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Unzurechnungsfähig – was für ein Wahnsinn

Vorsicht, bitte! Das, was jetzt folgt, ist weder ausgewogen noch nüchtern analysierend. Kein „Sowohl als auch“ oder „einerseits, andererseits“. Nichts tiefsinnig Reflektierendes und Relativierendes. Im Gegenteil. Hier soll Fassungslosigkeit, Unverständnis, ja blankes Entsetzen zum Ausdruck kommen. Schließlich geht es um den Unsinn mit dem Wahnsinn.

Anders Behring Breivik, der 77-fache Mörder von Oslo, ist von Gutachtern für unzurechnungsfähig erklärt worden. Die Psychiater bescheinigen dem 32-Jährigen eine paranoide Schizophrenie. Er halte sich für den „vollkommensten Ritter seit dem Zweiten Weltkrieg“ und sei überzeugt davon, „aus Liebe zu seinem Volk“ gehandelt zu haben. Ein Auserwählter, der sich zum Richter über Leben und Tod aufschwingt. Einer, der vor Gericht erklärt hat, seine Opfer – darunter 69 Jugendliche, die er in einem Zeltlager der Sozialisten hinrichtete – seien Märtyrer gewesen. Von ihm zum Sterben verurteilt, um vor der Bedrohung durch den Islam zu warnen.

Keine Frage, die Worte eines perversen Sadisten. Nach Meinung der forensischen Gutachter aber eben vor allem die abstruse Gedankenwelt eines Geisteskranken. Und das schließt nach norwegischem Recht eine Gefängnisstrafe praktisch aus. Denn Breivik ist nach Auffassung der Experten nicht schuldfähig. Stattdessen könnte der Gefühlstote in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Mit anderen Worten: Therapie für einen Durchgeknallten statt lebenslangen Knast für einen rechtsradikalen Attentäter. Was für ein Wahnsinn!

Man stelle sich nur für einen Moment dieses Szenario vor: Breivik wird in einigen Jahren aus der geschlossenen Einrichtung entlassen, weil er als „geheilt“ gilt. Die Ärzte attestieren ihm, keine Gefahr mehr für die Gesellschaft zu sein. Ein Menschenfeind, ein erbarmungsloser Schlächter wieder auf freiem Fuß – unfassbar. Als ob der selbst ernannte Kreuzritter seine Tat nicht minutiös geplant hätte. Als ob der Mann nicht kalt berechnend gemordet hätte. Als ob der Killer nicht stolz auf seine Gewaltorgie wäre.

Schon lässt sich erahnen, wohin die juristisch-medizinische Reise gehen könnte. Von einer schweren Kindheit ist jetzt die Rede, von sexuellem Missbrauch. Entschuldigungen für einen Schuldigen – da wird Unsinn zum Irrsinn. Fehlt nur noch der Hinweis, die widrigen „gesellschaftlichen Umstände“ haben ein derartiges Monstrum geschaffen. So wird aus falsch verstandener Toleranz und abwegiger Selbstkasteiung ein ungerechtfertigter Freispruch. Abwegiger geht es kaum.

Halten wir uns lieber daran, was Anders Behring Breivik zum Gutachten über seine Persönlichkeitsstruktur sagt. Er fühlt sich nämlich geistig gesund und fit genug für den am 16. April 2012 beginnenden Prozess. Deshalb kränke ihn der Befund der Mediziner. Geisteskrank? Wahnsinnig? Mag alles richtig sein. Aber schuldig, schuldfähig ist Breivik allemal. Deshalb gehört der Extremist vor Gericht und dann ins Gefängnis. Für den Rest seines Lebens.


 

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65 Gedanken zu “Unzurechnungsfähig – was für ein Wahnsinn;”

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    @BlonderHans: Ich hab die Zahl irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr, wo. Gut möglich, dass 30% übertrieben ist. Es ging jedenfalls um Sympathisanten, nicht um Wähler; diese Leute wählen ja meist nicht. Bei der Gelegenheit darf ich ausgewählte Ergebnisse der NPD bei der Kreistagswahl 2011 präsentieren:
    Koblentz (31,1 Prozent)
    Postlow (28,6 Prozent)
    Blesewitz (27,3 Prozent)
    Neuenkirchen (23,9 Prozent)
    Kamminke (23,9 Prozent)
    Lassan Stadt (23,5 Prozent)
    Hammer an der Uecker (23,5 Prozent)
    Wilhelmsburg (23,5 Prozent)
    Usedom Stadt (22,7 Prozent)
    Löcknitz (21,5 Prozent)
    Nieden (21,5 Prozent)
    Bargischow (21,2 Prozent)
    Ziethen (21,2 Prozent)
    Klein Büntzow (20,7 Prozent)
    Papendorf (20,6 Prozent)

    Kein Pappenstiel, oder? Diese Wähler stellen lediglich den sichtbaren Teil des Dunstkreises dar, in dem der Zwickauer Terror ausgebrütet wurde. Diese Leute nehmen es den „Kameraden“ gar nicht übel, wenn sie aus Worten Taten gemacht haben. Diese „Kameraden“ trainieren sich humane Eigenschaften wie Mitleid und Empathie systematisch ab, weil sie sich als Kampfeinheiten verstehen.

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    … werter R.Z. ich weiß nicht wie Sie auf 30% NPD- Sympathisanten in MV kommen. Möglicherweise wünschen Sie sich so etwas oder sind nicht ganz bei Trost. Die Landtagswahl 2011 ergab für die NPD 6% Zustimmung. Das sind 1,2% weniger als in 2006.

    Übrigens hat das Dorf Jameln in MV, in dem die NPD mehrheitlich gewählt wurde, 36 [sic!] Einwohner.

    Dass die NPD samt Führungsspitze nahezu komplett aus der ‚BRD‘ als ‚Bereicherung‘ nach MV übersiedelte und weitere Kader sich aus alten SED-Genossen rekrutieren, muss ich nicht extra erwähnen. Oder?

    Holt euch den Dreck wieder ab.

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    …nicht zu vergessen die Rolle, die die sog. „Freien Kameradschaften“ (hier haben wir übrigens wieder diesen dubiosen Freiheitsbegriff…) spielen.

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    …übrigens gehört nach meinem Verständnis neben Zweckrationalität auch Organisiertheit essentiell zu einer terroristischen Tat. Breivik war soweit ich weiß ein Einzeltäter, die Zwickauer waren drei Täter einer Organisation namens NSU, die möglicherweise 11 Mitglieder hatte und eng mit der NPD verbunden war bzw. ist, die ihrerseits in der Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern ca. 30 % Sympathisanten hat.

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    @EJ: Aber wie passen die Bekenner-DVDs in Ihre Interpretation der „Zwickauer“ Serienmorde? Und wie das Nazilied von den „Dönermorden“, in dem es um Angst und Schrecken bei den Türken geht?

    Ich weiß nicht, was Sie genau unter „terroristisch“ verstehen; für mich gehört Zweckrationalität essentiell dazu. Breiviks Tat ähnelte einem geplanten Amoklauf, was Durchführung und Wirkung betrifft. Amokläufer knallen nicht einfach plötzlich durch, so wie Michael Douglas in Falling Down, sondern sie bereiten ihre Tat meist akribisch vor, oft genug im Internet. Und wohin zielte diese Tat? Auf die Kinder als Zukunft des Landes? Das ist nur krank, aber nicht planvoll. Anzunehmen, mit so einer Tat könnte ein politischer Prozess in Gang kommen, der auch nur annähernd in die Richtung des Intendierten führen würde (und nicht genau in die Gegenrichtung), ist von einer pathologischen Wirklichkeitsferne.

