Eine überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat sich jüngst per Volksentscheid in Bayern für rauchfreie öffentliche Gaststätten und Restaurants ausgesprochen. Gut so! Andere Bundesländer sollten sich ein Beispiel daran nehmen. Doch warum soll das Verbot nur in der Gastronomie gelten?
Wer an diesen heißen Tagen in Berlin ein öffentliches Freibad oder einen öffentlich betriebenen Bade-See aufsucht, stolpert über Dutzende von „Kippen“ auf Wiese und Strand. In Gegenwart von (eigenen) spielenden Kindern wird geraucht wie daheim. Der Nichtraucherschutz muss ausgeweitet werden, auch um spielende Kinder vor den Kippen der Erwachsenen zu schützen. Weiterlesen