Wie wird das sein, wenn ich mal alt bin ?
Dann nehm ich was ich krieg‘ und kann nicht wähl’n.
So wird das sein und irgendwann komm‘ ich dahin
und ich werd andern alten Leuten dann erzähl’n:
„Die Beatles und Mick Jagger, das war noch Musik!“
Auf einer Bank in irgendeinem Park …
und wird‘ mich ärgern, dass ich nicht die bessre Rente krieg‘
und mächtig rechnen muß mit jeder Mark.
Traurig, nicht wahr ? Bettina Wegeners Lieder sind alle traurig. Sie handeln von Abschieden und Verlusten. Sicher auch vom Widerstehen. Und vom Geschlagen Werden dafür. Vom Verlieren ?
Sind wir Menschen nicht immer die Verlierer angesichts der Endlichkeit unseres Lebens?
Als sie erst einmal im Knast sass unter dem Vorwurf, ein paar Flugblätter verteilt zu haben, war sie 20.
Und sie hatte einen 4 Monate alten Säugling „draußen“.
Ihre Hoffnung auf einen nun aber besseren Sozialismus ’68 in Prag oder auch in einer DDR hatte ich nie geteilt. Eine sozialistische Alternative zur Bonner Republik ? Wozu sollte die gut sein ? Ich wollte nach dem Westen.
Aber verdammt konsequent, diese Frau! Und sie kann Sprache!
Sie hat mir den Schmerz besungen:
Es sind zuviele von uns weggegangen
Ach hätte niemals niemand damit angefangen
Trauer und Wut, das hat euch weggetriebеn
Mensch wär das schön, ihr wäret alle hiеrgeblieben
Ich meine alle, die euch wirklich brauchen
Und jetzt in ihrer Trauer untertauchen
Die euch noch folgen auf die gleiche Reise
Und die hier bleiben, sterben still und leise …
Sie hat ihn so besungen, dass selbst ich zuhöre.
Warum gingen Menschen weg aus der DDR. Warum ich ? Wegen dieser süßen Nutella-Schokolade, die Oma und Opa immer in die Pakete aus dem Westen packten?
„Nie und nimmer, sondern wegen der Freiheit!“ Beteuern dann die, die es beteuern.
Und dabei ist es doch gar nicht zu leugnen: Süße Nutella-Schokolade in ein Paket zu packen und an die Verwandten „in der Sowjetzone“ zu schicken, ….
Das war um sehr viel erhebender, als in der DDR zu sitzen und die süße Nutella-Schokolade auszupacken und den Dankeschön-Brief dafür zu schreiben.
Kennen Sie alte Menschen, die sich „ärgern, dass ich nicht die bessre Rente krieg‘“?
Die ihre Enkelkinder mit nicht mal kleinen Geschenken locken können ? Wegen „mächtig rechnen muß mit jeder Mark.“ ?
Warum gehen Menschen immer wieder weg auf der Suche nach einem besseren Leben. Auch heute und immer noch im Osten?
Bettina Wegner besingt das so:
Über den Berg ist mein Liebster gezogen,
weit übers Meer ist mein Falke geflogen.
Wenn er gedächte der heimlichen Nächte,
dann kehrte er zurück, dann kehrte er zurück.
Hinter dem Berge im goldenen Schlosse,
kämmt er des Königs edle Rosse.
Wenn er gedächte der heimlichen Nächte,
dann kehrte er zurück, dann kehrte er zurück.
Ein finnisches Lied, die ewige Ballade. Der junge Bursche, der über den Bottnischen Meerbusen, „weit übers Meer“ zieht und an des schwedischen Königs Schloss dient. Als Pferdeknecht.
Und leider:
„Ach, ich vergehe vor Kummer und Schmerzen,
möchte mit tausend Armen ihn herzen.
Doch er gedenkt nicht der heimlichen Nächte,
und kehrt auch nicht zurück, und kehrt auch nicht zurück.
Und kehrt auch nie nie nie zurück!“
@Bodo Walther
… kein Deutscher muss sich dafür rechtfertigen, von einer Straßenseite auf die andere zu wollen. Nur Ideologen verlangen dafür eine Rechtfertigung. Das kann wer ’s nicht glaubt im GG nachgelesen zu werden.
