Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich über die Jahre zu einem Medienkonglomerat entwickelt. Dabei hat er leider mit den Entwicklungen der Zeit in vielfacher Hinsicht nicht Schritt gehalten. Statt notwendige fundamentale Korrekturen im Programm vorzunehmen, verlässt er sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Verweigert die Politik die geüwnschte finanzielle Ausstattung, werden die Sender grantig – wie Ende 2024, als ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagten.
Am Anfang stehen 1945 die britischen und amerikanischen Alliierten. Nach dem Krieg richten sie in ihren Besatzungszonen einen neuen Rundfunk ein. Anders als der staatsgelenkte Propagandarundfunk der Nationalsozialisten soll er dezentral und staatsfern organisiert sein. Aus diesen Anfängen entstehen regionale Rundfunkanstalten – ein Modell, das bis heute fortlebt.
So weit, so gut. Doch inzwischen sind knapp 80 Jahre vergangen. Was ist aus diesem Neuanfang geworden?
Das Medienkonglomerat ÖRR
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist heute eine einzigartige Zusammenballung von Medienbetrieben. Grob skizziert umfasst dieses Medienkonglomerat aktuell neun Landesrundfunkanstalten der ARD mit insgesamt 69 Hörfunkprogrammen, drei bundesweite Hörfunkprogramme unter dem Dach der Marke Deutschlandradio, den Fernsehverbund der ARD namens Das Erste sowie den nationalen TV-Sender ZDF. Zusammengenommen senden ARD und ZDF 21 Fernsehprogramme. Einige wenige dieser Hörfunk- und TV-Programme sollen nach und nach eingestellt werden.
Beide Häuser unterhalten Netze von Studios im In- und Ausland; deren Doppel- und Mehrfachstrukturen sind beträchtlich. Zu ihnen addieren sich zahlreiche privatrechtliche Tochtergesellschaften und Beteiligungen. In ihrer organisatorischen Realität ähneln ARD und ZDF eher großen Medienkonzernen als einem schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Stehen am Anfang noch Radio und später Fernsehen im Mittelpunkt, entfalten die Sender im Zuge der Digitalisierung auch unübersehbare Internetaktivitäten. Besonders problematisch sind die zunehmend presseähnlichen Online-Artikel. Mit gebührenfinanzierten Inhalten dringen ARD und ZDF in den privatwirtschaftlichen Markt der Printmedien ein – und verzerren den Wettbewerb.
Personal mit Luxusversorgung
Die Zahl der Beschäftigten wird unterschiedlich hoch angesetzt. Insgesamt sollen ARD und ZDF rund 40.000 Personen beschäftigen: Festangestellte, Freie Mitarbeiter, feste Freie und Honorarkräfte. Die Sorge, zu den Geringverdienern zu zählen, muss zumindest im festen Kern der Belegschaft niemand haben. Führungskräfte wie Programmdirektoren und Intendanten beziehen Jahresgehälter und Zulagen im sechsstelligen Bereich. Angereichert werden die Einkommen der angestellten Mitarbeiter durch arbeitgeberfinanzierte – sprich beitragsfinanzierte – Zusatzrenten. Die Bilanz-Rückstellungen für diese – man darf es ohne Übertreibung sagen – Luxusversorgung überschreiten inzwischen zehn Milliarden Euro.
Milliarden für die Sender
Finanziert werden Radio und TV des ÖRR in erster Linie über den Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro entrichtet aktuell jeder Haushalt monatlich an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Nebenbei: Der im Namen enthaltene Servicegedanke drückt keine Dienstbarkeit gegenüber den Beitragszahlern aus, sondern gegenüber den Sendeanstalten. Für 2024 ergibt sich aus diesen Pflichtbeiträgen der Bürger für die Sender ein Gesamtaufkommen von 8,74 Milliarden Euro:
- ARD: 6,09 Milliarden Euro
- ZDF: 2,23 Milliarden Euro
- Deutschlandradio: 256,6 Millionen Euro
Kurios: Auch die Landesmedienanstalten finanzieren sich mit 164,6 Millionen Euro aus diesem Topf, obwohl sie primär die private Konkurrenz beaufsichtigen. Weitere Einnahmen erzielen die Sender aus Werbung, Sponsoring und sonstigen Erträgen. Nach Berechnung des Evangelischen Pressedienstes (epd) verfügen ARD und ZDF im Jahr 2024 über beachtliche Erträge in Höhe von 10,4 Milliarden Euro. Die FAZ titelt dazu am 5.1.2026: Deutscher ÖRR ist Einnahmen-Weltmeister.