    Bei den Zwickauern ist alldas anders. Das langjährige Leben im Untergrund setzt ein bemerkenswert hohes Maß an logistischer Planungsfähigkeit voraus, die Vernetzung in der „Szene“ darf als gegeben betrachtet werden, die Wirkung in der von Ihnen angesprochenen Parallelgesellschaft dürfte auf eine kalte Kalkulation seitens der Täter stoßen. Diese Aspekte ergeben eine kontrollierte Zweckrationalität, die sich natürlich mit der Mordlust des Serientäters paart. Bei Breiviks Tat kann ich trotz seines absurd-umfangreichen Traktats keine vergleichbare Zweckrationalität erkennen. Ich bleibe also bei meiner Einschätzung.

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    @EJ

    … was wissen Sie über die Morde? Nix! Oder doch? Dann siollten Sie zur Aufklärung beitragen.

    Übrigens auch ein Novum in der ‚BRD‘-Geschichte: Fahndungsplakate von Toten und einer Inhaftierten. Und eine aus der linken Szene an den SPIEGEL verkaufte alberne CD/DVD? als Beweis.

    Ich fordere endlich Aufklärung. Zuerst – aber nicht nur – im Interesse der Angehörigen der Ermordeten.

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    @ Roland Ziegler

    Sicher liegt ein „tiefer Graben“ zwischen dem Stichwortgeber und dem Täter. Keine Frage! (Er manifestiert sich z.B. unter dem Aspekt der Justiziabilität.) Alan Posener hat aber doch ein recht treffendes Beispiel dafür gegeben, wie der „tiefe Graben“ von Stichwortgeber-Seite sogar nachträglich noch zu überbrücken versucht wird. Wie der (hoch dramatische, intellektuelle Existenzen ausfüllende) Entweder-Oder-Charakter der „Stichworte“ die Tat nachträglich rechtfertigt, so hat er die Tat zunächst gefordert: Die oder wir! (Dazu auch Ihr letzter Abschnitt!) Breivik war der nützliche Idiot.

    Ganz anders als Sie sehe ich die Zwickauer. Breiviks Tat war eine (klassisch) terroristische. Öffentlich. In größtmöglichem Umfang Angst und Schrecken erzeugend. Mit eindeutiger ideologischer Referenz.

    Nichts davon bei den Zwickauern!

    Die Morde der Zwickauer waren heimliche. Sie zielten nicht auf terroristische, nicht auf öffentliche Wirkung. Insofern waren sie auch ohne jede ideologische Referenz. Die Täter nahmen sogar die öffentliche Falschinterpretation ihrer Morde in Kauf. (Die öffentliche Diskussion würdigt das in keiner Weise angemessen. Und auch in den jetzigen staatsanwaltlichen und polizeilichen Untersuchungen scheint das keine Rolle zu spielen.)

    Möglich, dass die Morde ausschließlich individuell motiviert waren: Hass, Verachtung etc. Möglich ist aber auch eine ganz andere Motivation: Aus meiner Sicht zielten die Morde der Zwickauer ausschließlich auf Innenwirkung. Sie dienten der Konstitution einer Verschwörung, der Konstitution einer verschworenen Gemeinschaft – aus Tätern, Unterstützern und Mitwissern. Perspektivisch zielten die Morde wahrscheinlich nicht nur auf die (so ermöglichte, erst noch kommende) große „eigentliche“ Tat, sondern sogar auf die Konstitution einer offenen Parallelgesellschaft, mit den Morden nicht nur als geheimem Nucleus , sondern auch als Struktur verbürgender geheimer Stiftungsurkunde. (Und ich frage mich mit Besorgnis, wie viel von dieser Parallelgesellschaft bereits verwirklicht ist. Vermutlich mehr als wir bisher ahnen.)

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    @EJ: Ich würde sagen, er hat die Inhumanität seiner „Stichwortgeber“, d.h. des gedanklichen Umfelds, in dem er sich bewegte und artikulierte, auf schockierende Weise bloßgestellt. Allerdings liegt ein tiefer Graben zwischen ihm und den stichwortgebenden Ideologen. Der Mordrausch und die gemordeten Kinder haben ihn von seinem Umfeld entrückt; er ist gewissermaßen aus dem gesellschaftlichen Kreis herausgetreten.
    Bei den Zwickauern ist dies etwas anders, ich hatte das gegenüber dem unduldsamen Herrn Wallasch bereits angesprochen. Die setzen mit ihren Taten sehr direkt auf den Redeweisen und Gedankengängen auf, die unter radikalen Nazis üblich sind, und die radikalen Nazis wiederum gehen direkt in den breiten Unterstützerkreis über, aus dem sie sich rekrutieren. Klar werden die wenigsten rechten Symphathisanten diese – ebenfalls pathologischen – Taten gutheißen. Trotzdem besteht hier kein solcher Graben, es wurden diese Taten für sie begangen, in ihrem Namen und in ihrem Sinn. Dazu müssen sie sich verhalten. (Ein ähnliches Verhältnis gibt es übrigens auch zwischen islamistischen Attentärer und dem Islam bzw. den friedlichen Muslimen. Diese kommen an der Tatsache nicht vorbei, dass die Attentäter im Namen des Islams ihre Taten begehen; sie müssen dazu Stellung beziehen, d.h. sich konzeptionell, prinzipiell davon absetzen).
    Bei einem Breivik, Massenmörder von Kindern und eingebildeter christlicher (! Hier wurde im Namen der Liebesreligion gemordet. Eine solche Auslegung ist wahnsinnig, aber möglich!) Tempelritter, ist es für die „Stichwortgeber“ immerhin möglich, davon zu sprechen, dass Breivik genauso gut im Namen Buddhas hätte töten können, und sich auf diese Weise aus der Verantwortung nehmen.

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    Sehr geehrter Schmitz,

    keiner verwehrt Herrn Wallasch die Gelegenheit sich hier zu äußern….

    oder haben Sie hier Kaffesatzlesen durchgeführt 🙂

    Aber Sie haben ja schon eine Antwort auf meine Frage gegeben.

    Warum deshalb noch eine zusätzliche Äußerung von Herrn Wallasch???

    Vielleicht diese:

    Ich weiß, er hört das wieder nicht gern. Er ist halt bescheiden der gute Mann. ABER, ich bin mir meiner Sache sicher:

    „Heinrich Schmitz gehört zu den paar aufrechten Anwälten die wir in Deutschland noch haben.“

  10. avatar

    @ Roland Ziegler: Und wenn Breivik wirklich unzurechnungsfähgi sein sollte, lässt sich der Zusammenhang eben schwerer nachweisen als wenn es nicht so wäre.

    Da bin ich mir nicht so sicher. Gerade der „verrückte“ Breivik könnte seine „Stichwortgeber“ richtig interpretiert haben.

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    @Moritz Berger: Daß ich hier nicht namentlich angesprochen habe; Teil meiner Antwort auf Ihre Frage!
    Ebenso Reaktion. Ich rede nur mit dem, mit dem ich reden will. Da bin ich absolut uneinsichtig und altersstarrsinnig!
    Weiteres auf meinem Sofa ………….

