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ARD und ZDF – Fossilien unter dem Patronat des Verfassungsgerichts

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich über die Jahre zu einem Medienkonglomerat entwickelt. Dabei hat er leider mit den Entwicklungen der Zeit in vielfacher Hinsicht nicht Schritt gehalten. Statt notwendige fundamentale Korrekturen im Programm vorzunehmen, verlässt er sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Verweigert die Politik die geüwnschte finanzielle Ausstattung, werden die Sender grantig – wie Ende 2024, als ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagten.

Am Anfang stehen 1945 die britischen und amerikanischen Alliierten. Nach dem Krieg richten sie in ihren Besatzungszonen einen neuen Rundfunk ein. Anders als der staatsgelenkte Propagandarundfunk der Nationalsozialisten soll er dezentral und staatsfern organisiert sein. Aus diesen Anfängen entstehen regionale Rundfunkanstalten – ein Modell, das bis heute fortlebt.

So weit, so gut. Doch inzwischen sind knapp 80 Jahre vergangen. Was ist aus diesem Neuanfang geworden?

Das Medienkonglomerat ÖRR

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist heute eine einzigartige Zusammenballung von Medienbetrieben. Weiterlesen

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