Programm unter Sportvorbehalt
Um den Ausspruch eines ehemaligen Bundeskanzlers aufzugreifen: Was kommt bei all dem vielen Geld nun hinten raus? Oder moderner gefragt: Wie sieht der heutzutage der Output der Sender aus? Zunächst fällt auf, und das mag überraschen, die Hauptprogramme stehen de facto unter dem Vorbehalt des Sports. Was bedeutet das? Die Praxis belegt: Reguläre Programme ziehen regelmäßig den Kürzeren, sobald ein Fußballspiel oder ein anderes Sportereignis als besserer Quotenbringer erachtet wird. In solchen Fällen verwandeln sich ARD und ZDF befristet in Spartenkanäle, die über Stunden hinweg live übertragen; Sendungen mit festen Plätzen fallen in diesen Fällen aus. Für manche Sportveranstaltungen wird nahezu ein ganzer regulärer Programmtag geräumt. Diese Tendenz verstärkt sich von Jahr zu Jahr durch immer neue Sportarten. Bestimmte Sportereignisse dürfen laut Medienstaatsvertrag gezeigt werden, müssen aber nicht.
Die sogenannten Vollprogramme genügen ihrem Anspruch schon lange nicht mehr. Auffallend viele Kochsendungen, seichte Serien, Talkshows und Sport prägen die Sendeabläufe. Und kaum ein Tag vergeht ohne sogenannte Krimis – an manchen Abenden gleich mehrere hintereinander. Andere Inhalte sind in kostspielige Spartensender wie 3sat, ZDFneo oder Arte ausgegliedert. Die Dritten Programme, einst als Regionalsender gestartet, fungieren heute im Wesentlichen als Abspielstätten für bereits andernorts gesendeter Inhalte. Besonders die allgegenwärtigen Krimis laufen dort in Endlosschleifen, während Regionales fast zur Nebensache verkommt.
Politische Schlagseite
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk verlangt politische Vielfalt und Ausgewogenheit. Die Praxis zeigt seit Jahren das Gegenteil. Die Programme folgen bis in den fiktionalen Bereich hinein dem linksgrünen Zeitgeist fast aller Redaktionen. Die einstige Binnenpluralität ist weltanschaulicher Einseitigkeit gewichen. Das politisch rechte Spektrum wird praktisch in allen Sendesparten ausgegrenzt und dämonisiert. Nachrichtensendungen liefern immer seltener kurze, wertfreie Meldungen zum Weltgeschehen, stattdessen dominieren oft minutenlange Beiträge zu stets gleichen Themen wie Klima, Trump, Migration oder Israel. Zwar existieren formell Kontrollgremien, korrigierende Eingriffe bleiben dort jedoch seltene Ausnahmen.
Wettbewerb ohne Risiko
ARD und ZDF sehen sich im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Anbietern wie der RTL-Gruppe oder ProSiebenSat.1. Deren Maßstab – die Quote – machen sich ARD und ZDF ohne Not zu eigen. Sie produzieren Programme wie private Sender, präsentieren sich wie private, verkaufen (begrenzt) Werbung wie private, entlohnen wie private und unterhalten Beteiligungen und Tochterfirmen wie private. Im Gegensatz zu den Privaten können ARD und ZDF jedoch die Ertragsseite ihrer Sender getrost vernachlässigen: Die Einnahmen fallen ihnen gewissermaßen in den Schoß. Wird die finanzielle Ausstattung politisch nicht in gewünschter Höhe abgesegnet, werden die Sender grantig – wie Ende 2024, als ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.
Sinkende Reichweiten, steigende Ansprüche
Zur Erinnerung: Die Sender erhalten jährlich die erkleckliche Summe von 8,74 Milliarden Euro aus Pflichtzahlungen der Bevölkerung. Selbst mathematisch Unbegabten leuchtet aber kaum ein, warum angesichts sinkender Reichweiten ein steigendes oder auch nur konstantes Beitragsaufkommen gerechtfertigt sein soll. Allgemein bekannt ist, dass junge Altersgruppen kaum noch öffentlich-rechtliches Fernsehen nutzen; dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Der Chatbot Google Gemini gibt dazu die Auskunft: Das Durchschnittsalter der Zuschauer von ARD und ZDF liegt aktuell bei etwa 64 bis 65 Jahren. Das bedeutet, dass die Hälfte des Publikums sogar noch älter ist als dieser ohnehin schon hohe Mittelwert.
Die juristische Rettung: Grundversorgung
Nähern wir uns nun dem hochgesteckten Anspruch, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis heute zugesprochen wird: der Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Der Begriff der Grundversorgung besitzt keinen Verfassungsrang; er taucht im Grundgesetz an keiner Stelle auf. Vielmehr handelt es sich um eine vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Auslegung des Artikels 5 GG (Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film). Erstmals verwendet wird der Begriff im vierten Rundfunkurteil vom 4. November 1986.