  12. avatar

    @Parisien: Die Prinzipien des Deutschen Rechtsstaates sind den Meisten von uns bekannt.
    Wer sich darüber hinaus noch z.B. mit der amerikanischen Rechtsauffassung auseinander gesetzt hat, weiß, daß dort dir Juristen wirklich arbeiten müßen und Richter nicht so unabhängig sind, wie in unserem Lande, den bei uns werden diese nicht gewählt, sind also nicht von vornherein vom Wohlwollen der Bevölkerung abhängig.
    (Schaut man sich die Zusammensetzung unseres Parlamentes an, den prozentualen Anteil der Juristen, dann ist Vieles erklärbar, im Hinblick auf die obige Zuschrift. Juristen halten alle Nichtjuristen für absolut blöd, Daher formulieren Sie so).

    Nein, ich habe nichts gegen Juristen, einen Richter habe auch ich in der nächsten Familie und zwar einen guten.
    Uns hier darüber aufklären zu müssen, daß auch Richter nur Menschen sind, Urteile manchmal nicht gerecht und der Rechtsstaat nicht vollkommen – das halte ich für absolut überflüssig, für mich geradezu eine Beleidigung.

    Daher so schroff.

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    Der Beitrag stammt von mir und wurde freundlicherweise von Alexander Wallasch in seinem blog veröffentlicht. Da er vollständig zum Thema passte, habe ich mir erlaubt, meinen eigenen Beitrag zu kopieren und hier zu posten.

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    @Rita Groda

    Warum Herr Wallasch hier den kompleten Beitrag von Herrn Schmitz eingebracht hat ohne sich selber zu nennen ??

    Bescheidenheit???

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    Es waren zwar 15 und nicht 5 Sätze,Frau Groda, aber natürlich haben sie Recht. Inhaltlich stimmen wir überein. Da ich nicht wusste, dass meine Stellungnahme nur Ihnen galt, habe ich es für diejenigen, die anderer Meinung sind, etwas ausführlicher gehalten um Ihre Argumentation zu stützen. Wenn es Ihnen unangenehm ist, dass jemand sie unterstützt – kein Problem. Wer sich für „schlau genug“ hält, braucht natürlich auch keine Belehrungen, das sehe ich ein. Ich gehöre allerdings zu den Menschen, die sich nie für „schlau genug“ halten und deshalb froh sind, wenn sich jemand die Mühe macht, eher komplizierte Sachverhalte differenziert und dennoch verständlich zu präsentieren. Diese Mühe hatte ich mir für die gemacht, die mit dem Thema nicht so vertraut sind, nicht für die, die ohnehin schon in einem Zustand der vollständigen Erkenntnis angelangt sind. Ich freue mich, eine solche Ausnahmeerscheinung in Ihnen kennengelernt zu haben.

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    Wofür Herr Schmitz jetzt 5 Seiten brauchte, benötigte ich gestern nur 5 Sätze.
    Da der Jurist uns offensichtlich für Dummies hält verzichte zukünftig ich auf weitere Belehrungen, ich halte mich selber für schlau genug.

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    Mensch Massenmörder
    von Heinrich Schmitz, Samstag, 3. Dezember 2011 um 09:47

    Als ich am 9. März 1994 mit meiner Frau und einem Referendar von einem Gerichtstermin in Siegburg zurück nach Euskirchen fuhr, waren wir nicht besonders gut gelaunt. Der Prozessgegner hatte mir nach dem Termin vor dem Familiengericht in bedrohlichem Ton entgegen gemurmelt “ sie haben mir meinen Sohn genommen, ich werde ihnen ihre Kinder nehmen“. Normalerweise nehme ich solche Bedrohungen gerade unmittelbar nach Terminen nicht besonders ernst. Hier war es anders und wir beschlossen, auf dem Rückweg zur Kanzlei kurz bei der Polizei in Euskirchen vorbeizufahren und um Schutz für unsere Kinder zu bitten. Gerade als wir als Linksabbieger an der Einfahrt zur Polizei warteten, hörten wir einen gewaltigen Knall. Wir dachten an eine Gasexplosion. Tatsächlich hatte ein Massenmörder ein paar hundert Meter weiter , 9 Häuser neben unserer Kanzlei, in einer Nebenstelle des Amtsgericht um sich geschossen, mehrere Menschen getötet und dann eine Rucksackbombe gezündet , 6 Menschen ermordet. Ein Massenmord in der Nachbarschaft. Unvorstellbar, aber wahr. Der Täter aus einem Nachbardorf. Ohne den Abstecher zur Polizei wären wir vermutlich zum Zeitpunkt der Detonation mitten drin gewesen. Die Morddrohung des einen Menschen hat uns davor bewahrt, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Schwein gehabt.

    Nach den damaligen Ermittlungen war der Täter als psychisch auffällig bekannt.

    Nachdem das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens über Anders Behring Breivik bekannt wurde, kochen mal wieder die Wellen der kollektiven Empörung hoch, hier in Deutschland mehr, in Norwegen auch, aber weniger. Der einschlägig bekannte „Denker“ F.J.Wagner kommentierte am 30.11.2011 in der BILD:

    „Für mich gehören diese Typen nicht in die Psychiatrie, für mich gehören Sie ins Gefängnis. Sie müssen büßen.“

    Warum eigentlich ?

    Neben dem üblichen dumpfen Todesstrafengequatsche und dem blöden Kommentar von FJW, dass den aufgeklärten Bürger eher abstößt als wirklich interessiert, werden erfreulicherweise auch viele ernsthafte Fragen erörtert.

    Da wird die Frage nach der „Unzurechnungsfähigkeit“ gestellt, was das ist, wer das feststellt und leider auch, was der ganze Quatsch eigentlich soll. Wie mit schuldunfähigen Tätern umgegangen wird bzw. umgegangen werden sollte. Was Schuld ist und was nicht.

    Und es wird überlegt, ob nicht alle Massenmörder zwingend an einer psychischen Erkrankung leiden, was zur Folge hätte, dass kein Massenmörder je verurteilt werden könnte – und den für die „Normalen“ den netten Nebeneffekt, dass wir die Taten der Massenmörder nur als krankhafte Entgleisung und nicht als originären Bestandteil menschlichen Verhaltens betrachten müssten.

    Versuchen wir also mal Schritt für Schritt ein bisschen Licht ins juristische Dunkel zu bringen und knöpfen uns erst mal die einzelnen Begriffe vor.

    Wer ist ein Massenmörder ?

    In der Kriminologie wird der Begriff „Massenmörder“ nur für solche Täter verwendet, die eine Vielzahl von Personen innerhalb kurzer Zeit an einem oder wenigen zusammenhängenden Orten töten. Mit einer Vielzahl sind mindestens 3 oder 4 Menschen gemeint. Breivik (77 Opfer ) erfüllt diese Definition ebenso wie die Amokläufer von Winnenden (15 Opfer), Columbine (13 Opfer) , Erfurt (17 Opfer), Euskirchen (6 Opfer ), die Täter von 9/11 (2970 Opfer), Bali (202 Opfer)….

    Außerhalb der Kriminologie wird die Bezeichnung Massenmörder zwar auch für die Verursacher der Ermordung besonders vieler Opfer verwendet, insbesondere in Zusammenhang mit dem Holocaust und anderen Fällen des Völkermordes. Insoweit werden auch Hitler, Stalin, Pol Pot , Idi Amin Dada und ähnliche Gewaltherrscher als Massenmörder bezeichnet, stellen aber eine andere Kategorie dar.

