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Als „BIODEUTSCH“ noch Gesetz war …

.. das war bis zum 31. Dezember 1999. Bis dahin wurde als deutscher Staatsbürger definiert, wer biologisch von einem deutschen Staatsbürger abstamme.

Dieses „ius sanguinis“ (wörtlich: Recht des Blutes) war seit der Ausfertigung des „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, RuStAG“ am 22. Juli 1913 die „Grundnorm“.

Nach dem „ius soli“ (Recht des Bodens bzw. Geburtsortprinzip) hingegen, um welches das Gesetz zum 1. Januar 2000 ergänzt wurde, erwirbt eine Staatsbürgerschaft der, welcher im Land geboren ist.

Diese Ergänzung und weitere Ergänzungen waren dringend notwendig. Über ein Viertel der Einwohner der Bundesrepublik, die völlig im Einklang mit Recht und Gesetz im Land lebten und weiter leben wollten, waren am 31. Dezember 1999 keine Staatsbürger.

Menschen, welche beim Lesen eines Gesetzes nach der Überschrift aufhören, ist möglicherweise nur eine der damaligen Änderungen des Gesetzes in Erinnerung. Das ist die geänderte Überschrift von „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, RuStAG“ in „Staatsangehörigkeitsgesetz“.

Geändert wurde das Gesetz unter der Regierung Schröder/Fischer mit Beschluss der Sitzung des Bundestages am 7. Mai 1999.

Gegen die Stimmen von Angela Merkel und 181 weiteren Unionsfreunden. Altmaier hatte sich enthalten. Das Protokoll gibt’s hier …

Übrigens:

Unser Staatsangehörigkeitsgesetz verkündete vor über 111 Jahren eine einzige deutsche Staatsbürgerschaft. Die es vordem nicht gab.

Vielmehr wurde zuvor die Eigenschaft als „Reichsbürger“ durch die zum Beispiel sächsische oder preußische Staatsangehörigkeit vermittelt.

Und die Staatsangehörigkeitsgesetze in den 25 deutschen Bundesstaaten waren höchst unterschiedlich.

Das Preußische Untertanengesetz vom 31. Dezember 1842 zum Beispiel sah durchaus vor, dass Preuße auch der wird, der sich 10 Jahre in Preußen aufhält.

Was wiederum den anderweitig berühmten Max Weber zu der soziologischen Untersuchung veranlasste, ob nicht die ins Land kommenden polnischen Schnitter mit ihren vielen Kindern das Land „polonisieren“ könnten (1892: Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland).

Ja, „BIODEUTSCH“ war einmal eine Norm im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht.

Aber nicht immer.

Und ein Unwort ist es schon gar nicht.

 

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Über Bodo Walther

Bodo Walther, geboren 1960 in Weißenfels im heutigen Sachsen-Anhalt, studierte 1985 bis 1991 Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn. Er war aktiver Landes- und Kommunalbeamter in Sachsen-Anhalt, ist heute im Ruhestand und Anwalt in der Nähe von Leipzig.

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