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Wer ist eigentlich …

Prof. Dr. Dr. Peter Scholz? In einer Pressemitteilung teilt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 18. Dezember 2024 mit, dass Prof. Dr. Peter Scholz neuer Gerichtspräsident am Amtsgericht Tiergarten in Berlin wird:

Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg erklärt dazu: „Mit Prof. Scholz übernimmt ein langgedienter Richter die Leitung des Amtsgerichts Tiergarten. Aufgrund seiner Erfahrung wird er auch diese Führungsaufgabe in bester Weise auszufüllen wissen. Ich wünsche ihm für die anstehenden Aufgaben eine glückliche Hand und alles Gute!“

Der präsentierte Lebenslauf liest sich wie eine klassische juristische Karriere, ist aber auch in anderer Hinsicht interessant: „Prof. Dr. Dr. Peter Scholz, geboren 1961, hat in Hamburg sowohl Rechtswissenschaften als auch Islamwissenschaften studiert. 1996 wurde er zum Dr. phil., 2006 zum Dr. jur. promoviert. 1995 trat er als Richter in den Berliner Dienst ein. Er absolvierte Stationen am Amtsgericht Tiergarten, war sowohl von 1998-2001 als auch von 2004-2009 an die Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet und wurde 2007 zum Richter am Kammergericht ernannt. Ebenfalls 2007 erfolgte die Bestellung zum Honorarprofessor. 2009 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts am Amtsgericht Tiergarten und 2017 zum Präsidenten des Amtsgerichts Charlottenburg.“ Nicht jeder Jurist hat Islamwissenschaften studiert.

Ein breit gefächertes Interesse spricht in jedem Fall für eine engagierte Persönlichkeit. Wieso auf das Studium der Islamwissenschaften das Jurastudium folgte, ist allerdings eine andere Frage. Wahrscheinlich lässt sich mit einem exotischen philisophischen Fach kein Geld verdienen. Jedenfalls war das Interesse an den Islamwissenschaften schon bei Antritt des ersten Richteramts präsent, denn ein Jahr nach Amtsantritt wurde Peter Scholz zum Dr. Phil. Promoviert. Die Promotion zum Dr. Jur. erfolgte dann zehn Jahre später – eine angemessene Zeit, sich in seiner Freizeit mit einem Thema zu befassen und es mit einer Promotion abzuschließen.

Es ist nicht nur legitim, persönliche Interessen zu verfolgen und sich entsprechend zu vernetzen. Sonders das ist wichtig und notwendig. In jedem Fall zeigt persönliches Engagement, wofür man sich interessiert. Peter Scholz wurde 2007 zum Honorarprofessor ernannt – auf der Seite der Freien Universität Berlin (FU) wird man fündig: Honorarprofessor Dr. jur. Dr. phil. Peter Scholz wird als Präsident des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt und er vertritt an der FU Islamisches Recht und Internationales Privatrecht. Nun ist zumindest das zweite Thema sicher sein Spezialgebiet, das gelegentlich auch am Amtsgericht benötigt wird. Ob die Kenntnis des islamischen Rechts allerdings für eine führende Position an einem deutschen Gericht eine sinnvolle Grundlage ist kann ich nicht beurteilen. Noch etwas anderes fällt auf: Üblicherweise werden Promotionstitel in der Reihenfolge des Erwerbs aufgeführt. Bei Dr. Dr. Peter Scholz ist das auf der Webseite der FU nicht der Fall. Entweder kennt die FU die Gepflogenheiten nicht oder es handelt sich um eine bewusste Schwerpunktsetzung. Beides spricht nicht gerade für die Wahrung einer Sorgfaltspflicht im protokollarischen und akademischen Bereich.

Weiter zur Person: Die Webseite führt statt des üblichen Lebenslaufs lediglich die privaten Aktivitäten ihres Honorarprofessors auf:

  • Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e.V.
  • Mitglied des Forums Recht und Kultur im Kammergericht e. V.
  • Mitglied des Vorstands der Deutschen Orient-Stiftung
  • Gründer und Leiter des Berliner Arbeitskreises für Staat und Islam in Deutschland
  • Mitglied des Vorstands der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V.