    Keine Massenmörder , sondern Serienmörder sind hingegen Täter wie die NSU-Mörder (bisher 9 Opfer bekannt ), der Jungenmörder Jürgen Bartsch ( 4 Opfer ), Prostituiertenmörder Fritz Honka (3 Opfer ) und Auftragskiller Werner Pinzner (mindestens 5 Opfer), weil den einzelnen Taten der zeitliche und örtliche Zusammenhang fehlt.

    Betrachtet man nun die Reihe der hier beispielhaft genannten „echten“ Massenmörder, so fällt zunächst auf, dass von diesen lediglich Breivik seine Tat überlebt hat – und wohl überleben wollte. Alle anderen Massenmörder konnten nicht auf ihre psychische Gesundheit hin untersucht werden, weil sie ihre Taten nicht lange überlebten .

    Die Datenlage bezüglich der Psyche von Massenmördern aufgrund tatsächlicher Begutachtung ist also schon einmal ziemlich dünn. Es wäre alleine deshalb schon sehr gewagt, zu behaupten, alle Massenmörder seien geisteskrank. Vielleicht spricht die Tatsache, dass der „normale“ Massenmörder sich nach getaner Arbeit üblicherweise selbst entleibt, sogar eher dafür, dass er sich seiner Tat und deren Folgen durchaus bewusst ist – und sich einer Bestrafung durch einen wahlweisen Ausstieg Richtung Hölle oder Paradies ganz überlegt entzieht.

    Das wiederum wäre ein starkes Argument dafür, dass Breivik ein ganz großes Rad ab hat. Er lebt und machte nach seiner Festnahme einen zufriedenen Eindruck. Aber wer weiß es schon ?

    Das führt direkt zu nächsten Frage: wer entscheidet, ob ein Täter psychisch krank ist ?

    Der Richter weiß es nicht, er ist ja kein Psychiater. Folglich muss er einen oder mehrere Psychiater mit der Begutachtung beauftragen. Diese Problematik der Begutachtung hatten wir ja schon mal ( https://www.facebook.com/note.php?note_id=274434579244744 ).Psychiater sind aber auch nur Menschen und ihre Gutachten sind keineswegs 100%ige Gewissheiten.Da steckt schon jede Menge persönliche Meinung drin, wie man daran erkennen kann, das einige Gutachter so gut wie nie die Voraussetzungen des § 20 StGB feststellen und andere dafür um so häufiger.

    Immerhin lassen sich ja einige psychische Erkrankungen ganz gut diagnostizieren.

    Ein paar Beispiele aus der eigenen Praxis:

    Einer meiner Mandanten, nennen wir ihn Mätti, leidet an einer paranoiden Psychose. Ein netter Kerl, der davon überzeugt ist, ein direkter Abkömmling Gottes zu sein. Da sein Vater der Schöpfer aller Dinge ist, darf Mätti sich alle Dinge nehmen, was er auch immer wieder gemacht hat. Ladendiebstähle in großer Zahl waren zwangsläufig die harmlose Folge. Irgendein Unrechtsbewusstsein war von Mätti nicht zu erwarten, er guckt einen nur völlig verständnislos an, wenn man ihm versuchte zu erklären, dass er das nicht dürfe. Keine Frage, dass Mätti vom Gericht Schuldunfähigkeit bestätigt wurde.

    Ein andere Mandant, der seine Mutter skalpiert hatte ohne sie dabei zu töten, weil er sie für einen Außerirdischen hielt, erzählte mir locker zwei Stunden lang vollkommen nachvollziehbare Dinge, gab Anlagetipps, sagte vor Jahren die Unmöglichkeit der Gemeinschaftswährung Euro voraus und reit mir in Silber zu investieren, parlierte intelligent in vier Sprachen, hatte ein abgeschlossenes Studium und machte auf den ersten Blick keinen auch nur irgendwie auffälligen Eindruck, bis er plötzlich aus heiterem Himmel im ernsten Ton erzählte, er sei auf einer Urlaubsreise von Außerirdischen in einem Raumschiff entführt und dort medizinisch untersucht worden.

    Eine Mandantin beschwerte sich vehement darüber, ihr früherer Vermieter habe ihr – sie wisse auch nicht wie der das gemacht habe, aber im Internet habe sie andere Betroffene gefunden – eine Kamera und einen Sender in ihren Gehörgang geschmuggelt. Er beobachte sie aus ihrem Kopf heraus und kommentiere ihre Handlungen. Sie hatte keinerlei Straftaten begangen und wollte mich lediglich mit einer Unterlassungsklage gegen den Vermieter beauftragen.

    Keiner von den dreien taugte zum Massenmörder, obwohl alle erkennbar und nachweislich psychisch erkrankt waren.

    Eine psychische Erkrankung alleine bedeutet keineswegs, dass jemand auch kriminelle Taten begeht oder gar zum Massenmörder werden muss. Die meisten psychisch Kranken stellen keinerlei Gefahr für sich oder andere Menschen dar. Im europäischen Schnitt gelten nur knapp 10% aller Straftäter als psychisch krank. Die sogenannten Normalen, also Sie und ich, sind also um ein vielfaches gefährlicher.

    Was ist denn nun „Unzurechnungsfähigkeit“ ?

    Selbst wenn eine psychische Erkrankung durch den psychiatrischen Sachverständigen diagnostiziert wird, bedeutet das noch lange nicht, dass auch eine strafrechtlich relevante Schuldunfähigkeit – im Volksmund „Unzurechnungsfähigkeit“ oder auch „Jagdschein“ genannt – vorliegt.

    Das festzustellen, ist nämlich nicht Sache des Gutachters , sondern des Richters. Der Sachverständige kann nur bei der Vorfrage behilflich sein, was der Täter zur Tatzeit tun oder lassen konnte. Ob er überhaupt eine Handlungsalternative hatte oder nicht.

    Die Schuldunfähigkeit selbst ist kein psychiatrischer Begriff. Mediziner und Juristen sprechen hier wie so häufig unterschiedliche Sprachen. Der Richter trifft keine medizinische Entscheidung sondern ein rechtliche, die auch normative Erwägungen enthält. Der BGH hat das einmal so ausgedrückt:

    Die rechtliche Erheblichkeit der Verminderung des Hemmungsvermögens hängt auch von den Ansprüchen ab, die die Rechtsordnung an das Verhalten des Einzelnen zu stellen hat. Dies zu bewerten und zu entscheiden ist Sache des Richters. Allein zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinisch-psychiatrischen Anknüpfungstatsachen bedarf er sachverständiger Hilfe, sofern er hierzu nicht aufgrund eigener Sachkunde befinden kann.“ (Strafverteidiger 2004, S. 263.)

    Ob jemand schuldunfähig ist, ist also eine ausschließlich juristische und keine medizinische Entscheidung. Vielmehr hilft der Sachverständige dem Gericht nur vorbereitend bei der Frage, ob die medizinischen Voraussetzungen des § 20 StGB vorliegen, in dem es heißt:

    „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

    Nur derjenige, dessen psychische Krankheit ihn daran hindert Unrecht zu erkennen oder nach dieser Erkenntnis zu handeln, handelt ohne Schuld. Und wer ohne Schuld handelt kann und darf nicht bestraft werden – auch wenn Herr Wagner und die BILD gerne Kranke büßen lassen möchte. Allerdings darf man ihn trotzdem einsperren, wenn das Gericht eine auf der Krankheit beruhende Gefährlichkeit feststellt.

