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Meinungsfreiheit? Welche Meinungsfreiheit?

erstellt mit Chat GPT

Der Spiegel hat mal wieder eine Debatte um Meinungsfreiheit losgetreten. Allerdings krankt sie wie die Texte in dem Magazin aus der Sicht des Juristen an einem klassischen Problem.

Die Rechtswissenschaften bedienen sich nicht formaler Sprache sondern natürlicher. Dennoch handelt es sich bem Gebrauch der Umgangssprache in der Juristerei um Fachterminologie. Meinungsfreiheit bedeutet etwas ganz Bestimmtes unter Artikel 5 GG. Wobei das „-freiheit“ darin lediglich die Freiheit vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates bedeutet, nicht mehr. Weiterlesen

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Gegen christliche Nächstenliebe und Menschenrechte

Da sich gefühlt gerade jeder Arbeitsrechtler zur Kündigung einer AfD-Kandidatin in einem evangelischen Hospiz in Jever äußert, will ich nicht zurückstehen.

Martina Müller, so heißt sie. Man darf den Klarnamen verwenden. Sie hat das selbst öffentlich gemacht.

Leider erschöpft sich die allseits ausgebrochene Kaffeesatzleserei meist in allgemeinen Ausführungen zu den Freiheitsrechten der Arbeitnehmerin und dem Umfang, in dem Arbeitgeber außerdienstliches Verhalten arbeitsrechtlich heranziehen dürfen. Das lässt sich nachlesen etwa in der LTO, wo sich ein Professor sehr professoral dazu äußert.

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