Die ‚DDR‘-Genossen hatten ihren antifaschistischen Schutzwall und Schießbefehl. Die ‚BRD‘-Ideologen Brandmauer und Wegzugssteuer.
Wussten Sie, dass seit der ‚Zuwanderung‘ der mohammedanischen Ideologie, insbesondere ab 2015, mehr Deutsche als von 1961 bis 1989 an der ehemaligen Demarkationslinie, ermordet wurden?
Die Ex-FDJ-Sekretärin der ‚DDR‘, zeitweise ‚BRD‘-Bundeskanzlerin, im Rahmen einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Flüchtlingskrise: ‚Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da.‘
Und für Alan Posener; Artikel 27 der Verfassung der DDR garantierte jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens. (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seiner Meinung frei und öffentlich zu äußern.
Merkel 2020: All denjenigen, die dauernd behaupten, sie dürften nicht mehr ihre Meinung sagen, muss ich sagen: Wer seine Meinung sagt, auch prononciert, der muss damit leben, dass es Widerspruch gibt. Es gibt keine Meinungsfreiheit zum Nulltarif. Es stimmen nicht immer alle zu. Aber die Meinungsfreiheit kennt Grenzen. Sie beginnen da, wo gehetzt wird, wo Hass verbreitet wird. Sie beginnen da, wo die Würde anderer Menschen verletzt wird.
… tja, wer den Unterschied zwischen ‚UnsereDemokratie‘ und Demokratie nicht sieht, der ist ‚DDR‘.
Zu Artikel 27 der DDR-Verfassung hatte ich mal hier etwas geschrieben. Selbstverständlich konnten Sie sich in der DDR gemäß den Grundsätzen der Verfassung der DDR, der organisierten Kraft der Werktätigen unter Führung ihrer marxistisch/leninistischen Partei, beschrieben in Artikel 1 ….
Selbstverständlich konnten Sie sich in diesem Rahmen äußern.
https://starke-meinungen.de/blog/2025/02/15/von-verfassungswidrigen-aeusserungen-und-anderen-errungenschaften-des-sozialismus/
Sehr geehrter Herr Hans!
Ich möchte Ihrer Meinung widersprechen. Es gibt sie, Ihre Meinung, eben nicht zum Nulltarif. Der Preis ist mein Widerspruch.
„Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin, nun sind sie halt da.“
Das Zitat ist nicht belegt. Der Kontext ist auch unklar.
Klarer ist inzwischen, dass die Einführung von Zurückweisungen von Asylantragstellern an Kontrollstellen auf deutschem Hoheitsgebiet im Jahr 2015 rechtswidrig gewesen wären.
Es gab solche Zurückweisungen, wenn EU-Recht dagegen stand, seit 1995 nicht mehr.
Die aktuelle Bundesregierung nimmt solche Zurückweisungen teilweise vor, allerdings unter Aussetzung der Dublin-III-Verordnung und anderer Bestimmungen des GEAS. Dabei beruft sie sich auf Art. 72 AEUV.
Denn inzwischen ist unbestritten, was Bundeskanzlerin Merkel schon in der Sommerpressekonferenz 2015 aussprach, dass solche Zurückweisungen mit der Dublin-III-Verordnung nicht vereinbar sind.
Bekanntlich hat das VG Berlin in einem Fall die Zurückweisung unter Berufung auf Art. 72 AEUV für rechtswidrig erklärt.
Ob solche Zurückweisungen aktuell mit dem Recht vereinbar sind, ist also auch zweifelhaft, aber noch nicht zu 100 % geklärt.
Vor 10 Jahren aber lag eine ganz andere Situation vor: Kein brutaler Angriffs- und Vernichtungskrieg Russlands gegen die Ukraine mit seinen verschiedenen Auswirkungen auf Deutschland, keine Vertriebenen aus der Ukraine, kein Mangel an kostengünstigem Erdgas.
Auch die Zahl der Schutzberechtigten, die sich in Deutschland aus anderen Ländern aufhielten, war viel geringer.
Der EuGH hatte im Jafari-Urteil zur Rechtssache C-646/16 ausdrücklich betont, dass auch die außerordentlich hohe Zahl an Antragstellern 2015 nicht zulässt, von den Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung abzuweichen.
Überdies hatte die Generalanwältin für ein Abweichen plädiert, aber nicht mit der Konsequenz, dass dann Zurückweisungenn zulässig, sondern mit der Konsequenz, dass dann Rücküberstellungen nicht mehr zulässig wären.