    Wer glaubt, die bösen Strafverteidiger seien diejenigen, die als Verteidigungsstrategie auf den § 20 StGB drängen würden, liegt komplett daneben. Solange es sich nicht um eine offensichtliche Störung handelt, wird kein Verteidiger auf die idiotische Idee kommen, zu riskieren seinen Mandanten begutachten zu lassen. Die Gefahr, dass der Mandant danach bis zum Sanktnimmerleinstag in der forensischen Psychiatrie verschwindet und damit – obwohl es natürlich offiziell keine Strafe ist – unter Umständen ein Lebenslang „über Bande“ bekommt, ist viel zu groß. Die wenigsten Mandanten betrachten die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie als Wohltat. Ob Herr Wagner es wirklich toll fände, Tag für Tag mit gefährlichen Geisteskranken in einem Gebäude zu leben ? Vielleicht. Die, die ich kennen jedenfalls nicht.

    Die Zahl dieser Unterbringungen nach § 63 StGB steigt merkwürdigerweise seit Jahren kontinuierlich an, obwohl auch aus Sicht renommierter Gutachter bereits ein gehöriger Teil der Eingangsdiagnosen ( es kursieren Zahlen von 30 – 60% ) falsch ist. Offenbar verfolgen die Gerichte zunehmend eine Maxime des „no risk – Prinzips“ , während früher die Freiheitsrechte stärker im Vordergrund standen. Aber das scheint ja ein allgemeiner gesellschaftlicher Trend zu sein.

    Wer einmal in der „Klappse“ gelandet ist, hat sehr gute Aussichten dort eine lange Zeit zu verbringen, wenn er Pech hat bis zum Ende seines Lebens. Und die Anstalten befürworten in den seltensten Fällen eine Entlassung.

    Es mag sein, dass sich die Gutachter von Breivik auch bewusst oder unbewusst von dem erwünschten Ergebnis haben leiten lassen. Ein schuldunfähiger Breivik landet zwingend in der Forensik und wird wegen seiner Gefährlichkeit – ob krankheitsbedingt oder nicht ist eigentlich wurscht – den Rest seines Lebens sicher verwahrt werden können. Ein schuldfähiger Breivik wäre vermutlich nach 18 Jahren aus der Haft zu entlassen. Aber das sind natürlich nur völlig unzulässige Spekulationen, trotzdem – auch psychiatrische Gutachter sind nur Menschen und nicht unfehlbar.

    Massenmörder machen Angst. Wenn der Täter geisteskrank ist, macht uns das auch Angst vor Geisteskranken, obwohl die psychisch Kranken statistisch weniger Straftaten begehen als Gesunde.

    Möglicherweise zeigen uns aber gerade die Massenmörder, wie wichtig es ist, jede Straftat vom Täter her aufzuklären, sich mit seiner Entwicklung, seiner Persönlichkeit, seinen Erkrankungen und seinen Motiven zu beschäftigen. Hier spielen sich große Dramen ab, hier drängen sich die großen Fragen nach Schuld, nach Sinn, nach Gerechtigkeit, nach Gott, nach Gut und Böse urplötzlich ins Bewusstsein.

    Wir werden solche Taten nie verhindern können, sowenig wir Tsunamis, Erdbeben oder Seuchen verhindern können. Aber wir können uns bewusst machen, dass auch Massenmörder Menschen sind und Menschen seit Kain morden, der Mord also offenbar zum menschlichen Wesen gehört.

    Das hören wir alle nicht gerne, weshalb man Massenmörder gerne durch entsprechende Bezeichnungen wie Monster oder Ungeheuer entmenschlicht, um sie uns emotional vom Hals zu halten. Aber auch das wird nichts an der Tatsache ändern, dass es Menschen sind, ob gesund oder krank – Menschen.

  18. avatar

    Ich will noch mal zurück auf Ego-Shooter:
    Millionen spielen Ego-Shooter, auch Jugendliche unter 18, denn die besorgen sich diese bei älteren Freunden. Einer davon schießt eine Schule zusammen. Sofort kommt eine Diskussion darüber auf, ob wegen des Einen Ego-Shooter verboten werden sollten.
    Manche kritisieren den Islam, teilweise auch roh, wie auch sozialistische Blindheiten. Einer!!! schießt eine Gruppe von Jugendlichen zusammen. Die Übrigen lesen das. Die meisten davon kaufen weiter einmal die Woche Döner, bringen ihre Klamotten zu türkischen Schneidern, gehen zu ihrer türkischen Friseuse oder kaufen türkische Pfirsiche bei türkischen Gemüsehändlern und sagen sich, dass Sarrazin nicht auf türkischen Gemüsehändlern rumhacken sollte, auf zu großzügiger Sozialhilfe aber schon.
    Der Eine aber wird sofort benutzt, um Kritik an gesellschaftlichen Missständen, die in Teilen aus muslimischen Milieus kommen, abzuwürgen.
    Das bedeutet, Breivik kam manchen wie gerufen. So wie ein Amokläufer denen gerufen kommt, die Ego-Shooter verwerflich finden.
    Das ist Politik geworden – alles im Namen der Ideologie, wie es gerade passt. Deswegen hat Italien jetzt Monti. Wenn nur noch für Ideologie und Wiederwahl gearbeitet wird und Nüchternheit verloren geht, kommt die Nüchternheit in Person. Ich weiß, es ist ein weiter Bogen, aber unser Monti wartet auch schon. Zusammengefasst von Clemens Brentano:
    „Wenn der kranke Weber träumt, er webe,
    träumt die kranke Lerche auch, sie schwebe……
    Weh, ohn‘ Opfer gehn die süßen Wunder,
    gehn die armen Herzen einsam unter!“
    Mir geht es auch um die Attacken der männlichen „guten Maria“ aus dem Dumont-Dunstkreis auf Broder: Unterirdisch. Wenn Broder jünger wäre, hätte er längst den Heine gemacht: Raus aus diesem Land. Das ist und bleibt ein Maulkorb-Land. Und wenn es zu spät ist, ein Land der Krokodilstränen, der hohlen verspäteten Gunstbezeugungen, des Mitleids in das gegossen, was dieses Land am meisten hat: Beton und Stahl.

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    Dessert: Wenn ich ein Buch schreiben würde mit dem Titel: „Was Taxifahrer über Israel denken“, innen jeweils mit Herkunftsangabe, würden zwei Dinge passieren:
    1. Es würde ganz gut gehen.
    2. Ich würde als islamophob bezeichnet.
    Es ist nichts weiter als eine Keule. Islamophob ist ein Totschlagargument. Es wird besonders gern verwendet, wenn die message stimmt.

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    @ KJN
    ..vielleicht noch ein Gedankenanstoß für einige Diskutanden zum Abschied:
    Ich finde es ja auch gut, wenn man sich für Israel und jüdische Belange interessiert, aber langsam fange ich – so als Deutscher – an, mich fremdzuschämen, wenn man hier über Juden wie über eine besonders wertvolle, weil vom Aussterben bedrohte Spezies (“Pandabären”) spricht.

