
Der Spiegel hat mal wieder eine Debatte um Meinungsfreiheit losgetreten. Allerdings krankt sie wie die Texte in dem Magazin aus der Sicht des Juristen an einem klassischen Problem.
Die Rechtswissenschaften bedienen sich nicht formaler Sprache sondern natürlicher. Dennoch handelt es sich bem Gebrauch der Umgangssprache in der Juristerei um Fachterminologie. Meinungsfreiheit bedeutet etwas ganz Bestimmtes unter Artikel 5 GG. Wobei das „-freiheit“ darin lediglich die Freiheit vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates bedeutet, nicht mehr. Weiterlesen