Vor 10 Jahren, das stimmt, war die Rechtslage aber unklarer.
De Maizière hielt damals eine Aussetzung Dublins per Berufung auf Art. 72 AEUV für möglich, lehnte sie aber aus praktischen Gründen ab. Seine Berater und er waren der Meinung, dass solche Zurückweisungen kein geeignetes Instrument gewesen wären, die Kontrolle zu erhöhen und die Zahl der Antragsteller zu verringern.
Im Gegenteil, die Menschen wären einfach noch unkontrollierter, zum Beispiel 10 km östlich von der Kontrollstelle nachts um halb 3 durch einen Wald gekommen, um es bildlich zu machen.
Belegtes Zitat Merkels (Sommerpressekonferenz 2015):
BK’in: „Es ist aber nicht so, dass wir jetzt von Dublin III abweichen können; denn wir haben keine andere Rechtsgrundlage. […]”
Oliver Köhr: „Das heißt, wenn ein Zug aus Ungarn hier ankommt, dann sagen Sie auch: Die sollen bitte hier bleiben?“
BK’in: „Schauen Sie, jeder hat einen individuellen Anspruch auf Überprüfung. Da wird geguckt, wo die Person herkommt – hat sie Dokumente usw. usf. […]“
Diese Verfahrenszuständigkeit des Antragslandes war die Rechtsgrundlage für die Einreisegestattung bei Antragstellung auf deutschem Hoheitsgebiet.
Siehe dazu auch Bundestagsdrucksache 19/21316, Antwort auf Frage 1:
„[…] Vor dem Hintergrund der dargelegten Normenhierarchie und der einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen ist bei Einreise eines asylsuchenden Ausländers nach Deutschland stets zu prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Dublin-III-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Das gilt auch bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat. […]“
Dass die Menschen aus Ungarn überhaupt bis an eine deutsche Kontrollstelle kommen konnten, hat rechtlich nichts mit irgendwelchen Entscheidungen der deutschen Bundesregierung zu tun.
Die Dublin-III-Verordnung 604/2013/EU verlangt keineswegs, obwohl das sehr oft von unlauteren oder uninformierten Leuten behauptet wurde und wird, dass der Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes im Mitgliedstaat der ersten Einreise zu stellen wäre.
Beleg: Nachfolgeverordnung (EU) 2024/1351 Art. 17 Abs. 1 nebst Entsprechungstabelle in Anhang II. Die neue VO führt diese Verpflichtung in Art. 17 Abs. 1 ein, aber die alte Dublin-VO kennt keine Entsprechung!
Dass die Menschen aus Ungarn die österreichisch-ungarische Grenze übertreten durften, beruhte auf der humanitären Ausnahmeklausel der Schengen-VO, die Österreich in Anspruch nahm.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP), 24. September 2015, 93. Sitzung Nationalrat:
„[…] Unser Klubobmann hat bereits darauf verwiesen, und ich möchte auch das zitieren, so heißt es nämlich im Art. 5 Abs. 4 lit. c des Schengener Grenzkodex: … kann ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen, die eine oder mehrere Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen gestatten.
Damit ist zum Beispiel gemeint: nicht im Besitz eines Reisepasses oder im Besitz eines Visums. […]“
Sicherlich war das mit Merkel abgesprochen, aber – rechtlich gesehen – keine Entscheidung der deutschen Bundesregierung.
Die deutsche Bundesregierung hätte 2015 an die Drittstaatsangehörigen in Ungarn oder anderswo in Europa appellieren können, nicht nach Deutschland zu kommen, sie hätte an die Mitgliedstaaten appellieren können, niemanden „durchzuwinken“, aber eine rechtliche Handhabe, dies zu erzwingen, hatte Deutschland nicht.
Die einzige Vertragsverletzung im Kontext war (und ist auch heute noch) die Sabotage der Mitgliedstaaten bei Dublin-Überstellungsversuchen. Diese würden ja nicht scheitern, wenn die Zielstaaten kooperierten. Das tun sie aber nicht.
2015 war der Hauptmissetäter niemand anders als Ungarn. Wer sich über die Ereignisse 2015 beschweren möchte, sollte sich an Herrn Orbán wenden.
