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Ausweitung der Kampfzone: Russlands Krieg gegen die NATO

Russland erhöht den Druck auf Estland und die anderen baltischen Staaten. KI-Bild: Dorothee Frank/Nano Banana. Quelle: defense-network.com

Russland führt seinen Krieg weiterhin in der Ukraine. Doch seine Folgen und einige der Methoden, die mit ihm verbunden sind, reichen längst über die ukrainischen Grenzen hinaus.

GPS-Störungen über der Ostsee, russische Geheimdienstoperationen, Drohnenalarme und der Ausbau der Verteidigung im Baltikum zeigen, wie eng die Sicherheit der NATO-Ostflanke inzwischen mit dem Verlauf des Krieges gegen die Ukraine verbunden ist.

Bedeutet das, dass Russland eine zweite Front vorbereitet? Dafür gibt es bislang keine ausreichenden Belege. Für eine Ausweitung des Konfliktraums hingegen sehr wohl.

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Der Frieden muss bewaffnet sein

„Speak softly and carry a big stick“ (Theodore Roosevelt)

Am 5. Dezember 1994 wurde in Budapest auf der im Rahmen der dort stattfindenden KSZE-Konferenz das „Budapester Memorandum“ unterzeichnet. Darin verpflichteten sich die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Russland gegenüber den ehemaligen Mitgliedsstaaten der Sowjetunion Kasachstan, Weißrussland und der Ukraine die Souveränität und die bestehenden Grenzen dieser Länder zu achten. Dafür mussten  sie auf ihre  Nuklearwaffen  verzichten, die danach in russische Depots verbracht  wurden. Der Verbleib der aus der ehemaligen SU stammenden Nuklearwaffen war dringend zu regeln, da diese Waffen den drei Staaten nach der Auflösung der SU „vererbt“ worden waren. Die Ukraine hatte so plötzlich das drittgrößte Atomwaffenarsenal der Welt. Nach Abschluss des  „Budapester Memorandums“ konnte der Atomwaffensperrvertrag von allen Ländern, die ihn unterzeichnet hatten, ratifiziert werden. China und Frankreich gaben zur Sicherheitsgarantie der Ukraine eigene Erklärungen ab.

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Von „R2G“ zu „R2B“

Wir schreiben das Jahr 2019. Die rot-rot-grüne Bundesregierung unter  Kanzler Sigmar Gabriel ist nun schon zwei Jahre im Amt. Große Teile des vereinbarten Regierungsprogramms hat sie erfolgreich abgearbeitet. Die Vermögenssteuer wurde eingeführt, der Spitzensteuersatz auf 55% erhöht, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge  abgeschafft und durch den persönlichen Steuersatz ersetzt. Die private Krankenversicherung wurde abgewickelt und die „Bürgerversicherung“ eingeführt. Für alle KfZ mit Verbrennungsmotor wurde das Auslaufen der Zulassung  auf das Jahr 2035 festgelegt. Weitere einschneidende Reformmaßnahmen sind in Arbeit.

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