Mit dem fünften Rundfunkurteil ein Jahr später spricht das Bundesverfassungsgericht dem ÖRR sogar eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zu und weist ihm eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der Meinungsvielfalt zu. Wörtlich heißt es im Urteil: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk … muß deshalb in seiner Gesamtheit ein Programmangebot bereitstellen, das der Vielfalt der bestehenden Meinungen möglichst breit und vollständig Ausdruck gibt.
Die erweiterte Grundversorgung
Zugleich dehnt das Gericht in diesem Urteil den Begriff der Grundversorgung aus: Sie sei nicht quantitativ, sondern qualitativ zu verstehen. Das wirkt bis heute wie eine begriffliche Umwidmung, um mit dem ins Wanken geratenen Terminus die Existenz der Sender weiter zu sichern. Denn Grundversorgung meint üblicherweise ein Mindestmaß – also eine quantitative Kategorie. Eine qualitative Messung von Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung liegt zwangsläufig im Auge des Betrachters und entzieht sich objektiver Bewertung. Dieser semantische Kunstgriff des Gerichts dient bis heute der Rechtfertigung zweier Vollprogramme, obwohl eine Grundversorgung problemlos auch mit einem einzigen Fernsehprogramm erreichbar wäre. Für den Hörfunk gilt Entsprechendes: Dass eine Grundversorgung tatsächlich 69 Radioprogramme erfordert, erscheint nicht plausibel.
Bezahlen im Konjunktiv
In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2018 (BVerfGE 149, 222) bestätigt das Bundesverfassungsgericht erneut die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Schon die potenzielle Nutzung von ARD und ZDF stelle einen individuell zurechenbaren Vorteil dar, der mit dem Rundfunkbeitrag abgegolten werde. Anders formuliert: Allein für die Eventualität der Nutzung, nicht für die tatsächliche Nutzung müssen die Bürger zahlen. Zur Begründung der fortbestehenden Rolle des ÖRR in der digitalen Welt führt das Gericht die Gefahr von Echokammern, Filterblasen und Fake News an. In diesem Umfeld wachse die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Instanz, die gesellschaftlich Relevantes identifiziere, einordne und so eine gemeinsame Basis für öffentliche Debatten schaffe. Diese Sätze im Urteil wirken wie eine Beschwörung. Die Realität zeigt das genaue Gegenteil: Die Wahrnehmung der Sender schrumpft ohnehin – und die Einseitigkeit ihrer Programme verhindert gerade jene gemeinsamen Debatten, die sie den Richtern nach befördern sollte.
Ein Fossil im 21. Jahrhundert
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aus der Zeit gefallen – ein Anachronismus par excellence. Mit jedem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfestigt sich der Eindruck, als müssten immer neue Begründungen herhalten, das Fossil ÖRR am Leben zu erhalten, als gelte es eine Ewigkeitsgarantie zu erneuern. So banal es klingt: Die Zeiten sind nicht mehr die des 20. Jahrhunderts. Mündige Bürger von heute benötigen keine juristisch zementierten Basismedien. Pflichtabonnements für die Bevölkerung sind eine paternalistische Anmaßung. Wer sich der Fürsorge durch den ÖRR entziehen will, tut es ohnehin; die Grundversorgung ist diesem Personenkreis schlicht egal. Freie Bürger entscheiden selbst, für welche Medien sie ihr Geld ausgeben.
Kurzvita: Geboren 1951 in Bonn und aufgewachsen in der Blütezeit des sogenannten Wirtschaftswunders, lebe ich bis heute dort. Ein wichtiger Halt in meinem Leben ist die Musik der sechziger Jahre aus England und den USA. Beruflich fand ich meine Erfüllung in der Verlagsbranche – unter anderem im Handelsblatt-Verlag, im Europa Union Verlag sowie als Verlagsleiter der Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung (heute: „Jüdische Allgemeine“).
Ich glaub, lieber Stefab Buchenau, das Problem mit diesem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk ist das, was Sie, Wolfgang Schäfer, als „Fossilien“ ansprechen:
Die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands, ARD (zu der auch das ZDF gehört), ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit allen Rechten einer solchen Körperschaft. Also dem Recht, Beamte zu ernennen, Mindestens die Altersversorgung der Intendanten ist dann beamtenmäßig ausgestaltet.
Weiß nicht, wie meine Lieblings-Morgenmagazin-Moderatorin, Dunja Hayali zu versorgen ist. Auf jeden Fall sitzt sie dort fester in Lohn und Brot als die armen Würstchen von „freien Journalisten“, bei denen sie das einkauft, was sie dann verkauft.
