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Niemand ist gezwungen, ein Steuergeschenk anzunehmen

Nun, wir waren gewarnt. Die Partei sagte schon in ihrem Wahlkampfprogramm, was sie wollte: „Den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ausweiten auf  Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks sowie Hotellerie und Gastronomie; für kleine Unternehmen und Selbstständige regeln, dass bei einer Rechnung die Umsatzsteuer erst nach dem Zahlungseingang abzuführen ist.“

Die Rede ist natürlich von jener Klientelpartei, die ausweislich dieses Programmpunkts unverhohlen für die Hersteller von Kinderspielzeug, Apotheker, Handwerker und das Gaststättengewerbe, für Unternehmer, Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen Interessenpolitik betreibt. Von der Linkspartei also. (Wer es nachlesen will – es ist Punkt 2.9 des Wahlprogramms.) Weiterlesen

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