
Da sich gefühlt gerade jeder Arbeitsrechtler zur Kündigung einer AfD-Kandidatin in einem evangelischen Hospiz in Jever äußert, will ich nicht zurückstehen.
Martina Müller, so heißt sie. Man darf den Klarnamen verwenden. Sie hat das selbst öffentlich gemacht.
Leider erschöpft sich die allseits ausgebrochene Kaffeesatzleserei meist in allgemeinen Ausführungen zu den Freiheitsrechten der Arbeitnehmerin und dem Umfang, in dem Arbeitgeber außerdienstliches Verhalten arbeitsrechtlich heranziehen dürfen. Das lässt sich nachlesen etwa in der LTO, wo sich ein Professor sehr professoral dazu äußert.
Spannend wird es aber, wenn man in die Besonderheiten einsteigt und Details recherchiert.
Es handelt sich um einen kirchlichen Arbeitgeber. Ein so genannter Tendenzbetrieb also. Fangen wir mit dem Gegenbeispiel an: BMW kann nicht verlangen, dass Mitarbeiter durchgängig danach leben, vor allem diese Autos vermittelten „Freude am Fahren“, oder, so der englischsprachige Claim, seien „the ultimate driving machine“. Glaubensgemeinschaften können das schon verlangen, mit arbeitsrechtlicher Verbindlichkeit. Also, nicht die BMW-Liebe. Aber es kann Kirchenmitgliedschaft verlangt werden oder zumindest „ein loyales Verhalten gegenüber dem diakonischen Auftrag“. Zwei der vier Kernpfeiler des diakonischen Auftrages sind:
Ganzheitliche Hinwendung: Hilfe für jeden Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialem Status.
Anwalthaftes Handeln: Stimme für die Schwachen, Benachteiligten und Rechtlosen in der Gesellschaft zu sein.
Nun mag man einwenden: Sie ist ja nicht pflegerisch direkt am Menschen tätig, sondern nur Verwaltungskraft. Aber da ist (oder war) sie höchstwahrscheinlich mit einer oder mehreren Aufgaben befasst wie: Platzvergabe, finanzielle Aspekte der konkreten Pflege, Kontakte zu Ärzten und Angehörigen. Das ist auch sehr nah am Patienten. Und betrifft ebenfalls Fragen, bei denen Entscheidungen immer wieder aus dem persönlichen Menschenbild abgeleitet werden. In dem Fall nicht ein beliebiges persönliches Menschenbild. Sondern arbeitsrechtlich zwingend vorgegeben das klar umrissene des diakonischen Auftrags. Welches ja nicht irgendein Mission-Statement ist, das eine Unternehmensberatung generisch zusammengestoppelt hätte. Sondern in der christlichen Bibel verankert ist. Ich selbst lag einmal in einem kirchlichen Krankenhaus. Beim Vorstellungstermin hatte ich den Wertekanon gelesen, eine DIN-A3-Tafel im Wartebereich. Und dachte mir: Da kann ich mich auf mehr verlassen als wenn es ein Bla-Bla-Der-Mensch-steht-im-Mittelpunkt gewesen wäre. Denn: Nicht wenige der Mitarbeiter schleppen sich dafür in Sturm und Hagel in die Kirche, zahlen Kirchensteuer und erziehen ihre Kinder mit einem bestimmten Wertekanon, den sie ihnen vorleben wollen.
Dieses besondere Sicherheitsgefühl glaubwürdig herzustellen ist in einem Hospiz ersichtlich in besonderem Maße angebracht: Menschen leben dort über längere Zeit, sie sind besonders verwundbar und zuwendungsbedürftig, und am Ende der Zeit steht nicht die Entlassung als geheilt, sondern der Tod.
Widerspruch zur Würde des Menschen
Nähern wir uns der AfD. Die – auch das ist speziell – religiös abgesichert nicht ok ist. Die EKD hält fest: „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar.“ Die evangelisch-lutherische Landeskirche Niedersachsen hält fest: Positionen der AfD – insbesondere in der Migrations-, Sozial- und Gesellschaftspolitik – stehen im Widerspruch zur Nächstenliebe und der Würde des Menschen laut Evangelium, wie der kirchliche Träger des Hospizes in einem Statement zu dem Fall betont.
