
Bayerns Ministerpräsident wollte erst nur einem rot-grün-roten Berliner Senat, nun will er auch einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt Gelder streichen. Der Länderfinanzausgleich ist aber nicht dafür da, extremistische Parteien zu bekämpfen.
Die Wähler haben in Sachsen-Anhalt die AfD, in Berlin die Linke zur stärksten Partei gemacht. Die wollen nun in den beiden Ländern regieren. Das kann und muss man kritisieren, da beide extreme Positionen vertreten. Aber solange sie nicht verboten sind, ist es ein demokratischer Vorgang.
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder will die beiden Länder jedoch dafür bestrafen, durch den Entzug von Geldern aus dem Länderfinanzausgleich. Er fordert eine Extremismusklausel: Länder die „extremistisch“ regiert werden, sollen nicht mehr von den Geberländern unterstützt werden.
Sicherlich ist es nachvollziehbar, dass Söder dagegen ist, dass Bayerns Steuerzahler dafür aufkommen sollen, wenn ein von der Linkspartei geführter Berliner Senat für viele Milliarden Euro Wohnungen großer Unternehmen vergesellschaften will. Oder für die völkische Bildungspolitik einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt . Der Finanzausgleich dient aber nicht parteipolitischen Zwecken. Er soll gemäß dem Grundgesetz für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sorgen. Bayern hat selbst viele Jahre davon profitiert, bevor es zum Geberland wurde.
Extremistische Parteien muss man politisch bekämpfen, nicht durch Verbotsanträge oder das Streichen von Geldern. Leiden würden darunter auch diejenigen, die nicht die AfD oder die Linke gewählt haben. Es ist daher gut, dass der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Gordon Schnieder, ein CDU-Politiker, Söders Vorstoß zurückweist. Eine Mehrheit der Länder würde der CSU-Chef dafür wohl auch nicht bekommen, da dann andere Nehmerländer fürchten müssten, genauso bestraft zu werden, wenn Wahlen nicht so ausgehen, wie es ihm gefällt.