Und diese „freien Journalisten“ tragen alles Risiko einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit. Und ihr Produkt sollen sie in bester Qualität und zu möglichst billigem Preis anbieten. Und rentenversichern müssen sie sich auch selbst irgendwo bei ner Privatversicherung. Oder bei der DRV mit Privatbeitrag, den nicht zur Hälfte der Arbeitgeber zahlt.
Und wenn dann Murks dabei rauskommt in der Arbeit des armen Würstchen von „freiem Journalisten“ , dann verantwortet das nicht Dunja Hayali, sondern das arme Würstchen von „freiem Journalisten“-
Für dieses Gebaren brauchts aber keinen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk.
Kleine Korrektur, lieber Herr Walther: Das ZDF gehört nicht zur ARD. Das ZDF ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Und Beamte ernennen können weder ARD noch ZDF. Vielleicht meinen Sie einen beamtenähnlichen Status?
Ja, “ beamtenmässig“.
Danke der Korrektur.
Lieber Bodo Walther, ja das ist der Mechanismus: Wer (mit staatlicherseits durchgesetzten Zwangsgebühren) zahlt, bestimmt die Musik. Wie übrigens auch mit den Kirchen-/Kultussteuern. (Da würde man die Muslime wohl auch ganz gerne einbinden.. die zieren sich aber.. anderes Thema.)
Ich stelle daher nochmal die Frage ‚an die Runde‘: Welche Regelung, welche Politik, welche Prinzipien garantieren ehrliche Berichterstattung und unabhängige Analysen – ohne Manipulationen durch KI-Bilder? Und was muss beendet werden?
@ K.J.Nick
„Nachrichtensendungen liefern immer seltener kurze, wertfreie Meldungen zum Weltgeschehen,“ Ach wie schön, da glaubt noch jemand an „wertfreie Meldungen“, also „Objektivität. Die gab es nie, jedenfalls nicht bei einzelnen Journalisten, sondern sie ergab sich, im besten Fall, durch unterschiedliche Berichterstatter, die mal zur einen, oder zur anderen Meinung tendierten. Die Kritik am Finanzgebaren des ÖRR ist natürlich berechtigt, aber beispielsweise eine Sophie von der Tann der Verbreitung von „Halbwahrheiten“ zu beschuldigen und damit den einseitig „links“ ausgerichteten ÖRR-Sendern „Verfall der Journalistischen Standarts“ zu beschuldigen ist ähnlich unterkomplex, wie in den 60’er, 70′ er Jahren Linke wie ich das ZDF pauschal als Rechtsfunk abtaten, weil es einen Richard Löwenthal auf das Publikum hetzten. Löwenthal war rechts, aber er war nicht allein. Frau v.d. Tann ist es auch nicht, und im Gegensatzt zu früheren Behauptungen, die Opferzahlen (die auch sie nannte, allerdings mit dem Hinweis „nicht unabhängig zu überprüfen“) wurden, auch auf dieser Seite, als Hamas Propaganda bezeichnet. Inzwischen spricht die israelische Armee auch von 70000 Toten in Gaza…So falsch lag Frau v.d. Tann garnicht, oder? Und wenn Ihnen die Richtung nicht passt: Im MDR oder im BR finden sie, neben jeder Menge Volksmusikschrott immer noch „gesundes Volksempfinden“,und im BR mit „Quer“ eine gute Kultursendung. Suchen Sie nur, sie werden noch mehr finden. Oder warten Sie einfach, bis die AfD in Sachsen Anhalt regiert, die wollen aus dem Staatsvertrag aussteigen und ein eigenes Programm….herrliche Aussichten!
„Ach wie schön, da glaubt noch jemand an „wertfreie Meldungen“, also „Objektivität.“
Lieber Stefan Buchenau.. nein, glaube ich eben seit einiger Zeit nicht mehr dran und Sie offensichtlich auch nicht. Deswegen gehört der Bezahlzwang für die sog. ö.-r.R.-Anstalten ja auch abgeschafft.
Es soll ja auch durchaus seriöse Medien geben, die privatwirtschaftlich finanziert sind. Und das Tageslicht erhellt sowieso die eine oder andere Wahrheit. Medien überschätzen sich anscheinend ständig selber.