„Ja, aber Meinungsfreiheit“ heißt es, und „ja aber passives Wahlrecht des Arbeitnehmers“. Dagegen streiten aber die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Glaubensgemeinschaften einschließlich der kirchlichen Arbeitgeber. Wie immer in solchen Fällen: Man muss abwägen. Dabei mag es eine Rolle spielen, was die AfD allgemein sagt. Doch entscheidend ist: Wie sehr setzt sich die Arbeitnehmerin für die AfD ein? Welche konkreten Äußerungen lassen sich ihr zuordnen? Und, beides zusammengenommen: Überwiegt im Lichte seiner Rechte das Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung oder nicht?
Generell ist es nicht nur das Recht von Glaubensgemeinschaften, sich zur AfD zu positionieren. Sondern sogar die Pflicht dort, wo es nicht nur um eine öffentliche Diskussion geht, sondern die Glaubensgemeinschaft und die in ihr handelnden Personen konkret betroffen sind. Neudeutsch: Das gehört unweigerlich zur Compliance einer Glaubensgemeinschaft. Und zwar vorsorgend. Der AfD und den AfDlern ist sehr viel und noch sehr viel mehr zuzutrauen: Immer, wenn bei einem Radikalisierungsschub das Ende der Fahnenstange erreicht schien, kam da ein Höcke oder eine Generation Deutschland mit einem längeren Mast.
Für meine Jüdische Gemeinde habe ich zuletzt einen Unvereinbarkeitsbeschluss entworfen (der einstimmig gefasst wurde); mit einer Organisationscoachin und einem Rechtsanwalt als Vorsitzender und Stellvertreter sind wir da gut handlungsfähig. Die AfD wird darin nicht explizit genannt. Aber es wird ein Wertekanon beschrieben, dazu ein Negativkatalog und eine aufsteigende Skala jeweils zur Art der Äußerung, dazu, in welchem Rahmen sie getätigt wird, zur funktionalen Position des Sprechers im Rahmen der Äußerung sowie schließlich seiner Position innerhalb der Gemeinde als Arbeit- und Auftraggeber.
Schärfer gegen Ausländer als das AfD-Bundesprogramm
Frau Müller hat/hatte eine feste Stelle, nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit sicher auch mit Entscheidungsbefugnissen. Ein Urgestein, fast schon Inventar.
Sie hat die AfD nicht nur gewählt. Sie ist Beisitzerin im Kreisvorstand des AfD-Kreisverbandes Friesland-Wittmund. Sie ist Kandidatin der AfD für ein Mandat im Gemeinderat der Gemeinde Wangerland und im friesländischen Kreistag.
Nach der Kündigung stellte sie sich für ein zehntausendfach geliktes und geteiltes Facebook-Video mit ihrem Kreisvorsitzendem und MdB Martin Sichert vor die Kamera; Sichert seines Zeichens eine Figur am rechten Rand der AfD, rechtsradikal, der immer wieder mit verfassungswidrigen Äußerungen oder NS-Relativierungen auffällt. Ob man da noch einen Kündigungsgrund nachschieben kann? Jedenfalls belegt das: Frau Müller ist nicht zufällig auf die Website ihres Kreisverbandes gerutscht oder hat gar als „einzige Gemäßigte“ mit dessen Positionen nichts zu tun.
Auf dieser Website lässt sich das Grundsatzprogramm der AfD, beschlossen vom Bundesparteitag 2016, aufrufen. Dort heißt es in der Kurzversion: „Ausländische Straftäter müssen viel schneller als bisher abgeschoben werden.“ Und in der Langversion: „Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem die Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen.“ Sowie: „Wir wollen die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, um ausländischen Straftätern leichter und schneller das Aufenthaltsrecht entziehen zu können.“ Forderungen nach Verschärfung, verfassungsrechtlich arg auf Kante genäht. Aber immerhin eine Forderung nach „Kann“-Vorschriften. Nach Ermessensentscheidungen also – in denen verfassungsrechtliche Vorgaben noch einen Platz finden können. Und die in der Hand des Richters liegen, der einen Eid auf die Verfassung geleistet hat.