Auch Merkels Versuche, Rechtsverschärfungen auf EU-Ebene zu erreichen, z. B. eine Verpflichtung, den Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise zu stellen, scheiterten an Herrn Orbán.
Übrigens waren die meisten Ermordeten an der „ehemaligen Demarkationslinie“ Männer.
Dass es nicht mehr Morde gab, wird vor allem an der abschreckenden Wirkung der Brutalität des Regimes gelegen haben.
Die Zahl der Morde in Deutschland nach § 211 StGB war übrigens in den letzten Jahren deutlich geringer als noch vor 30 Jahren.
Der Unterschied zwischen dem Unrechtsstaat „DDR“ und einem Rechtsstaat besteht zum Beispiel darin, dass ein diktatorisches Regime, dem irgendwas nicht gefällt, zum Beispiel, dass eine außerordentlich hohe Zahl an Drittstaatsangehörigen mit einem Asylantrag Rechtsanspruch auf Verfahrenszugang und damit letztendlich auch Aufenthalt (nach eventuell 4 Wochen Transitzone) erwirbt, jedes Mittel recht sein kann, dagegen vorzugehen.
Die Regierung eines Rechtsstaats hat sich dagegen an das geltende Recht zu halten, so handelte die Bundesregierung Kohl in einer vergleichbaren Situation Anfang der 90er Jahre, so handelte die Bundesregierung Merkel vor 10 Jahren. Und mit Sicherheit beide zähneknirschend, aber Merkel zeigte das Zähneknirschen nicht, während es bei Kohl mit Instrument war, die SPD umzustimmen. Merkel brauchte aber die Stimmen der Mitgliedstaaten für Rechtsverschärfungen. Das war der Unterschied.
Wer in einem diktatorischen Regime sozialisiert worden ist, der vermisst vielleicht, ganz unbewusst, das einem diktatorischen Regime mögliche schnelle „Durchgreifen“, vergisst dabei aber die furchtbaren Schattenseiten. Aber auch zu viele Menschen, die nicht in einem diktatorischen Regime sozialisiert worden sind, scheinen mir mit solchem rechtswidrigen Vorgehen zu liebäugeln.
So, das war jetzt ein sehr langer Text. Manches in diesem Text ist eine Tatsache, manches ist meine Meinung. Ja, die Meinungsfreiheit gibt es nicht zum Nulltarif: Ich muss mit Widerspruch rechnen. Und natürlich besitzt die Meinungsfreiheit auch Grenzen, nämlich die, die § 130 StGB setzt.
PS: Übrigens besitzt die Bundeskanzlerin Merkel eine Website. Dort können Sie sich bei ihr persönlich per Kontaktformular für ihre Entscheidungen beschweren oder vielleicht das eine oder andere höflich nachfragen. Vielleicht bekommen Sie eine Antwort.
Lieber Sven Klapproth,
leider wird auch von Politikern der etablierten Parteien von „illegaler Einwanderung“ gesprochen. Alles ist richtig, was Sie schreiben. Nichts an gegenwärtiger Einwanderung ist „illegal“, also gegen Gesetze verstoßend.
Einen unbegründeten Asylantrag zu stellen ist nicht „illegal“. Anträge darf nun mal jeder stellen nach Artikel 16a GG. Und jeder darf gegen die Ablehnung klagen.
Gemeint ist eine „unkontrollierte Einwanderung“.
Einwanderung gab es in die DDR nicht. Wer wandert schon gern ein in ein Land, das denjenigen betraft, der es wieder verlassen will ?
Sicher gab es außer den Vertragsarbeitern auch kommunistische Brüder, die in der DDR Zuflucht suchten. Iraner, Chilenen. Diese sahen selbst zu, dass die Rückfahrkarte ihnen immer in der Hand blieb.
Zum „Unrechtsstaat“ ist das ein unsinniger Begriff. Wenn eine Gurke keine Banane ist, dann ist die Gurke deswegen keine „Un-Banane“.
Richtig ist, dass Recht, also eine Selbstbindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz, der DDR systemfremd war. Sicher gab es in der DDR auch „ungerechtes Recht“ im Verhältnis Staat/Bürger. Ganz offen im Strafrecht.
Zu großen Teilen gab es in der DDR, ich wiederhole mich, dazu gar kein Recht.
Man konnte in einem Bittbrief an die Größe des Pharao appelieren. Mehr aber nicht.