avatar

ARD und ZDF – Fossilien unter dem Patronat des Verfassungsgerichts

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich über die Jahre zu einem Medienkonglomerat entwickelt. Dabei hat er leider mit den Entwicklungen der Zeit in vielfacher Hinsicht nicht Schritt gehalten. Statt notwendige fundamentale Korrekturen im Programm vorzunehmen, verlässt er sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Verweigert die Politik die geüwnschte finanzielle Ausstattung, werden die Sender grantig – wie Ende 2024, als ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagten.

Am Anfang stehen 1945 die britischen und amerikanischen Alliierten. Nach dem Krieg richten sie in ihren Besatzungszonen einen neuen Rundfunk ein. Anders als der staatsgelenkte Propagandarundfunk der Nationalsozialisten soll er dezentral und staatsfern organisiert sein. Aus diesen Anfängen entstehen regionale Rundfunkanstalten – ein Modell, das bis heute fortlebt.

So weit, so gut. Doch inzwischen sind knapp 80 Jahre vergangen. Was ist aus diesem Neuanfang geworden?

Das Medienkonglomerat ÖRR

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist heute eine einzigartige Zusammenballung von Medienbetrieben. Grob skizziert umfasst dieses Medienkonglomerat aktuell neun Landesrundfunkanstalten der ARD mit insgesamt 69 Hörfunkprogrammen, drei bundesweite Hörfunkprogramme unter dem Dach der Marke Deutschlandradio, den Fernsehverbund der ARD namens Das Erste sowie den nationalen TV-Sender ZDF. Zusammengenommen senden ARD und ZDF 21 Fernsehprogramme. Einige wenige dieser Hörfunk- und TV-Programme sollen nach und nach eingestellt werden.

Beide Häuser unterhalten Netze von Studios im In- und Ausland; deren Doppel- und Mehrfachstrukturen sind beträchtlich. Zu ihnen addieren sich zahlreiche privatrechtliche Tochtergesellschaften und Beteiligungen. In ihrer organisatorischen Realität ähneln ARD und ZDF eher großen Medienkonzernen als einem schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Stehen am Anfang noch Radio und später Fernsehen im Mittelpunkt, entfalten die Sender im Zuge der Digitalisierung auch unübersehbare Internetaktivitäten. Besonders problematisch sind die zunehmend presseähnlichen Online-Artikel. Mit gebührenfinanzierten Inhalten dringen ARD und ZDF in den privatwirtschaftlichen Markt der Printmedien ein – und verzerren den Wettbewerb.

Personal mit Luxusversorgung

Die Zahl der Beschäftigten wird unterschiedlich hoch angesetzt. Insgesamt sollen ARD und ZDF rund 40.000 Personen beschäftigen: Festangestellte, Freie Mitarbeiter, feste Freie und Honorarkräfte. Die Sorge, zu den Geringverdienern zu zählen, muss zumindest im festen Kern der Belegschaft niemand haben. Führungskräfte wie Programmdirektoren und Intendanten beziehen Jahresgehälter und Zulagen im sechsstelligen Bereich. Angereichert werden die Einkommen der angestellten Mitarbeiter durch arbeitgeberfinanzierte – sprich beitragsfinanzierte – Zusatzrenten. Die Bilanz-Rückstellungen für diese – man darf es ohne Übertreibung sagen – Luxusversorgung überschreiten inzwischen zehn Milliarden Euro.

Milliarden für die Sender

Finanziert werden Radio und TV des ÖRR in erster Linie über den Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro entrichtet aktuell jeder Haushalt monatlich an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Nebenbei: Der im Namen enthaltene Servicegedanke drückt keine Dienstbarkeit gegenüber den Beitragszahlern aus, sondern gegenüber den Sendeanstalten. Für 2024 ergibt sich aus diesen Pflichtbeiträgen der Bürger für die Sender ein Gesamtaufkommen von 8,74 Milliarden Euro:

  • ARD: 6,09 Milliarden Euro
  • ZDF: 2,23 Milliarden Euro
  • Deutschlandradio: 256,6 Millionen Euro

Kurios: Auch die Landesmedienanstalten finanzieren sich mit 164,6 Millionen Euro aus diesem Topf, obwohl sie primär die private Konkurrenz beaufsichtigen. Weitere Einnahmen erzielen die Sender aus Werbung, Sponsoring und sonstigen Erträgen. Nach Berechnung des Evangelischen Pressedienstes (epd) verfügen ARD und ZDF im Jahr 2024 über beachtliche Erträge in Höhe von 10,4 Milliarden Euro. Die FAZ titelt dazu am 5.1.2026: Deutscher ÖRR ist Einnahmen-Weltmeister.

