiele für ältere Freiheitskonzepte keineswegs normativ obsolet sind. Sie bezeichnen Momente normativer Spannung auch in einer postrevolutionären, menschenrechtlichen Ordnung. Das gilt für die Freiheit der Kirche oder Religion vom Staat fast uneingeschränkt, aber in Grenzen auch für die korporative Libertät, wenn man etwa an die Freiheit der Universitäten oder die kommunale Selbstverwaltung denkt.
Auch wenn wir jetzt im freiesten Staat leben mögen, den es je auf deutschem Boden gegeben hat (eine Sonntagsredensart, die der Historiker Eberhard Straub ironisch zu zitieren liebt), folgt die Geschichte der Demokratie keiner geraden Linie. Wer die „Schlenker“ begradigt, nimmt der Geschichte das Geschichtliche.
Lese ich spitzfindig etwas in Wirsching hinein, wenn ich bei ihm unreflektierte, apodiktische Universalisierung unseres Verfassungsmodells heraushöre? Dieser von Liane Bednarz ausführlich dargelegte Einwand hat sich mit der Publikation von Wirschings Replik auf meinen Artikel in der F.A.Z. vom Freitag erübrigt. Er wirft mir vor, dass mein Ansatz, „konsequent weitergedacht“, „die freiheitliche Verfassung der westlichen Demokratie“ relativiere: Sie werde „zu einem historisch kontingenten Gebilde“. Hierzu kann ich nur sagen: Sie ist ein historisch kontingentes Gebilde, gemäß den Grundsätzen der historischen Methode, zu denen ich mir keine Alternative vorstellen kann, jedenfalls keine demokratisch-rechtsstaatliche (= undogmatisch-antimetaphysische). Jede Erscheinung, mit der es die Geschichtswissenschaft zu tun hat, ist kontingent, ist so, wie sie geworden ist, und hätte auch anders sein können.
Art. 79 Abs. 3 GG ist eine Einschränkung der Mehrheitsregel, eine rechtsstaatliche Beschränkung (oder Selbstbeschränkung) der Demokratie: ein Beleg für meine These, dass man die Spannung zwischen den Momenten von Demokratie und Rechtsstaat im Verfassungsstaat nicht unterschlagen und auch nicht herunterspielen sollte. Anderen Demokratien ist diese Meta-Regel fremd, weder in Großbritannien noch in den USA wäre ihre Einführung mit dem konstitutionellen Selbstverständnis dieser Länder vereinbar. Das ist in meinen Augen (noch) kein Argument gegen die deutsche Lösung, im Vergleich tritt zunächst einmal nichts anderes als eben die Kontingenz unserer Verfassung hervor.
Kontingenz heißt für mich aber nicht: Könnte anders sein, ist also egal. Im Sinne von Rorty, den ich in meiner Überschrift zitiere, ist genau das Gegenteil richtig: Was aus bestimmten Gründen zu einer bestimmten Zeit entstanden ist, bedarf, wenn die Gründe fortbestehen, der entschiedenen Verteidigung – weil das Auftauchen z.B. der Demokratie in der Weltgeschichte eben nicht in der Logik des Geschichtsprozesses oder der Menschennatur festgelegt war und ein etwaiger Untergang der Demokratie nicht bedeuten wird, dass Realitätsverweigerer sich durchgesetzt haben.
Mit keinem Wort geht Liane Bednarz auf meine Kritik an Wirschings Gleichsetzung der normativen Option für die Demokratie mit der wirklichkeitsgetreuen Erkenntnis der Wirklichkeit ein. Auch Wirsching sagt in seiner Replik nichts dazu, obwohl es hier um die Frage geht, in welchem Sinne der Direktor des IfZ Demokratiewissenschaft betreiben möchte. Hier fühle ich mich wiederum Rorty verpflichtet: Für die Demokratie ist gerade charakteristisch, dass sie nicht auf dem Boden einer realistischen Ontologie oder Wirklichkeitswissenschaft zu stehen beansprucht, die immer dogmatisch werden müsste. Was als wirklich gelten soll, gerade darum wird gestritten: Man macht die Probe und findet heraus, welches Wirklichkeitsverständnis sich praktisch bewährt.
Monika Frommel macht in ihrem Kommentar hier darauf aufmerksam, dass für die Ideologien der Populisten von Putin über Erdogan bis zur AfD eine Strategie der trügerischen Universalisierungen typisch ist. In der Rhetorik des Verfassungspatriotismus erkennt sie das Risiko der schlechten Universalisierung aus bester Absicht. „Reden wir also nicht hochtrabend von Grundwerten, sondern zeigen wir, dass das prozessuale Verständnis von Recht und Demokratie, die Offenheit für Veränderungen, aber die Festigkeit in der Form, unschätzbar sind.“ So gut hätte ich nicht formulieren können, worum es mir geht.
