In meinem Arbeitsvertrag heißt es gleich in Paragraf zwei: „Die Zeitung hat folgende grundsätzliche Haltung: …“ es folgen die berühmt-berüchtigten fünf „Springer-Essentials“, zu denen unter Punkt zwei gehört: „Das Herbeiführen einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen, hierzu gehört auch die Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes“.
Es versteht sich von selbst, dass mit dieser grundsätzlichen Haltung des Verlags eine Kritik der jeweiligen israelischen Regierung und ihrer Politik durchaus vereinbar ist, ja dass eine solche Kritik im Interesse der Lebensrechte des israelischen Volkes geboten sein kann. Weiterlesen