Programm unter Sportvorbehalt

Um den Ausspruch eines ehemaligen Bundeskanzlers aufzugreifen: Was kommt bei all dem vielen Geld nun hinten raus? Oder moderner gefragt: Wie sieht der heutzutage der Output der Sender aus? Zunächst fällt auf, und das mag überraschen, die Hauptprogramme stehen de facto unter dem Vorbehalt des Sports. Was bedeutet das? Die Praxis belegt: Reguläre Programme ziehen regelmäßig den Kürzeren, sobald ein Fußballspiel oder ein anderes Sportereignis als besserer Quotenbringer erachtet wird. In solchen Fällen verwandeln sich ARD und ZDF befristet in Spartenkanäle, die über Stunden hinweg live übertragen; Sendungen mit festen Plätzen fallen in diesen Fällen aus. Für manche Sportveranstaltungen wird nahezu ein ganzer regulärer Programmtag geräumt. Diese Tendenz verstärkt sich von Jahr zu Jahr durch immer neue Sportarten. Bestimmte Sportereignisse dürfen laut Medienstaatsvertrag gezeigt werden, müssen aber nicht.

Die sogenannten Vollprogramme genügen ihrem Anspruch schon lange nicht mehr. Auffallend viele Kochsendungen, seichte Serien, Talkshows und Sport prägen die Sendeabläufe. Und kaum ein Tag vergeht ohne sogenannte Krimis – an manchen Abenden gleich mehrere hintereinander. Andere Inhalte sind in kostspielige Spartensender wie 3sat, ZDFneo oder Arte ausgegliedert. Die Dritten Programme, einst als Regionalsender gestartet, fungieren heute im Wesentlichen als Abspielstätten für bereits andernorts gesendeter Inhalte. Besonders die allgegenwärtigen Krimis laufen dort in Endlosschleifen, während Regionales fast zur Nebensache verkommt.

Politische Schlagseite

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk verlangt politische Vielfalt und Ausgewogenheit. Die Praxis zeigt seit Jahren das Gegenteil. Die Programme folgen bis in den fiktionalen Bereich hinein dem linksgrünen Zeitgeist fast aller Redaktionen. Die einstige Binnenpluralität ist weltanschaulicher Einseitigkeit gewichen. Das politisch rechte Spektrum wird praktisch in allen Sendesparten ausgegrenzt und dämonisiert. Nachrichtensendungen liefern immer seltener kurze, wertfreie Meldungen zum Weltgeschehen, stattdessen dominieren oft minutenlange Beiträge zu stets gleichen Themen wie Klima, Trump, Migration oder Israel. Zwar existieren formell Kontrollgremien, korrigierende Eingriffe bleiben dort jedoch seltene Ausnahmen.

Wettbewerb ohne Risiko

ARD und ZDF sehen sich im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Anbietern wie der RTL-Gruppe oder ProSiebenSat.1. Deren Maßstab – die Quote – machen sich ARD und ZDF ohne Not zu eigen. Sie produzieren Programme wie private Sender, präsentieren sich wie private, verkaufen (begrenzt) Werbung wie private, entlohnen wie private und unterhalten Beteiligungen und Tochterfirmen wie private. Im Gegensatz zu den Privaten können ARD und ZDF jedoch die Ertragsseite ihrer Sender getrost vernachlässigen: Die Einnahmen fallen ihnen gewissermaßen in den Schoß. Wird die finanzielle Ausstattung politisch nicht in gewünschter Höhe abgesegnet, werden die Sender grantig – wie Ende 2024, als ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

Sinkende Reichweiten, steigende Ansprüche

Zur Erinnerung: Die Sender erhalten jährlich die erkleckliche Summe von 8,74 Milliarden Euro aus Pflichtzahlungen der Bevölkerung. Selbst mathematisch Unbegabten leuchtet aber kaum ein, warum angesichts sinkender Reichweiten ein steigendes oder auch nur konstantes Beitragsaufkommen gerechtfertigt sein soll. Allgemein bekannt ist, dass junge Altersgruppen kaum noch öffentlich-rechtliches Fernsehen nutzen; dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Der Chatbot Google Gemini gibt dazu die Auskunft: Das Durchschnittsalter der Zuschauer von ARD und ZDF liegt aktuell bei etwa 64 bis 65 Jahren. Das bedeutet, dass die Hälfte des Publikums sogar noch älter ist als dieser ohnehin schon hohe Mittelwert.

