Was würden Sie vermuten, was war der wichtigste Unterschied zwischen
- dem Grundgesetz der Bonner Republik vom 23. Mai 1949 und
- der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 ?

Äußerlich unterscheidet sich die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 doch gar nicht von einer bürgerlichen Verfassung, oder?
Die DDR kannte sogar ein Grundrecht, das im Grundgesetz gar nicht ausdrücklich genannt ist. Artikel 10 Satz 2 der 1949er DDR-Verfassung:
„Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern.“
Das schrieben die Väter des Grundgesetzes lieber nicht so ausdrücklich aufs Papier. Angesichts des 1949er Elends und der Trümmer. Die tatsächlich zum Davonlaufen waren.
Wie aber konnte die SED-Führung unter Geltung einer solchen Verfassung eine Mauer bauen? Wegen des Artikels 10 Satz 3 der Verfassung ? Der hinzugelesen werden müsse, weil es ja vollständig heißt:
„Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern. Dieses Recht kann nur durch Gesetz der Republik beschränkt werden.“
Es gab doch 1961 gar kein Gesetz dazu!
Wie hätte ein Gesetz zum Mauerbau aussehen können?
Die DDR-Bürgerrechtler am 89er Runden Tisch der DDR-Volkskammer versuchten doch erst 1990 ein solches Gesetz zu erfinden. Mit dem Entwurf einer nun aber wirklich demokratischen DDR – Verfassung, dort Artikel 6:
„(1) Das Recht auf … Ausreise steht jedem Bürger… zu.
(2) … Zur Vermeidung besonderer Belastungen der Allgemeinheit bei der Sicherung einer ausreichenden Lebensgrundlage kann das Recht auf Freizügigkeit, … durch Gesetz beschränkt werden.“
Nein, 1961 gab es kein Gesetz, dass eine Mauer gebaut werden müsse, weil die Ärzte sonst davonlaufen würden. Und es dann den DDR – Bürgerrechtlern an einer gesicherten Lebensgrundlage in der DDR fehlen würde.
Was gab es ?
Der Unterschied in Ost und West
Ja sehen Sie: Hier kommen wir zum wirklichen Unterschied zwischen den Verfassungen. Mit dem in der DDR sogar ein Ministerratsbeschluss die Verfassung aushebeln konnte. Das ist der Artikel 144 Satz 4 dieser ersten Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik:
„Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihnen verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“
Sicher, es hat auch in der Bonner Republik Entnazifizierungsgesetze gegeben. Der Artikel 139 des Grundgesetzes lautet:
Und diese Rechtsvorschriften, fast durchweg Befehle der Amerikanischen, Britischen und Französischen Militäradministration, hatten manches Grundrecht eingeschränkt. Das der Pressefreiheit zum Beispiel, das der Vereinigungsfreiheit. Sie standen über dem Grundgesetz, bis …
… Bis eben die Bonner Republik vom Nationalsozialsimus befreit war. Und das war sie schon in den 1950er Jahren. Jedenfalls nach allgemeiner westdeutscher Überzeugung.
Wohingegen die DDR-Verfassung auf Bestimmungen abstellte, die keineswegs nur in der Vergangenheit ergangen sind, sondern zu allem Unglück auch noch auf solche, die
„…noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden.“
Und deshalb habe es eben diesen antifaschistischen Schutzwall am 13. August 1961 geben müssen.

Logisch? Unlogisch? Absurd?
Na ja, absurd ist es, Grundfreiheiten auszuhebeln, um im Jahr 2025
„…den Nationalsozialismus zu überwinden.“
Hallo Herr W.,
kennen Sie Paragraph 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz, der gerade wieder in Kraft gesetzt werden soll? Womit wird der begründet?
Schauen Sie mal, für wen der gilt!
Früher galt der mal für Wehrpflichtige, wurde dann auf „männliche Personen“ ab 17 geändert. Absoluter Irrsinn. Dem Wortlaut nach gilt der sogar für Ausländer. Und ohne Limit, d. h. auch für Hundertjährige.
Staat ist in der Krise fast immer totalitär.
Gruss 68er
Hallo 68er,
wir befinden uns nicht im Frieden. Und die wirkliche Gefahr für „unsere Demokratie“ besteht in Kriegszeiten tatsächlich darin, dass Kriege den Regierenden die Gelegenheit bieten, Demokratie abzubauen.
„Stand with Ukraine“-Rhetorik wirkt in unserem Land hauptsächlich nach innen. Wirkt in der Suche nach „Putin-Appeasern“, nach „Landesverrätern“. Ist mir vor allem deswegen gruselig, weil ich schon mal „Agent“ war: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid02du7DyDM61jEyXCHmryeP622FxRWgD3bNg3FD69jAV4X5duArHwsUaTGohRkommeYl&id=100024745218037