Tja KJN, wir einigen uns: Objektivität gibt es nicht, kann es nicht geben. Aber wenn das so ist, dann sind einzelne Journalisten- hier Sophie v.d. Tann, die falsche Adresse für Ihre Pauschalkritik, zumal sich vieles von dem, was sie berichtet hat, trotz der Empörung auch in diesem Forum, wenn es um palästinensische Opfer ging, inzwischen als schlicht wahr, auch anerkannt von der israelischen Armee, herausgestellt hat. Und das, was Sie „Bezahlzwang“ nennen ist allerdings diskussionswürdig- nur das Argument:“Ich nutzed diese Medien nicht, will also auch nicht für sie zahlen…“ ist, mit Verlaub, Unsinn. Der ÖRR besteht nicht nur aus Rundfunk und TV, sondern auch aus einem breiten Angebot im Netz, dass die Kritiker, die den ÖRR angeblich nicht nutzen, offenbar gerne nutzen- worauf könnte sich denn sonst die Kritik beziehen? Auf die Lektüre von „Hör zu“? Natürlich muss der ÖRR reformiert werden, u.a. um zu sparen. Nicht jeder Sender braucht eine eigene Kochshow, Gesundheits- oder Verbrauchermagazine. Und die Versorgungsansprüche erst… Aber die, die das ganze System kippen wollen, möchte ich an einen Ausspruch von Konrad Adenauer erinnern: „Man schüttet kein schmutziges Wasser weg, wenn man kein sauberes hat.“ Fazit: Es ist alles etwas komplizierter.
Lieber Stefan Buchenau, sie machen einen dieser typischen, leider weitverbreiteten Umkehrschlüsse, die die Logik einer ’notwendigen, aber nicht hinreichenden Bedingung‘ nicht berücksichtigen. Daß Frau v. d. Tann (aus stets sicherer Entfernung) über Opfer des Gaza-Krieges berichtet hat, ist ihr nicht vorzuwerfen. Auch nicht daß sie dazu ihre Meinung bzw. persönliche moralische Wertung abgegeben hat. Aber sie hätte beides voneinander trennen müssen, d.h. wenn sie den Reporterhut aufhat, muss sie berichten wie Hanns Joachim Friedrichs das formuliert hat: Sich nicht mit einer Sache gemein machen. Wenn sie politisch analysiert, darf sie ihre Meinung kundtun und begründen. Wenn sie beides vermischt, mag sie damit zwar Reichweite generieren und Preise einheimsen, aber sie erfüllt das Qualitätskriterium einer von der Allgemeinheit finanzierten Institution nicht. Da muss zumindest die ABSICHT, nicht voreingenommen zu berichten, deutlich und nachweisbar sein. Die notwendige, aber nicht hinreichenden Bedingung muss also mindestens gegeben sein, Das ist beim ö.r.R. nicht der Fall. Andere sind da bereits besser. Ohne Zwangsfinanzierung. Das Umfeld für Redlichkeit und Suche nach der Wahrheit zu schaffen ist die Aufgabe. Alles andere ist moralisch fragwürdig, letztlich Korruption. Das gilt auch für die Universitäten, wo das auch verbreitet nicht mehr gegeben ist. Da ist sogar China mittlerweile besser als wir hier.
„Löwnthal war rechts“
Lieber Stefan Buchenau,
Sehr akribisch wies mir 1984 das Ministerium für Staatssicherheit nach, dass einer meiner Briefpartner in die „Feindorganisation“ HvD = „Hilferufe von Drüben“ involviert sei.
Und ich das gewusst habe.
Und deshalb für diese „Illegale Verbindung“ in Haft zu nehmen sei.
Strafbar nach Paragraf 219 StGB DDR.
Zu Löwenthals Jahrestreffen immer am 27. Dezember, dem Tag des Heiligen Petrus Nolaskus vom Orden der Heiligen Jungfrau von der Freikaufung der Gefangenen ging ich nur einmal nach meinem Freikauf 1985.
Ich befürchtete dann doch zu viele Stasi-Informanten dort.
Löwenthal, der Jude und ehemalige KZ-Häftling sagte mir damals:
„Das war ein Erholungsheim wo Sie waren, verglichen mit dem, wo ich durch bin.“
Ist so was RECHTS ?
Wieso?
Moin Bodo Walther
Tja, ich, der seinerzeit stramm „linke“ Wessi habe auch die Erfahrung gemacht, dass stramm „Rechte“ wie z.B. der Herr Dregger, der im Bundestag immer so klang, als hätte er den Stahlhelm noch auf, im Privatleben recht umgänglich sein konnte. Und nichts gegen Ihre oder Löwenthals Opferbiographie, aber wenn es nach seinen damaligen TV Kommentaren gegangen wäre, hätten wir nicht nur eingekesselte Demos, Berufsverbote u.ä. bekommen, sondern ihm schwebte da wesentlich härteres Vorgehen vor. Und was er seinerzeit über Politiker wie Willy Brandt äußerte- alles kultiviert und nicht so polternd wie F.J. Strauß- aber nicht weit von heutigen Leuten wie Alexander Gauland entfernt. Alles in allem zwar kein Vergleich zu Höcke oder Weidel, aber wir fanden das damals schon hart am Brechmittel. Er war nicht der einzige im ZDF, der Sender war ja ausdrücklich, von Seiten der CDU, als „Gegengift zur damals schon als „links“ verschrieenen ARD gegründet worden.