    Seien Sie sich bewusst, dass alle, die manchmal in die Richtung ausgleiten, die Sie andeuten, in der Minderzahl sind. Ich komme einiges herum. Meine Spezialität sind muslimische Taxifahrer. Wenn Israel dran ist, sag ich nur leise: „Lieber Gott, mach, dass kein Stau ist.“ Der Antisemitismus wird unterschätzt, die sog. Islamophobie dagegen überschätzt. Antisemitismus ist unglaublich verbreitet, besonders in muslimischen Mileus. Die Türkei trägt mit ihrer Distanzierung von Israel dazu bei. Kein Grund für Sie, sich hier zu verabschieden.

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    @EJ: Ich kann Ihnen im Grunde wieder nur voll zustimmen. Der Bereich des Justiziablen ist in jedem Fall verlassen, was die „Stichwortgeber“ betrifft; wie Sie ssgen. Auch glaube ich wie Sie, dass es einen Zusammenhang zwischen den „Stichwortgebern“ und Breivik gibt, auch wenn er unzurechnungsfähig sein sollte. Das einzige, was ich Ihnen gegenüber einwenden würde, ist, dass die „Stichwortgeber“ eben diesen Zusammenhang bestreiten. Und wenn Breivik wirklich unzurechnungsfähgi sein sollte, lässt sich der Zusammenhang eben schwerer nachweisen als wenn es nicht so wäre. Diese Erschwernis ist es, was ich mit etwas überspitzt mit „entlastet“ meinte (Belastung auf der einen bedeutet Entlastung auf der anderen Seite der Opponenten).

    @Wallasch: Sie meinen vielleicht, wir hätten den Blödsinn oben geklärt. Das ist aber eine Täuschung; der Blödsinn ist nach wie vorn nicht geklärt. Wir sind gerade erst dabei; gedulden Sie sich noch etwas.

    @KJM: Schade.

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    …. bleibt doch der Zusammenhang zwischen Breivik und seinen Stichwortgebern bestehen. Und aus meiner Sicht werden diese Stichwortgeber und die ideologische Welt, in der sie sich mit Breivik bewegen, politisch in jedem Fall richtig qualifiziert, ob nun als “schuldig” oder als “paranoid schizophren”.

    … was qualifiziert Sie selbst (einen/mehrere) ‚Stichwortgeber‘ zu behaupten? Und warum sollte Ihre ‚Qualifizierung‘ richtig sein?

  23. avatar

    ..vielleicht noch ein Gedankenanstoß für einige Diskutanden zum Abschied:
    Ich finde es ja auch gut, wenn man sich für Israel und jüdische Belange interessiert, aber langsam fange ich – so als Deutscher – an, mich fremdzuschämen, wenn man hier über Juden wie über eine besonders wertvolle, weil vom Aussterben bedrohte Spezies („Pandabären“) spricht.

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    Weiteres Nachdenken über Kommentare heute und der letzten Tage zeigt mir:
    1) Ich verstehe die meisten Beiträge offensichtlich nicht mehr, lese vielleicht zu oberflächlich (es wird mir auch zu viel)
    2) ich fange mich an, zu ärgern, auch über so überflüssige persönliche und nur begrenzt unterhaltsame Sticheleien, auf die man auch selber geneigt ist, sich einzulassen. Und für so virtuelle Spielereien ist mir die Zeit zu schade
    3) ja, es gibt wohl mehrere, die hier versuchen, den Blog für ihre Obsessionen zu okkupieren.

    Daher werde ich mir mindestens eine unbestimmte Auszeit nehmen.
    Für das, was ich hier gelernt habe (und das war einiges), bedanke ich mich!
    KJN

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    @Parisien
    „Also ist die Gesellschaft krank.“
    ..darauf deutet alles hin – wenn man herausfinden wird, daß man durch Verbieten überhaupt nichts ändert, eher noch verschlimmert.

    @Wallach
    Muss wohl, ich meine natürlich das mit der Palme..

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    @ Roland Ziegler

    Ihr zweiter Punkt trifft nur auf den ersten Blick zu, meine ich. Sie übersehen, dass Sie (sofern sich nicht ein Schriftstück o.ä. mit der an Breivik gerichteten Aufforderung: „Mach mal!“ findet) mit dem zweiten Punkt den Bereich des Justiziablen verlassen.

    Einen justiziablen Zusammenhang zwischen Breivik und seinen Stichwortgebern gibt es auch dann nicht, wenn Breivik (doch) schuldfähig ist bzw. sein sollte. Aber ganz gleich, ob Breivik krank oder schuldfähig ist, bleibt doch der Zusammenhang zwischen Breivik und seinen Stichwortgebern bestehen. Und aus meiner Sicht werden diese Stichwortgeber und die ideologische Welt, in der sie sich mit Breivik bewegen, politisch in jedem Fall richtig qualifiziert, ob nun als „schuldig“ oder als „paranoid schizophren“.

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    Und @ Pariesen
    Nein, Schreibtischtäter sind was ganz anderes. Das sind per Def. erst einmal die, die Befehle unterschreiben, die andere dann ausführen. Es geht im allg. Verständnis exakt darum. Z.B. um Himmler, der nie eine Zyklon B. Dose eingeworfen, aber die Anweisung dazu unterschrieben hat.
    Ein Schreibtischtäter kann also nicht die Ideologie an sich sein. Das ist doch der Punkt. Und das ist auch nciht sooo schwer zu begreifen. Man kann nur ewig drauf rumeiern. Aber AP hat nun mal gequatscht. Aber das ist doch nun wirklich keine Beinbruch. Da muss ich ihn direkt mal in Schutz nehmen.

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    @Ziegler
    denn es wird mit der Diagnose der Unzurechnungsfähigkeit ein möglicher Beweis aus der Welt geschafft, dass es eine Verbindung zwischen den Stichwortgebern und dem Angeklagten gibt“
    Und hier wiederholtst Du doch nur den selben Blödsinn, denn wie oben schon deutlich als solchen geklärt haben. Wie lange wollen wir noch auf dem AP Kom. rumgurken?

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    @Parisien(nne): Sie machen es sich mit Poseners kommentar etwas zu einfach, und auch ich muss mich abermals korrigieren. Der Kommentar ist nämlich weder wahr noch falsch, sondern liegt irgendwo dazwischen. Ein erläuterungsbedürftiger Befund.
    Posener macht mehrere Aussagen, von denen einige wahr, andere falsch sind. Nehmen wir die zuerst, auf die Sie sich in erster Linie beziehen:
    1.) „Ein Angeklagter, der unzurechnungsfähig ist, ist trotzdem schuldfähig.“ Diese These bestreiten Sie, zurecht, denn das Gegenteil trifft zu.

    2.) „Die Stichwortgeber werden entlastet, wenn der Angeklagte unzurechnungsfähig erklärt wird.“
    Dies trifft zu, denn es wird mit der Diagnose der Unzurechnungsfähigkeit ein möglicher Beweis aus der Welt geschafft, dass es eine Verbindung zwischen den Stichwortgebern und dem Angeklagten gibt. Wäre es nämlich nicht so, wäre der Angeklagte also voll zurechnungs- und schuldfähig, wäre (nach Lage der Dinge im Fall Breivik) das Umfeld logischerweise mitschuldig, denn er hätte dann seine Taten in Hinblick auf dieses Umfeld begangen.

    Wichtig ist aber festzuhalten: Auch wenn mit der Diagnose der Beweis entfällt, dass dieses Umfeld – also die „Stichwortgeber“ – mitverantwortlich sind, so ist keineswegs der Gegenbeweis erbracht, dass sie es nicht sind. Denn wie ich schon feststellte: Auch ein Durchgeknallter kann durch sein Umfeld zu seinen Taten gebracht werden. Sogar auf direktem Weg (ohne Umweg über die Psychose).