Liebe Frau Bednartz, ich stimme Ihnen ja zu. Aber ich kann mit dem Gerede von „Grundwerten“ nichts anfangen. „Grund“- das ist schon einmal ein Jargon der Eigentlichkeit, und Werte sind schlicht normative Setzungen. Auch „Verfassungspatriotismus“ ist ein Wort, das Zyniker zur polemischen Relativierung geradezu auffordert. Geht es nicht etwas kühler? Wie eine Kultur eine liberale Rechtsordnung umsetzt, ist variabel. Universalisierbar ist nicht „abstrakt“ oder gar „statisch“, sondern zielt auf die Begründung, nicht die Aktualisierung. Machen wir es deutlich mit einem Beispiel: das Negieren von Religionsfreiheit (kein normativ akzeptierter Austritt aus der Religion, in die ein Kind geboren wurde) bedeutet die Negation von Freiheit überhaupt und die Etablierung einer autoritären Gruppenmoral (vermutlich nur einer Gruppen-Doppelmoral). So ist es auch mit Modellen der AfD, welche „das Volk“ als große Gruppe (wie eins die NS-ideologische Beschwörung einer nicht existierenden „Volksgemeinschaft“) setzen und dann deren „Einheit“ beschwören. Erdogan macht das auch gerade, selbst Putin ist dort angelangt. Es sind dies nicht universalisierbare, also willkürliche Vorstellungen von Gesellschaft ohne Freiheit. Die gegenwärtigen autoritären Ideologien folgen alle diesem Muster. Reden wir also nicht hochtrabend von Grundwerten, sondern zeigen wir, dass das prozessuale Verständnis von Recht und Demokratie, die Offenheit für Veränderungen, aber die Festigkeit in der Form, unschätzbar sind. Personale Macht und Gewalt ist kurzfristig und zerfällt, es ist auch ökonomisch kontraproduktiv und nimmt den jeweiligen Gesellschaften ihre Anpassungsfähigkeit, die sie benötigen, um die Probleme der Menschheit zu lösen (Hunger, Kriege, Unterdrückung, Klimaveränderung, Zugang zu Bildung, Erhaltung von Kulturen auch in einer ökonomisierten Welt, Zugang zu einer gesunden Umwelt, gesunde Arbeitsbedingungen und Zugang zu sauberem Wasser…).
Putin und Erdogan erhöhen die unlösbaren Probleme, auch die USA sind nicht besonders weitsichtig. Die Saudis sitzen gerade dem Dilemma auf, dass sie auf Dauer nicht die Loyalität ihrer Untertanen kaufen können. Der Sinn meiner Rede: ETWAS BESCHEIDENER FORMULIERT IST ÜBERZEUGENDER!
Bednarz, ich bin vollständig auf ihrer Seite.
„Der Kampf um die Demokratie hat begonnen“. Die ZEIT hat zumindest Humor.
Weitermachen, ihr Musterdemokraten, schließlich spielt die Demographie nicht die geringste Rolle.
Es darf sich an der Gesetzgebung in diesem Land nichts ändern; darauf kommt es an. Alles andere ist Mittel zum Zweck.
Und wenn die Demokratiefreunde mehr Kinder bekommen, als die Demokratiefeinde populistisch abtreiben können, wird die Demokratie der Kinderlosen den Endsieg einfahren.
Man staunt.
Ich gebe Ihnen trotzdem einen kostenlosen Tipp: Das westliche Finanzsystem ist
erledigt. Wie werden die „westlichen“ Schulden getilgt? Ökonomische Spitzfindigkeiten sind interessanter, da nicht möglich.
Wer nicht so gerne sinnlos streitet, muß nur abwarten. Und noch etwas, bevor ich es vergesse: Die Freiheit kann nie areligiös definiert werden.
Wenn Sie auf den Text eingehen anstatt hier Ihrem Weltbild zu frönen, gibt es auch eine Antwort.
“ Ihr Idealbild ist nicht die pluralistische Demokratie, sie vertreten, auch wenn sie den Begriff vermeiden, das Konzept einer „identitären“ Demokratie, in der eine Partei, eine Regierung den „wahren Volkswillen“ erspürt und umsetzt. Jede andere Ansicht wird in einem solchen System als „Volksverrat“ gebrandmarkt. “
Dann hätten die Rechten ja jetzt ihr Idealbild erreicht, denn wir haben im Bundestag ja nur einen Block und eine Ansicht. Aber diese Einheitsfront ist ja offensichtlich das Ideal der Linken, denn die Blockparteien machen alle eine linksradikale Politik unter der Führung von Merkel aus der DDR. Und statt „Volksverrat“ nehmen sie Begriffe wie „Dunkeldeutschland“, wie der Gauck aus der DDR.
Vielen Dank, liebe Frau Frommel, für die netten Worte zu meiner Gegenüberstellung. Mich haben die Formulierungen von Patrick Bahners auch gewundert. Er deutet zu viel in Wirschings Essay hinein. Dinge, die dort so gar nicht stehen. Allerdings hat er es sicher nicht verfälschend gemeint.
Ich denke schon, dass es Gegenmodelle zum Rückfall in das autoritäre Denken gibt und plädiere ja etwa selbst für eine Wiederbelebung des Verfassungspatriotismus. Allerdings nicht in einem abstrakten, rein universalistischen Sinn, sondern als Ausdruck der Grundwerte, die eine Gesellschaft im Lauf der Zeit adaptiert und in einer Verfassung wie zum Beispiel hierzulande in den Grundrechten des Grundgesetzes verankert hat. Ich habe das letzte Woche in meiner „Tagesspiegel Causa“-Kolumne „Liberal-konservative Notizen“ näher beschrieben: (https://causa.tagesspiegel.de/kolumnen/wie-der-verfassungspatriotismus-uns-vor-stumpfem-nationalismus-rettet.html).
Danke für diese gelungene Gegenüberstellung: die kühle Analyse wird von Bahners in eine alarmistische Position umgedeutet. Bei Bahners hatte mich schon folgende Formulierung gewundert: er wirft Wirsching vor, einen „ins Universalistische gewendeter Verfassungspatriotismus“ zu vertreten. Rechtsstaat, Freiheit und Demokratie sind ja nun wirklich nicht nur die Ideale weniger Staaten, sondern die „des Westens“ nach der Phase der Verkündung von Menschenrechten. Dass diese Ideen gefährdet sind, liegt zurzeit leider auf der Hand. Aber dass es universalisierbare Gegenmodelle gebe, das bestreite ich. Was also bezweckt Bahners mit seiner verfälschenden Polemik?