„Nichts gegen Ihre Opferbiografie“
Lieber Stefan Buchenau,
„Du Opfer“ ist ein Schimpfwort und auch Löwenthal hätte sich dagegen verwahrt.
Sagen wir mal so: Wenn man „da durch“ ist, sieht man die Welt etwas krasser.
Als ich 6 Monate nach meiner Haftentlassung aus der kommunistischen DDR in Tübingen mit dem Studium begann, musste ich auch erst einmal lernen, die vielen Flugblätter in der Mensa mit den vielen Karl-Marx-Bildern und den vielen Hämmern und Sicheln und roten Sternen darauf mit Humor zu nehmen.
Anfangs dachte ich wirklich, davon gehe die Demokratie unter.
Und nicht nur nebenbei: Die Gesetze z.B. des heutigen Böhmens, welche die Verwendung kommunistischer Symbole unter Strafe stellen (Können die das überhaupt durchsetzen?) …
…die halte ich für so unsinnig wie die Strafbarkeit der „Verwendung“ längst vergessener SA-Parolen. In der Regel wurden solche Gesetze zum Verbot von Parolen und Symbolen sowohl in der alten Bonner Republik als auch im heutigen Ostmitteleuropa, …
In der Regel wurden solche Gesetze von Menschen erlassen, die Solches einmal selbst verwendet hatten. Und nun nicht mehr daran erinnert werden wollten.
Meine Güte! Der tschechische Staatspräsident war mal von Beruf Nachrichtenoffizier in der Československá lidová armáda, der kommunistischen „Volksarmee“ der CSSR!
Und Symbolpolitik ist das alles sowieso.
Ja. die Bonner Republik hatte da eine Toleranz, die ich im heutigen Deutschland vermisse.
Merz‘ Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz, dass der Staat Äußerungen nicht dulden dürfe, „die gegen das Grundgesetz verstoßen“ ist da nur ein Beispiel für.
So ein Käse!
Das Grundgesetz ist eine Verfassung, welche die Staatsgewalt einfasst und bindet. Eben verfasst. Sagt schon der Name: Verfassung.
Das Grundgesetz ist kein „Das-darfste-nicht-sagen-Rahmen“, kein Maulkorb für den Bürger. Schrieb ich schon hier:
https://starke-meinungen.de/blog/2025/02/15/von-verfassungswidrigen-aeusserungen-und-anderen-errungenschaften-des-sozialismus/
Und das Grundgesetz ist seit 1949 stolze 67 Mal geändert worden.
Und beim Herumhantieren mit dem „unveräußerbaren Kern“, also mit der Würde des Menschen, wird mir immer ganz gruselig, wenn bundesdeutsche Politiker beim Abwerfen von Kränzen solch „armen Opfern“ wie mir die „Würde wiedergeben“ wollen.
So ein Oberschwachsinn!
Die Würde des Menschen ist so unantastbar, dass sie von einem Regierungsapparat weder eingesammelt noch „wiedergegeben“ werden kann.
Und solche Äußerungen leugnen ja geradezu, dass es eine vom einzelnen Menschen selbst bestimmte Würde des Menschen überhaupt geben könne.
Moin Bodo Walther
Gut, das Wort „Opferbiographie“ war ein Fehlgriff. Aber glauben Sie mir, die Zustände in der DDR waren mir nicht fremd, da ich seit 74 mit einem DDR Flüchtling in einer WG lebte. Der war, kurz nach dem Mauerbau, mit einem geklauten LKW und der Hälfte der Dorfjugend aus Blankenfelde erfolgreich durchgebrochen und hatte einiges zu erzählen. Und damit „der Westen“ nicht allzu idyllisch erscheint: Ich habe bis 1980 in einem kirchlichen Kindergarten gearbeitet. Kirchlich weil „der Staat“ mochte mich nicht und ich ihn auch nicht. Dort haben wir mal ein Projekt gemacht: Wie wohnen wir? Besuch in Neuköllner Mietskasernen, Wanderung durch Dahlem, Villen gucken, und zum Schluss ein Besuch im Hof der gerade frisch besetzten Feuerwache in der Reichenbergerstr., die hatten so schöne Fassadenbilder und Natodraht samt Polizei quer über den Hof. Die Kinder waren erstaunt, die Polizei machte Fotos, alles friedlich. Und zwei Tage später kam der Pfarrer und zeigte mir ein Foto von mir auf dem Hof samt der polizeilichen Aufforderung, mich gefälligst zu entlassen. Nur zwei Tage, ohne Computer… Die Eltern waren auf der anberaumten Versammlung empört- ich durfte bleiben. Übrigens mochte mich die DDR auch nicht, (weil ich mal unwissentlich einem west- IM die Tour vermasselt habe, und einem plumpen Anwerbeversuch bei einem Ostbesuch abgeschmettert habe) aber von meiner Akte ist nur eine Karteikarte übrig gebieben. Nein, Lebensgefahr, wie manche meiner ex-DDR Freunde, hatte ich nicht gespürt, auch keine Dunkelzelle mit Trabbi-Dämpfen, wie in der alten Haftanstalt in der Genslerstr. Die habe ich kurz nach Mauerfall mit einem ex Häftling besichtigt: Vorne Toyota-Autohaus, misstrauischer Pförtner, und hinten die Zellen und tropfenden Duschen fast noch original. Wir haben alle unsere Narben, kein Grund zu streiten, wer die tieferen hat.
