
Immer häufiger begegnet uns in Medien und Politik die Bezeichnung „Vizekanzler“. Journalisten verwenden den Titel inzwischen inflationär – und Politiker greifen ihn dankbar auf. Denn es macht einen Unterschied, ob man als Minister XY auftritt oder mit dem Anschein des Kanzleramts. Besonders doll trieb es jetzt „Vize“ Lars Klingbeil bei einem Treffen linker Spitzenpolitiker.
Debei gibt es diese Amtsbezeichnung eigentlich gar nicht. Sie ist in keinem deutschen Gesetz verankert – nirgendwo. Lediglich im Grundgesetz findet sich ein Hinweis auf das, was gemein ist. In Artikel 69 Absatz 1 heißt es: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“ Mehr ist dazu nicht festgelegt.
Begrenzte Kompetenzen
Näheres regelt allein die Geschäftsordnung der Bundesregierung. Dort heißt es sinngemäß, der Stellvertreter übernehme die Aufgaben des Bundeskanzlers nur dann, wenn dieser verhindert ist. In solchen Fällen kann der sogenannte Vizekanzler Kabinettssitzungen leiten und die Geschäfte des Kanzlers führen. Er kann jedoch weder die Richtlinienkompetenz ausüben noch Personalentscheidungen treffen.
Die Kompetenzen sind somit sehr eng begrenzt; die Befugnisse des Bundeskanzlers gehen nicht automatisch auf den Stellvertreter über. Die politische Bedeutung der Bezeichnung besitzt nach außen hin lediglich symbolischen Charakter. Die Verwendung des Ausdrucks soll dennoch ein politisches Gewicht suggerieren, das der Titel tatsächlich nicht hergibt. Der Begriff „Vizekanzler“ ist wie ein Soufflé: außen ansehnlich, innen viel Luft.
Der Fall Klinbeil
Der gegenwärtige „Vizekanzler“ ist Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Er steht exemplarisch für eine Politikergeneration, die außerhalb der politischen Sphäre keine berufliche Erfahrung gesammelt hat. Als blasser Hansdampf in allen sozialdemokratischen Gassen (siehe dazu seinen Lebenslauf bei Wikipedia) hat er es bis fast nach ganz oben geschafft – und wird seine Karriere wohl in den geschützten Werkstätten der Politik mit einer üppigen Pension beenden.
In den vergangenen Tagen war es Klingbeil, der einen ebenso grotesken wie anmaßenden Missbrauch des Titels „Vizekanzler“ geliefert hat. In Barcelona versammelten sich linke Spitzenpolitiker zu einem „Treffen zur Verteidigung der Demokratie“ – mit Klingbeil und weiteren SPD-Vertretern. Die Konferenz richtete sich gegen sogenannte rechtspopulistische Regierungen. Klingbeil erklärte dazu: „Die extreme Rechte ist international, also müssen wir es auch sein.“ Als wäre die Linke nicht ohnehin – neben der katholischen Kirche – die internationalste politische Bewegung schlechthin.
Zweifacher Missbrauch
Zurück zum Missbrauch des Titels: Auf X (Twitter) bewarb Klingbeil seine Teilnahme an der Veranstaltung über das Konto des Bundesfinanzministeriums. Unterzeichnet war der Beitrag mit „– Vizekanzler Lars Klingbeil“. Die politische Instrumentalisierung erfolgt gleich auf zwei Ebenen:
- Die Bewerbung einer Veranstaltung, die wie eine Konferenz der Sozialistischen Internationale wirkt, über den offiziellen Kanal des Finanzministeriums ist bereits übergriffig.
- Die Signatur „Vizekanzler“ unter einer Nachricht zu einer Tagung, die weder etwas mit seinem Ministeramt noch mit einer etwaigen Vertretung des Bundeskanzlers zu tun hat, setzt dem Ganzen die Krone der Anmaßung auf.
Der aktuelle Fall Klingbeil ist gewiss nicht die Regel. Doch generell sollte im Journalismus wie in der Politik eine sparsame und sachgerechte Verwendung des anspruchsvollen Titels „Vizekanzler“ die Norm sein. Der inflationäre Gebrauch aus Prestigegründen täuscht die Bevölkerung über die tatsächliche politische Potenz des jeweiligen Ministeramts. Im Pressekodex heißt es: „Die Achtung vor der Wahrheit […] und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“ Das sollte auch in der Politik gelten.