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Wenn der Staat nicht mehr alles leisten kann

Das Schlaraffenland. Gemälde von Pieter Brueghel dem Älteren. Quelle: Wikimedia

Gesundheit, Pflege, Rente: Überall brennt es. Die Sozialversicherungen sind in finanzieller Not, der Reformdruck steigt. Sparprogramme reichen aber nicht. Es braucht es eine grundlegende Debatte, was die Solidargemeinschaft in einer stark alternden Postwachstumsgesellschaft künftig noch übernehmen kann. Und wo Eigenverantwortung gefragt ist statt Volkaskomentalität.

Der Sozialstaat ist in Deutschland sakrosankt. Es muss nur ein CDU-Politiker, ein Arbeitgebervertreter oder ein Experte fordern, eine Leistung zu kürzen, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben oder die Eigenbeteiligungen zu erhöhen, schon blasen Sozialverbände, Gewerkschaften, Sozialdemokraten und Linke zum Protest als würden alle mühsam erkämpften sozialen Errungenschaften hinweg gefegt. Dabei geht es um eine recht einfache Rechnung. Weiterlesen

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Kinder an die Macht? Bloß nicht!

Bekanntlich bin ich ein Gegner hyperventilierender Unheilsverkünder. Gegen linke und rechte Hysteriker richtet sich ja mein kürzlich erschienenes Pamphlet „Die empörte Republik“.  Das heißt aber nicht, dass nichts faul wäre im Staate Deutschland. Nur liegen die Probleme in der Regel nicht dort, wo sie von den Untergangspropheten verortet werden. (Dänemarks Hauptproblem war auch nicht die Art, wie der Onkel des Hysterikers Hamlet an den Thron und in das Bett der Königin gekommen war. Aber das ist eine andere Geschichte.) Wer eine sachliche und gerade wegen ihrer Sachlichkeit beunruhigenden Analyse der wirtschaftlichen Lage und Aussichten Deutschlands sucht, findet keine bessere als die meines Kollegen und Freunds Olaf Gersemann: „Die Deutschlandblase“.

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When I’m 65

Vor einigen Tagen bin ich 65 geworden. Das ist eine entscheidende Wendemarke im Leben. Wie 18, 30, 35 („Hälfte des Lebens“), 50. Wie das Abitur, der erste echte Job, Heiraten, Tod der Eltern, das erste Kind, das erste Enkelkind. (Ich bin verheiratet, meine Eltern sind tot, ich habe eine Enkeltochter.) Jedoch nur das 18. Lebensjahr hat eine vergleichbare juristische und – sagen wir – verwaltungstechnische Bedeutung.

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