Lieder Wolfgang Schäfer, weil ich gerade dabei bin: Wäre hierzu..
„Zur Begründung der fortbestehenden Rolle des ÖRR in der digitalen Welt führt das Gericht die Gefahr von Echokammern, Filterblasen und Fake News an. In diesem Umfeld wachse die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Instanz, die gesellschaftlich Relevantes identifiziere, einordne und so eine gemeinsame Basis für öffentliche Debatten schaffe.“
..dem Gericht nicht die Frage zu stellen, ob diese Auffassung überhaupt verfassungsgemäß ist. Wer oder was darf denn eine „gemeinsame Basis für öffentliche Debatten“ in einer Demokratie liefern, wenn nicht die Verfassung selber? Hierüber wäre doch erstmal ein grundsätzliches Urteil zu fällen, bevor man die Feststellung dieser „gemeinsamen Basis“ an Journalisten bzw. Rundfunkanstalten deligiert. In meinen Augen eine Ungeheuerlichkeit.
„Die Programme folgen bis in den fiktionalen Bereich hinein dem linksgrünen Zeitgeist fast aller Redaktionen.“
Das beobachte ich anders. Oft genug sitzen die AfD-Granden in allen möglichen Talksendungen und spulen ihre bekannten Standpunkte herunter. Aber OK, wer einen „linksgrünen Zeitgeist“ beschwört bei Sendungen wie Nuhr und einigen anderen, der hat offenbar eine andere Erwartungshaltung und eine andere Sicht als ich.
„Das politisch rechte Spektrum wird praktisch in allen Sendesparten ausgegrenzt und dämonisiert.“
Ja, das behauptet die AfD auch, zum Beispiel nach Sommerinterviews oder Sendungen wie Markus Lanz. Gut, wer kritische Nachfragen als Ausgrenzung und Dämonisierung empfindet, der mag das so sehen. Damit wären wir knapp vor dem weinerlichen Narrativ, das man in diesem Land ja nichts mehr sagen darf. Mit Meinungsfreiheit wird dann nur die eigene gemeint, und alle anderen haben sich kritischer Kommentare zu enthalten.
„Nachrichtensendungen liefern immer seltener kurze, wertfreie Meldungen zum Weltgeschehen, stattdessen dominieren oft minutenlange Beiträge zu stets gleichen Themen wie Klima, Trump, Migration oder Israel.“
Und das ist auch richtig so. Neben kurzen, wertfreien Meldungen zB in den Nachrichtenblocks der Hauptnachrichtensendungen gibt es Einordnungen der Dinge, die die Menschen aktuell bewegen.
„Freie Bürger entscheiden selbst, für welche Medien sie ihr Geld ausgeben.“
Ja genau. Bei Trump sehen wir, wie es richtig gemacht wird. Der schmeißt die etablierten Medien aus dem Press Corps raus, ersetzt sie z.B. durch rechte Blogger und plärrt ansonsten sein Gewäsch ungefiltert auf „Truth“ „Social“ (sic!) hinaus. Die Bürger können sich ja dann entscheiden, ob sie lieber die „Nachrichten“ auf Tiktok oder Instagram konsumieren.
Nein, dann bleibe ich lieber bei kuratierten Nachrichtensendungen. Leuten wie Christian Sievers oder Jessy Wellmer traue ich eher eine ausgewogene Berichterstattung zu als dem random dude im Netz (mit wenigen Ausnahmen).