  30. avatar

    @ KJN und A.W.
    “Du meinst Die Mitschuld. Das allerdings finde ich gewagt.”
    Mitschuld zu ergründen ist immer gewagt, aber auch erforderlich. Denn es gab und gibt sie ja nun – die Schreibtischtäter.

    Na klar, es gibt auch Gymnasiasten, die einen Text so gründlich missverstehen, dass sie ’ne 5 schreiben. Da ist dann auch der Autor schuld, denn wer ’ne 5 schreibt, ist ein Opfer, also muss ein Täter her.
    Und dann gibt es Schüler, die Ego-Shooter für PS3 oder X-Box so auslegen, dass sie wie in Winnenden oder Erfurt einen Haufen Mitschüler und Lehrer über den Haufen schießen.
    Und dann gibt es noch guys, ebfs. irre, die eine dämliche Karte von Sarah Palin so auslegen, dass sie Gabbi Giffords und fünf oder sechs andere Leute an- bzw. erschießen.
    Dann kann man doch gleich alles verbieten. Und wenn man dann das noch verbietet, was Salafisten stört, dann sind wir weniger bei Freisler als bei Jean Calvin. Der verbrannte seine Kritiker. Damit sind wir wieder bei Freisler und dem Fleischerhaken.

    Und wieso sind jetzt alle so erbost, dass Breivik in der Psychiatrie landet, wo es weiß Gott nicht angenehm ist?: a) Sie können kein Buch über ihn schreiben, weil seine Behandlung mehr hinter geschlossenen Türen stattfindet. b) Die Kausalkette zu Islamkritikern fällt aus, da Breivik nicht für voll zu nehmen ist.
    Ist er wirklich nicht. Und der Kerl, der sich Gabbi vorgeknöpft hat, auch nicht. Auch nicht der von Winnenden oder von Erfurt oder von Virginia HighTec. Das ist alles derselbe Amok. Also ist die Gesellschaft krank. Das können sich Linke nie vorstellen, denn sie haben sie gebastelt, schöne neue Welt, alle gleich, im Frieden, also in einer Illusion, vereint. Darüber die „Gestalterinnen“ wie von der Leyen, die sich jetzt der Behinderten neu annimmt. Die sind nämlich depressiv, weil ihre Parkplätze immer leer sind. Absurdistan, gestaltet. LEGO gefällt mir besser.

  31. avatar

    Parisien: Ihren Einwand finde ich sehr einleuchtend.
    Damit nehmen Sie auch meinen Faden der Ariadne wieder auf, den ich versuchte vor ein paar Tagen zu spannen.

    Unser (Deutsche Gesellschaft) ist in der“Bewertung“ einigermaßen paranoid. Während (leider) Kindermörder und Kinderschänder für durchaus rehabilitierbar gelten – zumindest von mehr oder minder verantwortlichen Psycholgen – gilt das nicht für den Neo-Nazi mit falscher Weltanschauung.

    Bei genauerer Betrachtung unserer Geschichte ist dies verständlich; aber total falsch.
    Die Kausalität zwischen Unzurechnungsfähigkeit des Täters gleich Entlastung der Szene des Täters und Mörders sehe ich nicht, wie Herr Posener.
    Dreht man Herr Poseners Logik um, kommt nämlich auch nichts Gescheites dabei heraus.

    Auch Herr Posener scheint vom Archimedischen Prinzip vereinnahmt.

    Ich bin weder ein sog. Gutmensch, noch ein selbsternannter Weltverbesserer! Allerdings ein Anhänger des Rechtsstaates, der Vernunft und der Aufklärung.

    Die Neo-Nazis Täter von heute sind so ernst zu nehmen, wie die Kriegsverbrecher von Sbrenica. Sie gehören auch ebenso bestraft – und bei angeblicher Krankheit – therapiert. Trotzdem haben auch Sie Menschenrechte; so schwer auch mir das fällt zu sagen.
    Gerade in der Akzeptanz dieser Tatsache liegt der Ernst, mit dem wir uns dieser Thematik annehmen sollten.

    Mit dem Prinzip des Archimedes kommen wir hier nicht viel weiter.

  32. avatar

    erratum

    Statt:
    Und den Kern dessen, was Sie so auf die Palme brachte, nämlich, was an Ideologien auszuschließen wäre, damit es diese Stichwortgeber nicht mehr gibt – bzw. ob so ein Ausschluss überhaupt etwas bringt und wie das überhaupt gehen soll – halte ich für dringend geboten.

    sollte es heißen:
    Und den Kern dessen zu diskutieren, was Sie so auf die Palme brachte, nämlich, was an Ideologien auszuschließen wäre, damit es diese Stichwortgeber nicht mehr gibt – bzw. ob so ein Ausschluss überhaupt etwas bringt und wie das überhaupt gehen soll – halte ich für dringend geboten.

    Der Sinn ist ein ganz anderer und so will ich es sagen.

  33. avatar

    @Alexander Wallasch

    Sie sind aber eine echte Herausforderung für mich, mein Lieber!
    „Wie bitte sollen menschenverachtende Idiologien, wenn sie es denn sind, dadurch entlastet werden?“

    Nicht die „menschenverachtenden Ideologien“ sind es, die durch eine Pathologisierung der Täter entlastet werden, sondern, lt. Posener, deren „Stichwortgeber“.

    „Das würde uns alle entmündigen.“
    Ja, die „politische Hygiene“, wie ich das so provokativ schrieb, in der milderen Form die political correctness ist bestimmt eine Form der Entmündigung. Und den Kern dessen, was Sie so auf die Palme brachte, nämlich, was an Ideologien auszuschließen wäre, damit es diese Stichwortgeber nicht mehr gibt – bzw. ob so ein Ausschluss überhaupt etwas bringt und wie das überhaupt gehen soll – halte ich für dringend geboten.

    Einen Ausweg sehe ich in der Ideologiekritik. Ich halte Ideologien für etwas Romantisches, wie der Name schon sagt ‚Idealisierendes‘ an das der Mensch immer „angepasst“ werden musste und muss, oft mit Gewalt. Also an sich schon etwas den realen Menschen Verachtendes.
    Wer mag, kann das von mir aus auch auf „Adam Smith“ anwenden – es ist auch hier eine Idee, die dahinter steckt.
    Ganz ohne Ideen geht es aber auch nicht, denn irgendwie müssen wir ja eine Idee davon entwickeln, auf welche Art es am besten weiter gehen soll.

    „Du meinst Die Mitschuld. Das allerdings finde ich gewagt.“
    Mitschuld zu ergründen ist immer gewagt, aber auch erforderlich. Denn es gab und gibt sie ja nun – die Schreibtischtäter.

    „Das ist ein bisschen Freisler, oder?“
    Lassen Sie die Nazikeule im Interesse einer erfreulichen Auseinandersetzung, die auch noch etwas Spaß macht, mal stecken. Die Richtung, in die Sie die immer schleudern ist, glaube ich, jedem klar geworden, ok?

    Und mit meinem Kürzel und Klarnamen, wann und wie, das würde ich gerne selber bestimmen, Sie können mich solange nach Belieben duzen oder siezen, ich bleib‘ beim „Sie“ weil es für mich am einfachsten ist hier – bedeuten tut’s nix.