Der Friesland-Wittmund-AfD aber reicht das bei Weitem nicht. Sie legt in ihrem auszugsweise auf der Website veröffentlichten Kommunalwahlprogramm unter „Migration und Sicherheit“ nach: „Konsequente Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer sowie ausnahmslose Rückführung aller Straftäter in ihre Heimatstaaten.“ Ausnahmslos jeder Mensch also, der keinen deutschen Pass hat und irgendwie straffällig geworden ist, soll zwingend in seinen „Heimatstaat“ „zurückgeführt“ werden. Das ist noch die wohlwollende Interpretation. Denn angesichts des völkischen Weltbildes der AfD bleibt offen, ob ein deutscher Pass schützen würde. Ausnahmslos alle, das heißt dann: 245.000 (per 2024) Verurteilte ohne deutschen Pass wären sofort „zurückzuführen“. Ohne Ermessen. Auch wenn es sich um eine 14-Jährige handelt, die einen Lippenstift geklaut hat. Oder um den Späti-Betreiber, der für seinen einzigen Mitarbeiter drei Monate lang die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 720 Euro nicht abgeführt hat. Auch wenn der Betroffene in dritter Generation in Deutschland geboren ist.
Die allermeisten Straftäter sind wohlgemerkt Einmaltäter. Aber das reicht dann schon. Verlässliche Zahlen, wie viele Menschen bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Laufe ihres Lebens eine Straftat begehen, gibt es nicht. Oder noch nicht, weil die Kohortenstudien dazu nicht abgeschlossen sind. Aber Näherungsrechnungen deuten auf 15 – 20% hin. Nichtdeutsche werden an der oberen Grenze dieser Spanne liegen – schon deshalb, weil Delikte des Ausländerstrafrechts (die also von Deutschen gar nicht begangen werden können) etwa ein Drittel der Ausländerkriminalität ausmachen.
20 Prozent ausweisen
Die AfD Friesland-Wittmund fordert damit, etwa 20% aller Ausländer „zurückzuführen“. Eine Massendeportation von 2,8 Millionen Menschen. Dafür steht Martina Müller als Vorständin und Kandidatin mit ihrem Namen. Das ginge nur mit Gewalt und Willkür, zumal ja von Ermessensentscheidungen oder richterlichen Entscheidungen im Gegensatz zum AfD-Bundesprogramm nicht die Rede ist. Und auch, weil die örtliche AfD ein „viel schneller“ verspricht. Fazit: Das schreit geradezu nach einer Anzeige wegen Volksverhetzung, § 130 Absatz 1 Nr. 1 StGB.
Muss man bei Frau Müller von krimineller Energie sprechen? Ich meine, ja. Will man einen Angehörigen in ein Hospiz bringen, wo sie Verantwortung trägt? Ich würde das niemals machen. Und nicht nur mir wird es so gehen. So kommt zum Problem der Glaubwürdigkeit der vom Hospiz eigentlich in Stein gemeißelten Haltung noch ein greifbares betriebswirtschaftliches.
Hier ist nicht jemand, der naiv die AfD wählt. Hier ist jemand, der öffentlich, auch noch im Wahlkampf, in einem eigens dafür zugeschnittenen Wahlprogramm, von ihr als Vorständin und Doppel-Kandidatin mit verantwortet, Gewalt und Willkür gegen Millionen Menschen fordert. Wie kann sie da überrascht tun, wenn das bei ihrem Arbeitgeber – mit diametral entgegengesetzten Wertesystem („Anwalt der Schwachen“; „Hilfe für jeden Menschen“) – nach Abmahnung die fristlose Kündigung auslöst? Bestimmt gibt es Grenzfälle im Feld AfD und Arbeitsrecht. Dies ist keiner.
@Achim Doerfer
… nun, vielleicht sollten die Lutheraner klären, was sie unter ‚christlicher Nächstenliebe‘ verstehen, ich zitiere derweil aus den
2.n Brief des heiligen Apostels Johannes, Kap. 1
4. Ich habe mich sehr gefreut, dass ich unter deinen Kindern solche fand, welche in der Wahrheit wandeln, sowie wir das Gebot vom Vater empfangen haben.
5. Und nun bitte ich dich, Herrin! nicht als ob ich dir ein neues Gebot schriebe, sondern das, welches wir von Anfang an gehabt haben, dass wir einander lieben sollen.
6. Und dies ist die Liebe, dass wir nach seinen Geboten wandeln. Denn dies ist das Gebot, dass ihr, wie ihr es von Anfang an gehört habt, in demselben wandelt.
7. Denn viele Verführer sind in die Welt ausgegangen, welche nicht bekennen, dass Jesus Christus im Fleische gekommen ist. Ein solcher ist der Verführer und der Antichrist.
8. Habet Acht auf euch selbst, damit ihr nicht verlieret, was ihr erarbeitet habt, sondern vollen Lohn empfanget!
9. Jeder, der abweicht und nicht in der Lehre Christi bleibt, hat Gott nicht; wer in der Lehre bleibt, der hat sowohl den Vater als den Sohn.
10. Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmet ihn nicht in das Haus auf, und bietet ihm keinen Gruß.
Professor Gregor Thüsing ist ein ausgewiesener Experte für Arbeits- Sozial und Kirchenrecht.
Seine professoralen Ausführung, wie das hier im Text benannt wurde, sind weitaus fundierter als die Meinungsäußerung von Herrn Doerfer.
Dessen Expertise, falls überhaupt vorhanden, hat zu keinem dieser Bereiche zu tun.
Er ist hier wahrscheinlich weniger sachkundig als jeder ehrenamtliche Betriebsrat.
Und das er einige Jahre lang als Parteipolitiker tätig war, hätte man durchaus erwähnen können.
Das ist nämlich sehr aufschlussreich zur Bewertung seiner Objektivität.
Lieber Gerald Wissler, wir sind alle hier keine Experten, maßen uns jedoch eine Meinung an. Sollen wir den Klimaexperten die Entscheidung über Klimaschutzmaßnahmen, den Epidemiologen die Entscheidung über die Reaktion bei Pandemien, den Militärs die Entscheidung über Krieg und Frieden überlassen? Nein, wir müssen uns eine Meinung bilden. Wir haben zwar nicht das Recht auf eigene Fakten; aber was aus den Fakten folgt, das müssen wir für uns entscheiden.
Ich zweifle Professor Thüsings Expertise nicht an. Ich sage nur, dass er bei der Darstellung der abstrakten Rechtslage stehenbleibt. Das nenne ich „professoral“. An der Uni geht man nämlich von feststehenden Sachverhalten aus und diskutiert über die rechtliche Bewertung. Während vornehmlich die Staatsanwälte und Rechtsanwälte die Experten in der Sachverhaltsermittlung sind. Das unterbreiten sie dann dem Gericht, und das entscheidet. Da mihi factum dabo tibi ius, sagt der Richter seit der Antike: Gib mir die Tatsachen, ich gebe Dir das Recht.
Ich bin seit 29 1/2 Jahren Rechtsanwalt. Habe also fast 30 Jahre mehr Erfahrung in der Faktenermittlung und -interpretation als Herr Thüsing. Die ganzen Stipendien und die Ivy-League-Lorbeeren wie er habe ich auch. Und fast 30 Jahre praktische Erfahrung im Arbeitsrecht. Und lange praktische Erfahrung im Recht der Religionsgemeinschaftent, als jüdischer Funktionär lokal, auf Landes- und Bundesebene. Und eine Promotion, Uni-Lehrtätigkeit und bislang drei Buchveröffentlichungen in (angewandter) Rechtsphilosophie. Die einem in solchen kniffligen Fällen viel an Werkzeug an die Hand gibt.
„Weniger sachkundig als jeder ehrenamtliche Betriebsrat“? Naja. Das ad personam zieht nicht so richtig.
Der eigentliche Punkt ist stark: Bei einer AfD-Funktionärin kann ein kirchlicher Arbeitgeber einen Loyalitätskonflikt sehen. Nur denke ich, daraus folgt weder automatisch die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung noch der Rest Ihrer Beweiskette. Aus der radikalen Forderung eines Kreisverbands werden bei Ihnen per Hochrechnung 2,8 Mio „Deportierte“, daraus Gewalt und Willkür, dann Volksverhetzung und schließlich sogar „kriminelle Energie“ der Mitarbeiterin. Mit jedem Schritt wird das Urteil schärfer, die Grundlage aber dünner. Und bei Luther würde die heutige Compliance-Abteilung ohnehin einen langen Nachmittag bekommen.
2016, nach dem Pogrom nordafrikanischer Männer gegen Frauen in Köln, verabschiedete die CDU ihre „Mainzer Erklärung“. Der „Zeit“ zufolge (ich habe das auf die Schnelle nicht überprüft) steht darin: „Asylberechtigten, Flüchtlingen und Asylbewerbern soll demnach schon dann die Aufenthaltsberechtigung entzogen werden, wenn sie ‚rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch unter Bewährung verurteilt wurden‘. Dass auch kriminelle Ausländer, die lediglich Bewährungsstrafen erhalten, mit Ausweisung rechnen müssen, war im ursprünglichen Entwurf der Erklärung nicht enthalten. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte sich dafür eingesetzt, dass auch Bewährungsstrafen berücksichtigt werden.“
Seit dem Fall „Mehmet“ (1998) fordert die Schwesterpartei CSU die „Abschiebung krimineller Ausländer“. Die Frage ist, weshalb es nach 15 Jahren Merkel-Regierung immer noch 245.000 Straftaten von Nichtdeutschen in einem einzigen Jahr begangen wurden. Aber wie dem auch sei: Nach Ihrer Argumentation, lieber Achim Doerfer, müsste die Diakonie alle Mitglieder oder Funktionäre von CDU und CSU entlassen.