„Ja genau. Bei Trump sehen wir, wie es richtig gemacht wird. Der schmeißt die etablierten Medien aus dem Press Corps raus, ersetzt sie z.B. durch rechte Blogger und plärrt ansonsten sein Gewäsch ungefiltert auf „Truth“ „Social“ (sic!) hinaus. Die Bürger können sich ja dann entscheiden, ob sie lieber die „Nachrichten“ auf Tiktok oder Instagram konsumieren.“
Ja genau, wenn man das Volk nicht durch eine Zwanggebührendauerunseredemokratieeinpeitschung im Zaum hält, kommt der böse Donald (oder sonstwer aus der Vergangenheit) um die Ecke. Besser kann man das Alleinstellungsmerkmal des ö.-r.R. nicht darstellen. (Was für ein Vertrauen in eine Demokratie für alle..)
Lieber Herr Schneider, Sie bevorzugen kuratierte Nachrichtensendungen. Ich bevorzuge freie Medien, ohne oktroyierten Abnahmezwang.
Danke. Natürlich gibt es am ÖRR einiges zu kritisieren – vor allem die ständigen Einladungen an rechtsextreme „Politiker:innen“ oder die bei einigen tendenziell israelfeindliche Berichterstattung. Natürlich gefällt mit ein Stammtischplauserer wie Nuhr wenig, dafür haben wir aber den liberalen Radikaldemokraten Böhmermann. Summa summarum: Der ÖRR bietet eine große Binnnenpluralität und ist generell jeden Cent wert. dass teils überhöhte intendantengehälter besser ins Programm investiert wären – geschenkt. Damit kann ich leben.
Lieber Thomas Zimmer: Niemand will Ihnen ja ZDF & Co nehmen. Auch nicht den Böhmermann (..seufz..). Sondern es bestehen ja nun seit langem die technischen Möglichkeiten der verschlüsselten Programme, also des Bezahlfernsehens, also des Abos. Das war zu Zeiten des ‚analogen‘ Fernsehfunks so nicht möglich, weswegen das Konstrukt mit dem Staatsvertrag der Rundfunkanstalten mit dem Zweck der institutionellen Trennung des Rundfunkjournalismus vom Staat und die Finanzierung über eine GEZ – die im übrigen nachweisen müsste daß jemand Fernsehen guckt oder Rundfunk hört – und als Annäherung an die Idee eines unabhängigen Journalismus, geschlossen wurde. Und mit der Auflage, eine Ausgewogenheit und ein gewisses Niveau (Bildungsauftrag, Schulfernsehen) durchzuführen. Da sind wir weiter vor weg, denn je. So weit, daß sich die Anhänger der „Demokratieabgabe“ sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie erstens ihre Vorstellungen von Staatswesen und Demokratie („unsere Demokratie“) unbedingt über den Rundfunk anderen aufzwingen wollen und zweitens auch noch ihre Vorstellung von gelungener Unterhaltung (..600000€ /a -Böhmermann) von der Allgemeinheit bezahlt haben wollen. Insbesondere wenn alle Bedingungen des zugrundeliegenden Staatsvertrages, wie oben erläutert, nicht mehr erfüllt sind. (RA Steinhöfel, übernehmen Sie bitte..)
Der ö.-r.R. ist längst zu einer ‚Pressure Group‘ interessierter Kreise verkommen und kämpft mit den hohen Pesionsansprüchen. Die Zwangsgebühren sind eine Kröte, die immer weniger bereit sind zu schlucken. Bei älteren Leuten hält sich noch das Image der Seriösität und des Bildungsauftrags aus längst vergangenen Zeiten – die Jüngeren (alle die ich kenne) winken ab. Ich selber bin mit Deutschlandfunk (Informationssendungen, Analysen, bisweilen recht gute Musiksendungen), Südwestfunk (heute SWR, Joachim Ernst Behrends ‚Jazztime‘), Klassik und Hintergrundinfos über elektronische/experimentelle Musik (Stockhausen, Köln) im WDR aufgewachsen und weiß daher, daß der ö.-r.R. durchaus seine Verdienste hatte. Umso krasser und bedauernswerter der derzeitige Verfall der journalistischen Standards bei der Berichterstattung z.B. bei einer Sophie v.d. Tann bei gleichzeitiger Selbstbeweihräucherung (Grimme Preis), der Halbwahrheiten bei den über die Sender verbreiteten ‚wissenschaftlichen‘ Beiträge, dem unseligen ‚Infotainment‘ wie ‚Kabarett‘ oder ‚Heute Show‘ (puh..), sowie der sehr einseitigen Themenauswahl der Nachrichtensendungen. Was in Zeiten von alternativen Informationswegen nun mal auffällt. Ein Schulbeispiel für nicht reformierbare Institutionen.
Der ÖRR ist jeden Cent wert. Allein für Böhmermann würde ich den doppelten Beitrag zahlen.