  34. avatar

    „Der Skandal besteht darin, und darum freuen sich Ludin und alle Moslemfeinde so, dass mit dieser Diagnose seine ideologischen Stichwortgeber entlastet werden.“, schreibt Herr Posener und ich rätsele über sein Motiv.

    Nach Poseners Auffassung müsste eine (erdachte)Gestalt wie Hannibal Lecter (Schweigen der Lämmer) nicht im Untergeschoss einer psychiatrischen Anstalt sitzen, denn dieser hatte bloß das falsche Weltbild, wusste aber, was er tat. Wenn man Posener folgt,dürften dort nur gänzlich Verwirrte mit Halluzinationen sein, gefährliche Paranoiker oder Autisten jedoch nicht. Außerdem dürfen Mörder nicht geheilt werden, was übrigens hier ziemlich unwahrscheinlich erscheint, erstmal. Hoffentlich gibt es in Norwegen noch die Zwangsjacke, denn die dürften sie für Beivik ab und zu brauchen, um ihn von der Vorstellung zu erlösen, man müsse ein Held sein.

  35. avatar

    (Mein Großonkel ist als Mitwisser in Plötzensee am Schweinehaken aufgehängt. Er hat nicht den kleinen Finger gerührt)
    Hab da so’ne Idee, wer das sein könnte.
    Eindrucksvoller Vergleich.

  36. avatar

    @ Posener „Der Skandal besteht darin, und darum freuen sich Ludin und alle Moslemfeinde so, dass mit dieser Diagnose seine ideologischen Stichwortgeber entlastet werden.“
    Wie bitte sollen menschenverachtende Idiologien, wenn sie es denn sind, dadurch entlastet werden? Das würde uns alle entmündigen. Du meinst Die Mitschuld. Das allerdings finde ich gewagt. Das ist ein bisschen Freisler, oder? (Mein Großonkel ist als Mitwisser in Plötzensee am Schweinehaken aufgehängt. Er hat nicht den kleinen Finger gerührt)

  37. avatar

    Das ist starker Tobak, den Sie hier bringen, Herr Posener. Außerdem sagt Ludin lediglich, dass Breivik s.E. nicht an Schizophrenie leidet. Und ich sage, dass ich den Ausdruck auch nicht in Aftenposten sehe, sondern eine schlimmere Diagnose.
    Ulrike Meinhof war keine Autistin. Sie hatte auch keine Visionen von Tempelrittern. Sie hasste den Kapitalismus und seine Vertreter und vergriff sich nicht an Proxies. Sie werfen immer alles in eine Kiste, obwohl Sie nicht ein Stück damit weiterkommen.

  38. avatar

    … ein Prozess bietet die Möglichkeit sich der Wahrheit zu nähern.

    Beschuldigte für verrückt zu erklären oder etwa ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist (nachweislich) Praktik der Diktatur, der Lüge also.

    Eine Behauptung ohne Urteil (Nachweis), werter APo – ist auch Lüge.

  39. avatar

    …Sie sagen es ja selber in Ihrem letzten Satz: „…der entscheidende Fehler“. Eben weil es ein Fehler ist, ergibt sich für die Stichwortgeber auch keine Entlastung. Sollten sie sich also freuen, wäre das zu früh gefreut.

  40. avatar

    @Alan Posener: Damit haben Sie recht. Vergessen Sie aber nicht, dass nicht die RAF oder die NSU auf der Anklagebank sitzen, sondern Breivik. Nehmen wir mal an, er wäre so durchgeknallt, dass er schuldunfähig ist. Aus der Schuldunfähigkeit eines Angeklagten folgt nicht, dass die dazugehörigen Orgsanisationen (NSU, RAF) schuldunfähig oder gar unschuldig sind. Auch ein schuldunfähiger Angeklagter kann in ursächlicher Verbindung mit einem schuldfähigen Umfeld stehen.

  41. avatar

    Der Skandal besteht nicht darin, dass Breivik eines Tages als geheilt entlassen werden könnte. Der Skandal besteht darin, und darum freuen sich Ludin und alle Moslemfeinde so, dass mit dieser Diagnose seine ideologischen Stichwortgeber entlastet werden. Breiviks Prozess wäre ein politischer Prozess gegen den Wahnsinn der „gruppenbezogenen Intoleranz“ (um es mal neutral auszudrücken) geworden. Das wird nun verunmöglicht. Zweifellos sind auch die drei Zwickauer durchgeknallt. Zweifellos war Ulrike Meinhof schwer krank; ich habe sie unmittelbar vor ihrem Untertauchen erlebt und war entsetzt. Aber daraus zu schließen, die Leute der RAF, des NSU oder Herr Breivik seien deshalb schuldunfähig, das ist der entscheidende Fehler.

  42. avatar

    @Parisien: Interessante Beobachtung, die Sie da gemacht haben. Ihre Folgerung, dass der Typ krank sein muss, teile ich. Breivik ist viel pathologischer und damit „unpolitischer“ als die Zwickauer.

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    Sehr geehrter Herr Böhme, nachdem ich Dr. Josef Ludins Ausführungen auf achgut gelesen hatte, der Recht hat, wenn er sich für Schizophrene einsetzt, habe ich mir die Mühe gemacht, im mutmaßlichen Ursprungsartikel von Ostli und Andraessen das Wort Schizophrenie zu suchen. Ich kann kein Norwegisch, aber griechische oder lateinische Ausdrücke suchen, ist nicht schwer. Dort steht alles mögliche und zwar: Autismus, Asperger-Syndrom, Narzisstischte Persönlichkeitsstörung und Paranoia, und Breivik habe von allem etwas. Schizophrenie habe ich nicht dabei gefunden. Somit gehe ich davon aus, dass das eine Erfindung der deutschen Presse ist. Ich verweise Sie daher auf den Artikel von Ludin. Breivik hat zweifelsohne eine überaus schwere Persönlichkeitsstörung und sollte behandelt werden. Bleiben Sie auf dem Teppich: Jemand, der 70 Kinder ermordet und sich für einen Tempelritter aus dem 12. Jh hält, ist schwer krank. In den USA ginge er ebfs. in die Psychiatrie.

  44. avatar

    Unzurechnungsfähig ist jeder Mensch. Brevlik hat sich nicht als verrückt, das wäre ja ‚beschützenswürdig‘, sondern als kalt und skrupellos – als seelenlos – ‚gezeigt‘.

  45. avatar

    Betrachten Sie bitte einen anderen Aspekt: In der Psychiatrie ist es bedeutend unangenehmer als im Gefängnis. Man kann außerdem gefährliche Patienten besser isolieren. Man kann sie außerdem in- und auswendig studieren. Die norwegischen Gefängnisse sind teilweise sehr gemütlich, viel kuscheliger als ein Krankenzimmer. Deswegen ist Breivik auch so empört, was beweist, dass er ein gefährlicher Paranoiker ist. Im Gefängnis hätte Breivik mehr Kontakt. Er könnte eine einschlägige Clientèle mit seinem Gedankengut infizieren. Andererseits kann er dort ermordet werden, denn die Gefängnisse sind voll mit seinen Hassobjekten. Die Entscheidung erscheint mir daher vernünftig.
    Sie sagen, er könnte geheilt werden? Das stimmt. Schizophrenie ist heute dank der Fortschritte der Pharmaindustrie heilbar. Und wäre das schlimm? Darf ein Mörder nicht geheilt werden?

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