Ich halte die AfD für einen üblen Verein; ich kann mir gut vorstellen, dass ihre Grundsätze mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche (die sich freilich in der Nazi-Zeit nicht mit Ruhm bekleckert und sich mit der Aufarbeitung ihrer Rolle sehr schwer getan hat) nicht vereinbar sind. Aber das muss man, glaube ich, anders ableiten.
Frage: Dürfte Martin Luther heute in einer Einrichtung der Diakonie arbeiten? Mitglied der AfD dürfte er vermutlich mit seinen offen antisemitischen Schriften nicht werden. Aber viele Einrichtungen der Evangelischen Kirche sind immer noch nach ihm benannt,
Wollte man sich zB aller Antisemiten entledigen, wie wollte man dies anstellen? 1. Gesinnungsprüfung, die der Halbgescheite besteht, indem er lügt. Nur der „Hardcore“-Antisemit sagt’s mit einem Puls von 60, was er vom Juden will: er will ihn tot sehen (frei nach Sartre, dem RAF-Versteher – widerliche Intellektuellenhybris, btw). 2. Ist dann der Antisemit ausgemacht: den Nichtdeutschen rausschmeißen? Dem Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen? Dann wird’s hier in D aber leer werden, mind. 50 % wären fott… und: wohin mit all den Leuten? Auf den Mond? In den Nahen oder Fernen Osten? N Deal machen mit Nordkorea?
„2016, nach dem Pogrom nordafrikanischer Männer gegen Frauen in Köln, … “
Ist das widerliche Begrapschen von Menschen neuerdings das Wesen eines Pogroms?
„Frage: Dürfte Martin Luther heute in einer Einrichtung der Diakonie arbeiten? Mitglied der AfD dürfte er vermutlich mit seinen offen antisemitischen Schriften nicht werden.“ Aber ganz sicher ihr Mastermind.
Das steht in dieser Mainzer Erklärung, stimmt. Genau:
„Grundsätzlich gilt: Asylberechtigte und Flüchtlinge ebenso wie Personen, die sich
im Asylverfahren befinden, sollen künftig bereits dann von der Asylberechtigung
bzw. der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen sein, wenn sie rechtskräftig wegen
einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch unter Bewährung verurteilt wurden, um
so insbesondere auch Serienstraftäter erfassen zu können. Insgesamt wollen wir die
Hürden für die Ausweisung und Abschiebung straffälliger Ausländer absenken.“
Beschlossen vom Bundesvorstand. Nicht von allen CDU-Mitgliedern. So wie Frau Müller das Ding in Jever als Kreisvorständin mit beschlossen hat, nicht alle AfD-Mitglieder. Wenn die Diakonie Herrn Kauder da nicht beschäftigen wollte, wäre das die Analogie. Nicht „alle Mitglieder oder Funktionäre von CDU und CSU“. Ich habe mich nur auf Frau Müller bezogen, nicht auf „alle Mitglieder und Funktionäre“ der AfD.
Zumal die CDU-Formulierung, dort wo sie spezifisch ist (nicht das Bla-Bla am Ende), ein anderer Schnack als die der AfD-Friesland ist. Sie knüpft an den Rechtsstatus an, nicht an völkische Merkmale. Sie zielt bei Weitem nicht auf alle verurteilten Ausländer. Sie bezieht sich auf Freiheitsstrafen, nicht auf alle Verurteilungen. Also die schwersten 14%. Wobei zudem kein flächendeckendes Muss herrscht, sondern über das Kriterium „Freiheitsstrafe“ richterliches Ermessen hineinkommt. Wie auch im Beamtenrecht z.B. sind sich Richter dessen bewusst, dass eine bestimmte Strafe weitere Folgen haben kann. „Das kann man nicht vergleichen“ will ich nicht sagen. Man kann ja entgegen landläufiger Meinung auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Man kann es vergleichen. Die CDU-Formulierung (die ich als solche gar nicht verteidigen will) ist vielleicht 5% so scharf auf der politischen Scoville-Skala wie die der AfD Friesland.
