
Immer häufiger begegnet uns in Medien und Politik die Bezeichnung „Vizekanzler“. Journalisten verwenden den Titel inzwischen inflationär – und Politiker greifen ihn dankbar auf. Denn es macht einen Unterschied, ob man als Minister XY auftritt oder mit dem Anschein des Kanzleramts. Besonders doll trieb es jetzt „Vize“ Lars Klingbeil bei einem Treffen linker Spitzenpolitiker.
Debei gibt es diese Amtsbezeichnung eigentlich gar nicht. Sie ist in keinem deutschen Gesetz verankert – nirgendwo. Lediglich im Grundgesetz findet sich ein Hinweis auf das, was gemein ist. In Artikel 69 Absatz 1 heißt es: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“ Mehr ist dazu nicht festgelegt.
