Also: Wie findet ein Kandidat Gehör vor Gericht, der nicht zur Wahl zugelassen wurde?
Den Weg einer Überprüfung von Wahlen durch Gerichte schreiben Gesetze vor. Das Bundeswahlgesetz oder das Landeswahlgesetz.
Wer das vom zuständigen Wahlausschus beschlossene und verkündete Wahlergebnis anzweifelt, darf es vor Gericht anfechten.
Zur Prüfung des am 14. März 2025 verkündeten Ergebnisses der Bundestagswahlen vom 23. Februar 2025 streitet bekanntlich das Bündnis Sarah Wagenknecht, BSW um dieses. Mit 4,972 Prozent der Stimmen war es sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach damaligen Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen.
Die Bundestagswahl ist nun schon 6 Monate vorbei, geht des mit der Prüfung nicht schneller ?
Na ja, sagt der Jurist: „Eilverfahren?“ – „Nie und nimmer!“ hat das Bundesverfassungsgericht dazu gesagt. Dem BSW sei es schon zuzumuten, das vorgeschriebene Hauptsacheverfahren zu betreiben.
Parallel dazu, also in Sachen einer Kommunalwahl, gibt es die Prüfung nach dem Kommunalwahlgesetz durch die Aufsichtsbehörde und das Verwaltungsgericht.
Dazu hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße heute eine gleichlautende Entscheidung getroffen.
Der Sachverhalt:
Joachim Paul, 55-jähriger Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz will zu den Oberbürgermeisterwahlen am 21. September 2025 in Ludwigshafen um das Amt kandidieren, wurde aber vom Wahlausschuß nicht als Kandidat zugelassen.
Doch doch, es ist unstreitig, dass Kandidaten nicht zugelassen werden dürfen, die von einem Strafgericht mit fünfjähriger Unwählbarkeit belegt wurden.
Aber hier spielte der Wahlausschuß gleich selbst dieses Gericht. Der Kandidat biete nicht die in § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung geforderte Gewähr dafür, dass der Laufbahnbeamte auch als Wahlbeamter jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten würde.
Mit seiner heutigen Entscheidung hielt das Gericht einen Eilantrag Pauls dagegen für unzulässig.
Paul möge die Wahl abwarten und könne danach dagegen klagen. Jetzt auf die Schnelle und es seien ja nur noch 4 Wochen bis zur Wahl, gehe eine Prüfung sowieso nicht.
Nehmen wir an, das Ergebnis der Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl werde einen Monat nach dem 21. September 2025 vom Stadtwahlausschuß verkündet und einen weiteren Monat später vom Landesamt für Verwaltung und Rechtspflege (LDA) Rheinland-Pfalz sogar für richtig befunden.
Nehmen wir an, es gebe eine Klage dagegen.
Dann wird ein Gericht erst im nächsten Jahr entscheiden. Und egal wie das Gericht entscheiden wird: Eine Partei wird Rechtsmittel dagegen einlegen. Dann wird erst im übernächsten Jahr das Oberverwaltungsgericht das letzte Wort sprechen.
Und die jetzige Oberbürgermeisterin bleibt bis dahin im Amt.
Juristisch mag das alles begründbar sein. Zum Rechtsfrieden trägt es NICHT bei.
AfD-Verbot wäre besser. Aber es ist ein Anfang.