
Da sich gefühlt gerade jeder Arbeitsrechtler zur Kündigung einer AfD-Kandidatin in einem evangelischen Hospiz in Jever äußert, will ich nicht zurückstehen.
Martina Müller, so heißt sie. Man darf den Klarnamen verwenden. Sie hat das selbst öffentlich gemacht.
Leider erschöpft sich die allseits ausgebrochene Kaffeesatzleserei meist in allgemeinen Ausführungen zu den Freiheitsrechten der Arbeitnehmerin und dem Umfang, in dem Arbeitgeber außerdienstliches Verhalten arbeitsrechtlich heranziehen dürfen. Das lässt sich nachlesen etwa in der LTO, wo sich ein Professor sehr professoral dazu äußert. Weiterlesen