Die juristische Rettung: Grundversorgung

Nähern wir uns nun dem hochgesteckten Anspruch, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis heute zugesprochen wird: der Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Der Begriff der Grundversorgung besitzt keinen Verfassungsrang; er taucht im Grundgesetz an keiner Stelle auf. Vielmehr handelt es sich um eine vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Auslegung des Artikels 5 GG (Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film). Erstmals verwendet wird der Begriff im vierten Rundfunkurteil vom 4. November 1986.

Mit dem fünften Rundfunkurteil ein Jahr später spricht das Bundesverfassungsgericht dem ÖRR sogar eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zu und weist ihm eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der Meinungsvielfalt zu. Wörtlich heißt es im Urteil: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk … muß deshalb in seiner Gesamtheit ein Programmangebot bereitstellen, das der Vielfalt der bestehenden Meinungen möglichst breit und vollständig Ausdruck gibt.

Die erweiterte Grundversorgung 

Zugleich dehnt das Gericht in diesem Urteil den Begriff der Grundversorgung aus: Sie sei nicht quantitativ, sondern qualitativ zu verstehen. Das wirkt bis heute wie eine begriffliche Umwidmung, um mit dem ins Wanken geratenen Terminus die Existenz der Sender weiter zu sichern. Denn Grundversorgung meint üblicherweise ein Mindestmaß – also eine quantitative Kategorie. Eine qualitative Messung von Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung liegt zwangsläufig im Auge des Betrachters und entzieht sich objektiver Bewertung. Dieser semantische Kunstgriff des Gerichts dient bis heute der Rechtfertigung zweier Vollprogramme, obwohl eine Grundversorgung problemlos auch mit einem einzigen Fernsehprogramm erreichbar wäre. Für den Hörfunk gilt Entsprechendes: Dass eine Grundversorgung tatsächlich 69 Radioprogramme erfordert, erscheint nicht plausibel.

Bezahlen im Konjunktiv

In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2018 (BVerfGE 149, 222) bestätigt das Bundesverfassungsgericht erneut die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Schon die potenzielle Nutzung von ARD und ZDF stelle einen individuell zurechenbaren Vorteil dar, der mit dem Rundfunkbeitrag abgegolten werde. Anders formuliert: Allein für die Eventualität der Nutzung, nicht für die tatsächliche Nutzung müssen die Bürger zahlen. Zur Begründung der fortbestehenden Rolle des ÖRR in der digitalen Welt führt das Gericht die Gefahr von Echokammern, Filterblasen und Fake News an. In diesem Umfeld wachse die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Instanz, die gesellschaftlich Relevantes identifiziere, einordne und so eine gemeinsame Basis für öffentliche Debatten schaffe. Diese Sätze im Urteil wirken wie eine Beschwörung. Die Realität zeigt das genaue Gegenteil: Die Wahrnehmung der Sender schrumpft ohnehin – und die Einseitigkeit ihrer Programme verhindert gerade jene gemeinsamen Debatten, die sie den Richtern nach befördern sollte.

Ein Fossil im 21. Jahrhundert

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aus der Zeit gefallen – ein Anachronismus par excellence. Mit jedem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfestigt sich der Eindruck, als müssten immer neue Begründungen herhalten, das Fossil ÖRR am Leben zu erhalten, als gelte es eine Ewigkeitsgarantie zu erneuern. So banal es klingt: Die Zeiten sind nicht mehr die des 20. Jahrhunderts. Mündige Bürger von heute benötigen keine juristisch zementierten Basismedien. Pflichtabonnements für die Bevölkerung sind eine paternalistische Anmaßung. Wer sich der Fürsorge durch den ÖRR entziehen will, tut es ohnehin; die Grundversorgung ist diesem Personenkreis schlicht egal. Freie Bürger entscheiden selbst, für welche Medien sie ihr Geld ausgeben.

Kurzvita: Geboren 1951 in Bonn und aufgewachsen in der Blütezeit des sogenannten Wirtschaftswunders, lebe ich bis heute dort. Ein wichtiger Halt in meinem Leben ist die Musik der sechziger Jahre aus England und den USA. Beruflich fand ich meine Erfüllung in der Verlagsbranche – unter anderem im Handelsblatt-Verlag, im Europa Union Verlag sowie als Verlagsleiter der Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung (heute: „Jüdische Allgemeine“).

Folge uns und like uns:

Ein Gedanke zu “ARD und ZDF – Fossilien unter dem Patronat des Verfassungsgerichts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll To Top