Staat und Islam in Deutschland? Nähere Informationen über diesen Arbeitskreis findet man im Internet nicht. Es kann also kein für die Öffentlichkeit relevantes Thema sein. Gut vernetzt ist Dr. Dr. Peter Scholz in seinen anderen Vereinen dennoch. Er ist als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e.V. (GAIR) aktiv und fleißig. So hat er 2011 die Jahrestagung organisiert und war von 2009-2013 Mitherausgeber der Zeitschrift Recht und Islam. Seine gesamte Forschung bezieht sich in erster Linie auf das islamische Recht, gelegentlich im Verhältnis zum deutschen Recht. Das ist sicher spannend und interessant, aber wieso ist jemand mit einem derartigen Interessenschwerpunkt Richter an einem deutschen Amtgericht? Wieso wurde er von Charlottenburg nach Tiergarten versetzt, wo der Anteil der islamischen Bevölkerung höher ist als in vielen anderen Bezirken Berlins?

Noch interessanter allerdings ist eine andere Frage: Wie wird Professor Dr. Dr. Peter Scholz als Vorgesetzter des Richters Philipp Bergholz mit der am 1. August 2025 erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bergholz umgehen? Um einen besonders komplizierten Fall handelt es sich nicht. Wer Hochachtung bezeugt vor einer Person, die sich wiederholt darauf beruft, die Parole „From the river to the sea“ sei harmlos und ein Akt legitimen palästinensischen Widerstands, hat viele Dinge nicht verstanden. Wahrscheinlich hält er die Charta der Hamas, die genau diesen Wortlaut nutzt um ihren Anspruch auf das gesamte Gebiet am Mittelmeer zwischen Ägypten und Libanon einschließlich des israelischen Staatsgebiets festzuschreiben für harmlos. Dass sie das nicht ist, hat der 7. Oktober 2023 bewiesen. Der folgende Krieg hält an und ist zäh und er ist kein Spaziergang für die israelische Armee. Insbesondere die permanente Propaganda, die in vielen Teilen der Welt gestreut wird und auf fruchtbaren Boden fällt, ist für viele Israelis und Juden in der Diaspora schwer auszuhalten. Dazu kommt die Angst um die Geiseln und die Soldaten, die im Krieg sind.

Der Staats- und Europarechtler Professor Böhme-Nessler nannte den Vorgang einen Skandal und sagte in einem Interview bei Welt-TV am 31.7.2025: „Wir müssen als Bürger das Gefühl haben, die Gerichte sind neutral, unparteiisch.“ Die Gemengelage an den deutschen Gerichten sieht scheinbar anders aus und ist beunruhigend, auch wenn es sich (noch?) um einen Einzelfall handelt. Sicher hatte der Richter einen Ermessensspielraum im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit. Allerdings dürfte er sich über die Folgen seiner Rechtsprechung durchaus bewusst gewesen sein. In gewisser Hinsicht nimmt er die staatsfeindlichen Aktivitäten der Yasemin Acer mit offensichtlich klammheimlicher Freude in Kauf. So konnte sie jubelnd das Gericht verlassen.

Die Berliner Polizei hält weiter den Kopf hin um Jüdinnen und Juden in Deutschland zu schützen, denen der Hass auf den deutschen Straßen entgegen schlägt. Sie muss auch jene schützen, die sich für Jüdinnen und Juden einsetzen, darunter Journalisten, die diese Demonstrationen beobachten oder Demonstranten, die sich dem Hass entgegen stellen, etwa die Poliltikerin und Juristin Karoline Preisler.

Unsere Gesellschaft ist dabei, auf eine schiefe Bahn zu geraten. Wenn ein derartiges Fehlverhalten wie das der Yasemin Acar nicht geahndet, sondern sie sogar in ihren Handlungen unterstützt wird, helfen alle Antisemitismusbeauftragten nicht mehr. Juden können sich nicht mehr sicher fühlen in Deutschland.

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Über Nikoline Hansen

Promovierte Amerikanistin, Kommunikationswissenschaftlerin und Politologin. War bis zu dessen Auflösung 2016 ehrenamtliche Vorsitzende des Bund der Verfolgten des Naziregimes Berlin e.V. und Redakteurin und Autorin der "Mahnung".

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