Danke. Sehr gut erklärt. Es wird den Verteidigeren der Demokratie wohl nichts anderes übrig bleiben als viele Fälle Müller zu schaffen, wenn man die AfD von der Macht fernhalten will. AfD Mitgliedern und aktiven Politikern muss überall die rote Karte gezeigt werden. Wenn die politisch Verantwortlichen nicht willens und imstande sind, das längst überfällige Verbot dieser Menschenhasser-Partei auch nur zu prüfen. PS: Es gibt keine „Gemäßigten“ in der AfD.
Bei allem Respekt: was für ein indifferenter BS. Keine „Gemäßigten“? Allesamt Faschisten? Oder Nazis – das besteht doch ein Unterschied! Oder gibt es dahingehend auch keinerlei Differenz?
Ok, man verbiete die AfD – und dann?
Verteidiger der Demokratie: ich kann es nicht mehr hörenlesen. WAS ist denn Demokratie? Wortwörtlich oder abstrakt – oder je nach „Machtlage“? Das sei man wenigstens ehrlich, dass man eine gelenkte Demokratie will. Alles andere ist schlicht selbstgerechte Doppelmoral.
Und wenn die Mehrheit keine Demokratie mehr will, dann lassen wir die Abschaffung der Demokratie eben zu – ist ja demokratisch …
Dazu nur eines. „Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler“ . Ingeborg Bachmann. Deutschland steuert auf die größte Katastrophe seit 33/45 zu. Und wir zucken die Schultern.
Ich bin wirklich kein Freund der AfD und ihrer europäischen Schwesterparteien: nationalistisch, autoritär, populistisch. Aber so wenig Meloni Mussolini ist, ist die AfD die NSDAP. Deutschland 2026 mit 1933/45 gleichzusetzen, verwischt Maßstäbe und verharmlost die Verbrechen des Nationalsozialismus. Je weiter das 3. Reich zurückliegt, desto dichter wird das Gedränge der Nazibekämpfer, inzwischen auch in der evangelischen Kirche. Mut mit Jahrzehnten Verspätung.
Unabhängig von einem Vergleich der AfD mit der NSdADP, den auch ich ablehne, haben die Kirche genauso wie Medien u.a. sog. Tedenzbetriebe das durchs GG garantierte Recht, ihre Mitarbeiter darauf zu prüfen, ob ihr Verhalten und ihre öffentlich geäußerten Haltungen ihren christlichen Vorstellungen entsprechen. Und sie ggfs. zu entlassen oder nicht einzustellen. Das kann natürlich von Arbeitsgerichten überprüft werden. Aber in den allermeisten Fällen haben sie den Kirchen bisher recht gegeben.
BAP Kristallnacht. Hochdeutsch. Zu viel lässige Zorros im Land unterwegs.
Doch die alles, was anders ist, stört,
Die mit dem Strom schwimmen, wie sich’s gehört,
Für die Schwule Verbrecher sind,
Ausländer Aussatz,
Sie brauchen wen, der sie verführt.
Und dann rettet keine Kavallerie,
Kein Zorro kümmert sich darum,
Der pisst höchstens ein „Z“ in den Schnee
Und fällt lallend vor Lässigkeit um:
“Na und? Kristallnacht!“
In a soldier’s stance, I aimed my hand
At the mongrel dogs who teach
Fearing not that I’d become my enemy
In the instant that I preach
My pathway led by confusion boats
Mutiny from stern to bow
Ah, but I was so much older then
I’m younger than that now
Bob Dylan, My Back Pages
Die meisten Reisen sind Rundfahrten, man kommt genau da an, wo man losgefahren ist. Auf Niedeckens Dylanreise fehlt z.B. My Back Pages.
So geil.
Exzellent. 1.000 Dank
»Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar« – was hatte einst noch gleich Papst Pius XII. zu dieser m. E. unabdingbaren Trennung gesagt – und getan?
Und was hat die Diakonie mit Pius XII. zu tun?
Soweit ich recht informiert bin, ist die Diakonie ein Teil der EKD, und die Protestanten haben schon noch ein bißchen was mit dem Christentum zu tun, was der Autor des Textes explizit benennt – als Dachorga, sozusagen.
Hm, EKD und Papst – finden Sie den Fehler?!
CHRISTENTUM, Herrgott! Hab der evangelische (=Luther-Antisemtismus-inkludierende) Papst denn einst Hitler das Ja-Wort asgeschlagen?